Table Of ContentWolfgang W. Kraft
Andreas Striegel Hrsg.
WCLF Tax und IP
Gesprächsband 2017
Immaterielle Werte als zentrale
Komponente internationaler
Steuerstrategien
WCLF Tax und IP Gesprächsband 2017
Wolfgang W. Kraft · Andreas Striegel
(Hrsg.)
WCLF Tax und IP
Gesprächsband 2017
Immaterielle Werte als zentrale
Komponente internationaler
Steuerstrategien
Mit einem Geleitwort von Univ.-Prof. Dr. Bert Kaminski
Hrsg.
Wolfgang W. Kraft Andreas Striegel
WCLF eV Frankfurt, Deutschland
Bad Marienberg, Deutschland
ISBN 978-3-658-24952-6 ISBN 978-3-658-24953-3 (eBook)
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24953-3
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Geleitwort
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind einer der wesentlichen Werttreiber in der
heutigen Wirtschaft und dienen – insbesondere neben Finanzierungsmaß-
nahmen – auch der internationalen Steuerplanung. Dies gilt für Produktions-
Know-how genauso wie für Marken, aber auch – und dies in zunehmendem
Maße – für neue bzw. veränderte Formen von Intellectual Property. So haben
heute etwa „Influencer“ einen Kreis von „Followern“, die in sozialen Medien
Auswirkungen auf das Marketing haben, wie sie vor wenigen Jahren noch
völlig undenkbar gewesen wären. Ferner werden im Rahmen von Unterneh-
menskäufen – teilweise erhebliche – synergiebedingte Überpreiszahlungen
geleistet, deren steuerliche Behandlung streitig ist. Dies gilt in gleicher Wei-
se für die steuerliche Berücksichtigung von Dachmarkenlizenzen und der für
diese entstehenden Aufwendungen.
Es hat sich immer mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass dem Schaffen von
immateriellen Wirtschaftsgütern (bzw. der wirtschaftlichen Verfügungs-
gewalt über diese) eine immer größere steuerliche Bedeutung zukommt.
Inzwischen ist unstreitig, dass sich ein Unternehmen hierdurch eher zu einem
Entrepreneur als einem Routineunternehmen qualifiziert. Dies hat gravieren-
de Auswirkungen auf die Verrechnungspreisgestaltung und die Gewinnsitua-
tion, weil solchen Unternehmen nicht lediglich ein Routinegewinn zugewie-
sen wird. Gleichwohl bleibt gerade die Bestimmung von angemessenen
Lizenzgebühren ein international konfliktträchtiges Feld. Oder um ein Bon-
mot zu bemühen: Korrigieren die Finanzverwaltungen die Höhe von Lizen-
zen, sind diese hinterher nicht richtig, sondern anders falsch. Diese Probleme
werden durch das in den BEPS-Aktionspunkten 8 bis 10 enthaltene sog.
DEMPE-Funktionskonzept (Development, Enhancement, Maintenance, Pro-
tection, Exploitation), das eine wertschöpfungsorientierte Gewinnaufteilung
vorsieht, noch verstärkt.
Diese Entwicklung trifft – zumindest bisher – das deutsche Steuerrecht un-
vorbereitet. Während andere Länder versuchen, mit steuerlichen Maßnahmen
eine gezielte Förderung von immateriellen Wirtschaftsgütern zu erreichen,
bleibt der deutsche Gesetzgeber insoweit untätig. Als positiv ist schon der
Umstand zu werten, dass anders als in § 248 Abs. 2 i. V. m. § 255 Abs. 2a
und § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB das Aktivierungsverbot für selbstgeschaffene
immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in § 5 Abs. 2 EStG
VI Geleitwort
nicht aufgeweicht wurde und es damit bei der sofortigen Abzugsfähigkeit
dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben geblieben ist. Maßnahmen gegen
unerwünschte Steuergestaltungen (wie etwa Sale-and-License-Back-Trans-
aktionen oder IP-Boxen) führen zu außerordentlich komplexen Regelungen
und verursachen hohe Befolgungskosten. Dies zeigt sich etwa bei der Li-
zenzschranke gem. § 4j EStG, die zu einer Vielzahl von Detailfragen führt
(z. B. welche Substanzanforderungen infolge des sog. Nexus-Approach zu
erfüllen sind). Hingegen fehlt etwa eine Anpassung des Aktivitätskatalogs in
§ 8 Abs. 1 AStG und in den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen.
