ARBEITSGEMEINSCHAFT FüR FORSCHUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN GEISTESWISSEN SCHAFTEN 147. SITZUNG AM 19. Februar 1969 IN DüSSELDORF ARBEITSGEMEINSCHAFT FüR FORSCHUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN GEI STE SWI S SEN SCHAFTEN HEFT 157 THEODOR SCHIEDER Zum Problem des Staatenpluralismus in der modernen Welt HERAUSGEGEBEN IM AUFTRAGE DES MINISTERPRASIDENTEN HEINZ KüHN VON STAATS SEKRETAR PROFESSOR Dr. h. c. Dr. E. h. LEO BRANDT THEODOR SCHIEDER Zum Problem des Staatenpluralismus in der modernen Welt SPRINGER FACHMEDIEN WIESBADEN GMBH ISBN 978-3-322-97927-8 ISBN 978-3-322-98471-5 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-98471-5 @ 1969 by Springer Fachmedien Wiesbaden Ursprünglich erschicnin bei Westdeutcher Verlag, Köln und Opladen 1969 Inhalt Theodor Schiede r, Köln Zum Problem des Staatenpluralismus in der modernen Welt ....... 7 Exkurs I: Über einige Grundbegriffe der internationalen Bezie- hungen ......................................... 55 Exkurs II: Formen der Erklärung von staatlicher Unabhängigkeit 60 Dokumentenanhang zu Exkurs II ............................. 65 Nachwort ................................................. 80 Diskussions beiträge Professor Dr. jur. Ulrich Scheuner; Professor Dr. phil. Theodor Schie- der; Staatssekretär Professor Dr. phil. Herlllann Lübbe; Professor Dr. phil. Fritz Schalk; WolfgangBurhenne; Professor Dr. phil. Heinrich Lausberg; Professor Dr. theol. Bernhard Kötting; Minister für Wirt schaft, Mittelstand und Verkehr Dr. jur. Fritz KassllIann . . . . . . . . .. 81 1. Die moderne Welt - wenn dieser Begriff für die gegenwärtige politische, zivilisatorische und gesellschaftliche Gesamtverfassung der Menschheit mit allen ihren historischen Wurzeln verwendet werden darfl - wird im allge meinen als ein System nicht nur von globalem Ausmaß, sondern von voll ständiger gegenseitiger Verkettung, Interdependenz aller seiner Teile, ja mit einer Tendenz zur Vereinheitlichung sowohl seiner gesellschaftlichen wie seiner politischen Struktur verstanden. So sehr diese Tendenz domi niert, so wenig können doch auch andersartige, ja gegenläufige Bewegungen in der geschichtlichen Entwicklung der letzten 50 oder 100 Jahre über sehen werden. Wenn man von einer ganz simplen Tatsache ausgeht, nämlich der Zahl der formell unabhängigen Staaten, die zugegebenermaßen nur ein vordergründiges Phänomen sein kann und für deren Bestimmung auch nicht immer sichere Kriterien zur Hand sind, ergibt sich eher der Eindruck wachsender Zersplitterung und immer größerer Differenzierung. Das dyna stische Prinzip, nach der Festigung der Erbfolgeregelungen im Sinne des Primogeniturrechts, begünstigte noch die Tendenz zur Zusammenfassung in größeren Staatsgebilden, ebenso wie alle imperialen und imperialistischen Staats- und Reichsgründungen. Dagegen führte die geschichtliche Gegen bewegung gegen den Kolonialismus fast uneingeschränkt zur Ablösung, Sezession kleinerer Staaten, so daß ganze Kontinente wie Südamerika und neuerdings Mrika einem Staatenpluralismus anheimgefallen sind, in dem man keineswegs eine irgendwie geartete historische Notwendigkeit er kennen kann. Das gleiche gilt - wobei hier die aus dem Prinzip folgende Notwendigkeit eher auf der Hand liegt - für das von Europa ausgehende und in erster Linie in Europa praktizierte Nationalitätsprinzip, das mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts zu nationalen Staatsgründungenin wechselnder Zahl geführt hat, am sichtbarsten nach dem Ersten Weltkrieg, dessen natio nalstaatliche Ergebnisse dann nach dem Zweiten Weltkrieg mit wenigen 1 Eine zeitliche Bestimmung dieses Begriffs, etwa durch ein annähernd genaues Datum wie z. B. 1789, 1917, ist gerade im Hinblick auf die in verschiedene Tiefe reichende historische Verwurzelung der einzelnen Bereiche methodisch schwierig und soll hier nicht versucht werden. 