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Von der Kollegialität zur Hierarchie?: Eine Analyse des New Managerialism in den Landeshochschulgesetzen PDF

480 Pages·2010·2.172 MB·German
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Otto Hüther Von der Kollegialität zur Hierarchie? VS RESEARCH Organization & Public Management Herausgegeben von Prof. Dr. Petra Hiller, Fachhochschule Nordhausen Prof. Dr. Georg Krücken, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Otto Hüther Von der Kollegialität zur Hierarchie? Eine Analyse des New Managerialism in den Landeshochschulgesetzen Mit einem Geleitwort von Prof. Rolf v. Lüde und Prof. Georg Krücken VS RESEARCH Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar. Dissertation Universität Hamburg, 2010 1. Auflage 2010 Alle Rechte vorbehalten © VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2010 Lektorat: Verena Metzger / Anita Wilke VS Verlag für Sozialwissenschaften ist eine Marke von Springer Fachmedien. Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. www.vs-verlag.de Das Werkeinschließlichallerseiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohneZustimmungdes Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesond ere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspei- cherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Printed in Germany ISBN 978-3-531-17501-0 Geleitwort Otto Hüther legt mit dieser organisationssoziologischen Arbeit eine Stu- die über die Governance-Mechanismen der deutschen Landeshochschulgesetze vor, die es erlaubt, anhand einer klaren und nachvollziehbaren Klassifikation zu einer Gesamtbewertung und Einschätzung der den einzelnen Hochschulge- setzen inhärenten „Governance-Philosophie“ zu gelangen. Mit seiner Analyse des „New Managerialism“ in den Landeshochschulgesetzen der Bundesrepu- blik Deutschland will der Autor – ausgehend von dem Reformdruck, dem die deutschen Hochschulen seit spätestens Mitte der 1990er Jahre in vielen Berei- chen unterliegen – eine Forschungslücke füllen, die sich seit dem weitgehenden Rückzug des Bundesgesetzgebers im Jahr 1998 aus der Rahmengesetzgebung für die Hochschulen Deutschlands aufgetan hat: Die Landesgesetzgeber haben densichdamitergebendenMöglichkeitsraumfüreigeneGesetzesvorlagensehr weitgehend genutzt, ohne dass bisher diese Regelungen der Landeshochschul- gesetze einer eingehenden oder gar vergleichenden Analyse unter Governance- Perspektiven unterzogen wurden. Diese Analyse vollzieht sich vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig Hoch- schulen zunehmend in handlungs- und entscheidungsfähige Akteure transfor- miert werden, die sich eigene Ziele setzen, eigene Strategien verfolgen und die dafür erforderlichen Strukturen aufbauen. Diese Entwicklung ist keineswegs aufDeutschlandbeschränkt,sondernlässtsichinganzunterschiedlichennatio- nalen Hochschulsystemen beobachten; im Vergleich zu anderen Systemen gilt Deutschland hier eher als „late comer“, wie Uwe Schimank dies bereits 1995 treffend charakterisiert hat. Als Teil dieses Transformationsprozesses nimmt die allgemeine Rechenschaftspflicht der Organisation zu. So werden Universi- tätendurchformaleQualitätskontrollen,Hochschulrankingsund-evaluationen sowie Zielvereinbarungen zunehmend als Gesamtorganisation adressiert. In diesemZusammenhanggewinneneinerseitsneueSteuerungsinstanzen,diezwi- schen bzw. jenseits der Dualität von Staat und Universität angesiedelt sind, an Bedeutung. Hierzu zählen z. B. Hochschulräte sowie Akkreditierungs- und Evaluationsagenturen ebenso wie die vom Wissenschaftsrat