Schon diese wenigen Stichpunkte zeigen die Aktualität und die Bedeutung
des Themas „Tax und IP" für Gesetzgebung und Finanzverwaltung ebenso
wie für die Beratungs- und Unternehmenspraxis. Daher ist den Gedanken,
die auf der „4. WCLF-Konferenz Tax and Intellectual Property“ ausgetauscht
wurden, eine weite Verbreitung zu wünschen. Gerade die aktuellen Entwick-
lungen infolge der BEPS-Diskussionen (insbesondere Aktionspunkt 5) wer-
den dazu führen, dass sich in diesem Bereich einerseits der internationale
Steuerwettbewerb verstärken wird und andererseits die Gefahr von Doppel-
oder sogar Mehrfachbesteuerungen steigt. Insoweit bleibt zu hoffen, dass es
nicht nur zu einer unilateralen Abwehrgesetzgebung gegen „unerwünschte
Steuergestaltungsmodelle“ kommen wird, sondern auch zur Entwicklung von
wirksamen Instrumenten für eine internationale Streitbeilegung, die einen
effizienten Schutz vor Doppelbesteuerung ermöglichen – gerade angesichts
des immer härter zwischen den Staaten geführten Kampfes um die Vertei-
lung von Besteuerungsrechten und Besteuerungssubstrat.
Hamburg Univ.-Prof. Dr. Bert Kaminski
Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Helmut Schmidt Universität –
Universität der Bundeswehr Hamburg
Wissenschaftlicher Beirat
Profin. Dr. Montserrat Hermosin Álvarez, Sevilla
Profin. Dr. Esperanza Buitrago Diaz, Rosario
Prof. Dr . Peter Chrocziel M.C.J, München
Prof. Dr. Alexander Egorov, Moskau
Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher, Konstanz
Prof. Dr. Gustavo Fosatti LL.M, Porto Alegre Brazil
Prof. Dr. J. P. Graf, StvVRiBGH a.D, Karlsruhe
Prof. Dr. Marco Greggi, J.D, LL.M, Ferrara
Prof. Dr. Lorenz Jarass MSc, Wiesbaden
Prof. Dr. Bert Kaminski, Hamburg
Profin. Dr. Eleonor Kristoffersson LL.Ms, Örebro
Prof. Dr. Marco Mosconi LL.M, Mailand
Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M, Düsseldorf
Prof. Dr. Günter Reiner RiOLG a.D, Hamburg
Prof. Dr. Roman Seer, Bochum
Profin. Dr. Guan H Tang LL.M, London
Prof. Dr. Ulrich Voß, Würzburg
Prof. Dr. Hans van den Hurk, Maastricht
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort ....................................................................................................... V
Wissenschaftlicher Beirat ............................................................................ VII
Einführung ....................................................................................................... 1
Andreas Striegel, Wolfgang W. Kraft
Besteuerung von IP – zwischen Förderung und Missbrauchsabwehr ........... 19
Florian Holle
IP-Verwertungsgesellschaften – Begrenzung durch das AStG? .................... 31
Ruprecht Freiherr von Uckermann
Auslandsumwandlung und Korrespondenzprinzip nach
§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG ................................................................................... 39
Andreas Knebel
Die (Vertreter-)Betriebsstätte nach BEPS – Quo Vadis? .............................. 65
Christian Böing
Digitalisierung von Geschäftsmodellen – Auswirkung auf IP und
Verrechnungspreisstruktur............................................................................. 95
Richard Schmidtke
Intellectual Property als Werkzeug der Steueroptimierung ........................ 103
Carsten Heinz
Behandlung von Konzernsynergien im internationalen
Unternehmenskauf ....................................................................................... 115
U. Tobias Ackert
X Inhaltsverzeichnis
Bewertung von IP, insbesondere bei Veräußerung / Lizensierung im
Zeitalter von BEPS – Aufgabe des Fremdvergleichsgrundsatzes? ..............137
