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Vermögensanlage in der Versicherungswirtschaft PDF

52 Pages·1982·5.307 MB·German
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Vermögensanlage in der Versicherungswirtschaft VonDr.Malte von Bargen unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Rain er Fr e n z 495 ISBN 978-3-409-00781-8 ISBN 978-3-663-12953-0 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-12953-0 Inhaltsverzeichnis Seite A. Kapitalbildung bei der Gewährung von Versicherungsschutz s B. Grundsätze der Kapitalanlage 7 I. Schadenversicherung 9 II. Krankenversicherung 9 111. Lebensversicherung 10 IV. Rückversicherung . . 10 C. Anlagegrundsätze der Sicherheit, Liquidität und Rentabilität 11 I. Sicherheit 11 II. Rentabilität 12 111. Liquidität 13 IV. Interdependenz der Anlagegrundsätze 13 D. Grundsatz der Mischung und Streuung 14 E. Gebundenes und freies Vermögen der Versicherungsunternehmen 15 I. Deckungsstock . . . . . . . 16 II. Vermögensstock . . . . . . 16 111. Übriges gebundenes Vermögen 17 IV. Restliches Vermögen 17 F. Kapitalanlagevorschriften 18 I. Überblick . . . . . 18 II. Katalog der zugelassenen Anlagen 19 111. Anlagegrenzen . . . . . . . . 20 IV. Anzeige- und Berichtspflichten 20 V. Aufsichtsbehördliche Anordnungen und Grundsätze 21 G. Deckungsstockvermögen 22 I. Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 II. Aufstellung und Führung des Deckungsstockverzeichnisses 22 496 Seite 111. Ermittlung des Anrechnungswertes . . . . . . . . . . . . . . . . 24 IV. Bestellung, Aufgaben und Befugnisse des Deckungsstock-Treuhänders 25 1. Bestellung des Treuhänders . . . . . . 26 2. Rechtsstellung des Treuhänders 26 3. Aufgaben und Befugnisse des Treuhänders 27 H. Einzelne Kapitalanlagen 28 I. Hypothekendarlehen 28 1. Beleihungsverfahren 29 2. Anlageurteil 30 II. Schuldscheindarlehen 30 1. Darlehen an die öffentliche Hand 30 2. Darlehen an gewerbliche Unternehmen 32 3. Namensschuldverschreibungen 34 III. Wertpapiere . . . . . . . . . . 35 1. Inhaberschuldverschreibungen (Renten) 35 2. Aktien .............. . 37 3. Anteile an Wertpapier-Sondervermägen 39 IV. Grundbesitz ............ . 41 1. Anlagen der Versicherungswirtschaft 41 2. Anlageurteil . . . . . . . . . . . 42 V. Beteiligungen . . . . . . . . . . . . . 43 1. Beteiligungen der Versicherungsunternehmen 44 2. Anlageurteil 44 VI. Anlage bei Kreditinstituten 45 I. Versicherungswirtschaft und Kapitalmarkt 46 I. Wandlungen in der Struktur der Kapitalanlagen 46 II. Alimentierung des Kapitalmarktes 48 111. Bereitstellung von Risikokapital 49 Literaturhinweise 51 497 VHL VII. VermO'gensanlage Seite 5 Technischer Fortschritt, Industrialisierung und zunehmende Arbeitsteilung haben dazu geführt, daß sich der Versicherungsbedarf seit Beginn des vorigen Jahrhunderts verviel facht hat. Auch in der jüngsten Zeit haben durch die dynamische technische Entwicklung und die Veränderung wirtschaftlicher Strukturen die versicherungsbedürftigen Risiken nach Art, Zahl und Umfang zugenommen. 1 So hat sich vor und neben der staatlich organi sierten sozialen Sicherheit auch die Individualversicherung herausgebildet. Im Unterschied zur Sozialversicherung, deren Solvenz auf der Garantie des Staates und den Pflichtbeiträ gen der Staatsbürger beruht, gründen Vertrauenswürdigkeit und Leistungsfähigkeit der Individualversicherung darauf, daß die Ansprüche der Versicherungsnehmer durch si chere und rentierliehe Vermögenswerte gedeckt sind. Diese betrugen Ende 1988 rund 610 Mrd. DM. Ihr Wachstum vollzieht sich mit bemerkenswerter Stetigkeit. Während bei den Sozialversicherunsträgern im letzten Jahrzehnt kaum noch Vermögensbildung stattfand, ist in der Individualversicherung die Kapitalbildung in verläßlicher Weise institutionalisiert. A. Kapitalbildung bei der Gewährung von Versicherungsschutz Die Bildung von Kapital, monetär definiert als Geld für Investitionszwecke, ist ein grund legendes Element der Versicherung. Theoretisch