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Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 1995 PDF

191 Pages·1996·49.658 MB·German
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4 VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG 1995 Rechtsextremismus •Linksextremismus (cid:127) Ausländerextremismus Terrorismus •Spionageabwehr Herausgeber: InnenministeriumBaden-Württemberg Dorotheenstraße6,70173 Stuttgart Mai 1996 Gestaltung, Satz und Repro: Held &Rieger, EsslingerStraße75, 70736Fellbach inZusammenarbeitmit FotosatzFritz,Ringstraße36, 70736Fellbach Druck: SchwäbischeDruckerei Rotenwaldstraße 158,70197Stuttgart Nachdrucknurmit Genehmigungdes Herausgebers ISSN0720-3381 GedrucktaufchlorfreigebleichtemPapier Baden- Württemberg INNENMINISTERIUM VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG 1995 VORWORT Der vorliegende Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1995 soll den Bürgerinnen und Bürgern, wie in den vergangenen Jahren, einen Überblick überBestrebungen geben,die sichgegenunsereVerfassung richten. So wichtig zur Abwehr extremi stischer Entwicklungen konse quente staatliche Maßnahmen in Form von Vereins- und Parteiver boten, Straf- und Indizierungsver- fahren sind, so wenig läßt sich damit allein das Gesamtproblem bewältigen. Eine extremistische Einstellung kann man weder verbieten noch aufandere Weise durch staatliche Zwangsmaßnahmen unterbinden. Daher sind alle demokratischen, politischen und gesellschaftlichen Kräfte dazu aufgerufen, vor allem die argumentative Auseinanderset zung mit dem Extremismus zu suchen - und zwarin allen Lebensberei chen. Jeder von uns ist gefordert, denn es sind unsere Rechte und Frei heiten, die auf dem Spiel stehen. Vergessen wir nicht: Die Demokratie ist letztlich nur stark durch kritische und couragierte Bürgerinnen und Bürger. Als Orientierungshilfe soll ihnen der Verfassungsschutzbericht eine geistig-politischeAuseinandersetzung mit Gegnern unserer Verfas sungerleichtern. Im vergangenen Jahr war erfreulicherweise ein weiterer Rückgang rechtsextremistisch und fremdenfeindlich motivierter Straftaten zu ver zeichnen. Es besteht jedoch weiterhin kein Anlaß, von einem Ende rechtsextremistischer Bedrohung zu sprechen. Auch ist die Gefahr durch rechtsextremistische Gewalttäter nicht zu unterschätzen, wie dies die Serie von Briefbombenattentaten gezeigt hat, die seit 1993 das Nachbarland Österreich erschüttert und nun auch in Deutschland erste Opfer forderte. Ferner belegen die im August 1995 von einem Rechtsterroristen offengelegten umfangreichen Waffen- und Spreng stoffdepotsinHessenund Niedersachsendas hohe Gefahrenpotential. Die bei weitem gefährlichste Gruppierung im linksextremistischen Spektrum, die „Antiimperialistische Zelle" (AIZ), setzte ihre seit Ende 1992 begonnene Anschlagserie auch im Jahr 1995 fort. So wurden erneut mehrere Sprengstoffattentate auf Politiker und den Düsseldorfer HonorarkonsulfürPeruverübt. Ausländische Extremisten machten im vergangenen Jahr vor allem durch eine hohe Zahl von Brandanschlägen auf sich aufmerksam. Anschlagziele waren zumeist von Ausländern geführte Vereine, Moscheen, Geschäfte und soziale Treffpunkte. Die Mehrzahl der Anschlägegeht nach Erkenntnissender SicherheitsbehördenaufAnhän ger der verbotenenPKK sowieder ebenfallsverbotenen„DevrimciSol" und von ihr abgespaltenenGruppierungenzurück. Die Mitarbeiterinnenund Mitarbeiterdes Landesamtesfür Verfassungs schutzhaben auch imvergangenenJahr -insbesonderedurch eine enga gierteÖffentlichkeitsarbeit - dazubeigetragen, daßdenGefährdungen für die freiheitlichedemokratischeGrundordnungangemessenbegegnet werdenkonnte.Ihnengilt mein besondererDank. FriederBirzele,MdL InnenministerdesLandes Baden-Württemberg INHALTSVERZEICHNIS SEITE A,VERFASSUNGSSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 8 1. GesetzlicheGrundlagen 8 2. Aufbau und Organisation 8 3. AufgabendesVerfassungsschutzes 9 4. Methoden des Verfassungsschutzes 11 5.,___Kontrolle; 12 6. Verfassungsschutz durch Aufklärung 12 B. RECHTSEXTREMISMUS 16 1. AllgemeinerÜberblick 16 2. Gewalttaten miterwiesenemodervermutetem rechtsextremistischem Hintergrund 20 Häufigkeit und Zielrichtungrechtsextremistisch beeinflußterGewalt 20 Größe und Zuordnungder rechtsextremistisch beeinflußtenGewaltszene 29 RechtsextremistischeSkinheads 29 RechtsextremistischerTerrorismus 37 3. Neonationalsozialistische Organisationenund Einzelaktivisten 40 BundesweitoperierendeneonationalsozialistischeGruppen 42 „Hilfsorganisation für nationalepolitischeGefangene und derenAngehörigee.V." (HNG) 42 „Internationales Hilfskomiteefür nationale politische Verfolgte und derenAngehörigee.V." (IHV) 43 Neonationalsozialistische Personenzusammenschlüsseund Einzelaktivisten in Baden-Württemberg 43 """.DieRepübiiiäner"(REP) 47 „DeutscheVolksunion"(DVU) 58 ..NationaldemokratischeParteiDeutschlands"(NPD) 63 „Junge Nationaldemokraten"(JN) 71 „NationaldemokratischerHochschulbund" (NHB) 74 „DeutscheLiga fürVolk undHeimat" (DLVH) 74 6. Organisationsunabhängige rechtsextremistischeVerlage in Baden-Württemberg 81 iZ'^^^b-§^^^^^^^ZZZZZZZZZZIZZZZZ.'ZZ.ZZZZM. 8. InternationaleVerflechtungen des Rechtsextremismus 85 ?.v..;.'.^.Y.!?.!f?.n!.?.^f?" ?.7. 10.Erscheinungsformen.der;sogenannten^Neuen^Rechten 90 |C.|LINKSEXTREMISMUS 92 1. AllgemeinerÜberblick 92 2. Straftaten miterwiesenemodervermutetem linksextremistischem Hintergrund 96 ?/....jyH!te^3ftS!!^!5!^^lSE.J!EE??3H5!5H§ ??. JRote'Aiin^ftsffcdon"(EAF) 99 RAF-Kommandoebene 99 RAF-Inhaftierte 100 RAF-Unterstützerbereichin Baden-Württemberg 102 „RevolutionäreZellen" (RZ) 103 „AntiimperialistischeZelle" (AIZ) 103 4. Autonomeund sonstige Anarchisten 106 AutonomeGruppen 106 AnarchistischeGruppen 110 5. Marxisten-Leninisten undsonstige revolutionäreMarxisten 111 „Deutsche KommunistischePartei" (DKP) und Umfeld 111 „Parteides Demokratischen Sozialismus" (PDS) 115 „Marxistisch-LeninistischePartei Deutschlands"(MLPD) 118 SonstigeOrganisationen 119 D. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 124 1. AllgemeinerÜberblick 124 %ZMs^^ZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZ^. Allgemeines 125 „Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) 126 3. Türken (ohne Kurden) 135 Allgemeines 135 Linksextremisten 136 TürkischeislamistischeVereinigungen 140 Extrem-nationalistischeOrganisationen 142 4. Araber 143 Palästinenser 143 ArabischeIslamisten 144 5. StaatsangehörigeausdemehemaligenJugoslawien 146 6. Iraner 149 fZ3M§ZZZZZZZZZ^ZlZZZZZZZZZ. J5fi 8.""jä^enZZ... — E. SPIONAGEABWEHR 154 1. AllgemeinerÜberblick 154 2. Einzeierkenntnisse 156 Nachrichtendiensteder russischen Föderation 156 FAPSI 159 FSB 160 Andere östliche Nachrichtendienste 161 ChinesischeNachrichtendienste 161 MSS 162 „2.AbteilungdesGeneralstabsderVolksbefreiungsarmee" 163 Nachrichtendiensteder„Kommunistischen ParteiChinas"(KPCh) 163 NachrichtendienstedesNahenund MittlerenOstens 164 VEVAK/MOIS 165 „GHODS-Streitmacht" 166 MilitärischerNachrichtendienst„J2" 166 Andere Nachrichtendienste 166 ANHANG 168 Gruppen- und Organisationsregister 168 PersonenVerzeichnis 172 GesetzüberdenVerfassungsschutzinBaden-Württemberg (Landesverfassungsschutzgesetz-LVSG) 174 A. VERFASSUNGSSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG DerVerfassungsschutz beobachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen. Erinformiert diepolitisch Verantwortlichen frühzeitig überdavon aus gehende Gefahren. Hierdurch versetzt er die zuständigen staatlichen Stellen indieLage, verfassungsfeindliche Kräfte rechtzeitig undange messen zu bekämpfen. .