St. Ingbert, 20.04.2017 Einladung Ich lade Sie zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates ein. Sitzungstermin: Donnerstag, 27.04.2017, 18:00 Uhr Ort, Raum: Großer Sitzungssaal, Rathaus, 1. OG Tagesordnung und Erläuterungen liegen bei. Hans Wagner Oberbürgermeister 1/271 Tagesordnung: Öffentlicher Teil Geschlossene Abstimmung TOP 1 Verkauf einer Grundstücksteilfläche im Stadtteil Hassel zum Zwecke der Wohnbebauung Vorlage: VO/2690/17/1 TOP 2 Verkauf von Fahrzeugen und Altmaschinen des Städtischen Betriebshofes Vorlage: VO/2605/17/1 TOP 3 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 des Abwasserbetriebes der Stadt St. Ingbert Vorlage: VO/2701/17/1 TOP 4 Wirtschaftsplan 2017 des Abwasserbetriebes Vorlage: VO/2702/17/1 TOP 5 Investitionsprogramm 2016 – 2020 des Abwasserbetriebes Vorlage: VO/2703/17/1 TOP 6 Beitragsfreiheit Kindergartenbeiträge Vorlage: VO/2648/17/1 TOP 7 Städtebaulicher Denkmalschutz „Alte Schmelz“ Vorlage: VO/2705/17/1 TOP 8 Verkehrsentwicklungsplanung in St. Ingbert – Beantragung eines Klimaschutzteilkonzepts „Klimafreundliche Mobilität in Kommunen" Vorlage: VO/2660/17/1 TOP 9 Wanderausstellung BiosphärenART Vorlage: VO/2659/17/1 Einzelabstimmung TOP 10 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 Vorlage: VO/2590/17/1 TOP 11 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 802 b I "Ehemalige Glashütte" Vorlage: VO/2614/17/1 TOP 12 Städtebauliche Entwicklung der Stadtgärtnerei am Friedhof - Grundsatzentscheidung Vorlage: VO/2618/17/1 TOP 13 Durchführung eines Investorenwettbewerbs für das WVD-Gelände Vorlage: VO/2612/17/1 TOP 14 Lenkungsgruppe "Alte Schmelz" - Beantragung der Einzelmaßnahme "Verfügungsfonds" Vorlage: VO/2625/17/1 TOP 15 Zielabweichungs- und Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Einrichtungshaus Möbel Martin (Bebauungsplan Osthafen) der LHS Saarbrücken Vorlage: VO/2716/17 TOP 16 150 Jahre Eisenbahn Vorlage: VO/2631/17/1 TOP 17 Mitteilungen und Anfragen Vorlage: VO/2714/17 2/271 Nichtöffentlicher Teil Geschlossene Abstimmung TOP 18 Ankauf einer Grundstücksteilfläche im Stadtteil Hassel Vorlage: VO/2630/17/1 TOP 19 Ankauf von Grundstücksteilflächen im Stadtteil Hassel Vorlage: VO/2607/17/1 TOP 20 Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil Rentrisch Vorlage: VO/2674/17/1 Einzelabstimmung TOP 21 Vergabe zur Erneuerung der Lüftungsanlage in der Stadthalle St. Ingbert Vorlage: VO/2694/17/1 TOP 22 Vorstellung der gutachterlichen Stellungnahme zur Bewertung der Ansiedlung von neuen Lebensmittelmärkten in St. Ingbert und Rohrbach Vorlage: VO/2613/17/1 TOP 23 Ankauf von Grundstücksteilflächen im Stadtteil St. Ingbert-Mitte Vorlage: VO/2717/17 TOP 24 Mitteilungen und Anfragen Vorlage: VO/2715/17 3/271 Ö 1 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil - Stadtentwicklung und Umwelt (6) Beratungsfolge und Sitzungstermine N 06.04.2017 Ausschuss für Baumanagement und Werksausschuss N Ortsrat St. Ingbert-Hassel Ö 27.04.2017 Stadtrat Verkauf einer Grundstücksteilfläche im Stadtteil Hassel zum Zwecke der Wohnbebauung 1. Die Stadt bietet eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Hassel Nr. 246/139 Mischwald, Eisenberg in der Größe von ca. 1.650 m² im Rahmen eines öffentlichen Ausbietungsverfahrens zwecks Wohnbebauung zum Kauf an und legt das Ergebnis den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vor. Das Mindestgebot beträgt 160.000 €. 