8 Theoclor SdJ.iecler Ausnahmen nicht nur in formellem Sinne wiederhergestellt worden sind 2• Das Nationalitätsprinzip hat nur in wenigen, allerdings historisch besonders bedeutsamen Fällen Großstaatsbildungen mit zusammenfassender Tendenz hervorgebracht, die Klein- und Mittelstaaten aufsaugten oder "inte grierten"; dies gilt eigentlich allein für Deutschland und Italien, in einiger Hinsicht auch für Jugoslawien, während fast alle seine staatlichen Produkte auf dem Wege der Sezession aus Großstaaten entstanden sind. Keineswegs läßt sich dies nur für Osteuropa sagen, wo es auf den ganzen ostmittel europäischen Staatengürtel von Finnland bis Griechenland, also auf die russischen, österreichisch-ungarischen, osmanischen Nachfolgestaaten zu trifft, sondern auch für West- und Nordeuropa, wenn man an Belgien, Norwegen, Irland, Island, in früherer Zeit auch an die Niederlande denkt. Die Folge war und ist ein sprunghaftes Ansteigen der Zahl der sich als unabhängig und souverän bezeichnenden Staaten. Im Jahre 1871 lassen sich im Augenblick der vollständig abgeschlossenen Nationalstaatsbildung in Deutschland und in Italien für Europa 16 Staaten errechnen3, für Asien mit einigen Unsicherheitselementen 134, für Gesamtamerika nach vollständigem Abschluß der politischen Emanzipation von Europa und nach der Über windung einer Spaltungstendenz in USA 20, für Afrika 5 Staaten sehr verschiedenartiger Struktur und geschichtlicher Überlieferung: Liberia, Abessinien, Marokko und die bei den Burenstaaten Oranjefreistaat und die Südafrikanische Republik (Transvaal). Daran ändert sich im ganzen bis 1914 nur wenig: in Europa erscheinen im Gefolge des fortschreitenden Natio nalisierungsprozesses neue Nationalstaaten auf dem Balkan: Serbien, Ru mänien, Bulgarien, Montenegro, zuletzt Albanien, und seit 1905 in voller 2 Es sei daran erinnert, daß, abgesehen von der Wiederherstellung der politischen Unabhängigkeit der okkupierten Länder, folgende Staaten den völkerrechtlichen Status der Unabhängigkeit und Souveränität zurückerhielten: Polen, Tschechoslowa kei, Jugoslawien (nach einem vorhergehenden unklaren und uneinheitlichen Status zwischen Okkupation und Annektion), Österreich, Luxemburg. Keine Unabhängig keit erlangten mehr die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen. Das geteilte Deutschland stellt einen Sonderfall dar. 3 Ohne Zwergstaaten und ohne Norwegen, dessen Verbindung mit Schweden zwar nur die einer Personalunion gewesen ist, aber doch zu einigen Souveränitätsein schränkungen namentlich in der auswärtigen Politik führte. Serbien und Rumänien standen bis zum Berliner Kongreß von 1878 noch in einem tributären Abhängigkeits verhältnis zur Pforte. , Die Anwendbarkeit des Begriffes Unabhängigkeit auf asiatische Verhältnisse in diesem Zeitpunkt ist grundsätzlich problematisch, im einzelnen stellt sich heraus, daß es zwei Zonen der Machtverschiebung in Richtung eines Souveränitätsschwunds gibt: Zentralasien und Südostasien. In Zentralasien ist Rußland im Begriffe, die Chanate von Buchara, Chiwa und Khokand aufzusaugen (Buchara 1868, Chiwa 1873, Khokand 1876), in Südostasien stehen Annam (1883), Birma (1886) vor dem Verlust ihrer Selb ständigkeit, in Ostasien Korea (seit 1895). Zum Problem des Staatenpluralismus in der modernen Welt 9 Unabhängigkeit Norwegen. Die imperialistische Expansionsbewegung hat die Unabhängigkeit nur weniger Staaten direkt beseitigt: so der Buren staaten, der Chanate in Transkaspien, Annams und Birmas in Südasien, tat sächlich auch Marokkos, während die alten Reiche - das Osmanische Reich, Persien und Iran - nur unter ein Kuratel gestellt waren, aber formell ihre staatliche Existenz nicht verlieren. Die Gesamtzahl souveräner oder Souveränität beanspruchender Staats gebilde dürfte zwischen 1870 und 1914 mit geringen Schwankungen etwas über 50 gelegen haben, wenn man den Verselbständigungsprozeß der britischen Dominions noch unberücksichtigt läßt, das heißt der Verlust durch die kolonialistische Ausdehnung und der Zuwachs durch die natio nale Emanzipation hält sich ungefähr die Waage5• Am Ende des Ersten Weltkriegs wächst die Staatengesellschaft durch die neuen Staaten in Eu ropa und die zur Vollsouveränität gelangenden weißen Dominions um etwa zehn6, seit 1945-1947 und vollends 1960 kommt der Prozeß der Dekoloni sation in vollen Gang, so daß - um eine sichere Größe zu nehmen, die nicht mit der Zahl der unabhängigen Staaten zusammenfällt - die Mitgliederzahl der UNO bis