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Umweltschutz durch Verfassungsrecht: Aspekte des österreichischen Umweltverfassungsrechts mit Anmerkungen zur deutschen Rechtslage PDF

355 Pages·1994·15.732 MB·German
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Martin Kind Umweltschutz durch Verfassungsrecht Aspekte des osterreichischen Umweltverfassungsrechts mit Anmerkungen zur deutschen Rechtslage Springer-Verlag Wien New York Mag. Dr. Martin Kind Wien, Osterreich Gedruckt mit Untersttitzung des Fonds zur FOrderung der wissenschaftlichen Forschung und des Bundesministeriums fijr Umwelt, Jugend und Familie Das Werk is! urheberrechtlich geschutzt. Die dadurch begrundeten Rechte, insbesondere die der Ubersetzung, des Nach druckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf photomechanischem oder ahnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbei- tungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. © 1994 Springer-VerlagIWien Gedruckt auf saurefreiem, chlorfrei gebleichtem Papier - TCF ISBN -13:978-3-211-82469-6 e -ISBN -13:978 -3-7091-9294-8 D01: 10.1007/978-3-7091-9294-8 Felix Ermacora mit aUfrichtigem Dank zum 70. Geburtstag Vorwort Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, in den Jahren nach 1945 bis zum Ende der sechziger Jahre, galt in der Republik Osterreich (wie in der Bundesrepublik Deutschland) die Haupt~orge dem Wiederaufbau, der wirt schaftlichen Entwicklung und der Verbesserung der allgemeinen Lebens verhaltnisse. DaB die Sorge urn die Gefahrdung der natlirlichen Le bensgrundlagen zunachst vernachlassigt worden ist, beweisen Altlasten (dh ehemalige Miillkippen, wilde Ablagerungen und Bodenverunreinigungen alter Industrie-und Gewerbestandorte) sowie zahlreiche andere Umwe1tbe eintrachtigungen, die die Nachkriegsgeneration als eine Hypothek durch ihre Aufbauleistungen nachfolgenden Generationen uberlassen hat. Auf die besorgniserregende okologische Entwicklung hat der osterrei chische Gesetzgeber seit der Mitte der 70er Jahre umfassend, ohne aller dings eine Systematik erkennen zu lassen, auf allen Rechtsebenen und in allen Rechtsbereichen reagiert bzw reagieren mussen. Angesichts der damit verbundenen Gesetzes- und Verordnungsflut steuert das osterrei chische Umwe1trecht nun hilflos z\vischen der Scylla der Uniibersichtlich keit sowie der Zwei- bzw Mehrdeutigkeit der Rechtsnormen und der Charybdis der Rechtsunsicherheit hin und her. Zudem erschwert die Dynamik des Umweltrechts, insbesondere dessen Vielschichtigkeit und die Weite dieses Rechtsbereiches das Verstandnis der damit verbundenen Rechtsfragen. Zwar ist auch in der deutschen Bundesrepublik bereits 1979 ein eklatantes Defizit an Rechtsubersichtlichkeit, Eindeutigkeit und somit auch an Rechtssicherheit konstatiert worden (vgl Hoppe, Staatsaufgabe Umwe1t schutz, VVDStRL 38, 211, 244), doch sind - anders als im osterreichischen Umweltrechtsszenarium - die ordnungsstiftenden Systematisierungsansatze im deutschen Umwe1trecht weit gediehen. Der Untersuchung uber verfassungsrechtliche Aspekte des Umwe1t schutzes in der nationalen Rechtsordnung Osterreichs unter Einbeziehung von Verweisen und Anmerkungen zum deutschen Grundgesetz (GG) ist ein ProblemabriB vorangestellt worden, der rechtsubergreifenden Aspekten, die fUr aile oder mehrere Bereiche des Umwe1trechts Geltung beanspruchen, besondere Aufmerksamkeit widmet. Dementsprechend ausfUhrlich sind Grundbegriffe und Systematik des Umweltrechts aufgearbeitet, ehe auf die im Zentrum der rechtswissenschaftlichen Schrift stehende Analyse des Umwe1tschutzes im osten'eichischen Verfassungsrecht eingegangen wird. Der deduktive Aufbau dieser Arbeit raumt keinem Rechtsbereich der oster reichischen Rechtsordnung gegenilber anderen Rechtsmaterien eine Vor rangstellung ein, da alle Rechtsdisziplinen unabhangig voneinander und zu verschiedenen Zeitpunkten umweltrechtsrelevante Vorschriften entwickelt haben (und die zusammengefaBt das Umweltrecht bilden). VIII Vorwort Der Schrift war, trotz oder wegen einer wissenschaftlichen Detailbe trachtung, eine erschopfende Beantwortung