ebook img

Wasserrechtliche Berufungsentscheidungen und Erkenntnisse 1949 bis 1952 PDF

79 Pages·1953·4.025 MB·German
Save to my drive
Quick download
Download
Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.

Preview Wasserrechtliche Berufungsentscheidungen und Erkenntnisse 1949 bis 1952

. . Schriftenreihe des Osterreichischen Wasserwirtschaftsverbandes Heft 26/27 Wasserrechtliche Berufungsentscheidungen und Erkenntnisse 1949 bis 1952 Von Ministerialsekretär Dr. Paul Grabmayr Wien Springer-Verlag Wien GmbH 1953 Sonderabdruck aus "Österreichische Wasserwirtschaft" Heft 5/6, 7, 10, 11, Jahrg. 5 (195il) Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbebalten ISBN 978-3-662-22779-4 ISBN 978-3-662-24712-9 (eBook) DOI 10.1007/978-3-662-24712-9 Inhaltsverzeichnis Seite I. Statistische Übersiellien 2 II. Der Verwaltungsgeric:htshof in Wasserrechtssachen 5 111. Verfahrensrechdielte Entscheidungen 8 IV. Ent11dteidungen zum WasserbantenförderungsgesetJ 12 V. Entsdteidungen zum WasserrechtsgesetJ 16 Von den rechdielten Eigenschaften der Gewässer 16 Von der BenutJung der Gewässer 17 Von den Zwangrechten 54 Von den W assergenossenschaften, W asserwerksge- nossenschaften und Wasserverhänden 56 Von den Behörden und Verfahren 57 Wasserrechtliche Berufungsentscheidungen Die allgemeine Normalisierung der wirtschaft lichen und rechtlichen Verhältnißse in den le!}ten Jahren ist auch in den Wasserrechtssachen zum Ausdruck gekommen. Die gesteigerte Tätigkeit der Behörden beruhte hiebei nicht nur auf dem gewaltigen Nachholbedarf hinsichtlich Energie erz.eugtmg und Wasserversorgung, sondern auch auf der freieren wirtschaftlichen Bewegungsmög lichkeit der einzelnen Staatsbürger. Bei den Be rufung&behörden wirkt sich wohl noch als drittes Moment ein wiedererwachtes demokratisches Selbstbewußtsein aus, da,s den Spruch einer Be hörde nicht mehr autoritätsgläubig hinnimmt, sondern sein tatsächliches oder vermeintliches Recht im Instanzenzug weiterverfolgen will. Ein besonderes Kennzeichen des W asserrech tes sind wohl die vielfältigen und weitreichenden Auswirkungen und Zusammenhänge, die jeder Eingriff in das lebendige Naturelement Wasser auszulösen vermag. Das Wasserrecht ist kein sta tionäres Recht, es muß vielmehr bei Aufrechterhal· tung der wesentlichen Rechtsgrundsä!}e im einzel nen den ständig sich wandelnden Verhältnissen in Natur, Wirtschaft und Technik Rechnung tragen. Es tauchen immer neue Probleme auf, die an die zur Handhabung der gese!}lichen Bestimmungen berufenen Organe oft hohe Anforderungen an 1 reehtliche Gesinnung, Wissen, Einsicht und prak tische Erfahrung ~teilen. Ihren Niedeflschlag finden diese Probleme viel fach in den Berufungsentscheidungen der ober sten W as.serrechtshehörde und den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes. So dürfte es für die mit Wasserrecht und W asserwirtsch.aft befaß ten Kreise vielleicht nicht uninteressant ·sein, einige dieser Probleme und ihre rechtliche Lösung, damit die Entwicklung und den neuesten Stand auf dem Gebiete der W asoerrech.tsverwaltung an Hand der Entscheidungen und Erkenntnisse der vier Jahre 1949 bis 1952 kennenzulernen1 • I. Statistische Übersichten Um einen allgemeinen Überblick über die Tä tigkeit der obersten W assen-echtsbehörde als Be rufungsinstanz zu gewinnen, seien zunächst einige statis,tische Bemerkungen an die Spi!