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Vorschläge für die Einrichtung der Betriebsverwaltung einer Kleinbahn PDF

29 Pages·1894·2.822 MB·German
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Vorschläge für die Einrichtung der Betriebsverwaltung einer Kleinbahn. Von H. Jacobi, Regierungs- und Baurath in Cassel, Mitglied des Betriebsamtes Hannover-CasseL Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH 1894 ISBN 978-3-662-31766-2 ISBN 978-3-662-32592-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-662-32592-6 Inhalt. Seite 1. Einleitung . . . . . . . . . . . 1 2. Eigener Betrieb oder Verpachtung? 2 3. Allgerneine Organisation der Verwaltung 3 4. Betrieb . . . 4 5. Einrichtung·en 7 6. Beamtenbesetzung 10 7. Personenverkehr 12 8. Güterverkehr 13 9. Buch- und Kassenwesen 16 10. Tarife . . . . . . . 19 11. Etatsschema und Formulare 21 12. Bahnunterhaltung und Materialienverwaltung 22 13. Kontrole . . . . 24 14. Zentralverwaltung 24 15. Schlusswort . . . 25 Sonderabdruck aus der Zeitschrift für Kleinbahnen. 1894. des Staates machen kann, ist es denkbar, 1. E i n l e i tu n g. dass schlechte Erfolge diese neuen Klein Nach dem Eescheinen des Gesetzes vom bahnen bald mit ungerechtfertigtem Miss 28. Juli 1892 über die Kleinbahnen sind trauen belasten; und, wie unzweckmässige zahlreiche Projekte zur Anlage solcher oder ungenügende bauliche Einrichtungen Bahnen aufgetaucht, von denen wohl ein nachträglich kostspielige Veränderungen Theil Aussicht auf Verwirklichung haben bedingen können, ist es auch durch eine mag. Ueber die Anlage und den Bau erste unzweckmässige Betriebseinrichtung solcher Linien sind Aufsätze, Broschüren möglich, dass nachträglich grössere Um und Denkschriften von Unternehmerfirmen wälzungen veranlasst werden, weshalb also veröffentlicht worden, die über die beste diese Seite des Unternehmens vorher mit Linienführung, Wahl des Oberbausystems, Vorsicht zu erörtern nöthig ist. Bahnhofseinrichtungen und andere Fragen Zwar fehlt es nicht an Beispielen von der Konstruktion Auskunft und Rath er Kleinbahnen, die im Betrieb bereits zu theilen; es fehlt aber noch an einer Litte guten Erfolgen gelangt sind, - eines ist ratur über die Verwaltung solcher Bahnen, die I<'eldabahn imGrossherzogthum Sachsen die Vorschläge und Winke über die wirth Weimar - und es wird sich empfehlen, schaftlichste Einrichtung des späteren Be diese als Vorbilder zu benutzen, aber es triebes enthält. Zu der Gründung einer lassen sich die Verh~iltnisse einer Bahn Kleinbahn ist aber nicht nur erforderlich, nicht überallhin ohne weiteres auf andere dass über ihre bauliche Ausführung ein im; itbertragen. einzelne ausgearbeiteter Plan vorliegt, es Dabei ist eine im wesentlichen auf Gitter muss auch über die spätere Organisation verkehr angewiesene Schmalspurbahn von der Betriebsverwaltung, über die Einrich etwa 30 km Länge vorausgesetzt, die mit tungen des Dienstes in den verschiedenen Lokomotiven betrieben und selbständig Zweigen des Eisenbahnunternehmens, über verwaltet wird, also nicht einen unselb die Kosten der einzelnen Einrichtungen ständigen Theil eines grösseren Unter Klarheit herrschen, um schon bei Anlage nehmens bildet. Die geschilderten und der Bahn die nöthigen Vorbereitungen für empfohlenen Einrichtungen können zwar die Erfordernisse det' späteren Verwaltung auch angewendet werden, wenn die der Dar treffen zu können. stellung zu Grunde gelegte Bahn ein Glied Im folgenden soll daher versucht