initiierten bun- desweitenEvaluierungenganzerDisziplinen,diebisheralsPilotstudienfürdie SoziologieunddieChemievorliegen.AndererseitsgewinneninnerhalbderUni- versität spezifische Leitbilder und Organisationsprofile an Bedeutung. Wäh- rend die „Idee der Universität“, so Schelsky 1963, genau darauf basiert, dass mandieUniversität als Institution versteht,d.h.alsunhinterfragtesKonzept, 6 Geleitwort das hinreichend diffus und unbestimmt bleiben muss, um als allgemeine In- stitution anerkanntzu werden,finden gegenwärtigindividuelleProfilbildungs- prozesse statt, die die Universität als Organisation schärfer konturieren, die zudem einem zunehmend schärfer werdenden Wettbewerbsdruck unterliegen. Die zunehmende Verfasstheit der Universität als eigenständiger und hand- lungsfähiger Organisationsakteur führt zu einer immer weiteren Differenzie- rung und Spezialisierung der Hochschulverwaltung, da die Universität ihre organisatorische Zuständigkeit in immer mehr Handlungsbereiche ausdehnt – vom Technologietransfer über die Frauengleichstellung bis zur Personalent- wicklung. Hiermit ist auch ein deutlich verändertes Selbstverständnis auf Sei- ten der Verwaltung, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden, da das Leitbild des eigenständig-entscheidungsorientierten Handelns die klassi- sche bürokratische Rationalität zunehmend überformt. Noch dramatischer sind die Veränderungen hinsichtlich der Professoren- schaft. Im Unterschied zu Wirtschaftsorganisationen werden Universitäten in der einschlägigen Forschung als vergleichsweise führungs- und strukturschwa- che Organisationen beschrieben, die gegenüber ihren professoralen Mitglie- dern nur über geringe Handlungs- und Entscheidungskompetenzen verfügen. So spricht Mintzberg 1979 von Universitäten als dem Prototyp der „profes- sionellen Bürokratie“, d. h. einer von wissenschaftlichen Experten geleiteten Organisation, in der Rektoren oder Dekane über keine spezifischen Manage- mentkenntnisse verfügen und in erster Linie Wissenschaftler sind. Gegenüber ihrenPeers,denanderenProfessoren,fungierensiealsPrimusinterPares,nicht als Vorgesetzte, deren Aufgabe die Durchsetzung von Organisationszielen ist. DieindiesemBereichgegenwärtigstattfindendenVeränderungenwerdeneben- so wie die Etablierung von Hochschulräten als neue Steuerungsakteure unter dem Stichwort „Managerialismus“ kontrovers diskutiert, und genau hier setzt die Arbeit von Otto Hüther an, die grundsätzliche und zentrale Bausteine zu der in diesem Feld so dringend gebotenen soziologischen Aufklärung liefert. Mit der vorliegenden Arbeit schließt der Autor die bislang bestehende For- schungslückeinsbesonderebezüglicheinersystematischenAnalysederKompe- tenzrelationen derandenEntscheidungsstrukturenderUniversitätbeteiligten Akteure,worunterderVerfasserdierelativenMacht-undHerrschaftsbeziehun- gen sowie Entscheidungskompetenzen versteht. Zu diesen zentralen Akteuren zählt er insbesondere Ministerien, Hochschulräte, Hochschulleitung und den Senat (bzw. das Konzil in den Bundesländern, in denen es der Gesetzgeber weiterhin vorgesehen hat). Damit werden die allgemeinen Tendenzen der Re- formen in den einzelnen Landeshochschulgesetzen beschrieben,dieDetailrege- lungen aufgedeckt und Inkonsistenzen zwischen den Regelungen der Landes- Geleitwort 7 hochschulgesetze betrachtet und im Hinblick auf den „New Managerialism“ klassifiziert. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich das New Public Management (NPM) im Reformdiskurs seit 1998 in den Gesetzgebungsvorha- bendereinzelnenLänderalsZielperspektiveweitgehenddurchgesetzthat.Mit der vorliegenden Arbeit wird eruiert, ob diese Managementkonzepte tatsäch- lichumgesetztwurdenundinwieweitdurchdieUmsetzungdieserMaßnahmen dieantagonistischenKoordinationsmechanismenvonHierarchieund/oderKol- legialität jede ausschließlich oder ggf. in einer widersprüchlichen Gemengelage etabliert wurden. Die Arbeit ist insgesamt in drei Teile gegliedert, wobei der erste Teil den analytischenRahmenderArbeitabsteckt,derzweite,vomUmfangherbedeu- tendste Abschnitt, sich mit den einzelnen Regelungen der Landeshochschulge- setzeunterunterschiedlichenPerspektivenauseinandersetzt,undschließlichei- nemdrittenTeil,dereinFazitderArbeitbeinhaltet.DeranalytischeRahmen der Arbeit beginnt mit einer knappen Darstellung statistischer Rahmendaten zu den Universitäten in Deutschland. Wichtiger und auch ausführlicher be- rücksichtigtistimKontextderspäterenAusführungendieDarstellungderGe- schichte der Universitäten, weil hier bereits zentrale „Governance-Prinzipien“ zum Status quo ante der Universitäten deutlich werden, auch wenn sie natür- lich erst in unseren Tagen mit diesem Begriff charakterisiert werden können. DerAutorgehtdabeiaufwichtigeinternationaleAnalysenderUniversitätsge- schichte ein, deren Betonung vor dem Hintergrund der seit den 1970er Jahren andauernden Auseinandersetzung über die Rolle von Studierenden, Professo- ren, Dekanen und Rektoraten noch einmal zentrale Prinzipien der Stationen auf dem Wege zur modernen Universität nachzeichnen, so etwa dann, wenn er Cobban mit der frühesten Universitätsgründung in Bologna (neben Paris) wie folgt zitiert: „Bologna started as a magisterial university which developed in- to a student-controlled university that institutionalized the notion of student power“. Hieran verdeutlicht er die bereits in der Frühzeit der Universitäts- gründung auftretenden Konflikte zwischen Lehrenden und Lernenden um die Macht bzw. Beteiligung beider Gruppen an den Entscheidungen der Univer- sität. Interessant in diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund ausge- dehnter Debatten um die Bologna-Reform ist auch der Hinweis auf die Artis- tenfakultät,derenFunktioneswar,unterschiedlicheEingangsvoraussetzungen der Studierenden auszugleichen, weil es (noch) keine spezifischen Zugangsvor- aussetzungen gab – ein interessanter Aspekt im Hinblick auf das Vorhaben mancher Universitäten, dies vor ähnlich differierenden Voraussetzungen ihrer Studierenden, z.T. nach angelsächsischem Vorbild, auch wieder einzuführen. 8 Geleitwort Auf Basis einer breitgefächerten Literaturanalyse hebt Hüther als eines der wesentlichen Erkenntnisse für die nachfolgende Empirie mit Altbach eine ge- wissePfadabhängigkeituniversitärerGovernance-Strukturenhervor:„Thehis- torical memory of academic institutions is universally a conservative force. Established patterns of the organisation are difficult to break since they have been established for many years – sometimes for centuries.“ Notwendigerweise nimmt die Auseinandersetzung mit dem Begriff der Go- vernance und seiner Bedeutung für die Universität eine zentrale Rolle in der theoretischen Schärfung seines Analyse-Instrumentariums ein. Die in seinen vielfältigen Schattierungen unterschiedlichen Variationen des Governance- Konzeptes in Politikwissenschaften und Soziologie lassen denn auch erkennen, dass Hüther in der Lage ist, die nicht immer analytisch wirklich trennbaren InterpretationenzueinemeigenständigenundkonsistentenAnalyserasteraus- zubauen. Wichtige theoretische Ausgangsüberlegungen gehen davon aus, dass selbst unter der Prämisse einer rationalen Fassade der Organisation