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Wirtschaftsverfassung und Binnenmarkt: Festschrift für Heinz-Peter Rill zum 70. Geburtstag PDF

373 Pages·2010·1.613 MB·German
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W · (cid:59)(cid:92)(cid:77)(cid:78)(cid:73)(cid:86)(cid:8)(cid:47)(cid:90)(cid:81)(cid:84)(cid:84)(cid:77)(cid:90)(cid:8) (cid:8)(cid:42)(cid:77)(cid:86)(cid:82)(cid:73)(cid:85)(cid:81)(cid:86)(cid:8)(cid:51)(cid:86)(cid:77)(cid:81)(cid:80)(cid:91) · (cid:62)(cid:77)(cid:90)(cid:77)(cid:86)(cid:73)(cid:8)(cid:53)(cid:73)(cid:76)(cid:86)(cid:77)(cid:90)(cid:8) (cid:8)(cid:53)(cid:81)(cid:75)(cid:80)(cid:73)(cid:77)(cid:84)(cid:8)(cid:56)(cid:87)(cid:92)(cid:73)(cid:75)(cid:91)(cid:8)(cid:16)(cid:48)(cid:90)(cid:91)(cid:79)(cid:17) (cid:63)(cid:81)(cid:90)(cid:92)(cid:91)(cid:75)(cid:80)(cid:73)(cid:78)(cid:92)(cid:91)(cid:94)(cid:77)(cid:90)(cid:78)(cid:73)(cid:91)(cid:91)(cid:93)(cid:86)(cid:79) (cid:93)(cid:86)(cid:76)(cid:8)(cid:42)(cid:81)(cid:86)(cid:86)(cid:77)(cid:86)(cid:85)(cid:73)(cid:90)(cid:83)(cid:92) (cid:46)(cid:77)(cid:91)(cid:92)(cid:91)(cid:75)(cid:80)(cid:90)(cid:81)(cid:78)(cid:92)(cid:8)(cid:78)(cid:219)(cid:90)(cid:8)(cid:48)(cid:77)(cid:81)(cid:86)(cid:98)(cid:21)(cid:56)(cid:77)(cid:92)(cid:77)(cid:90)(cid:8)(cid:58)(cid:81)(cid:84)(cid:84) (cid:98)(cid:93)(cid:85)(cid:8)(cid:31)(cid:24)(cid:22)(cid:8)(cid:47)(cid:77)(cid:74)(cid:93)(cid:90)(cid:92)(cid:91)(cid:92)(cid:73)(cid:79) SpringerWienNewYork Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller Wirtschaftsuniversität Wien, Europainstitut, Wien, Österreich Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs Universität Salzburg, Fachbereich Öffentliches Recht, Salzburg, Österreich Verena Madner Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Öffentliches und Europäisches Öffentliches Recht, Wien, Österreich Prof. Dr. Dr. Michael Potacs Universität Klagenfurt, Institut für Rechtswissenschaft, Klagenfurt, Österreich Gedruckt mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung in Wien Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf photomechani- schem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. ©2010 Springer-Verlag/Wien Printed in Germany SpringerWienNewYork ist ein Unternehmen von Springer Science + Business Media springer.at Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Buch berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Satz: Reproduktionsfähige Vorlage der Herausgeber Druck: Strauss GmbH, 69509 Mörlenbach, Deutschland Gedruckt auf säurefreiem, chlorfrei gebleichtem Papier SPIN 11558996 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. ISBN 978-3-211-30847-9 SpringerWienNewYork Vorwort Am 13. Juni 2005 feierte Heinz Peter Rill seinen 70. Geburtstag. Um ihn aus diesem Anlass zu ehren haben wir am 20. und 21. Juni 2005 ein Symposion zum Thema „Wirtschaftsverfassung und Ge- meinsamer Markt“ in den Repräsentationsräumen der Böhmischen Hofkanzlei im Verwaltungsgerichtshof in Wien veranstaltet. Die Schriftfassungen der Beiträge zu diesem Symposium sind in dem vorliegenden Band versammelt. Dass dieser erst fünf Jahre nach der Veranstaltung erscheinen kann, dafür bitten wir den Jubi- lar um Nachsicht! In der Zwischenzeit ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getre- ten, der erhebliche Veränderungen der „Verfassung“ der Europäi- schen Union bewirkt. Das geht über die Entfernung des Terminus „Gemeinsamer Markt“ aus dem Vertragstext – die uns zu einer Än- derung des Titels des Bandes veranlasst hat – weit hinaus. Der In- halt der Beiträge ist dennoch nach wie vor aktuell, auch wenn nicht in allen explizit auf die Änderungen durch den Vertrag von Lissa- bon Bezug genommen wird. Die behandelten Themen – System der Wirtschaftsverfassung einschließlich der „sozialen Dimension“ des Binnenmarktes, Österreichische Verfassungsfragen einschließlich Kompetenzverteilung, Legalitätsprinzip, Ausgliederungen, sowie Grundrechtsschutz und Kontrolle – sind grundlegend und von unge- brochener Relevanz. Dies rechtfertigt, auch unabhängig von der Dokumentation unserer Ehrung für Heinz Peter Rill, die Publikation zum heutigen Zeitpunkt. Diplom-Kaufmann