wer eines grösseren Netzes ist, nur ist die Vor den, die Verwaltungs- oder Betriebsein bedingung immer die, dass die Betriebs richtungen einer Kleinbahn darzustellen, rechnung für die eine Bahnlinie selbstän wie solche dem Verfasser als wirthschaft dig gelegt und die Berechnung des Rein lich angemessen erscheinen, ohne dass diese gewinns nicht mit der Berechnung für Vorschläge als Normalien hingestellt wer andere Unternehmungen verquickt wird, den sollen. Es ist eben ein neues Gebiet, wie dies ja auch die· Voraussetzung des das bearbeitet werden soll, für das Vor § 32 des Gesetzes vom 28. Juli 1892 ist. bilder noch nicht geschaffen sind, dessen Die Ausführungsbestimmungen zu diesem erfolgi'Cicher Ausbau jedoch auf die Zu Pamgraphen setzen fest, dass von der ge kunft dieser neuen Bahnen von wesent t'orderten Ermittlung des Reinertrages für lichem Einfluss sein kann. Ebenso wie eine eine bestimmte Linie nur abgesehen werden gut geleitete Verwaltung die neuen Ver kann, wenn die Unternehmung keine an kehrslinien zu nützlichen und vielleicht un deren Bahnen euthält, als st.iidtisehe Bahnen entbehrlichen Gliedern des Verkehrsnetzes fürden Personenverkehrund Bahnen, welche, 1 2 wie z. B. Drahtseilbahnen, zum Anschluss an lassen, wodurch die Eisenbahngesellschaft das Eisenbahnnetz sich nicht eignen. in den Genuss einer festen Rente gelangt Auf diese Art von Klein bahnen werden und nicht mit ihren Einnahmen und Ueber also viele unserer Vorschläge keine An schüssen den wechselnden Gestaltungen wendung finden können, zum Theil schon eines unregelmässigen Verkehrs unter deshalb nicht, weil der Motor eine ganz worfen ist. Sie erspart damit alle Einrich andere Behandlung des Betriebes verlangt, tungen eigener Bureaus und eigener Ver als solcher bei einer Lokomotivbahn ein waltung, ist der Sorgen über Anstellung gerichtet werden muss. von Beamten, Beschaffung von Materialien, Andere Vorschläge, wie z. B. die über Kassen- und Rechnungswesen enthoben. die Stellung des Babnverwalters, können Hiergegen ist einzuwenden, dass ein Be vielleicht auch hier als angemessen ange triebsunternehmer in der Regel nur geneigt nommen werden, doch ist ein solches Unter sein wird, solche Bahnen zu pachten, die ihm nehmen im folgenden nicht vorausgesetzt eine angemessene Verzinsung des Kapitals worden. in Aussicht stellen, solche hingegen, deren Bei den Vorschlägen ist ferner davon aus Einnahmen sich nicht sicher voraussehen gegangen, dass die Kleinbahnen sich von den lassen, ablehnen wird. Bei Bahnen aber, bereits vorhandenen Nebenbahnen wesent deren Ertrag sicher ist, kann die Gesell lich unte1·scbeiden,so dass eine Uebertragung schaft die steigenden Mehreinnahmen selbst der bei den Nebenbahnen als zweckmässig sehr gut brauchen und wird es bald erkannten Einrichtungen auf die Klein schmerzlich empfinden, wenn auf längere bahnen nicht ohne weiteres angängig ist. Zeit hinaus die Pachtsumme zu niedrig Hauptsächlich ergiebt sich dies daraus, dass bemessen ~ein sollte. Auch bei einer be die Kleinbahnen im allgemeinen immer weglichen Skala, nach welcher die Pacht isolirt und auf die Verwendung eigener festgesetzt werden kann, ist die Gefahr, Betriebsmittel angewiesen sein werden, dass der Unternehmer zu viel oder zu während auf die Nebenbahnen die Betriebs wenig zahlt, nicht immer zu vermeiden, so mittel der Hauptbahnen übergehen können. dass häufige Nachtragsfestsetzungen vor Dies verbietet bei den Kleinbahnen schon kommen werden. ·Allezeit