zum Jahre 1968 auf 126 ansteigt7, während der Völkerbund von Genf nicht einmal die Hälfte davon erreichte. Es soll hier noch nicht von den substantiellen Veränderungen die Rede sein, die mit diesem Prozeß verbunden sind, nur auf eines sei schon jetzt hingewiesen: die Vermehrung der Staaten betrifft vorwiegend die mittleren und kleineren Mächte bis hinunter zu Zwerginselstaaten wie Trinidad, Malta. Große Mächte, gleich, wie wir diesen Begriff definieren, sind nicht unter ihnen, mit der Ausnahme Indiens, wenigstens seinen demographischen und territorialen Dimensionen nach. Die Zahl der großen Mächte ist allerdings aus anderen Gründen keineswegs stabil geblieben: In dem letzten halben Jahrhundert sind einige 5 Daß es im Zuge der imperialistischen Entwicklung auch zu Staatsgründungen und nicht nur zu Staatsunterwerfungen kommen konnte, zeigt das Beispiel der Begründung der Republik Panama durch die Vereinigten Staaten (1903). 6 Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechoslowakei, Jugoslawien, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika. Bei dieser Zählung sind von den Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie Österreich und Ungarn nicht mitgerechnet, da sie die beiden Reichshälften unmittelbar fortsetzen. Jugoslawien integriert zwei vorher bestehende selbständige Staatswesen (Serbien und Montenegro). Die Freie Stadt Danzig bleibt hier außer Betracht, da sie nicht alle Kriterien eines unabhängigen Staatsgebildes erfüllt. In der Gesamtrechnung ergibt sich in Europa ein tatsächlicher Zuwachs von 6, dazu kommen 4 Dominions. 7 Nicht Mitglied der UNO sind, abgesehen von Zwergstaaten, die geteilten Länder Vietnam, Korea, Deutschland, außerdem die Volksrepublik China und die Schweiz. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, daß von den Teilrepubliken der Sowjet union zwei, nämlich die Ukraine und Weißrußland, Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen besitzen. 10 Theodor Schieder entweder ganz verschwunden (Österreich-Ungarn) oder auf einen zweiten (Großbritannien, Frankreich) und dritten Platz zurückgesunken (Deutsch land, Italien und Japan), während auch in der Spitzengruppe nur zwei sich im ersten Rang behaupten: die USA und die UdSSR, potentiell für einen zukünftigen Zeitpunkt China. Das heißt, der wachsende Pluralismus der Staaten ist ein Phänomen der mittleren und unteren Ränge und betrifft nicht die führenden Mächte, deren Zahl gegenüber der europäischen Pentarchie des 18. und 19. Jahrhunderts und den etwa 8 Großmächten des Weltstaaten systems vor 1914 rückläufig ist. Es tritt also eine starke Zersplitterung der Macht in der Basis und eine Verdichtung der Macht an der Spitze ein, sowohl was die Bevölkerungszahlen, die räumlichen Größenordnungen wie die technisch-industrielle Kapazität anlangt, die alle bisherigen Dimensionen übersteigt. Doch ist nicht mit Sicherheit zu erkennen, daß der seit 1945 be stehende weltpolitische Dualismus zweier Supermächte einen Endzustand der Geschichte darstellt, weder im Sinne einer "Verzweiheitlichung" der Welt, wie man es genannt hat, noch aber auch einer politischen Vereinheit lichung. Jedenfalls gehen zwei Prozesse in der Formung der modernen Welt dauernd nebeneinander her: die Konzentration politischer Macht und zu gleich eine immer größere staatliche Differenzierung. Diese fast paradoxe Situation ist schon immer aufgefallen und hat zu den verschiedensten Interpretationsversuchen und Einschätzungen ihrer Zu kunftsbedeutung geführt. Der schwedische Publizist Rudolf Kiellen, dessen zuerst im Jahre 1914 erschienenes Buch über die Großmächte der Gegen wartS vor allem in Deutschland eine enorme Verbreitung gefunden hat, will in dem Nebeneinander von Weltstaatsbildungen und Kleinstaatsemanzi pation eine Parallele zu der ökonomischen Tendenz der Konzentration in großen Unternehmungen und dem Fortbestand des Handwerks neben den modernen Fabriken sehen, der das Todesurteil von Marx über die kleinen Unternehmungen Lügen gestraft habe. Das Gefühl für die Dialektik der modernen politischen Entwicklung ist dann in der Ära des nationalen Selbstbestimmungsrechts nach dem Ersten Weltkrieg weithin verlorenge gangen : die Zerschlagung und die Auflösung von Großreichen, des öster reichisch-ungarischen, osmanischen, zunächst auch russischen und in ge wisser Weise des britischen wurde mit geringen Ausnahmen als eine natür liche Entwicklung und durchaus mit Recht als eine entscheidende Phase der Demokratisierung Europas aufgefaßt9• Auch künftige Staatenvereine 8 Rudolf Kiellen, Die Großmächte der Gegenwart. übersetzt von C. Koch, 1914, 281930, S. 206f. 9 Diese Auffassung findet sich vor allem in den Schriften von T. G. Masaryk, Das Neue Europa, dtsch. 