Hedwig Beclin und Magister Roman Puff haben die Beiträge eingerichtet und formatiert und die Korrespon- denz mit den Autoren abgewickelt. Roman Puff hat überdies den Index erstellt. Ihnen gilt unser herzlicher Dank! (cid:2) StefanGriller Benjamin Kneihs Verena Madner Michael Potacs Wien, im April 2010 Inhaltsverzeichnis Karl Korinek Laudatio für Heinz Peter Rill XI Teil 1: Grundlegende Aspekte Stefan Griller Wirtschaftsverfassung und Binnenmarkt 1 Theo Öhlinger Die österreichische Bundesverfassung unter den Einwirkungen der EU-Mitgliedschaft 49 Heinz Schäffer Auslegung im gemeinsamen Markt – Die Rolle der Gerichte 69 Teil 2: Das Zusammenspiel von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht Verena Madner Staatliche Kompetenzverteilung und Gemeinschaftsrecht 137 Michael Potacs Staatliches Legalitätsprinzip und Gemeinschaftsrecht 161 Teil 3: Wirtschaftsverfassung und freier Markt Bernd-Christian Funk Wie sozial ist die Marktwirtschaft in der EU? 183 Benjamin Kneihs Ausgliederungen im europäischen Umfeld 195 Georg Lienbacher Beschränkungen des Grundverkehrs in Europa 215 X Inhaltsverzeichnis Teil 4: Wirtschaftsverfassung und Rechtsschutz Michael Holoubek Europäischer und nationaler Grundrechtsschutz 245 Ewald Wiederin Die Unverletzlichkeit des Eigentums: Metamorphosen einer verfassungsgesetzlichen Gewährleistung 273 Josef Azizi Europäischer und staatlicher Rechtsschutz 301 Stichwortverzeichnis 349 Judikaturverzeichnis 359 Karl Korinek Laudatio für Heinz Peter Rill Lieber Heinz Peter Rill! I. Als mich Stefan Griller vor einigen Monaten gefragt hat, ob ich am Ende des geplanten Symposions eine Laudatio für Dich und auf Dich halten möchte, habe ich mich natürlich sehr gefreut und sofort und gerne zugesagt. Ich nehme an, dass Griller die Frage an mich gerichtet hat, weil er um unsere Freundschaft weiß, weil er sich an die kollegialen gemeinsamen Jahre an der Wirtschaftsuniversität er- innert hat und weil er weiß, dass ich Dein wissenschaftliches Werk kenne und schätze – die Themen, mit denen Du Dich beschäftigt hast, die Methode, die Dich bei Deinen Forschungsarbeiten geleitet hat und die Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit Deiner Arbeit, den Ernst Deiner Bemühungen. All diese Gründe haben offenbar Griller zur Frage motiviert, mich jedenfalls zur Antwort. Nun habe ich nachgedacht, ob ich un- sere freundschaftliche Verbindung, die kollegiale Zusammenarbeit an der Wirtschaftsuniversität oder Dein wissenschaftliches Oeuvre ins Zentrum dieser Laudatio stellen soll. „Wie legst Du es an, Karl?“, hättest Du als alter Qualtinger-Kenner wahrscheinlich ge- fragt. „Hintergründig?“ Nein, wirklich nicht. Ich habe mich – und es mag manche hier im Raum überraschen (cid:2) für die seriöse Lösung entschieden und will das wissenschaftliche Werk Heinz Peter Rills ins Zentrum stellen, eine Zwischensumme der wissenschaftlichen Bemühungen unseres Jubilars zu ziehen versuchen. II. 1. Diese Bemühungen galten zunächst (und immer wieder) Metho- denfragen: Ich denke an die großen Aufsätze über die Abgren- zung des öffentlichen vom privaten Recht (1961) oder den Be- sprechungsaufsatz zur Methodenlehre von Karl Larenz (1963). Diese Art der methodischen Reflexion an Hand der Auseinan- dersetzung mit anderen hat Rill 1985 wieder aufgenommen, als XII Karl Korinek er den großen Besprechungsaufsatz zu Bydlinskis „Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff“ verfasste; und wieder fünf Jahre später konnte man den für die Interpretationslehre so wich- tigen Beitrag über die „Hermeneutik des kommunikationstheore- tischen Ansatzes“ lesen. 