aber liegt die deren geringere Spurweite, die sie zwingt, Wahrscheinlichkeit vor, dass der Unter sich selbständig einzurichten und auf Um nehmer bei fallenden Einnahmen versuchen ladung am Anschlussbahnhof zu rechnen. wird, auf Kosten der Schnelligkeit des Be Selten wird auch eine Kleinbahn von oder triebes Ersparnisse zu erzielen, die leicht nach einer anderen Durchgangsverkehr zu Klagen und Beschwerden des Publikums haben, vielmehr wird sie in der Regel die führen können, denen dann die Gesell Zuführungslinie von einem Industriezentrum schaft Abhilfe nicht verschaffen kann, (mag die Industrie auch noch nicht sehr während umgekehrt bei steigenden Ein entwickelt sein) nach einer Hauptbahn nahmen die dann ermöglichte Verbesserung bilden und biernach ihre Einrichtungen des Unternehmens nicht ausgeführt wird, treffen müssen. weil der Pächter an der Linie selbst kein Interesse hat. Dazu kommt der schwer fällige Geschäftsgang zwischen Behörde - 2. EigenerBetrieb oder Verpachtung? Gesellschaft - und Betriebsunternehmer; Die abgesonderte Lage der Kleinbahnen die Behörde wendet sich an die Gesell zwingt sie, ihren Betrieb mit besonders schaft , diese an ihren Pächter , letzterer eingerichteten Wagen und Maschinen zu muss in umgekehrter Richtung durch die besorgen und davon abzusehen, dass sie, Gesellschaft mit der Behörde verhandeln, wie es manche Nebenbahn thut, die woraus u. a. endlose Streitigkeiten und Abwicklung ihres Verkehrs der anliegen Verschleppungen hervorgehen können. den vollspurigen Hauptbahn überlässt. Es Da im allgemeinen die Gelder für eine müssen also die Betriebsmittel beschafft, Kleinbahn im Kreise der zunächst Bethei unterhalten, erneuert und nach Bedürfniss ligten werden aufgebracht werden, so haben vermehrt und ergänzt werden, zu welchem diese an dem Wohl und Wehe der Bahn Zweck mannigfache Ausgaben zu leisten ein lebhaftes Interesse und werden ungern und eine Ansammlung von Fonds für spä Erleichterungen und Verbesserungen nur tere Mehrforderungen vorzusehen sind. Es deshalb zurückgestellt sehen wollen; weil liegt nun der Gedanke nahe, dieses Risiko, der Betriebsunternehmer sie nicht für erfor welches mit dem Selbstbetriebe verbunden derlich erachtet. Endlich liegt die Gefahr ist, einem Betriebsunternehmer zu über- sehr nahe, dass die Abrechnung und - 3- die Ermittlung des Reingewinnes durch dass selbst von denen, die mit der grössten Verhältnisse des Pächters beeinflusst werden, Gewissenhaftigkeit die vorgängige Prüfung die mit den Verhältnissen der Kleinbahn vornehmen, nicht verlangt werden wird, selbst nicht im Zusammenhange stehen, und dass jeder einzelne Bedienstete, zu denen dass diese Ermittlung hierdurch verdunkelt auch die Hilfsbeamten zu rechnen sein und erschwert wird. werden, eine Prüfung vor einer Kommission Aus allen diesen Gründen wird von ablegen muss. Vielmehr muss naturgernäss der Verpachtung einer Kleinbahn Abstand ein verantwortlicher Oberbeamter, der selbst genommen, •und der Betrieb von der Ge die nöthige Befähigung zur Betriebsleitung sellschaft selbst geführt werden müssen. nachgewiesen hat, der Behörde gegenüber Trotz der vermehrten Arbeitslast und der für die Verwendung geeigneten Personals N othwendigkeit, vielerlei auftauchende eintreten, und ihm muss die Anstellung von Fragen nunmehr selbst zu erledigen, hat befähigten und die Entfernung von nicht der eigene Betrieb so erhebliche Vorzüge, genügend befähigten Bediensteten über dass er als Regel im