eine Viel- zahl von Handlungen innerhalb der Organisation nicht rational erklärbar und auchkeineswegsaufHierarchierückführbarsind,vielmehraufanderenKoordi- nationsmechanismenberuhen.OftträgtdieHierarchieallerdingsalsFallback- Mechanismus oder Rule of Last Resort dazu bei, Komplexität zu reduzieren und wechselseitige Erwartungssicherheiten herzustellen, ohne dass Hierarchie tatsächlich zur Anwendung kommen muss: Es reicht allein deren Signaling- Funktion, also allein die Andeutung der Möglichkeit hierarchischen Handelns aus, um die erwartete Wirkung eintreten zu lassen – allerdings nur unter der Bedingung, dass im Prinzip hinreichend Sanktionspotential vorhanden ist. So interessant die Ausführungen bereits unter einer theoretisch-organisa- tionssoziologischen Perspektive sind, so bedeutend sind die Governance-Me- chanismen für die im weiteren Verlauf der Arbeit anstehenden Interpretatio- nen der Landeshochschulgesetze. Das ist darin begründet, dass die jeweiligen Mechanismen auf institutionelle Absicherung angewiesen sind und die durch den Gesetzgeber formal vorgegebenen Koordinationsmechanismen möglicher- weise informell durch andere ersetzt werden können. Genau dieser Effekt ist bzw. war an traditionellen deutschen Hochschulen zu beobachten. VordemHintergrundeinesinderöffentlichenDebatteimmerstärkerausge- prägtenVergleichesdeutschermitinsbesondereangelsächsischenUniversitäten und der Frage danach, ob es Formen eines Isomorphismus gibt, denen auch deutsche Universitäten unterworfen sind, nähert sich Hüther dieser interna- tional vergleichenden Analyse durch eine ausführliche und kenntnisreiche Zu- sammenfassung der unterschiedlichen Modelle von Clark, Braun/Merrien und der Typologie von Schimank, die schließlich in sein Analyseraster der Landes- Geleitwort 9 hochschulgesetze mit eingehen. Der Autor wählt für diese Analyse einen Weg, der für einen Soziologen eher ungewöhnlich ist. Er rekonstruiert weder die ge- sellschaftlichen Rahmenbedingungen und Diskurse, die zu den Veränderungen derHochschul-Governancegeführthaben,nocherfassterderenAuswirkungen auf der Hochschulebene. Vielmehr zielt er auf eine dazwischen liegende und von Soziologen in der Regel seltener beachtete Ebene, nämlich die des Hoch- schulrechts.AufgrundderföderalenStrukturderBundesrepublikDeutschland erfordertdiesdieAuseinandersetzungmitinsgesamt16Landeshochschulgeset- zen. Mit seiner vergleichenden Kompetenzanalyse leistet Hüther eine aufwändige undsoinihrerArtbishernichterfolgteUntersuchungderUniversitätsgesetze. Ziel ist es, bei ausgewählten Sach- und Personalentscheidungen die Kompe- tenzen der Akteure Ministerium, Hochschulrat, Hochschulleitung und Senat bzw. Konzil zu klassifizieren und auf Basis einer solchen Klassifikation zu ei- ner Einschätzung und Bewertung der unterschiedlichen Governanceregime zu gelangen.ZentralesMerkmalderAnalysestellendabeiEntscheidungendar,die durch einen Akteur alleine gefällt werden, und solche, die durch das Zusam- menwirken mehrerer Akteure zustande kommen. Dabei wird zwischen Ent- scheidungsverfahren differenziert, die durch eine eindeutige Dominanz eines Akteurs geprägt sind, und solchen, die Verhandlungen zwischen mindestens zwei Akteuren erfordern. Diese grundsätzliche Differenzierung zwischen Verhandlungs- und Domi- nanzkonstellationen ermöglicht es Hüther, die einzelnen Gesetze sehr detail- liert,z.B.inBezugaufPersonal-undSachkompetenzendereinzelnenAkteure, zu analysieren, die er an zahlreichen Einzelaspekten wie etwa Ziel- und Leis- tungsvereinbarungen oder Struktur- und Entwicklungsplänen bei den Sach- kompetenzen