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Zur Soziologie des Gerichtsverfahrens (Sociology of the Judicial Process) PDF

418 Pages·1976·10.687 MB·German
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Jahrbuch fur Rechtssoziologie und Rechtstheorie IV J ahrbuch fur Rechtssoziologie und Rechtstheorie Herausgegeben in Verbindung mit Erich Fechner, Arthur Kaufmann, Ulrich Klug, Niklas Luhmann, Peter Noll, Heinrich Popitz, Manfred Rehbinder, Ri.idiger Schott, Paul Trappe von Werner Maihofer und Helmut Schelsky Band IV Westdeutscher Verlag Zur Soziologie des Gerichtsverfahrens (Sociology of the Judicial Process) Herausgegeben von Lawrence M. Friedman und Manfred Rehbinder Westdeutscher Verlag © 1976 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen Softcover reprint of the hardcover 1s t edition 1976 Satz: Klaus GriiBner, Krefeld Buchbinderische Verarbeitung: Lange1iiddecke, Braunschweig Aile Rechte vorbehalten. Auch die fotomechanische VervieWiltigung des Werkes (Fotokopie, Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des Veri ages. ISBN 978-3-322-96983-5 ISBN 978-3-322-96982-8 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-96982-8 Inhalt Einleitung der Herausgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 7 I. Der Einfluft allgemeiner gesellscbaftlicber Kriifte auf die Formen gericbtlicber Verfabren ............ . 13 Torstein Eckhoff: The relationship between judicial and political branches of government . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Lawrence M. Friedman: Trial courts and their work in the modern world 25 Jose Juan Toharia: Economic development and litigation: The case of Spain . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 39 II. Politiscbe und soziale Determinanten ricbterlicber Tiitigkeit 83 Erhard Blankenburg: Der Anteil gerichtlicher Verfahren bei der Austragung sozialer Konflikte . . . . . . . . . . . . . . 84 Joel B. Grossman: Political justice and system maintenance: An overview of some major variables . . . 99 Thomas Raiser: Zum Problem der Klassenjustiz . . . . . 123 III. Ricbterlicbe Entscbeidungsfindung 137 Johann J. Hagen: Eine entscheidungstheoretische Konzeption des J ustizverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 8 Herbert Jacob: Criminal courts as organizational phenomena 155 IV. Alternativmodelle for die Recbtspflege 173 Britt-Mari Blegvad: The choice between litigation and arbitration 174 Jeffrey J owell: Judicial decision-making and administrative tasks 185 Ernesto Ugo Savona: Civil trial and social justice in Italy. A sociological analysis of the proceedings under art. 28 of the Workers' Statute .................. 207 V. Die Auswirkung gericbtlicber Verfabren auf die Gesellscbaft 217 Joel F. Handler: Social reform groups and the legal system: Enforcement problems ....................... 218 Marc Galanter: The distribution of advantages in the litigation process 245 P.S.C. Lewis: Defamation: Reputation and encounter . .. ...... 271 5 VI. Die RoUen im Gericbtsverfabren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 285 a) Laienrichter: Maria Borucka-Arctowa: Citizen participation in the administration of justice: Research and policy in Poland . . . . . . . . . . . 286 Zdenek Krystufek: The function of the lay judge in Czechoslovakia 301 b) Sachverstandige: Jutta Limbach: Die rechtliche Erheblichkeit gesellschaftlicher Unwissenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 Helmut Pieper: Sachverstandigengutachten und Urteilsfindung im ZivilprozeB ...................... 321 VII. Probleme der Forscbung und Recbtsreform 343 Peter Arens: Das Problem des Musterprozesses ............ 344 Franz von Benda-Beckmann: Das rechtliche Verfahren in der Rechts ethnologie: Versuch zu einem interkulturell anwendbaren Bezugsrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 357 Rolf Bender/Christoph Strecker: Zugangsbarrieren zur Justiz . . . . 