könnte auch die Individualversicherung im Umlageverfahren ohne nennenswerte Kapitalbildung betrieben werden; dieses setzt jedoch in der Praxis voraus, daß notwendig werdende Nachschüsse weder die Leistungs fähigkeit noch die Leistungswilligkeit der Mitglieder überfordern. Da dies nur bei ganz begrenzten Risiken in persönlich überschaubaren Gemeinschaften der Fall ist, arbeiten heute auch die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, ebenso wie die Versicherungs· aktiengesellschaften und die öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsversicherer durchweg ohne Nachschüsse mit festen, im voraus erhobenen Beiträgen, einem besonderen Garantie kapital und versicherungstechnischen Rückstellungen, deren Gegenwerte angelegt sind2. Das Eigenkapital der Versicherungswirtschaft ist GarantiekapitaL Es dient nicht als Haf tungsgrundlage für aufgenommene Kredite, sondern neben der vorsichtigen Prämienkalku lation und der Rückversicherung als zusätzlicher und unentbehrlicher Puffer zum Aus gleich von Risikoschwankungen und Katastrophens.chäden. Ein Mindestbetrag an Garan tie- oder Sicherheitskapital ist bei der Gründung des Versicherungsunternehmens und der Aufnahme des Geschäftsbetriebs bereitzustellen. In der Folgezeit ist das Eigenkapital der Entwicklung des Geschäftsvolumens und des Versicherungsbestandes anzupassen3. Schwebler, Die Anlagepolitik der Versicherungsunternehmen unter veränderten Rahmenbedingun· gen, VW 1987, 4 ff. Kalbaum, a. a. 0., Acht Jahrzehnte Vermögensanlagepolitik der deutschen Lebensversicherungswirtschaft, 1986, 633 ff. 2 G. Müller, Funktion und Bedeutung des Vermögens der Privatversicherung, ZVersWiss 1967, 119 ff. 3 Famy, Die Finanzierung von Versicherungsunternehmen, ZVersWiss 1964, 437 ff. 499 VII. Vermögensanlage Seite 6 VBL Bei Gründung einer Versicherungs-Aktiengesellschaft haben die Aktionäre neben dem Grundkapital noch einen sogenannten Organisationsfonds in Höhe von 10-20 v. H. des Grundkapitals aufzubringen, der für die Kosten der Gründung und Einrichtung ausgege ben werden kann. - Bei der Gründung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit tritt an die Stelle von Grundkapital und Organisationsfonds der Gründungsstock (§ 22 VAG), der von den sogenannten Garanten gestellt wird und eine Mischung aus Eigen- und Fremd kapital darstellt. Bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen, deren Gründung eines Hoheitsaktes bedarf, stellt der Gewährträger das Garantiekapital im Wege der Dota tion bereit4. Neben der erwähnten Garantiefunktion des Eigenkapitals spielt dessen Finanzierungs funktion nur eine untergeordnete Rolle. Im Vergleich mit der sachgüterproduzierenden Industrie sowie der Verkehrswirtschaft, die ihre Produktions- und Verteilungsanlagen zu finanzieren haben, ist der Kapitalbedarf der Versicherungsunternehmen zur Finanzierung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens gering. Neben dem aus Eigenkapital gebildeten Vermögen steht das aus Fremdkapital gebildete Vermögen, das zur Deckung der Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft dient. Es wird im wesentlichen durch die im voraus entrichteten Beiträge der Versicherungsnehmer gespeist. Da die Beiträge bereits am Anfang einer Versicherungsperiode zur Verfügung stehen, während die Versicherungsleistungen und Kosten erst im Verlaufe der Versiche rungsperiode anfallen, müssen ständig Rückstellungen gebildet und aufgelöst werden, ins besondere für bereits vereinnahmte, aber noch nicht verdiente Beträge (Beitragsüberträge) und für bereits eingetretene, aber noch nicht abgewickelte Schäden (Schadenrückstellun gen), für Schwankungen des Schadenverlaufs (Schwankungsrückstellungen), in der Kran kenversicherung für das mit dem Alter zunehmende Krankheitsrisiko (Altersrückstellung) und in der Lebensversicherung für das im Versicherungsfall fällige Kapital (Deckungsrück stellung). Hierbei sind insbesondere in den letzten beiden Fällen lange Zeiträume