allgemeinen wird an lassen werden. genommen werden müssen. Auch liegt nur Diese Stellung, die sich etwa mit der in diesem Falle die Möglichkeit vor, die der früheren Spezialdirektoren bei den Kleinbahnen ihren eigenthümlichen Bedürf Privatbahnen vergleichen lässt, wird bei nissen und Verhältnissen entsprechend aus der Kleinbahn mit der des Leiters des zugestalten und sich ihnen anzupassen und Verkehrswesens und der allgemeinen Ver die Erfahrungen bei einer Linie durch waltung in einer Person zu vereinigen sein, Veröffentlichung für die Allgemeinheit da ein vielköpfiges Direktorium für die nutzbar zu machen. In den folgenden einfachen Verhältnisse zu theuer werden Vorschlägen ist daher dieses Selbstbewirth würde. schaftungssystem vorausgesetzt worden. Der hiernach zu bestellende Bahn verwalter muss ein Regierungsbaumeister des Baningenieurfachs oder des Maschinen 3. Allgemeine Organisation der Ver banfachs sein, der ausser seinem besonde waltung. ren Fachstudium eine Ausbildung im Güter dienste einer Staatsbahn genossen hat. Ihm Die einfachen und leicht zu übersehen wird unterstellt: der Betrieb, die Bahn deh Verhältnisse einer Klein bahn lasse11 unterhaltung, der Maschinendienst, der einen möglichst einfachen Verwaltungs Verkehr, das Kassen- und Rechnungswesen, apparat als natürlich erscheinen; ein sol die Materialienverwaltung, die Etatsauf cher ergiebt sich dadurch, dass die Ober stellung, die Anstellung der Beamten, die aufsicht und die Verantwortung für den Annahme und Entlassung der Arbeiter. Betrieb einem einzigen Beamten über Er hat seine ganze Thätigkeit der Bahn tragen wird. Das Gesetz sagt über die zu widmen, die ihn anstellt, er ist deren Befähigung der Beamten in § 4: "Die Beamter und kann Nebengeschäfte nur mit Genehmigung wird auf Grund vorgängiger Genehmigung der Gesellschaftsvertretung polizeilicher Prüfung ertheilt. Diese Prü übernehmen, die nur dann ertheilt wird; fung beschränkt sich auf: ... 3. die tech wenn solche Nebengeschäfte seine eigent nische Bef'J.higung und Zuverlässigkeit der liche dienstliche Thätigkeit nicht beein im äusseren Betriebsdienste anzustellenden trächtigen. Bediensteten." Die Ausführungsanweisung Neben ihm und ihm im Range gleich vom 22. August 1892 erklärt diese Vor geordnet, als zweites Mitglied des Vor echrift dahin, dass bei der Genehmigung standes der Kleinbahn, versieht ein rechts nur zu bestimmen sei, ob, inwiefern und in verständiger Beamter der Gesellschaft das welcher Weise eine vorgängige Prüfung Amt des Syndikus. Seine Mitwirkung der technischen Befähigung vorzunehmen bleibt vorbehalten bei allen erheblichen ist, oder ob, wie dies bei Pferdebahnen an Geschäften, die die Bahn rechtsverbindlich gängig sein wird, lediglich die Entfernung zu einer Leistung verpflichten, also bei Ver technisch nicht befähigter oder nicht zu trägen aller Art über Kauf, Tausch, Pach vcrllissiger Bediensteter vorzusehen ist. tungen, Miethen, sobald diese einen be Es ist also den einzelnen Behörden - stimmten Betrag übersteigen oder besondere Regierungspräsidenten - überlassen, in die Abreden dabei getroffen werden, bei An Genehmigungsurkunde die ihnen über diesen schlüssen an andere Bahnen und bei Punkt nothwendig erscheinenden Vorschrif Privatanschlüssen, bei Dienstverträgen mit ten aufzunehmen; es ist jedoch nnzunehmen, ßenmten, bei Haftpflichtsnchcn, Grundcr- 1* 4 - werbsangelegenheiten und Prozessen. .Auch nehmen der .Aktiengesellschaft bildet, der bei Reklamationen