einzelner Rechtsfragen ange sichts der Themenweite nicht moglich. Die sowohl mit der geltenden osterreichischen Staatszielbestimmung tiber den umfassenden Umwelt schutz aus 1984 verbundene als auch mit der (erst in Zukunft einer naheren rechtlichen Ausbildung und Durchbildung harrenden) menschenrechtlichen Bestimmung der okologischen Entwicklung zusammenhangende staats theoretische Thematik konnte nur am Rande gestreift werden. Ebenso die - verfassungsrechtliche - Erorterung des technischen Umweltrechts, ein schlielSlich der Umweltvertraglichkeitsprufung. Allein die, einer Vertiefung schul dig gebliebene, ansatzweise vorgenommene Durchleuchtung der im derzeit geltenden osterreichischen Bundesverfassungsgesetz (B-VG) - und im deutschen Grundgesetz - verankerten Kompetenztatbestande zeigt die 6ffentlich-rechtliche Dimension des Umweltschutzes. Nur teilweise konnte auch der Rechtsschutz im osterreichischen Verfassungsstaat Erwahnung finden, obwohl angesichts der knapper werdenden nattirlichen Ressourcen und nicht zuletzt wegen der mit der technologischen Entwicklung verbunde nen Besorgnisse das Gewicht des Umweltrechtsschutzes sich in Zukunft eher noch verstarken wird. Wahrend dem osterreichischen Bundesverfassungsrecht eine Umwelt schutzstaatszielbestimmung inharent ist, enthalt das deutsche Grundgesetz keine ausdruckliche Verpflichtung des Staates zum Umweltschutz. Aller dings sind in den meisten deutschen Landesverfassungen (ahnlich wie in Osterreich) mittlerweile spezifische Regelungen zum Schutz der Umwelt aufgenommen worden. Diese angedeutete differenzierte verfassungsrecht liche Ausformung des Umweltschutzes in Deutschland sowie die durch die Reaktivienmg des Art 146 GG (nach dem Beitritt der Deutschen Demokrati schen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990) offengebliebene Verfassungsfrage geben auf aile Faile begriindeten AnlafS, die Frage nach der Aufnahme des umweltschutzes in eine gesamt deutsche Verfassung erneut zu stellen und die damit verbundenen Schwie rigkeiten zu explorieren. AIle diejenigen aufzulisten, denen aufSerordentlicher Dank fur die Untersttitzung des Werkes gebuhrt, ist ebenso schwierig, wie diese Arbeit abzuschlielSen, ehe darin alles gesagt ist, was zu Worte drangt! In be sonderer Weise bin ich aber meinem Dissertationsvater Herrn Univ.-Prof. Dr. DDr. h. c. Felix Ermacora verpflichtet: Ohne seine wertvollen Hinweise (auf Grund seiner profunden Sachkenntnisse va auf dem Gebiet der Menschenrechte) bei gleichzeitig grofSztigigster Einraumung wissenschaft lichen Freiraumes und der Toleranz, mir Freiheit zur eigenstandigen wissen schaftlichen Entwicklung zu geben, hatte die Konsignation der rechtlichen Fakten und Ideen nicht erfolgen k6nnen. In dies em Zusammenhang danke ich auch Herrn Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer, der nicht zuletzt durch seine Profilierung zu einem flihrenden Umweltrechtsexperten in Osterreich der Arbeit den notigen nachhaltigen Ruckhalt gegeben hat. Meinen Freunden - besonders Herrn Mag. Dr. Wolfgang Wesener und Herrn Dipl.-Ing. Walter Schanil, die mir durch ihren fachkundigen Rat und ihre unermtidliche Mitarbeit an der technischen Gestaltung des Manuskriptes hilfreich zur Seite gestanden sind - und meiner Familie - allen voran meiner VOIwort IX Mutter - verdanke ich das inspirierende Klima menschlicher Nahe und Geborgenheit, in dem die Schrift entstanden ist. Fiir die Untersrutzung meiner Arbeit mochte ich mich als Autor weiters bei Frau Helene Hodel und Frau Uli Arbter herzlich bedanken, die das gesamte Manuskript sehr zuverlassig und mit grolSer Geduld geschrieben beziehungsweise betreut haben. Die Studie zum urspri.inglichen Thema "Umweltschutz als Staatszielbe stimmung und als Grundrecht in Osterreich" wurde im Sommersemester 1991 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Wien als Dissertation angenommen; Erganzungen insbesondere zur deutschen Ver fassungsrechtslage beziiglich des Umweltschutzes folgten im Jahr 1992. Beim Abfassen des Manuskripts richtete sich das Hauptaugenmerk auf die verfassungsrechtliche