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Wirtschaftliche Entwickelung des Niederrheinisch — Westfälischen Steinkohlen — Bergbaues in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts PDF

357 Pages·1904·17.977 MB·German
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Wirtschaftliche Entwickelung des Niederrheinisch -Westfalischen Steinkohlen -Bergbaues In der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts. Zweiter Teil. Mi t 3 lithograph isch en Tafeln. Sonderabdruck von Band XI des Sammelwerkes: »Die Entwickelung des Niederrheinisch Westfiilischen Steinkohlen-Bergbaues in der zweiten Hiilfte des 19. Jahrhunderts«, heraus gegeben vom Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund in Gemeinschaft mit der Westfiilischen Berggewerkschaftskasse und dem Rheinisch-Westfiilischen Kohlensyndikat. 1904. Verlagsbuchhandlung von Julius Springer in Berlin. ISBN 978-3-642-98905-6 ISBN 978-3-642-99720-4 (eBook) DOI 10.1007/978-3-642-99720-4 Aile Rechte, insbesondere das der Uebersetzung in fremde Sprachen, vorbehaiten. Softcover reprint of the hardcover 1s t edition 1904 I n hal t s v e r z e i c h n i s. Seite 8. Kapitel: Wirtschaftliche und sonstige Vereinigungen der Berg werksbesitzer. I. WestfiUische Berggewerkschaftskasse. . . . . . . Anhang: Statut der Westfalischen Berggewerkschaftskasse 19 Bericht des Direktors Dr. Schultz vom 30. Oktober 1871 26 II. Verein fiir die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund ..................... . 40 III. Kohlenausfuhrverein und ahnliche Vereinigungen. 73 IV. BAstrebungen und Vereinigungen zur Regulierung der Preise und des Absatzes niederrheinisch-westfalischel' Kohlen, Koks Oller Briketts. A. Einleitung 87 B. Geschichte und Wesen ner einzelnen Bestrebungen und Vereinigungen. 1. Forderkonventionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 90 2. Bestrebungen zur HerbeifUhrung einer grosseren Konsolidation des Bergwerksbesitzes (Technische Kommission) 108 3. Verein »Kohlenklub«, Essen. 114 4. Gaskohlen-V ereinigung . . . 115 5. Gasfiammkohlen-Vereinigung 120 6. Konventionen fUr Kohlenlieferung an Zuckerfabriken 130 7. Vorschlage Dr. Hammacher's zur Bildung einer Handelsgesell- schaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 132 8. Gemeinschaftliche Verkaufsstelle fUr die unter FUhrung der Diskontogesellschaft Berlin stehenden Zechen 136 9. Gelsenkirchener Zechenklub. . . . . . . . . 138 10. Vereinigungen unter den Magerkohlenzechen 139 11. Dortmunder Kohlenklub. . . . . . . . 154 IV Inhaltsverzeichnis. Seite 12. Kokskohlen-Vereinigung des Dortmunder Bezirks . 154 13. Fettkohlen-Vereinigung des Dortmunder Bezirks 158 14. Dortmunder Kohlen-Verkaufsverein . . . . . . . 171 15. Bochumer, Essener und Steele-Mlilheimer Kohlen-Verkaufsverein 187 16. Zechen-Gemeinschaft und die derselben vorausgegangenen KarteHe zwischen den einzelnen Vereinigungen und aussen- stehenden Zechen . 200 17. Koks-Vereinigung . 216 18. Vereinigung der Koksanstalten und Fettkohlenzechen des Ober- bergamtsbezirks Dortmund . 224 19. Westfalisches Kokssyndlkat. . . . . 238 20. Brikett-V erkaufsverein zu Dortmund 249 21. Rheinisch-W estfalisches Kohlensyndikat . 254 C. Schlussbemerkungen liber di e Vereinigungen zur Regu lierung der Kohlenpreis e und der Absatzmengen . . . . 291 A nhang: 1. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch -West falisches KOhlensyndikat und der Aktiengesellschaft West- falisches Kokssyndikat 292 II. Geschafts- und Lieferungs-Ordnung des Westfalischen Koks- syndikats ... 