über eine gewisse Höhe, Einfachheit der Geschäftsführung am etwa über 300 M, und bei Lieferungsver meisten entsprechend, wenn beide, der trägen etwa über 3000 M ist die Mitwirkung Techniker und der Jurist, Vorstandsmit des Juristen vorzusehen. Dieselbe ist in glieder der .Aktiengesellschaft sind. Be der Weise gedacht, dass der Bahnverwalter treibt die .Aktiengesellschaft noch andere gegen Dritte die Bahn formell allein ver Geschäfte, so dass ihre Vorstandsmitglieder tritt, die vorherige Befragung des Syndi nicht als Bahnverwalter der einen Klein kus ihm aber in seinem Dienstvertrage, bahn ihre ganze Zeit widmen können, so den er mit der Gesellschaft abschliesst, zur treten diesei ben Verhältnisse ein, wie vor Pflicht gemacht wird. Giebt der Rechts her bei den einer Stadt oder Provinz ge beistand zu gewissen Geschäften seine Zu hörigen Bahnen beschrieben wurde, dass stimmung nicht, ;;o müssen sie einstweilen nämlich der Bahnverwalter ein Beamter unterbleiben. Im übrigen wird es Sache der Gesellschaft wird, welche ihm im Dienst der beiden Beamten sein, sich zu ver vertrage den Umfang seiner Vollmachten ständigen. vorschreiben kann. Zur Gültigkeit der von Da die Syndikatsgeschäfte für die ihm abgeschlossenen Geschäfte und Ver Kleinbahn die Thätigkeit eines Juristen träge Dritten gegenüber muss alsdann ent nicht voll ausfüllen, so ist für diesen weder die Zustimmung und Unterschrift Posten ein besonders bestellter Beamter der Direktoren vorbehalten werden, oder nicht vorzusehen, es genügt vielmehr, wenn die .Aktiengesellschaft ertheilt ihm, wenn ein in anderem Dienste beschäftigter, mit er das persönliche Vertrauen geniesst, Pro dem Verwaltungsrecht vertrauter Jurist kura, welche dann in das Handelsregister oder ein Rechtsanwalt den von ihm be eingetragen werden muss. nöthigten Rath auf Erfordern ertheilt. Je nachdem nun die Kleinbahn ein Die Stellung des Juristen ebenso wie selbständiges Unternehmen ist, oder einen des Bahnverwalters in der Verwaltung der Theil einer grösseren Verwaltung ausmacht, Kleinbahn kann sehr verschieden sein, je ist die Rechnungslegung mit dem Jahres nachdem die Bahn von einer Körperschaft abschlusse der Bahnkasse beendet, oder es -Kreis, Stadt oder Provinz-oder von einer wird die .Abrechnung des Eisenbahnunter .Aktiengesellschaft, oder von einem Einzel nehmens einer grösseren Jahresrechnung, nen- Grundbesitzer oder Bauunternehmer z. B. bei Städten der Kämmereikassen - erbaut worden ist. Bei Bahnen, welche rechnung, beigegeben. Hiernach ist es auch eine Körperschaft gebaut hat, wird der verschieden, ob die Rechnungsprüfung Jurist aus dem Verwaltungsvorstande der durch den .Aufsichtsrath einer .Aktiengesell Körperschaft selbst genommen werden, er schaft oder durch die berufenen Organe wird also in der Regel der Vorgesetzte des der Körperschaft, die die Bahn gebaut hat, Bahnverwalters sein, der danach um so ausgeführt wird. Jedenfalls aber wird eine weniger Veranlassung hat, ohne seine Be solche Prüfung der Betriebsleitung des fragung in zweifelhaften Fällen selbständig Bahnverwalters mindestens einmal jährlich vorzugehen. In den Verwaltungsvorstand stattfinden, und die Verwaltung ist daher der Körperschaft selbst wird der Leiter der von ihm so zu führen, dass die Prüfung Kleinbahnunternehmungen erst eintreten eine übersichtlich geordnete Nachweisung können, wenn diese Bahnen eine so erheb der gesammten Geschäftsführung vorfindet. liche .Ausdehnung gewol!nen haben, dass Dieser