}e gestellt. Über die Zahl der Berufungsakten seit 194:5 gibt nachstehende Übersicht Auskunft: ~erufungsakten Zahl der 11946119471194811949119501195111952 ~1m 1 I Eingang an Berufungs- 1 akten .............. 14 30 38 I 65 92 101 1130 unerledigter Übertrag aus Vorjahr ........ - 10 I 16 I 25 I :~4 49! 80 zu bearbeiten ........ 14 I 40 54 I 9o j126l15o l21o I davon wurden erledigt 4 I 24 I 29 I 56 I 77j 70 1130 waren aiD Jahresende I noch unerledigt ..... 10 I 16 I 25 1341 491 80 I 80 1 Siehe den Artikel desselbt-n Verfassers "Die wasser remtlimen Berufungen 1946 bis 1948". ÖWW, 1, H. 3/·i, 1949. 2 Die unverhältnismäßig hohe Zahl von Rückstän den gerade im Jahre 1951 ist neben einer Reihe anderer Gründe, wie auf die Notwendigkeit von Zwischenerledigungen und den Versuch, zu einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien zu ge langen, auch auf die knappe personelle Bese~ung der dritten Instanz zurü<kzuführen. Mit der Besserung des lel}teren Umstande6 hat auch die zunächst zunehmende durchschnittliche Erledi gungsdaue,r der Berufungsakten, die 1949 etwas über drei Monate, 1950 knapp vier Monate 11nd 1951 knapp sechs Monate betrug, 1952 wieder be gonnen, auf 51/2 Monate abzusinken. Die den Berufungen zugrunde liegenden V er fahren nahmen im Durchschnitt zu 32 °/ von 0 W asserkraftanlagen, zu 29 °/ von W asserversor 0 gungsanlagen, zu 13% von Anlagen an und im Gewässerbett sowie von G-emeingebrauchsangele "/o genheiten, zu 10% von Flußregulierungen, zu 9 von Ent- und Bewässerungen und zu 7% von Ab wassereinleitungen und Kanalisationen ihren AUIS gang. Gegenüber dem Zeitraum 1945 bis 1948 fällt hier das Ansteigen der Wasserversorgung auf, die in der Tat durch den Bau zahlreicher neuer Anlagen erfreulicheFortachriue macht; in der steigenden Anzahl der die ·Wasserversorgung be treffenden Berufungen kommt jedoch auch schon zum Ausdruck daß auf diesem Gebiet wichtige Probleme hinsichtlich Planung, Finanzierung, Auf klärung und rechtlicher Anpassung noch einer befriedigenden Lösung harren. Das Ergebnis de,s Berufungsverfahrens und die Art der Erledigung der einzelnen Berufungs anträge wird in der näch8ten Übersicht gezeigt. Während es sich bei der ersten Tabelle um die Anzahl der Bernfungsakten, also der angefoch tenen Entscheidungen gehandelt hat, betrifft diese Übersicht das Schicksal der Berufungsbegehre n, 1• 3 die zuweilen gegen eine Entscheidung von meh reren Berufungswerbern aus vel'lschiedenen Grün den und mit verschiedenen, auch gegeneinander laufenden Anträgen gestellt werden. Gütliche Einigung, Berufung ZU• rückgezogen oder gegenstandslos geworden .................... 12 ll 18 24 Zurückweisung der Berufung, weil verspätet oder unzulässig ..•... 14 20 7 20 Abweisung der Berufung, weil un· begründet ................... 21 35 33 7l Teilweise Stattgebung der Berufung und Abänderung des Bescheides 9 10 8 15 Volle Stattgebung der Berufung und Abänderung des Bescheides 7 12 4 5 Stattgebung der Berufung und Auf- hehung des Bescheides ........ 3 8 10 20 Von den 397 in diesem Zeitraum erledigten Berufungsanträgen mußten al'i'o 271, d. s. 68 °/ 0, meritorisch entschieden werden. Davon fiihrten wieder fast 60°/ zu einer Bestätigung und nur 0 40% zu einer Änderung oder Aufhebung der an gefochtenen Entscheidung. In dieser niedrigen Ziffer manifestiert sich die erreichte Konsolidie rung der Verwaltungsbehörden. Die einzelnen Berufungsbegehren verfolgten folgende Interessen: 16 °/ Wasserkraft, 0 15 % Entschädigungen, 14 °/ Landwirtschaft und Grundbesiy, 0 % 11 