293 III. Vertrag zwischen der AktiengesellschaftRheinisch-Westfalisches Kohlensyndikat und der Aktiengesellschaft Westfalisches Koks- syndikat 297 IV. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch-W estfalisches Kohlensyndikat und der Aktiengesellschaft Brikett-Verkaufs- verein zu Dortmund 298 V. Geschafts· und Liefer-Ordnung des Brikett-Verkaufsvereins zu Dortmund .......................... 299 VI. Statut der Aktiengesellschaft Rheinisch-Westfalisches Kohlen- syndikat 304 VII. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch-W estfalisches Kohlensyndikat und den zum Syndikat gehorigen Zechen sowie zwischen den letzteren untereinander 307 VIII. Uebergangsbestimmungen des Rheinisch-Westfalischen Kohlen syndikats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314 IX. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch-W estfalisches Kohlensyndikat und den zum Syndikat geh5rigen Zechen sowie zwischen den letzteren untereinander. . . . . . . . . . . . . 315 v Verzeichnis der Tafeln. Seite X. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch-W esWilisches Kohlensyndikat und den zum Syndikat gehiirigen Zechen sowie zwischen den letzteren untereinander. . . . . . . . . . . . . 324 XI. Satzungen der Aktiengesellschaft Rheinisch -Westfalisches Kohlensyndikat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338 V. Dampfkessel-Ueberwachuugsvereiu der Zechen im Oberbergamts bezirk Dortmund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 Verzeichnis der Tafeln. zu Kapitel Tafel XIV. Uebersicht iiber die Zeit des Bestehens und die Art der auf die Regulierung der Kohlenpreise gerichteten Vereinigungen . . . . 8 Tafel XV. Durchschnitts-Erlos fiir die Tonne Koks ab Zeche in den einzelnen Quartalen der Jahre 1881-85 im Revier Bochum. ...... 8 Tafel XVI. Verrechnungspreise und Netto-Erlos fiir die Tonne Koks im West falischen Kokssyndikat seit 1890 und Hochofenkoks-A bsatz des Westfalischen Kokssyndikats nach den einzelnen Hiittenrevieren seit 1889. . . 8 VI Benutzte Litteratur. Benutzte Litteratur. Zeitschrift fUr das Berg-, Hutten- u. Salinen-Wesen im preussischen Staate. Zeitschrift fUr Bergrecht. Gluckauf. Kontradiktorische Verhandlungen tiber deutsche Kartelle (Veriag von Franz Siemenroth, Berlin). Jahresberichte des Vereins fUr die bergbaulichen Interessen im Oberbergamts bezirk Dortmund, der Westfalischen Berggewerkschaftskasse, des Rheinisch Westfalischen Kohlensyndikats, des Westfalischen Kokssyndikats und des Brikett-Verkaufsvereins zu Dortmund. Protokolle Uber die Generalversammlungen des Vereins fUr die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund. Protokolle Uber die Zechenbesitzer-Versammlungen und die Beiratssitzungen des Rheinisch-Westfalischen Kohlensyndikats. Akten des Vereins fUr die bergbaulichen Interessen 1m Oberbergamtsbezirk Dortmund, des Geheimen Kommerzienrats Kirdorf und des Direktors Unckell. Mitteilungen betr. Vereinigungen usw. sowie die sonstigen speziell angegebenen Quellen. Wirtschaftliche Entwickelung des niederrheinisch-westfalischen Steinkohlen-Bergbaues in der zweiten Hiilfte des 19. J ahrhunderts. Teil 2. Sammelwerk Xl. 8. Kapitel. Wirtschaftliche nnd sonstige Vereinignngen der Bergwerk.sbesitzer. Von Bergassessor Kreu tz, Kiiin. Einigkeit macht stark! - Dies ist auch beim Ruhrkohlenbergbau seit 1850 mehr und mehr berucksichtigt worden; nicht bloss ist der fruher sehr zersplitterte Besitz wesentlich konsolidiert bezw. in sUirkere Rande gebracht