377 Manfred Rehbinder: Die Kosten der Rechtsverfolgung als Zugangs- barriere der Rechtspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 Gisela Zenz: "Kommunikation" als Untersuchungsgegenstand und Forschungsinstrument . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 6 Einleitung der Herausgeber Manfred Rehbinder Zur Soziologie des Gerichtsverfahrens Die rechtssoziologische Erforschung des Gerichtsverfahrens, so sehr sie heute wie aile Rechtssoziologie noch in ihren Anfangen steckt, ist in Deutschland schon recht friih begonnen worden. Die erste mir bekannte groBere Erhebung gehort in den Bereich dessen, was wir he ute als impact research bezeichnen wiirden. Ais namlich nach der Griindung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 die einzelstaat lichen Verfahrensgesetze in den sogenannten Reichsjustizgesetzen vereinheitlicht wurden, die am 1. Okt. 1879 in Kraft traten, beschloB einer der damals fiihrenden ProzeBrechtler, der Leipziger Professor Adolf Wach, die Auswirkungen der neuen ZivilprozeBordnung auf die tagliche Gerichtspraxis zu erheben. Insbe sondere interessierte ihn, wie sich "bei den erstinstanzlichen Kollegial-Civilgerich ten die sogenannte Miindlichkeit des Verfahrens ausgebildet hat", die in den friiheren Gebieten des gemeinen und preuBischen ProzeBrechts bis dahin nicht die Regel war. Sieben Jahre nach dem Inkrafttreten der ZPO versandte er an 172 deutsche Landgerichte detaillierte Fragebogen (1)*. Er erhielt 194 ausfiihrliche Berichte von 101 Landgerichten in einem Gesamtumfang von 2.400 Seiten (2), die er in einem ausfiihrlichen Bericht von 168 Seiten auswertete und iiber dessen Ergebnisse er mit einem anderen bedeutenden Prozessualisten in Streit geriet (3). Zwar war ein einheitliches ProzeBgesetz wie die ZPO gegeniiber dem friiheren regional zersplitterten Rechtszustand ein Vorteil und in vielen Punkten auch in der Sache ein Fortschritt. Aber die an das Miindlichkeitsprinzip gekniipften Erwartungen hatten sich nicht erfiiIlt. So heiBt es heute in einem fiihrenden Kommentar zur ZPO: "Die ZPO von 1877 war ein geradezu ide ales Werkzeug der ProzeBverschleppung; eine formelnde Handhabung im Geist der Begriffsjurispru denz machte ihre Mangel unertraglich. Schon friih setzten daher Bestrebungen ein, das Verfahren, wenigstens dasjenige vor den Amtsgerichten, den Lebensbe diirfnissen besser anzupassen" (4). So kam es, daB die ersten deutschen Rechtssoziologen, die die Begriffsjurispru denz als sogenannte Freirechtler bekampften, sich zu Fragen der ProzeBreform auBerten. 1m Jahre 1911 zeigte Hermann Kantorowicz, der sich spater in der Emigration an den amerikanischen Diskussionen um den Rechtsrealismus betei ligte (5) und schon im Jahre 1906 unter dem Pseudonym Gnaeus Flavius eine entscheidende Attacke der Freirechtslehre gegen die Begriffsjurisprudenz geritten hatte (6), was die Freirechtslehre an Forderungen an eine ProzeBreform zu stellen hatte (7). Ein Jahr spater verOffentlichte Eugen Ehrlich, der mit seiner Programm schrift "Freie Rechtsfindung und freie Rechtswissenschaft" aus dem Jahre • Anmerkungen auf den Seiten 9 f. 7 1903 (8) der Freirechtsbewegung ihren Namen gegeben hatte, eine Stellungnahme zur Reform der Gerichtsverfassung, die er auf Bitten des Deutschen Richterbun des diesem abgegeben hatte (9). Ebenfalls in diesen Zusammenhang gehoren viele der Arbeitern der Freirechtler Ernst Fuchs (10) und Ludwig Bendix (11). Allerdings vermissen wir bei den Freirechtlern meist die Anwendung der Metho den empirischer Sozialforschung. Ihre oft betrachtliche praktische Erfahrung und die beispielhaften Mitteilungen einzelner Fakten reichen nicht aus, urn ihre Kritik oder ihre Reformvorschlage wissenschaftlich abzusichern., mogen sie inhaltlich noch so berechtigt und voller Anregungen fUr die weitere Arbeit sein. Das gilt auch fiir den 1928 erschienenen, interessanten Vortrag des Miinchener Prozessua listen W. Kisch iiber die soziale Bedeutung des Zivilprozesses (12), dessen Uberle gungen erst in unseren Tagen von Johann J. Hagen fortgefiihrt wurden (13). Die Freirechtler stellten