über dem Eisenbahnunternehmen ihre Einrichtungen von Einfluss auf die stehenden oberen Instanz ist in folgendem Gesammtgestaltung der übrigen Vetwal die Bezeichnung: "Zentral Verwaltung" ge tung sind; bis dahin wird der Bahnver geben. walter in der Stellung eines Beamten der Stadt oder des Kreises oder der Provinz 4. Betrieb. bleiben, wie etwa der Verwalter einer städtischen Gasanstalt oder eines städtischen Die .Anlagen und die Betriebsmittel Wasserwerkes dem Magistrat gegenüber. richten sich nach dem Betriebsplane, der Ist ein Einzelner der Erbauer oder Besitzer daher schon beim Bau feststehen muss. einer Kleinbahn, so sind beide, der tech Sieht man von den nur für Personenver nische Bahnverwalter und der administra kehr eingerichteten Trambahnen in Städten tive Beirath, seine Beamten; ist aber eine und nach Vergnügungspunkten ab, so wird .Aktiengesellschaft die Eigenthümerin, so ebensowohl Personen- als Güterverkehr ist es, wenn die Bahn das alleinige Unter- vorausgesetzt werden müssen, und um diese - 5 ~ beiden Arten auf die billigste Weise be zu ertragen, als wegen der Unmöglichkeit, wältigen zu können, wird, wie jetzt schon den l<'ahrplan durchzuführen, die Ankunfts bei den meisten Nebenbahnen, die Beför zeit am Anschlussbahnhof zu überschreiten derung gemischter Züge vorzusehen sein. und dadurch Reisende und Beamte zu Für diese ist eine Geschwindigkeit von reizen. In dem nach § 21 des Gesetzes und 15 km in der Stunde anzunehmen, um da den Ausführungsbestimmungen zu diesem durch in jedem Falle der Bewachung der Paragraphen auszuhängenden Fahrplane Wegeübergänge überhoben zu sein. Bei wird es sich daher empfehlen, Anschlusszüge der angegebenen Geschwindigkeit ist näm der Hauptbahn nur dann aufzuführen, wenn lich in Anwendung des § 31 der Bahnord die Sicherheit, dass die Anschlüsse erreicht nung für Nebenbahnen das Schieben der werden, unzweifelhaft ist; andernfalls ist Züge ohne führende Maschine an der Spitze es besser, sie fortzulassen, womit allen Be erlaubt und fällt nach § 21 derselben Bahn schwerden vorgebeugt ist. Die polizei ordnung die Bewachung der W egeüber lichen Bestimmungen über den Bahnbetrieb gänge fort. Erstere Betriebsart kann für werden nach § 22 des Gesetzes mit Zu Kleinbahnen öfters, z. B. bei Kopfstationen, stimmung der beaufsichtigenden Eisenbahn durchaus vortheilhaft werden, letzteres aber, behörde durch den Regierungspräsidenten, die Bewachung der W egeübergänge, würde die Vorschriften über Bremsbesetzung, grosse Kosten verursachen. Diese Fahr Signale, Unterhaltung der Betriebsmittel geschwindigkeit geht zwar nicht viel über und über den Zustand der Bahn nach der die eines guten Rutschwagens auf glatter Ausführungsverordnung durch die beauf Strasse hinaus, und ist deshalb anzunehmen, sichtigende Eisenbahnbehörde allein er dass Besitzer von guten Pferden die Klein lassen. Es wird also für jede Kleinbahn bahn nicht zu regelmässigen Ausflügen be eine Polizeiverordnung veröffentlicht wer nutzen werden; sie bringt aber die oben den, welche einen der Bahnordnung für bezeichneten V ortheile mit sich, auf die nur Nebenbahnen vom 5. Juli 1892 ähnlichen verzichtet werden kann, wenn eine ver Inhalt haben muss. Es werden daher auch mehrte Geschwindigkeit einen erheblichen die Bremsprozente in einer der Tabelle in Mehrertrag einbrächte. der Bahnordnung entsprechenden Weise Falls es nach Lage der Ortschaften und festgesetzt werden. des von ihnen ausgehenden Verkehrs mög Da nun bei der