^...^§SM!f?h?.GrMdIagen Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich genau festgelegt. Das (Bundes-)"Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und überdasBundesamtfürVerfassungsschutz"istRechtsgrundlagefür das BundesamtfürVerfassungsschutz und zugleich fürdieTätigkeitder Landesbehörden fürVerfassungsschutz. DerBundesgesetzgeber hatin diesem Gesetz das Mindestmaß der von Bund und Ländern auf dem Gebiet desVerfassungsschutzes gemeinsam zuerfüllenden Aufgaben umschrieben. Seit30.Dezember 1990gilteineNeufassungdesBundes verfassungsschutzgesetzes(G.v. 20.Dezember 1990, BGB1.I S.2970). Neben diesem Bundesgesetz bestehen in allen Bundesländern eigene Verfassungsschutzgesetze, in denen Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Landesbehörde gesetzlich geregelt sind. Für Baden-Würt temberg gilt das „Gesetzüber den Verfassungsschutz in Baden-Würt temberg", dasam1.Januar1992 ineinerNeufassung (G.v. 22.Oktober 1991, GBl. S. 639) in Kraft getreten ist. Darüber hinaus finden sich in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen Rechtsvorschriften, die die Verfassungsschutzbehördenzu beachtenhaben. 2. Aufbau und^Organisation Entsprechenddemföderativen Aufbau derBundesrepublikDeutschland hatjedes Bundesland eineeigeneVerfassungsschutzbehörde. Als Zen tralstellefungiert das Bundesamtfür Verfassungsschutz in Köln. Das Bundesamt hatgegenüber denLandesbehörden zwarkeinallgemeines Weisungsrecht, arbeitetmitihnenjedocheng zusammen. DasLandes- Zentral- Nachrichten- Nachrichten Spionage Zentrale abteilung beschaffung auswertung abwehr Dienste Verwaltung Geheim- Grundsatz- uudSabotage- fragen schutz amt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg in Stuttgartwird von einem Präsidenten geleitet. Es gliedertsich in fünf Abteilungen. Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist dem Innen ministerium unmittelbar unterstellt; ihm obliegt die Aufsicht über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung. Zudem hat das InnenministeriumüberdenordnungsgemäßenDienstbetriebzuwachen (Dienstaufsicht). Der Personalbestand des Landesamts für Verfassungsschutz Baden- Württemberg istimHaushaltsplan desLandes öffentlich ausgewiesen. Danach sind dem Amt für das Jahr 1995 insgesamt 345 Stellen für Beamte, Angestellte undArbeiter zugewiesen (1994: 345 Stellen). An Mitteln standen dem LandesamtimJahr 1995rd.28,3 (1994: 29,8) Mil lionen DM zurVerfügung. 3. ^tS^1l!^.Yffl^^S^S§Sil^^^.. DieAufgaben desLandesamts fürVerfassungsschutz Baden-Württem berg sind imLandesverfassungsschutzgesetz (LVSG) geregelt. Danach hat die Behörde im wesentlichen den Auftrag, bestimmte als „Bestre bungen" bezeichnete Verhaltensweisen zubeobachten. Hierbei geht es demVerfassungsschutz inersterLinie umAktivitäten vonOrganisatio nen.DabeimüssenallerdingszwangsläufigauchdiehandelndenPerso nen, die Mitglieder dieserOrganisationen sindoderderenAktivitäten unterstützen, erfaßt werden. Der Begriff der verfassungsfeindlichen „Bestrebung" bedeutet, daßein aktives zielgerichtetes Handeln gegen

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