Ulrike Bär, Johannes Graf von Ballestrem
Grenzüberschreitenden Namensnutzung im Konzern – Steuerliche
Implikationen nach BFH vom 21. Januar 2016 und HBMF vom
07. April 2017 ..............................................................................................155
Mathias Schönhaus
Verständigungs- und Schiedsverfahren nach dem Multilateralen
Instrument und der EU-Streitbeilegungsrichtlinie .......................................165
Oliver Rosenberg
Die Besteuerung von Managementbeteiligungen nach dem Urteil des
BFH vom 4. Oktober 2016 (IX R 43/15) .....................................................177
Christian Hensel, Andreas Demleitner
Nominale und tatsächlich gezahlte Steuern und Sozialabgaben in
Deutschland – Tax and Intellectual Property ...............................................189
Lorenz J. Jarass
Transfer Pricing and Tax Law – BEPS Actions 8, 9, 10 and the Italian
System: an Assessment ................................................................................205
Marco Greggi
Taxing the Sharing Economy – A Swedish and EU Perspective .................221
Eleonor Kristoffersson
Hybrid Mismatch Arrangements – Recommendations for Domestic
Law ..............................................................................................................235
Montserrat Hermosin Alvarez
How Fake News and Emotions Determine the Future of Corporate
International Tax ..........................................................................................267
Hans van den Hurk
Autorenverzeichnis ......................................................................................287
Einführung
Andreas Striegel, Wolfgang W. Kraft
Die WCLFrankfurter Tax-Gespräche – Immaterielle Werte als zentrale
Komponente internationaler Steuerstrategien – knüpfte erneut unter Beteili-
gung namhafter Partner und Referenten am 03.04.17 im WCLFlaggschiff-
Westin Grandhotel an die Veranstaltungen in 2012, 2014 und 2016 an und
befasste sich mit Gestaltungsmöglichkeiten und Problemen der (internationa-
len) steuerlichen Behandlung von geistigem Eigentum.
Intellectual Property (IP) ist nach wie vor ein immer bedeutsam werdender
Aspekt im internationalen Steuerrecht1. Der Wert der IP steigt kontinuierlich
an und führt korrespondierend zu einer Allokation von zunehmend mehr
Erträgen.
Nicht umsonst hat die USA im Tax Cuts and Jobs Act 2017 die IP wirt-
schaftlich und steuerlich ins Zentrum der Planungen gestellt2:
■ Neben der Absenkung des US-Steuersatzes für Corporations auf 21%
wird die Bedeutung der der USA als Holdingstandort für IP durch den
fiktiven Betriebsausgabenabzug für ausländisches IP Einkommen in Hö-
he von 37,5% in Form des FDII–Foreign-Derived-Intanbile-Incomes ge-
stärkt: die Besteuerung des weltweiten IP-Incomes wird damit auf
13,125 % gesenkt.
■ Zum anderen will die USA durch eine umfassende Hinzurechnungsbe-
steuerung des GILTI – Global Intangible Low Taxed Income3, welches
von Zwischengesellschaften im niedrigbesteuerten Auslanderzielt wird.
Der weltweite Run aller Länder um die IP und deren Einkommen verstärkt
die gegenläufigen und zentralen IP-Strömungen:
■ IP-Präferenzsysteme4 einer zunehmenden Anzahl von Ländern stehen
den Bemühungen der steuersubstrat-verlierenden Länder gegenüber, die-
1 Pomerleau/Jahnsen (2017)
2 Heckemeyer/Olligs/Overesch (2016)
3 Pinkernell (2018)
4 Vgl. u.a Evers (2015), Faulhaber (2016), Evers/Miller/Spengel (2014)
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019
W. W. Kraft und A. Striegel (Hrsg.), WCLF Tax und IP Gesprächsband 2017,
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24953-3_1