2. Alle weiteren Bedingungen richten sich nach den zurzeit geltenden städtischen Vergaberichtlinien. 4/271 Erläuterungen Verkauf einer Grundstücksteilfläche im Stadtteil Hassel zum Zwecke der Wohnbebauung Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Hassel Nr. 246/139 mit 55.650 m². Das Grundstück ist „Wald“ i. S. des Landeswaldgesetzes. Im Zuge der Erschließung des „Jungfleisch-Geländes“ entstand zwischen dem Anwesen „Am Eisenwald 5“ und dem privaten Baugrundstück Nr. 246/152 eine Lücke, die durch Wohnbebauung geschlossen werden könnte (Anlage 1). Zu diesem Zweck war vorab die Entwidmung nach § 8 Abs. 1 Landeswaldgesetz notwendig. Zur Entwidmung der Fläche hatte als Kompensationsmaßnahme eine Erstaufforstung an anderer Stelle durchgeführt werden müssen. Da die Stadt über keine geeigneten Flächen im Stadtgebiet verfügt, musste die Ausgleichsmaßnahme andernorts geleistet werden. Hierzu wurde ein Vertrag mit der Naturland Ökoflächenmanagement GmbH (ÖFM) mit Sitz in Saarbrücken geschlossen. Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Erstaufforstungsmaßnahme in der Gemarkung Wolfersweiler durch die ÖFM. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss hat in seiner Sitzung vom 14. September 2016 dem Vertragsabschluss einstimmig zugestimmt. Der Stadt entstanden hieraus Kosten in Höhe 19.004,00 € inklusive MwSt. An den vorgenannten Kosten beteiligt sich die Familie Jungfleisch als die von der Rodungsmaßnahme Begünstigte mit 4.800,00 €. Mit Bescheid vom 14. März 2017 hat das zuständige Ministerium die Umwandlung von Wald genehmigt (Anlage 2). Nunmehr steht die Vermarktung der Fläche zum Zwecke künftiger Wohnbebauung zur Entscheidung an. An Ort und Stelle existiert kein Bodenrichtwert, in den unmittelbar benachbarten Bereichen beträgt er 105,00 € pro m² bzw. 130,00 € pro m² (Anlage 3). Der Buchwert des Grundstücks Nr. 246/139 beträgt 1,00 € pro m², da es sich um „Wald“ handelt. Da bei einer Bautiefe von 35 Metern nicht die gesamte Fläche als Bauland zu werten ist, sollte dieser Umstand bei der Gestaltung des Mindestgebotes berücksichtigt werden. Das Mindestgebot sollte sich aus 115,00 € pro m² für den vorderen, straßenseitigen Teil der Fläche (1.100 m²) und aus 40,00 € pro m² für das rückwärtig gelegene Gartenland (ca. 550 m²) zusammensetzen, zuzüglich der Kosten der Entwidmung (14.204,00 €). Somit ergäbe sich für die gesamte Fläche ein Preis von 162.704 €, als Mindestgebot abgerundet auf 160.000 €. Im Jahre 2002 wurden Vergaberichtlinien beschlossen, sie wurden im Laufe der Zeit mehrfach geändert und bisher in jedem Verkaufsfalle eines städtischen Grundstücks angewandt. Die 5/271 Bestimmungen sind in Anlage 5 aufgeführt. Sie sollten im Rahmen der Gleichbehandlung auch im vorliegenden Falle Anwendung finden. Die Verwaltung schlägt den Verkauf der Fläche im Wege eines öffentlichen Ausbietungsverfahrens vor. Der obengenannte Ausschuss hat dem Verkauf im Rahmen eines öffentlichen Ausbietungsverfahrens mit 12 Stimmen dafür bei 1 Enthaltung zugestimmt. Anlagen Lageplan (Anlage 1) Bescheid des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. März 2017 (Anlage 2) Auszug Bodenrichtwertkarte (Anlage 3) Lageplan -Variante- (Anlage 4) Vergaberichtlinien (Anlage 5) 6/271 1\ -qe/ 246 ri 2 55 t4 Ö 1 246 61 326 38 246 53 q / \i' ,) ,no ,¿ (ô 1lO 246 24 25 17 246 l5ô 246 157 246 158 246 172 g,5, (,\r, 38 ¡ t'{, (- I / \ 246 oo I 23498 173 aI 1439 246 40 ñc¿¡ zq ø T 7s ,l 246 h/ 41 1438 .