zu überbrücken, in der Lebensversicherung liegt die durchschnittliche Laufzeit der neu abge schlossenen Kapitalversicherungsverträge über 25 Jahren. Aber auch kurzfristig revolvie rende Rückstellungen wie die Beitragsüberträge eignen sich bei konstantem oder steigen dem Geschäftsumfang zur verzinslichen längerfristigen Anlage. Anders als in der Industrie muß bei den Versicherungsunternehmen kaum einmal Kapital für Investitionsvorhaben beschafft werden, sondern es müssen für das sich ständig von neuem bildende Fremdkapital im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der auf sichtsbehördlichen Grundsätze geeignete Anlagemöglichkeiten gefunden werden. Die An· Iage von Kapital ist eine notwendige Station bei der Produktion von Versicherungs schutz5. 4 Prölss-Schmidt-Frey, Versicherungsaufsichtsgesetz, 9. Auflage, 1983, § 5 VAG Rdnr 14. 5 K. H. 1a nnott, Eigenkapitalbedarf und Eigenkapitalausstattung der Rückversicherer, in: Festschrift für E. Klingmüller, 1974, 185 ff. 500 VBL VII. Vermögensanlage Seite 7 B. Grundsätze der Kapitalanlage Bei der Kapitalanlage der Versicherungsunternehmen erfolgt die Geldhingabe grundsätz lich mit dem Ziel, zu gegebener Zeit das investierte Kapital wieder in Geldform zu überführen. Es soll ja zur Deckung von auf Geld lautenden Ansprüchen aus Versicherungs verträgen dienen. Der Begriff ,.Kapitalanlage" hat einen doppelten Sinn: Neben der Tätig keit des Anlegens versteht man darunter auch den mit dem Anlagevorgang erworbenen Vermögenswert. Wichtigstes Ziel der Kapitalanlage ist die Kapitalerhaltung, wobei zwischen nomineller und realer Kapitalerhaltung zu unterscheiden ist. Zur Deckung summenmägig feststehen der Ansprüche genügt eine nominelle Kapitalerhaltung. Aber der Aufwand für Schäden und Kosten wird durch die Preisentwicklung maßgebend beeinflul~t; und in der Lebens versicherung erwarten die Versicherten einen Ausgleich der Geldentwertung durch die Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen. Deshalb steht in Zeiten kontinuier licher Geldentwertung die reale, kaufkraftmäßige Erhaltung des angelegen Kapitals tm Vordergrund6. Die herkömmlichen Kapitalanlagegrundsätze der Versicherungswirtschaft verlangen Sicherheit Rentabilität Liquidität sowie Mischung und Streuung. § 54 Abs. 1 V AG stellt in Anknüpfung an diese Grundsätze folgende allgemeine Regel für die Kapitalanlage auf: "Das Vermiigen einer Versicherungsunternehmung ist unter Berücksichtigung der Art der betriebenen Versicherungsgeschafte sowie der Unternehmensstruktur so anzulegen, daß möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität der Versicherungs unternehmung unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird." Diese gesetzliche Anlageregel gilt für das gesamte Vermögen und für alle Versicherungs zweige außer der Rückversicherung. Unter Vermögen ist die Gesamtheit der anlagefähigen Aktiva zu verstehen. Während die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes so wie die aufsichtsbehördlichen Grundsätze im wesentlichen für alle Versicherungsunter nehmen gleich sind, ergeben sich erhebliche Unterschiede in der'Vermögensstruktur durch die Erfordernisse der betriebenen Versicherungszweige und die Richtlinien, die die Ver waltungsorgane der Unternehmen selbst entwickeln. Besonders augenfällig sind die Unter schiede zwischen Schadenversicherung einerseits und Lebensversicherung sowie Kranken versicherung andererseits. 6 Schwebler, Probleme der Kapitalanlage, VW 1974, 567 ff.; auch schon P. Riebescll, Wertbeständige Versicherung, ZVcrsWiss 1923, 90 ff. 501 ~I ~ ... ~ '~ '" !:: "" '" !::~ ... )V .