Betrachtungsweise des osterreichischen Um weltrechts. Demgegeniiber standen verfassungsrechtliche Aussagen zum Umweltschutz in Deutschland im Hintergrund. Der wissenschaftliche Ver dienst ist daher nicht in einer rechtsvergleichenden Stu die der nationalen Rechtsordnungen Osterreichs und Deutschlands in bezug auf den Umwelt schutz zu erblicken, sondem primar in einer umfassenden Abhandlung eines sehr komplexen Problems aus der Sicht des osterreichischen Verfassungs rechts und sekundar in einer separaten Aufarbeitung im Sinn eines Dber blicks der Grundziige des Umweltschutzes in der deutschen Verfassung. Wien, im Herbst 1993 Martin Kind Inhaltsverzeichnis Abklirzungsverzeichnis xv I Proble01abrUg 1 1 Grundbegriffe 1 1.1 Umwelt 1 1.2 Umweltschutz 4 1.3 Umweltpolitik 7 1.4 Umweltethik 11 1.5 Umweltbkonomische Aspekte 13 2 Uberleitende Problemdarstellung 19 II Syste01atik des U01weltrechts 21 A Ubedegungen zur Recht5subjektivitat der Umwelt: Einflihrung in das "subjektive" Rechtsverstandnis 21 B Umweltrechtliche Systematisierungsansatze 23 1 Zur Definition der Umwelt im Umweltrecht 23 2 Zur Systematik des Umweltrechts 24 2.1 Ausgangslage: Uberblick liber Probleme der Systematisierung des Umweltrechts 24 2.2 Zugehbrigkeit umweltrelevanter Vorschriften zu herkbmrnlichen Rechtsbereichen 29 2.3 Geltungsebenen des Umweltrechts 58 2.4 Art und Rang der nationalen Rechtsquellen 66 ill Das osterreichische U01weltverfassungsrecht 68 A Zum Begriff des Umweltverfassungsrechts 68 B Zur Staatszielbestimmung "Umweltschutz" 70 1 Prolegomena 70 2 Die Staatszielbestimmung "Umweltschutz" 74 2.1 Allgemeines 74 2.2 Zur Begri.indung des Staatszieles "Umweltschutz" 75 2.3 Zur Verfassungsauslegung 77 2.4 Die Stellung der Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung 78 2.5 Der Inhalt der Staatszielbestimmung "Umweltschutz" 80 2.6 Der politische Gehalt 81 2.7 Zur Legistik des Umweltverfassungsgesetzes aus 1984 82 2.8 Rechtliche Auswirkungen 84 2.9 Kritische Randbemerkungen zur Staatszielbestimmung liber den Umweltschutz 86 XII Inhaltsverzeichnis 2.10 Exkurs: Umweltschutz als 1nstitutsgarantie 88 C Zustandigkeitsverteilung zwischen Bund und Landem auf dem Gebiet des Umweltschutzes 89 1 Die Kompetenzgesetzgebung des B-VG bezuglich der Materie "Umwelt" 89 1.1 Uberblick uber Probleme der osterreichischen Kompetenzordnung 89 1.2 Ansatz fur eine Systematisierung der Kompetenzordnung im Hinblick auf den Umweltschutz 91 1.3 Kompetenzneutrale 1nstrumente fur den Umweltschutz 92 2 Kernkompetenzen des Umweltschutzes 95 2.1 1m Bereich der Art 10 bis 12 B-VG 95 2.2 1m Bereich des Art 15 B-VG 128 3 Kompetenzen mit Umweltschutzakzentuierung 130 3.1 1m Bereich der Art 10 bis 12 B-VG 130 3.2 1m Bereich der Landerkompetenz (Art 15 B-VG) 138 4 Bundesstaatliche Kompetenzverteilungsprobleme am Beispiel des Umweltschutzes 141 4.1 Die Ausgangslage 141 4.2 Die Kompetenztrennungsordnung im Bundesstaat und ihre Funktionsschwache im Fall der Querschnittsproblematik des Umweltschutzes 142 D Probleme der Umweltvertraglichkeitsprlifung 150 1 Synopse 150 2 Die Umweltvertraglichkeitsprlifung in Osterreich 153 2.1 Vereinbarkeit der lTVP mit dem Bundesstaatsprinzip 153 2.2 Vereinbarkeit der UVP mit dem Rechtsstaatsprinzip 155 2.3 Vereinbarkeit der UVP mit dem de mokra tisch en Prinzip 156 IV Verfassungsrechtliche Aspekte des technischen Umweltrechts 163 1 Rechtliche Wertigkeit unbestimmter Rechtsbegriffe und finaler Normen 163 2 Umweltstandards: Konkrete Erfassung der sachlichen Anforderungen des Umweltschutzes und deren gesetzliche Normierung 164 2.1 Aligemeines 164 2.2 Aligemeinregelungen 166 2.3 Einzelregelungen 171 V Grundrechtlicher Umweltschutz in Osterreich 186 1 Vorbemerkungen 186 2 Umweltschutz als Grauzone der Menschenrechte in Osterreich 187 3 Ein Grundrecht auf Umweltschutz im mittelbaren Schutzbereich bestehender Grundrechte 190 3.1 Das Grundrecht auf Leben als Teilgarantie eines verfassungs rechtlichen Umweltschutzes 191 3.2 Das Grundrecht auf Eigentum als Teil einer Umweltschutz gewahrleistung 196

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