worden, sondern es haben auch - und dies solI hier allein berucksichtigt werden - die selbstandig nebeneinander bestehenden Zechen zwecks Rebung ihres Bergbaus, Wahrnehmung gemeinsamer Interessen u. dergl. die bestehenden Berggewerkschaftskassen weiter ausgebildet bezw. sich zu neuen Vereinen zusammengethan und dadurch Organe geschaffen, welche einerseits ihre Interessen gehorig zu vertreten, andererseits aber auch eine Schadigung des Gemeinwohls durch zu starke Rervorkehrung von Sonder interessen zu verhuten imstande sind. Namentlich zu erwahnen sind hier die Westfalische Berggewerkschaftskasse, der Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund und endlich die auf die Regelung der Kohlenpreise und des Absatzes abzielenden Vereinigungen, Syndikate u. dergl. 1. Westfalische Berggewerkschaftskasse. Die Westfalische Berggewerkschaftskasse in ihrer heutigen Gestalt ist hervorgegangen aus der im Jahre 1864 erfolgten Vereinigung der Markischen und der Essen-Werdenschen Berggewerkschaftskasse. Diese beiden Kassen haben ihren Ausgangspunkt in den Kleve-Markischen Berg ordnungen, und die Grundlagen, auf denen sie sich aufgebaut haben, reichen deshalb ziemlich tief in die Vergangenheit zuruck. Es kann indessen nicht Aufgabe vorliegender Zeilen sein, den Entwickelungsgang dieser Kassen von Anfang an zu verfolgen, vielmehr kommt es hier nur auf die Entwickelung seit 1850 an, und es muss wegen der weiter zuruckliegenden Zeit auf die Abhandlungen: »Dr. Schultz: Die Westfalische Berggewerkschaftskasse, *) *) Siehe Zeitschrift fUr Bergrecht, Band 28, Seite 470 ff. 1* 4 Wirtschaftliche Entwickelung. und »Reuss: Mitteilungen aus der Geschichte des KgI. Oberbergamts zu Dortmund«*) hingewiesen werden. 1m Jahre 1850 bestand sowohl beim Markischen Bergamt in Bochum WIe auch beim Essen-Werdenschen Bergamt in Essen je eine "Bergamts kasse", welche in fruheren Zeiten die Bezeichnung "Berggewerk schaftskasse" gefuhrt hatte und in welche gewisse Abgaben der Berg werksbesitzer fiossen. Diese Abgaben waren: Quatembergeld bezw. Messgeld, Rezessgeld und Gedingestuffengeld. Massgebend fur die Erhebung derse1ben waren die bezuglichen Bestimmungen der revidierten Kleve-Markischen Bergordnung vom 29. April 1766, lautend: »Caput 74. Yom Quatembergeld und wie es zu geben. § 1. Zu Erhaltung der Bergamts-Bedienten, welche hauptsachlich zum Besten der Gewerken bestellet werden, und deren Nutzen sie auf alle Weise suchen mUssen, sollen die Zechen von ihren gangbaren Schacht en das sogenannte Quatember-Geld, weshalb in der alten Berg-Ordnung de Anno 1541 **) Cap. 41 auch bereits etwas verordnet und festgesetzet worden, geben, und zwar von denen gangbaren Schachten, nach einer deshalb alle Jahr zu machenden Repartition, auf so viel, als zu Unterhaltung des Berg-Amts und sonst, zum Behuf def Bergwerke erfordert wird. Gleichwie aber statt dessen bei den Stein-Kohlen-Werken bereits ein gewisser, und zwar von jedem Ringel verkaufte Kohlen, 1/4 Stuber unter dem Namen als Mess-Geld zu geben, festgesetzet ist; So behalt es dabei noch femer sein Verbleiben. Dahingegen sollen bey denen Metall- und mineralischen Werken diese Gelder als Quatember-Gelder in ihrer Rubrique beybehalten, und folgendergestalt alle Quartale an den Rendanten von der Berg-Gewerk schafts-Casse ohne Ausnahme promt abgefUhret werden, als nemlich: § 3. Ueber die Eincassirung dieser Gelder fUhret der Berg-Rendant Rechnung, leget Geld und Rechnung in eine dazu gemachte Casse oder Lade, und zahlet davon