Å 7 R*ç 1436 /3* 2 1¿t¡6 3 1416 1433 1435 1417 (1) 1431 1418 7/271 Maßstab m 0 30 90 :o 100 1:1000 1 2. g 4 N¡ C3A 8 ' Ministerium fi¡r Umwelt und I 5, MflZ 3,t11 Verbraucherschutz SAARLAND 01 tvllt 5 3 ABBS EtsA Ministerium für umwelt und Verbraucherschutz Abteilung D N¡turschutz, Forstcn {eplershaße 18. 65117 Saarbrücken Stadt St. Ingbert å c ung u Stadtennruicklung und Umwett Zeichcn¡ Dl4-7691L7 Ho Am Marh 12 f 6. ilän ffit|*> 2400.001-069 66386 St.Ingberr Bearbeitcr: Dirk Holz Tel.: 0681 501 4240 ,& Fax: 0681 501 3510 -6b"4, E-Mailr [email protected] Datum: L4,03.2017 Kunden- Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr dienstzeiten: Mo-Do 13:00-15:30Uhr Nachverdichtung im Bereich der straþ Am Eisenwatd in Hassel Beantragung einer waldumwandlung zum zweck der späteren Bebauung hier: Genehmigung der umwandlung von wald auf der Gemarkung Hassel Sehr geehrte Damen und Herren, I gemäß S Absatz 1 des Gesetzes Nr, 1069 - Watdgesetz fúr das Saarland (Lan- - deswaldgesetz LWaldG) vom 26. oktober Lg77, zuletztgeändert durch das Gesetz vom 26. luni 2013 (Amtsbl. I S. 269), wird nach Anhörung ãe, zu beteiligenden Behör- den für die bisherige Waldfläche auf der Flur Flurstück 2461L39 mit einer Teilflächengröf3e von 1650 qm, die Genehrnigung zur Urnwandlung des Wal,- des erteilt. Die beantragte Ftäche wurde bereits im Rahmen der Einhattung der Verkehrssiche- rungspflichten sowie des nach g t4 Abs. 3 LWatdG einzuhatteñd.n Waldabstandes kahlgeschlagen. Eine zukünftige forstwirtschaftliche Nutzung ist nicht gegeben. Auflagen: t'. Die Genehmigung der Umwandtung von Watd wird gem, S I Abs, 3 LWatdG mit der Auflage verbunden, dass eine Teitftäche des Flurstücks sslZauf der Gemar- kung wolfersweiler, Ftur o2 aufgeforstet wird. Ziel, ist ein mit Laubholzúå*;-, ,ffi bestockter' rW'¡rirLtsscvha'qftrswwa'vtdq.rqr ry if Keplerstrape rB ^ 66m7 Saarbrücken ç¡fas wwwsaarland.de 7 8/271 /j- {* Z"- ào 2. t Zur Ziffer hat der Anffagsteller eine Vereinbarung zur Durchführung einer Erst- aufforstungsmafSnahme zur Kompensation des gesamten Bauvorhabens,,Iung- fleischgelände" mit der Naturland Ökoflächen-Management GmbH in 66119 Saarbrücken geschlossen. Die Gesamtaufforstungsftäche beträgt 4t25 qm. Damit ist Ziffer 1 des Punktes Auflagen bereits erledigt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhatb eines Monats nach Zustellung Ktage beim Ver- waltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Withetm-Str. t5, 66740 Saarlouis, erhoben wer- den. Die Ktage kann schrifrtich oder zur l',liederschrift des UrkunCsbeamten der Geschäfts- stelte erhoben werden. Sie ist gegen das Ministerium für Umwett und Verbraucher- schutz, Keplerstr. t8,66tLT Saarbrücken, zu richten. Die Ktage muss den Ktäger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag ent- halten. Mir freundli Grüßen Im Dr hausen 212 9/271 ñ ¿. !d ,t T t 05 B f600 208 I r00 Sportpletz a isenberg 30 B I 11400 0ü/ 6'tð rì a 1 â E ', U 10/271 m 60 00 20 140 M1:a2ß00st0ab
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