bzw. den Wahl- und Abwahlverfahren bei den Personalkompe- tenzen detailliert abbildet. Diese feingliedrige Analyse ermöglicht, z. B. bei den Sachkompetenzen, eine Typenbildung nach einzelnen Bundesländern vor- zunehmen und fünf unterschiedliche Abstufungen vom Hierarchiemodell bis zum Kollegial-Ratsmodell zu unterscheiden und einzelne Bundesländer diesen Typisierungen zuzuordnen. WichtigstesErgebnisdervorliegendenArbeitistes,dassdieVorstellungvon einem deutschenHochschul-Governancemodell,dieinderöffentlichenDebatte und vor allem auch aus ausländischer Perspektive verwendet wird, keinesfalls mehr zutreffend ist. So finden sich Bundesländer, die deutlich in Richtung des NPM-Modells tendieren, als auch solche, bei denen diese Tendenz erheb- lich abgeschwächt ist. Trotz dieser nachweisbaren Bedeutungserhöhung des NPM-Modells gegenüber dem Status quo ante bleibt erkennbar, dass in al- 10 Geleitwort lenBundesländernprofessionsbezogeneElementeerhaltenbleiben,dadieaka- demische Selbstverwaltung überall weiterhin eine wichtige Rolle spielt, wenn auchinz.T.deutlichabgeschwächterForm.Deutlichwirdallerdingsauch,dass das Gewicht professioneller Elemente sich in den einzelnen Gesetzen erheblich unterscheidet. Darüber hinaus legen die Analysen nahe, dass aus der Viel- zahl der Verhandlungskonstellationen keinesfalls auf eine Zunahme „rationa- ler“ Entscheidungsverfahren geschlossen werden kann. Im Sinne des Garbage- Can-Entscheidungsmodells wird – so der Autor – möglicherweise lediglich der Mülleimergewechselt,wasdenberichtetenErfahrungenanvielenHochschulen durchaus entspricht. Mit der vorliegenden Arbeit ist es Hüther gelungen, sich als Soziologe kom- petent in aktuelle hochschulpolitische Kontroversen einzumischen. Gegenüber reformpolitischen Befürwortern und Kritikern nimmt er gleichermaßen eine distanziert-skeptischeHaltungein.DievonihmgewählteVorgehensweise,sich soziologisch mit Hochschulgesetzen auseinanderzusetzen, führt zu hohem Er- kenntnisgewinn.MangewinntdenEindruck,dassderAutormitseinerAnalyse einen entscheidenden ‚missing link’ zwischen hochschulpolitischen Diskursen und organisationalen Praktiken ausfindig gemacht und einer sehr sorgfältigen Analyse unterzogen hat. Mit dieser feinteiligen Analyse schafft der Autor einen neuen Standard zur Beurteilung des in den einzelnen Ländern vorgesehenen Leitungshandelns an Hochschulen, der – nach ähnlich aufwändigen analytischen Arbeiten – auch für internationale Vergleiche anwendbar wäre. ObwohlsichHüthermitderAnalysevonGesetzestextenaufeinGebietwagt, dasfüreinesoziologischeAnalyseeherungewöhnlichundwenigzugänglichist, gelingt ihm mit dem in der organisationssoziologischen Forschung angelegten Instrumentarium eine Klassifikation, die zeigt, dass es bereits auf der rechtli- chenEbenezuÜberlagerungenunterschiedlicherSteuerungsvorstellungenund Organisationsprinzipien kommt, die – durchaus produktiv zu nutzende – In- konsistenzen erlauben. Es bleiben natürlich Fragen offen, wie z.B. die nach dem Umgang der sich an ihrer Profession orientierenden Professoren mit einer neuen hierarchischen Struktur an ihrer eigenen „reformierten“ Universität. Das aber genau macht denWertinnovativerForschungsarbeitenaus,dasssieAntwortenzueinembis- her wenig oder gar nicht erschlossenen Feld liefern und neue Forschungsfragen generieren. In diesem Sinne wünschen wir der vorliegenden Arbeit viel Aufmerksam- keit bei den unterschiedlichen Akteuren, die mit den neuen deutschen Hoch- schulstrukturenzutunhaben:denWissenschaftsministerien,Parlamentariern,

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