2. Gesondert nennen muss man Rills 1972 erschienene Habilitati- onsschrift, die sich mit den „Gliedstaatsverträgen“ befasste und dabei eine Fülle von allgemein-verfassungsrechtlichen Fragen wie überhaupt grundlegenden öffentlich-rechtlichen Fragen und auch Grundfragen des Völkerrechts erörterte und auch Fragen im Grenzbereich von Verfassungs- und Völkerrecht. Ein Kompendium zum Staatsrecht von außergewöhnlicher Reichhaltigkeit an behandelten Themen, beeindruckender Prob- lemsicht und exakter Analyse ist das geworden. Wer denkt etwa schon daran, dass er in diesem opus magnum Rills grundlegende Aussagen zum BVG über die Ämter der Landesregierungen, zum Legalitätsprinzip, zu den Unterschieden zwischen abstrak- ter und konkreter Normenkontrolle, zur Abgrenzung der Ho- heitsverwaltung von der Privatwirtschaftsverwaltung, aber auch zu zivilrechtlichen Fragen in ihrer Anwendung auf öffentlich- rechtliche Verträge bis hin zum Schadenersatz findet? Ich glaube, dieses Werk stellt die Summe der Arbeit dar, die Rill in seiner Assistentenzeit bei Antoniolli am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Wiener Juristenfakultät geleistet hat – in kritischen Gesprächen, besser gesagt: heftigsten Streit- gesprächen mit Günther Winkler, etwa im Methodenseminar. Was sich bei Rill in dieser Zeit entwickelte, war die klare, tief- gehende und immer weiter differenzierende Problemsicht, die exakte Analyse und die harte Kritik, aber auch die Fähigkeit zur konstruktiven Entwicklung von Lösungsansätzen und die Bereit- schaft, diesen Ansätzen kritisch nachzugehen, sie mitunter auch wieder fallen zu lassen, wenn man zu besseren Einsichten kam. Problembewusstsein und kritisches Hinterfragen waren – und das war lange, bevor das Modeworte wurden – selbstverständ- liche Elemente der wissenschaftlichen Arbeit. 3. Die Zeit einer rund zweieinhalbjährigen Tätigkeit an der wissen- schaftlichen Abteilung der Bundeswirtschaftskammer Anfang der Siebzigerjahre und seine Berufung zum Ordinarius an die Wirtschaftsuniversität führen zu einer thematischen Verbreite- rung seines Erkenntnisinteresses. Rill beginnt sich verstärkt auch mit Fragen des Wirtschaftsverfassungsrechts und des Wirt- Laudatio für Heinz Peter Rill XIII schaftsverwaltungsrechts, vor allem aber auch mit raumord- nungsrechtlichen Fragen zu befassen – und zwar nicht nur all- gemein, sondern mit spezifischen Schwerpunkten, im Besonde- ren im Hinblick auf die bundesstaatliche Kompetenzverteilung und die Aufgaben der Gemeinden. Diese Arbeiten haben mit den „Gliedstaatsverträgen“ eines gemeinsam: Sie beantworten sehr viele Grundfragen, die weit über das eigentliche Thema hinaus- gehen oder besser gesagt, die zu klären sind, bevor man auf spe- zifische Fragen des behandelten Sachthemas eingehen kann. Einen Höhepunkt in der wissenschaftlichen Arbeit Rills markiert zweifellos das großartige Referat, das er auf der Gießener Ta- gung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1991 zum Thema „Eigentumsschutz, Sozialbindung und Enteignung bei der Nutzung von Boden und Umwelt“ gehalten hat, das auf allergrößtes Interesse der Kollegen der deutschen Staatsrechts- lehre gestoßen ist und zu einer hochstehenden, über dreistündi- gen Diskussion geführt hat. Nicht unerwähnt darf auch bleiben, dass sich Rill gründlich mit dem entstehenden Recht der öffentlichen Auftragsvergabe be- fasst hat – zunächst im Blick auf die kommenden gemeinschafts- rechtlichen Umsetzungsverpflichtungen in der Phase des Entste- hens des österreichischen Vergaberechts und später, als er das nunmehr als Gesetz geltende Vergaberecht zum Gegenstand sei- ner besonderen Forschungsinteressen machte. Und schließlich ist auf den Aufbau und die Leitung der ZfV, der Zeitschrift für Verwaltung, hinzuweisen und dabei vor allem auf die großartige Judikaturaufbereitung, die dabei geleistet wurde und wird. Ich habe den ungeheuren Wert dieser Arbeit vor allem in meiner weit über ein Jahrzehnt währenden Praxis als Referent im VfGH kennen gelernt. 4. Der EU-Beitritt brachte bei vielen Öffentlichrechtlern – weiß Gott nicht bei allen, manche taten am Anfang so, als gehe das Rechtsleben in Österreich einfach weiter – naturgemäß einen neuen Forschungsschwerpunkt. Wer wäre dazu prädestinierter gewesen als Heinz Peter Rill, der sich schon zu Beginn seiner wissenschaftlichen Arbeit mit Grundfragen von nationalem Recht und staatlichem Recht befasst hatte. In der ersten Phase der Beschäftigung mit diesen neuen Fragen konnte man deutlich zwischen jenen unterscheiden, die das Ge- meinschaftsrecht wie eine staatliche Rechtsordnung zu verstehen und zu interpretieren suchten, und jenen, die die Herkunft des

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