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Vortrag Investmentfonds: Aktive unternehmerische Bewirtschaftung von Vermögensgegenständen PDF

36 Pages·2016·0.87 MB·German
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BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 1 I : NVESTMENTFONDS A B KTIVE UNTERNEHMERISCHE EWIRTSCHAFTUNG V VON ERMÖGENSGEGENSTÄNDEN ALS STEUERLICHES R ? ISIKO 12. O 2016 KTOBER A GENDA BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 2 I. Z A EITLICHE NWENDUNG II. A R KTUELLES ECHT III. N R EUES ECHT IV. A NHANG I. Z A EITLICHE NWENDUNG BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 3 Zeitliche Anwendung 24.12.2013 26.07.2016 01.01.2018 AIFM-StAnpG Verkündung Inkrafttreten In Kraft InvStRefGim BGBl. Art.1 InvStRefG 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Derzeitiges System bis 31.12.2017 vgl. Art. 11 Abs.3 S.2 InvStRefG, für Fonds, die ab dem 24.12.2013 aufgelegt wurden Künftiges System ab 01.01.18 vgl. § 56 Abs.1 S.1 InvStG (neu) Bestandsschutz für „Alt-Fonds“, die vor dem 24.12.2013 aufgelegt wurden A GENDA BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 4 I. Z A EITLICHE NWENDUNG II. A R KTUELLES ECHT III. N R EUES ECHT IV. A NHANG II. A R KTUELLES ECHT BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 5  Aktive unternehmerische Bewirtschaftung als Risiko für steuerlich privilegierten Status als Investmentfonds (statt Investitionsgesellschaft)  Relevant insbesondere bei folgenden AIF  Immobilienfonds  Private-Equity-Fonds  Spezielle Wertpapierfonds mit Hochfrequenzhandel/Arbitragegeschäften II. A R KTUELLES ECHT BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 6 Beispiel: In Deutschland in 2014 aufgelegter offener Immobilienfonds  35 Gewerbe-Immobilien (Wert 3,6 Mrd. Euro), Liquiditätsanlagen und sonstige Assets (Wert 900 Mio. Euro)  Laufende Erträge aus Immobilien und übrigen Vermögenswerten im Jahr (Miete, Zinsen, ect.) 2016: 140 Mio. Euro (ohne Veräußerungsgeschäfte)  Seit Fondsauflage nur wenige Objekt-Veräußerungen. Gesamte Verkaufserlöse seit Auflage waren daher geringer als 50% des durchschnittlichen Bestandswertes seit der Auflage des Fonds  Zusätzlich zur Ertragsoptimierung wurde auf vielen Objekten Photovoltaik-Anlagen installiert, Einnahmen hieraus in 2016: 4,2 Mio. Euro Frage: Besteht ein steuerliches Risiko hinsichtlich des Investmentfonds-Status? II. A R KTUELLES ECHT BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 7 § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG i.d.F. des AIFM-StAnpG: Ein Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der die folgenden Anlagebestimmungen erfüllt: … 3. Der objektive Geschäftszweck ist auf die Anlage und Verwaltung seiner Mittel für gemeinschaftliche Rechnung der Anteils- oder Aktieninhaber beschränkt und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. Eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung ist bei Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 19 Nummer 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs nicht schädlich. II. A R KTUELLES ECHT BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 8 Aktive unternehmerische Bewirtschaftung von Vermögensgegenständen - + Investmentfonds Investitionsgesellschaft (Vgl. §1 Abs. 1b S. 2 InvStGi.d.F. AIFM-StAnpG) Bestandsschutzbis 31. Dezember 2017 für Investmentvermögen, die vor dem 24. Dezember 2013 aufgelegt wurden (vor AIFM-StAnpG) und unter dem „alten Regime“ als Investmentfonds galten. Merkmal der fehlenden aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung bei „Alt-Fonds“ keine Voraussetzung. Es sind nur neue Investmentvermögen von Regelung betroffen. II. A R KTUELLES ECHT BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 9 Investmentfonds Investitionsgesellschaft  Allgemeines Steuerrecht für  Grundsatz: (Semi-)transparente Kapital-/Personengesellschaften Besteuerung (je nach Rechtsform der Investitionsgesellschaft)  Ausnahme: Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG  Investitionsgesellschaft kann GewSt-Subjekt sein  Risiko der Hinzurechnungs- besteuerung (AStG) bei Kapitalinvestitionsgesellschaften II. A R KTUELLES ECHT BAUMGARTNER & PARTNER 12. Oktober 2016 10 Unterscheidung nach Art der Geschäftstätigkeit  Grundsätze niedergelegt in BMF-Schreiben vom 3. März 2015  Allg. Grundsätze Abgrenzung gewerbliche/vermögensverwaltende Tätigkeit (-)  Wenn vermögensverwaltende Tätigkeit (+), dann keine aktive unternehmerische Bewirtschaftung  Alle Tätigkeiten, die aufsichtsrechtlich für OGAW erlaubt sind, sind keine aktiven unternehmerischen Tätigkeiten Abgrenzung der aktiven unternehmerische Bewirtschaftung gem. BMF (soweit für sich gesehen keine rein vermögensverwaltende Tätigkeit) Unternehmens- Wertpapiergeschäfte Immobilienanlage beteiligungen Neu: Kreditfonds?

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Aktive unternehmerische Bewirtschaftung als Risiko für steuerlich privilegierten. Status als Investmentfonds (statt Investitionsgesellschaft). ▫ Relevant
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