Wasserversorgung, 10% die Erhaltungspflicht von Anlagen, 4 je 8 Ofu Flußregulierungen und Genossenschafts· verhältnisse, 6 °/ den W eiterhe,staud von W as.serrechten, 0 je 4 Ofo Industrie, Gewerbe, Gemeingehrauch und Ahwassereinhringungen, je 2l'/o Fischerei und Verfahrensko,sten. Im Jahr~e 1951 kam es in 14 ~/0 der Fälle, 1952 m "/o 8 zu örtlichen Berufnngsverhandlungen. li. Der Verwaltungsgerichtshof in W asserrechts· sachen Gegen die in den Jahren 1946 bis 1952 gefäll ten 469 Berufungsentscheidungen wurden im gan· zen vierzehn Beschwerden heim V erwaltungsge· richtshof eingebracht, d. h. 3 üfo der Berufungs· entscheidungen des Ministeriums wurden ange fochten. Von die,sen vierzehn Beschwerden wur· den zwei wegen V ersäumung der Einhringungs· frist zurückgewiesen, zwei wegen Zurückziehung der Beschwerde als gegenstandslos erklärt, fünf als unbegründet abgewiesen und vier noch nicht entschieden. Nur eine Berufungsentscheidung wurde wegen Geset}widrigkeit infolge Verleljung V<ln V erfahrungsvorschriften aufgehoben. Weiter wurden gegen Entscheidungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt· r.chaft, die von ihm als Wasserrechtsbehörde erster Instanz ergingen, seit 1945 sechzehn Beschwerden eingebracht. Davon wurden sechs wieder zurück gezogen, so daß das Verfahren des Verwaltungs· gerichtshofes eingestellt wurde. Vier Beschwer· den sind noch offen. Die re.stlichen t!echs wurden mangels Beschwerdelegitimation zurückgewiesen. Außerdem wurde das V erfahren über eine Säumnisbeschwerde gegen das Ministerium einge· 5 stellt, nachdem seme Entscheidung innerhalb der ge~eßten Frist nachgeholt worden war. Eine Säumnisbe,schwerde gegen das Amt einer Landes regierung wurde wegen Nichterschöpfung d~ Instanzenzuges zurückgewiesen. Aus demselben Grunde wurde eine andere Beschwerde, die sich gegen den Bescheid eines Landeshauptmannes richtete, zurü(kgewie,sren. Soweit die erwähnten Erkenntnisse und Be schlüsse wasserrechtliche Bestimmungen be~tref­ fen, werden sie im späteren Abschnitt bei den einzelnen Paragraphen angeführt. Auch der Verfassungsgerichtshof wurde ein mal mit einem Parteienantrag auf Entsche,i dung eines positiven Kompetenzkonfliktes zwi schen Gericht und Verwaltungsbehörde befaßt, nachdem das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft eine Antragstdlung gemäß Art.l38, Abs. I, lit. a. B. -VG. infolge Verschiedenheit der Sache abgelehnt hatte. Es handelte sich einer seits um eine Be,sitsstörungsklage wegen vereinba rungawidriger WasserbenÜßung zu Bewässerungs zwe<ken und eine Fe~tstellungsklage wegen Nicht bestehens des Bewässerungsrechte,s, anderseits um die Regelung der wasserrechtlichen Belange hin sichtlich der WiesenbewäSGerung durch die Agrar hezirksbehörde bzw. die Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde. In seinem Erkenntnis vom 24. 6. ] 949, Zl. K I-24/48/17 führt der V erfassungsgericht,shof dazu im Sinne der Stel lungnahme des Ministeriums aus: "Insoweit die Administrativbehörde mit der Ange legenheit befaßt er~cheint, ist festzustellen, daß es sidJ. bei wasserrechtlichen Angelegenheiten im allgemeinen um Ver waltung&angelegenheiten öffentlidJ.-redJ.tlidJ.er Natur han delt, deren Behandlung den Verwaltungsbehörden kompe tenzgemäß zusteht. DaU hiehei audJ. pr~vatredttlidJ.e Fragen aktuell werden können, sieht das W asserredJ.tsgese!J selbst 6

See more

The list of books you might like

Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.