zudem die Richterpersonlichkeit in den Mittelpunkt ihrer Untersuchungen, auBerten sich also mehr zur Richtersoziologie und Richter psychologie als zur Soziologie des Gerichtsverfahrens. Diese eindimensionale Fixierung auf die Richterpersonlichkeit beherrschte lange auch die Szene, als in den USA mit dem Einsatz empirischer Methoden bei der Untersuchung des Prozesses begonnen wurde (14). Erst als man die verhaltenswissenschaftlichen Modelle, die den ersten groBeren Untersuchungen zugrunde lagen, zugunsten systemtheoretischer Ansatze aufgab, wurde die Richtersoziologie zu einer umfas senderen Justizsoziologie erweitert. Welche Fiille ganz anderer Faktoren als nur die Richterpersonlichkeit in der ProzeBwirklichkeit eine Rolle spielen, wird Gegenstand unserer gemeinsamen Arbeit sein. In Deutschland setzte die empirische Richterforschung erst zu Beginn der 60er Jahre ein. Aufgrund sozialstatistischer Erhebungen von Walther Richter iiber die Richter an den Oberlandesgerichten kam es zu umstrittenen Interpretationen von Ralf Dahrendorf, insbesondere zu dem Vorwurf, daB in den Gerichten "die eine Halfte der Gesellschaft iiber die ihr unbekannte andere Halfte zu urteilen befugt" sei. Schwerpunkt der folgenden Untersuchungen war immer wieder das Sozial profil der Richter und anderer Rechtsberufe und ihre gesellschaftspolitischen Einstellungen, insbesondere in den Arbeiten von Zwingmann, Weyrauch, Kaupen und Gorlitz (15). Gegen die Art der Datenerhebung sowie vor all em die daraus hergeleiteten iiberzogenen Interpretationen, ferner gegen den mangelnden Nach weis einer Auswirkung von Sozialprofil und Einstellung auf die Urteilspraxis sind heftige Vorwiirfe erhoben worden (16). Zu recht werden daher zur Zeit andere Forschungsansatze gewahlt, so die teilnehmende Beobachtung der richterlichen Tatigkeit (17) oder die Beurteilung fiktiver Flille durch Richter in schriftlicher Befragung (18). Immer aber handelt es sich schwerpunktmaBig urn die Soziologie der richterlichen Entscheidungstatigkeit, nicht aber urn eine Soziologie des Verfahrensrechts. Das ist nur anders, wo man wieder dort ankniipft, wo Adolf Wach gegen Ende des vorigen Jahrhunderts begonnen hatte, namlich bei der Untersuchung von Teilaspekten der ProzeBwirklichkeit unter dem Blickwinkel einer Reform des Verfahrensrechts. Die erste groBere Untersuchung dieser Art nach dem letzten Kriege ist die Untersuchung der Ursachen fiir Fehlurteile im Strafverfahren durch Karl Peters, der in der Zeit von 1951 bis 1963 1.100 Akten auswertete (19). Beachtliche Arbeiten sind ferner die im Zusammenwirken mit dem Bundesjustiz ministerium durchgefiihrten Untersuchungen iiber die Ursachen der ProzeBver zogerung von Baumgartel und Mitarbeitern (20) und die Untersuchung iiber die 8 Rolle von Musterprozessen am Lehrstuhl von Arens, tiber die dieser berichten wird. Noch in vollem Gange sind die Arbeiten im Institut ftir Rechtstatsachenfor schung von Bender und Mitarbeitern und von Blankenburg tiber Fragen der Prozegreform sowie die Untersuchung tiber die Rolle der Sachverstlindigen von Pieper, tiber die im Verlauf der Tagung ebenfalls berichtet werden wird. Soziologische Untersuchungen der Prozegwirklichkeit stogen zur Zeit in der BRD auf groges Interesse in Fachkreisen. Die sozial-liberale Koalition hat nlimlich eine groge Justizreform in Aussicht genommen, deren Entwiirfe zum Teil auf erheb liche Kritik stogen. Die Diskussion urn die Reformprojekte kreisen meist urn die erwarteten Auswirkungen dieser oder jener Regelung. Fast tiberall 'fehlt es hier an griindlichen Voruntersuchungen. Andererseits wird man nicht verlangen dtirfen, d~ die Reform bis zur Beendigung der eigentlich notwendigen Rechtstatsachen forschung verschoben wird. Dazu sind die Mlingel des gegenwlirtigen Rechtszu standes zu driickend. Aber es gehen doch vom Zwang zur Reform erfreuliche Impulse fur die Forschung aus, die in diesem Punkte sicher sein kann, die erwiinschte Resonanz zu finden. Das lligt erwarten, dag auch die Bemtihungen unserer Tagung (21) mit Aufmerksamkeit verfolgt werden. Anmerkungen 1 A.Wach/J.Weismann: Eine civilprozessualische Enquete, in: ZZP 10 (1887), S. 181-193. 