angenommenen Ge lich ist, eine Maschine und ein Zugpersonal schwindigkeit von 15 km in der Stunde hin- und herpendeln zu lassen, so ist dies und bei einer Steigung von 1 : 40 schon natürlich der billigste Betrieb. Zur Ein 25% aller Achsen Bremsachsen sein müssen, richtung zweier Züge , die unterwegs so ergiebt sich selbst bei dieser geringen kreuzen, wird man sich erst entschliessen, Fahrgeschwindigkeit schon eine ansehn wenn die Zunahme des Verkehrs dies liche Zahl von Bremsern, die auf der durchaus nothwendig macht. Die Züge Rückfahrt leicht ohne Beschäftigung sein müssen des Morgens, Mittags und Abends könnten. Um dies zu vermeiden, ist es gehen, es ergeben sich also von selbst rathsam, bei stärker geneigten Bahnen 3 Hin- und 3 Herzüge, deren genauere Lage lieber mehrere und kurze Züge zu fahren, sich nach dem Fahrplan der Hauptbahn als wenige und lange. Die Züge selbst richtet, an die man möglichst Anschluss bildet man derart, dass die Personenwagen suchen wird. Doch ist auf solchen An an das Ende und der mitzuführende Pack schluss nur dann Gewicht zu legen, wenn wagen vor die Personenwagen nach der der Personenverkehr eine ansehnliche Mitte des Zuges gesetzt werden, die Güter Einnahme der Kleinbahn bildet, wobei wagen stehen vorn gleich hinter der Ma dann auch wohl streckenweise mehr als schine, um auf den Zwischenstationen beim 3 Züge gefahren werden müssen. Sonst Aus- und Einsetzen von Güterwagen die liegt die Gefahr nahe, dass über dem Personenwagen und den Packwagen nicht Streben nach Anschlüssen die Aufenthalts mit verschieben zu müssen. Ausserdem er zeiten auf den Zwischenstationen zu kurz giebt sich dadurch bei starken Steigungen bemessen werden und daraus Verspätungen ein besetzter Schlussbremswagen, der sonst sich ergeben, welche zu Entschädigungs öfters besonders angeschoben werden ansprüchen und erregten Beschwerden des müsste. reisenden Publikums führen. Es ist besser Die Zugbesetzung ist den vorgeschrie und mehr zu empfehlen, die Aufenthalts benen Bremsprozenten entsprechend nach zeiten reichlich zu bemessen und lieber der durchschnittlichen Stärke des Zuges allen Spott über die langsame Beförderung aus einem Stamm zu bilden, dessen Haupt 6 - der Zugführer ist, der zugleich Packmeister verwenden u.s.w. AnSignalen sindmöglichst dienst versieht. Da auf den Haltestellen wenige vorzuschreiben, so wird z. B. die keine Stationsbeamten, sondern nur Güter Schlusslaterne in Bufferhöhe des letzten agenten sein sollen, so hat der Zugführer Wagens fortfallen können und eine Ober sowohl auf der Fahrt als auf den Stationen wagenlaterne genügen; ebenso fällt im den gesammten Betrieb zu führen; er ord regelmässigen Betriebe das Vormelden der net das Ein- und Aussetzen der Wagen an, Züge und die Rückmeldung der Ankunft leitet das Rangiren, überwacht das Ein- und auf der Station aus, während Sonderzüge Ausladen der Stückgüter. Kann er beides, wie bei Eisenbahnen vorgemeldet und am das Rangiren und das Verladen, nicht zu vorhergehenden Zuge signalisirt werden. gleich übersehen, so tritt für ihn auf seine Die Bedienung der Anschlüsse wird Anordnung der Lokomotivführer beim Ran möglichst mit den regelmässigen Zügen giren ein; hierbei giebt, wenn ein Bremser besorgt, wenn es aber erforderlich wird, nicht im Zuge mitfährt, der Heizer die er verkehrt ein fahrplanmässiger Zug zur Be forderlichenMundpfeifensignale und besorgt dienung dieser Anlagen innerhalb einer das An- und Abhängen der Wagen. Fährt