quartaliter die Besoldung an die Berg-Amts Bediente aus, weshalb denn auch derselbe sowohl wegen dieser, als Ubrigen einzunehmenden Gelder zureichente Kaution bestellen muss. Caput 75. § 3. Alle Recess-Gelder und davon herrUhrende, auch andere Strafen sollen von dem Berg-Rendanten eingenommen und darUber, wie wegen der Quatember-Gelder verordnet, ordentliche Rechnung gefUhret werden. § 4. Und ob zwar eine zeithero die Recess-Gelder Uns selbst, die Straf-Gelder aber der Ober-BrUchten-Casse berechnet worden; so begeben Wir Uns doch derselben aus besonderen Gnaden, und wollen, dass fiihrohin erstere die Recess-Gelder Unserer Berg-Gewerkschafts-Casse, letztere die Strafgelder aber der einzurichten allergnadigst befohlnen Knappschafts Casse zur Einnahme kommen, und berechnet werden solI en, urn diese beyde Cassen so mehr in den Stand zu setzen, die denenselben auf liegenden Ausgaben, ohne der Gewerken weiteren Beschwer streit en zu k5nnen.« *) Diesen beiden Abhandlungen sowie den Jahresberichten der Westfalischen Berggewerkschaftskasse sind die nachfolgenden Zeilen zum Teil entnommen. **) Richtiger: 1542. 8. Kap.: Wirtschaftliche und sonstige Vereinigungen der Bergwerksbesitzer. 5 Das Gedingestuffengeld war eine fUr das Abschliessen der Gedinge zu zahlende Sportel und wurde erst seit 1785 der Berggewerkschafts (Bergamts-)Kasse zugefuhrt. Es hatten demnach die Zechen ausser den eigentlichen landesherrlichen Bergwerksabgaben (Zehnten und Freikuxgeld), welche der Zehntkasse zufiossen, noch Gelder »Zu Erhaltung der Bergamtsbedienten« bezw. »ZU Unterhaltung des Bergamts und sonst zum Behufe der Bergwerke«, oder, wie die alteren Kleve-Markischen Bergordnungen bestimmten, »ZU Erhaltung der Geschwornen undanderer gemeiner Bergwerks Nothdurft« zu entrichten. Den Bergamts-Bedienten lag aber damals, wie wir oben (2. Kapitel) gesehen haben, neben der Erfullung staatlicher Hoheitsrechte auch die Fuhrung des gewerkschaftlichen Grubenbetriebes und Rechnungswesens ob und insofern, wie auch beziiglich der Befriedigung »gemeiner Bergwerks Nothdurft« waren daher diese Gelder als Beitrage der Gewerken zur Wahrnehmung bezw. Forderung der eigenen Interessen anzusehen; sie erfiillten somit zum Teil Zwecke, welche auch der heutigen Berggewerkschaftskasse u. a. zur Auf gabe gestellt sind. Es kamen auf: Tabelle 52. , I an Mess- und Quatembergeld I ! bei der I von Stein- I von MetaIl- u'lI an R.ezessgeld asnt uGffeednignegled- I Bergam ts-( Berggewerkschafts-) Kasse I kohlenwerken Mineralwerken, I I I M. I M. I M. M. I II I I I I a) in Bochum: i im Jahre 1850 156703,27 532,10 3307,12 I 6140,96 ·1 und im erst en Halbjahr 1851 I 79513,61 145,10 1745,57 3240,77 b) in Essen: im Jahre 1850. . . . . '1 135909,00 429,52 946,00 3448,72 und im erst en Halbjahr 1851 65196,50 449,44 486,50 2201,50 Summa II 437322,38 1 556,16 6485,19 15031,95 II oder zusammen 307416,69 M. im Jahre 1850, + 152978,99 » im 1. Halbjahr 1851. Insgesamt 460395,68 M. I Durch das Gesetz vom 12. Mai 1851 iiber die Besteuerung der Berg werke wurde indessen das Quatember- und Messgeld, wie auch das Gedinge stuffengeld, aufgehoben, und es wurde fortan das Rezessgeld nicht mehr der bisherigen Bergamts-(Berggewerkschafts-)Kasse, sondern ebenso wie die an Stelle der aufgehobenen Abgaben neu eingefiihrte Aufsichtssteuer der staatlichen Kasse uberwiesen. Infolgedessen waren die bisherigen Bergamts (Berggewerkschafts-)Kassen, welche von jetzt ab als »Fonds zur Unter-

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