2 Wach: Die civilprozessualische Enquete. Erganzungsheft zu ZZP, Bd. 11, 1887, S. 4. Ganz anders war die Reaktion, als 6 Jahre nach dem Inkrafttreten des Biirgerlichen Gesetz buches Martin Wolff in einigen Punkten erheben wollte, welche Auswirkungen das neue Zivilrecht auf die Praxis gehabt hatte. Die Untersuchungen muBten eingestellt werden, da es an der Bereitschaft der Praktiker zur Mitarbeit fehlte, vgl. M. Wolff: Das biirgerliche Gesetzbuch und die deutschen Lebensgewohnheiten. Eine Umfrage bei Praktikern, zurnal Notaren und Richtem der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in: JW 1906, S. 697-700, und den Bericht von Martin Segall: Das biirgerliche Recht und die Lebensgewohnheiten, in Archiv fiir biirgerliches Recht 32 (1908), S. 410-457. 3 Vgl. Otto Bahr: Die ProzeB-Enquete des Professor Dr. Wach, Kassel 1888; Wach: Die civilprozessualische Enquete im Lichte Bahrscher Kritik, in: ZZP 12 (1888), S. 172-177. Bahr warf Wach "Miindlichkeitsschwarmerei" vor. 4 Baumbach-Lauterbach: ZPO, 30. Aufi., 1970, Einleitung I, S. 1. 5 H. Kantorowicz: Some Rationalism about Realism, in Yale Law Journal43 (1934), S.1240. 6 Gnaeus Flavius: Der Kampf urn die Rechtswissenschaft, Heidelberg 1906. 7 Kantorowicz: Methodenreform und Justizreform, in: DRiZ 1911, Sp. 349 ff. 8 Erneut abgedruckt in Eugen Ehrlich: Recht und Leben, hrsg. von M. Rehbinder, 1967, S.170-202. 9 Eugen Ehrlich: Die Neuordnung der Gerichtsverfassung; in: DRiZ 1912, Sp.437-465, 563. 10 Vgl. z.B. Ernst Fuchs: Gerechtigkeitswissenscbaft, ausgewahlte Schriften zur Freirechts lehre, hrsg. von seinem Sohn Albert S. Foulkes, Karlsruhe 1965, und Ernst Fuchs: Gesammelte Schriften iiber Freirecht und Rechtsreform, hrsg. von Foulkes, 3 Bde., Aalen 1970 ff. 11 Ludwig Bendix: Zur Psychologie der Urteilstatigkeit des Berufsrichters, hrsg. von Manfred Weiss, Neuwied 1968. 12 W. Kisch: Die soziale Bedeutung des Zivilprozesses, in: Judicium 1 (1928129), S. 1-37. Immerhin ist derart soziologisch aufgeschlossene Arbeit ein deutlicher Fortschritt gegen iiber rein dogmatisch-spekulativen Erorterungen. Vgl. als positives Beispiel aus neuerer Zeit Eberhard Henke: Judicia perpetua oder: Warum Prozesse so lange dauern, in: ZZP 83 (1970), S. 125-167. 9 13 Johann Josef Hagen: Die soziale Funktion des Prozesses, in: ZZP 84 (1971), S. 385-395. 14 Vgl. den Bericht von Manfred Weiss: Die Theorie der richterlichen Entscheidungstatigkeit in den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankfurt/M. 1971. Der erste Schritt waren aber auch hier statistische Erhebungen, vgl. den Bericht uber die Arbeiten des Johns Hopkins Institute (Baltimore), in: M. Rehbinder: Entwicklung und gegenwartiger Stand der Rechtstatsachenforschung in den USA, 1970, S. 18-22. 15 Klaus Zwingmann: Zur Soziologie des Richters in der BRD, 1966; Walter O. Weyrauch: Zum Gesellschaftsbild des Juristen, 1970; Wolfgang Kaupen: Die Htiter von Recht und Ordnung, 1969; Axel GorIitz: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland, 1970. 16 Z.B. Walther Richter: Zur Bedeutung der Herkunft des Richters fUr die Entscheidungs- bildung, 1973. 17 Rudiger Lautmann: Justiz - die stille Gewalt, 1972. 18 Karl Dieter Opp/Rudiger Peukert: Ideologie und Fakten in der Rechtssprechung, 1971. 19 K. Peters: Untersuchungen zum Fehlurteil im Strafprozea, 1967. 20 Gortfried Baumglirtel/Peter Mes/Gerhard Hohmann: Rechtstatsachen zur Dauer des ZiviI prozesses, 2 Bde., 1971172; ferner Max Vollkommer: Die lange Dauer der Zivilprozesse und ihre Ursachen, in: ZZP 81 (1968), S. 102-135. 21 Die nachfolgenden Beitrlige sind die iiberarbeiteten Fassungen der Referate einer Arbeits tagung zur Soziologie des Gerichtsverfahrens, die yom 24.-28. September 1973 im Zentrum fur interdisziplinare Forschung der Universitat Bielefeld stattgefunden hat. 10

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