1922, und Eduard Beneli, Der Aufstand der Nationen, dtsch. 1928. Masaryk spricht von der "natürlichen Organisation der Kleinvölkerzone" (a.a.O., Zum Problem des Staatenpluralismus in der modernen Welt 11 wie der Völkerbund sollten nicht die übernationalen Großreiche als eine Art Vorform ansehen, wie das etwa als fast einziger der Südafrikaner Smuts getan hatte 10, sondern von den emanzipierten Nationalstaaten ausgehen. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand eine ähnliche Situation: Die okku pierten und annektierten nationalen Staaten in Europa und teilweise auch in Asien, soweit sie von Japan besetzt gewesen waren, wurden restauriert, die unter kolonialer Herrschaft stehenden Staats gebilde wurden nach und nach mit immer größerer Beschleunigung zu souveränen und unabhängigen Staaten erklärt. Der Souveränitätsbegriff wurde zwar durch ein weltweites kollektives Sicherheitssystem in seiner theoretischen Bedeutung und in einigen Ansätzen auch tatsächlich abgewertet, aber zu seiner Zurückdrän gung ist es doch nur an einzelnen Stellen der Welt wie im westlichen Europa gekommen, während in anderen Kontinenten die Entlassung abhängiger Gebiete und Kolonien in die Unabhängigkeit ein neuartiges gesteigertes Souveränitäts bewußtsein erzeugen mußte. Dazu kam, daß in der kommu nistischen Völkerrechtslehre eine neue Ideologie der Souveränität ent wickelt wurde, die in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg Souve ränität als ein Mittel des Kampfes der fortschrittlich-demokratischen Kräfte gegen die reaktionär-imperialistischen definierte und sie auch später un mittelbar mit der Lehre von der nationalen Selbstbestimmung verknüpft ell. S. 117); Benes stellt die Identität des Demokratisierungs- und Nationalisierungs prozesses am klarsten heraus. So a.a.O., S.716: "In der internationalen Politik äußerte sich die durch den Krieg beschleunigte Demokratisierung darin, daß das Prinzip der nationalen Selbstbestimmung verkündet wurde, die neuen National staaten in Europa sich bildeten und die Dezentralisierung und Autonomisation der Staaten oder der zusammengesetzten Imperien (Großbritannien und Sowjetrußland) sich geltend machte. Dabei spielte eine besondere Rolle die nationale Idee als Bestand teil des Demokratisierungsprozesses nach dem Kriege, obwohl sie hier und da fälsch lich als einziges und wesentliches Element aufgefaßt wird, das den Charakter des Weltkriegs bestimmte." 10 In der für die Entstehung der League of Nations wichtigen Schrift, J. C. Smuts, Tbe League of Nations: A Practical Suggestion, London 1918. 11 Diese Definition bei Korowin, Die sowjetische Auffassung über die Souveränität und die Kritik der bürgerlichen Theorien des Völkerrechts, zit. in: Sowjetunion und Völkerrecht 1917 bis 1962. Eine bibliographische Dokumentation, hg. von Boris Meissner, Köln 1963, S.81. Hier auch die jüngeren Definitionen, in denen eine staatliche und eine "nationale Souveränität" unterschieden wird. V gl. die Definition in Akademielehrbuch 1957: "Unter nationaler Souveränität versteht man das Recht jeder Nation auf Selbstbestimmung und selbständige Entwicklung. Dieses Recht besitzt jede Nation, unabhängig davon, ob die betreffende Nation ihr eigenes Staats wesen hat oder nicht." Zit. a.a.O., S. 84. Die Entstehungsgeschichte und Bedeutung des sowjetischen Souveränitätsb egriffes scheint mir noch nicht hinreichend aufgehellt. Vgl. noch: Boris Meissner, Sowjetunion und Selbstbestimmungsrecht, Köln 1962; Völkerrecht in Ost und West, hg. von R. Maurach und B. Meissner, Köln 1967; Modemes Völkerrecht. Form oder Mittel der Außenpolitik. Vorwort von W. Weng ler, Berlin 1965.