Strecke neben dem gemischten Zuge, wel ein ausgebildeter Bremser mit, so hat dieser cher die Personenbeförderung vermittelt. die Mundpfeifen- oder Laternensignale zu Eine möglichst rasche Befriedigung des geben, die allgemeine Disposition des Ran Verkehrsbedürfnisses der Anschlussinhaber, girens aber verbleibt immer dem Zugführer die als die Hauptinteressenten einer Klein und in dessen Vertretung dem Lokomotiv bahn betrachtet werden müssen, ist eine führer. Letzterer versieht auch das Amt sich von selbst ergebende Sorge- der Bahn eines Wagenmeisters bei der Uebernahme verwaltung. Auch bei den Anschlussgleisen von Wagen auf den Stationen und An muss jedoch ebenso wie bei dem sonstigen schlussgleisen, während der Heizer bei Güterverkehr von Anfang an eine voll solchen Zügen, bei denen sonst ein weiterer ständigeSonntagsruhe durchgeführtwerden, Bremser nicht erforderlich ist , das Oelen um dem Fahrpersonal die nöthige freie und Schmieran der Achsbuchsen mit über Zeit gewähren· und die Ablösungen ein nimmt. richten zu können; auch in den Monaten Ob die Lokomotive von einem oder des stärksten Verkehrs ist an dieser Sonn zwei Mann bedient werden muss, richtet tagsruhe festzuhalten, deren Fortfall sonst sich nach der Lage der Strecke, indem, zur Ausbildung vieler Hülfsbeamten und wenn die Bahn durch wenig bewohnte zu allerlei unliebsamen Weiterungen führen Gegenden und in einer wenig schwierigen könnte. Erreicht wird mit derselben auch Linie geführt ist, ein Einzelner genügt; eine gleichmässige Zugbelastung an den bei der Fahrt durch Ortschaften und bei Wochentagen, wie es die Erfahrungen der grösseren Steigungen wird jedoch die Zu Staatsbahnen mit dieser Einrichtung er gabe eines Heizers nicht zu umgehen sein. wiesen haben. Wenn die Bedienung von Weichen mit Für Unfälle, die leider auch auf diesen der Hand erforderlich wird, so muss bei Bahnen nicht ausbleiben werden, gilt im grösseren Haltestellen zur Zeit der Ankunft Personenverkehr das Haftpflichtgesetz vom der Züge ein als Hülfsweichensteller aus 7. Juni 1871, für die Beamten und Arbeiter gebildeter Arbeiter der Bahnmeisterrotte das Reichsgesetz vom 28. Mai 1885; die anwesend sein, welcher die Weichenbe Klein bahn wird der Berufsgenossenschaft dienung übernimmt; auf kleineren Halte der Privatbahnen beitreten. stellen versieht diesen Dienst entweder der Zum Betriebe gehört auch das Melde Zugführer selbst oder der Bremser oder wesen und die Wagendisposition. Ueber der Heizer, je nachdem von den beiden jeden gefahrenen Zug wird ein Fahrbericht letzteren der eine oder der andere bei dem geführt, der zugleich die nöthigen Angaben Rangiren das An- und Abhängen der über die mitgeführten Wagen entMlt; die Wagen besorgt. Im Signalwesen empfiehlt Zusammenstellung dieser Fahrberichte und es sich, die unumgänglich nothwendigen die Auszüge daraus zur Berechnung der Signale denen der Staatsbahn entsprechend Fahrgelder des Personals, des Kohlenver zu gestalten, also den Pfiffen mit der Loko brauchs, der gefahrenen Achskilometer der motive und der Mundpfeife dieselbe Be Wagen und Lokomotiven, der Tonnenkilo deutung zu geben, wie es die Signalord meter der Güter werden im Büreau des nung der Hauptbahnen vorschreibt, die Bahnverwalters gemacht; von demselben farbigen Lichter, wenn solche nöthig Büreau gehen die Wagendispositionen aus. werden, in gleicher Bedeutung wie dort zu Da die Wagen nicht über die eigene Strecke

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