~ ~ oO ~I ""t dnatseB tmasegsn 781.083 001 3,26 950.47 001 1,21 888.23 001 4,5 849.08 001 3,31 580.24 001 9,6 761.016 001 001 i ,redlegtse negalnienim negalniera 088 .)0 5,61 786.1 3,2 7,13 891 6,0 7,3 878.1 3,2 3,53 876 6,1 8,21 023.5 9,0 001 FrepS T -hcubdluhcS negnuredrof 061.2 6,0 9,65 407 0,1 5,81 283 .)1 1,01 n 544 5,0 7,11 601 3,0 8,2 497.3 6,0 001 e m 8891 ednE tfahcstriwsgnureh negnugilieteB fua nereehieplarpatDreW-sgnurehcisreV elietnA dnu eniehcs nemhenretnusgnurehcisrevsnebeL .1 959.6 093 3.792.68 8,1 0,2 7,22 8,72 4,78 6,84 dnu nessakebretS-snoisneP .2 12 410 2.116.23 0,0 4,1 0,44 1,0 0,2 13,81 nemhenretnusgnurehcisrevneknarK .3- 755 569.01- 7,1 3,33- .)2 .)6 henretnusgnurehcisrevllafnU dnu-nedahcS 574.5 75 848.13 8,6 1,0 3,93 8,12 6,0 9,71 nemhenretnusgnurehcisrevkcüR .5- 250.21 769.51- 6,82 9,73- 1,84 0,9 360.52 06 64886.771 1,4 4,1 1,92 001 001 001 nesewsgnurehcisreV sad cisreV red negalnalatip MD nenoilliM egalnatmaseG red % traegalnatmaseG red % -niehcsdluhcS-nekehtopyH negnuredrof negnuredrof nehelraD dnu 016.09 1922.26 1,05 4,61 8,86 3,58 925.62 679.6 8,53 4,9 6,9 6,9 791.71 291.1 3,25 6,3 .)6 6,1 .4 334.23 274.2 1,04 1,3 7,11 4,3 112.01 19 3,42 .)0 7,3 1,0 089.672 069.27 4,54 0,21 001 001 s reütmfasthcisfuasednuB sed negn aK na dnatseB ni netranegalnA )1( ni elietnaegalnA )2(ni elietnaegalnA )3( ekcütsdnurG 076.32 )1( )2( .)6 )3( 3,95 615.4 )1( )2( 1,6 )3( 3,11 )719(3.2 )2( 3,7 )3( 0,6 143.6 )1( )2( 8,7 )3( 9,51 189.2 )1( )2( 1,7 )3( 5,7 )1( 409.93 )2( 5,6 )3( 001 uhciltnefföreV :elleuQ 1V 0 N VBL Vll. Vermögensanlage Seite 9 I. Schadenversicherung In der Schadenversicherung dienen die Beiträge einer Versicherungsperiode grundsätzlich zur Deckung der in dieser Periode anfallenden Kosten und Schäden, enthalten also keinen darüber hinausreichenden SparanteiL Das Vermögen der Schadenversicherer erreicht da her mit rund 14 v. H. der Kapitalanlagen der gesamten Versicherungswirtschaft nur knapp ein Viertel desjenigen der Lebensversicherer. Etwa 20 v. H. der Kapitalanlagen entfallen auf das Sicherheitskapital (Grundkapital, offene Rücklagen), etwa 75 v. H. auf versiche rungstechnische Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten und die verbleibenden 5 v. H. auf die übrigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Um allen Schwankungen in der Schadenentwicklung begegnen zu können, ist Aufrechter haltung der Liquidität in der Schadenversicherung oberstes Gebot. Die Anlagen weisen daher einen hohen Grad von Fungibilität oder relativ schneller Tilgung auf. Bis zu 5 v. H. der Anlagen der Schadenversicherer bestehen aus kurzfristigen Geldmitteln. Der Anteil der rasch liquidierbaren Wertpapiere liegt bei fast der Hälfte des Anlagenbestandes. Zur langfristigen Absicherung des Garantiekapitals ziehen die Schadenversicherungsunter nehmen die Anlage in Eigentumstiteln (Grundstücke, Beteiligungen, Aktien und Invest mentzertifikate) vor. II. Krankenversicherung In der nach der Art der Lebensversicherung mathematisch betriebenen Krankenversiche rung ist der Bedarf an Sicherheitskapital weniger stark ausgeprägt als in der Schaden-und Unfallversicherung. Die Versicherungsbeiträge enthalten ein Sparelement zur Deckung des mit zunehmendem Alter steigenden Krankheitsrisikos. Diese Sparanteile werden in eine auch Alterungsrückstellung genannte Deckungsrückstellung eingestellt, neben der die übri gen versicherungstechnischen Rückstellungen an Bedeutung zurücktreten. Rund 80 v. H. der Kapitalanlagen entfallen auf die Deckungsrückstellung und die Rückstellung für Bei tragsrückerstattung, rund 7 v. H. auf das Sicherheitskapital !,lnd die restlichen 14 v. H. auf die übrigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Wichtige Kapitalanlagen der Krankenversicherungsunternehmen sind Namensschuldver schreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen; daneben stehen Wertpapiere und Anteile sowie Grundstücke. Dabei bilden Schuldscheindarlehen, vorwiegend die Namens titel, bei den Krankenversicherungsunternehmen mit rund der Hälfte des Bestandes einen deutlichen Schwerpunkt. Rund zwei Fünftel der Kapitalanlagen bestehen aus kurzfristig veräußerbaren Wertpapieren. Der Grundbesitz deckt nicht nur das Sicherheitskapital, son dern auch einen Teil der Deckungsrückstellung. 503

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