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Übericht und Analayse der Geschäftsprüfungskommission betreffend das Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur_Liechtenstein PDF

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Preview Übericht und Analayse der Geschäftsprüfungskommission betreffend das Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur_Liechtenstein

Inhaltsverzeichnis Übersicht und Zusammenfassung I. Pressemitteilungen der GPK vom 7. Juni 2019, 13. Juni 2019 und 17. Juni 2019 II. Auszüge der relevanten GPK-Protokolle III. E-Mail von Regierungschef Adrian Hasler vom 19. Juni 2019 IV. E-Mail von Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick vom 24. Juni 2019 V. Zusammenfassung der Konti 012.318.03 und 012.317.00 des Ministeriums für Äusse- res, Justiz und Kultur VI. Zusätzliche Belege gemäss GPK 10/19 VII. Besonderer Auftrag der GPK vom 17. Juni 2019 (Unterlagen der Finanzkontrolle vom 19. Juni 2019) Übersicht und Zusammenfassung Die Geschäftsprüfungskommission hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2019 die Vorgänge rund um Frau Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick zuhanden des Landtags im Hinblick auf die dringli- che ausserordentliche Landtagssitzung in dieser Angelegenheit zusammengefasst. Worum geht es: - Die Ministerin hat ihre Budgets 2018 mit 43% sowie mit 36% massiv überschritten, wes- halb die GPK vertiefte Abklärungen veranlasste. - Lange Zeit hat die Ministerin die Herausgabe von Unterlagen und Informationen gegen- über der GPK als Kontrollorgan verwehrt und erheblich erschwert. - Ein Original einer 17seitigen Stundenabrechnung mit dem Titel «Detailauflistung Öffent- lichkeitsarbeit Dr. Aurelia Frick» zum Nachweis von CHF 90‘000 an Beratungskosten wurde vernichtet, dieses Original ist nicht mehr vorhanden. Die GPK verfügt bis heute nicht über ungeschwärzte Stundenabrechnungen. - 21 Stellen sind in der vorhandenen Kopie der 450 Beratungsstunden umfassenden Stun- denabrechnung geschwärzt worden, wovon 9 Schwärzungen keine Namen sind. Dieses Wissen stammt aus der Einsichtnahme vom 13. Juni 2019 in die wiederbeschafften Stundenabrechnungen. Die Ministerin hat die ungeschwärzten Stundenabrechnungen der GPK nicht überlassen. - Unter diesen 9 Schwärzungen sind Texte verborgen für Aufwendungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ministerin fallen. Was stellt die GPK fest: - Die Ministerin hat für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Coaching über CHF 300‘000 für den Zeitraum 2018 bis dato ausgegeben. - Die Ministerin hat sich lange gewehrt, kritische Details zu diesen Beratungskosten der GPK als Kontrollorgan offen zu legen. - Das schleppende und vertuschende Vorgehen der Ministerin hat Unverständnis, Miss- trauen und Unmut in der GPK, im Landtag und in der Öffentlichkeit geweckt. - Das Ausgaben-Verhalten der Ministerin weicht von jenem der übrigen Regierungs- mitglieder ab (Verweis auf das Dokument Zusammenfassung der Konti 012.318.03 und 012.317.00) und wirft Fragen hinsichtlich sparsamen Umgangs mit staatlichen Mitteln auf. Welche Fragen sind offen: - Warum hat die Ministerin die Herausgabe von Dokumenten und Informationen gegen- über der GPK als Kontrollorgan zu verhindern versucht? Was sollte die GPK nicht wissen? - Weshalb vernichtete der Generalsekretär der Ministerin ein 17seitiges Originaldoku- ment als Kosten-Nachweis für die GPK? Erfolgte die Vernichtung, nachdem die GPK die Aushändigung verlangt hatte? Gab die Ministerin den Auftrag zur Vernichtung des Origi- nals? Ergeben sich daraus strafrechtliche Aspekte? - Die Ministerin begründete öffentlich die Vernichtung des Originals als Folge der neu in der Regierung eingeführten digitalen Aktenablage. Diese Begründung ist nachweislich falsch, da die digitale Aktenablage bei der Regierung bis dato nicht eingeführt wurde. Weshalb verstrickt sich die Ministerin gegenüber der Öffentlichkeit in unwahre Aus- sagen? - Die Ministerin behauptete öffentlich, dass es sich bei den geschwärzten Stellen aus- schliesslich um Namen handle und brachte immer wieder den Persönlichkeitsschutz ins Spiel. Dies ist bei 9 geschwärzten Stellen nachweislich unwahr. Weshalb behauptet die Ministerin Unwahrheiten? - Ist es gerechtfertigt, dass die mit 10 Jahren an Regierungserfahrung dienstälteste Ministerin samt Mitarbeiterstab derart hohe öffentliche Gelder für Reden und Coaching bei ihren Medienauftritten benötigt? - Ist das Ausgaben-Gebaren der Ministerin grundsätzlich und im Verhältnis zu den übrigen Regierungsmitgliedern akzeptabel? Vaduz, 19. Juni 2019 Geschäftsprüfungskommission des Landtags Thomas Rehak Alexander Batliner Frank Konrad Ado Vogt (Das GPK-Mitglied Georg Kaufmann ist ferienhalber abwesend) I. Pressemitteilungen der GPK vom 7. Juni 2019, 13. Juni 2019 und 17. Juni 2019 PRESSEMITTEILUNG Stellungnahme der an der Landtagssitzung vom 6. Juni 2019 anwesenden GPK-Mitglieder Thomas Rehak, Georg Kaufmann und Frank Konrad Anlässlich der Sitzung der Geschäftsprüfungkommission vom 18. Februar 2019 wurde be- schlossen, analog zu früheren Jahren die Liste der Gutachten der Regierung für das Jahr 2018 anzufordern. Diese Auflistung wurde der GPK mit Datum vom 2. April 2019 vom Regierungs- chef übermittelt. Diese Liste enthält die Aufstellung der einzelnen Ministerien über die Hauptpositionen der Konti „Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit“, „Finanzplatzent- wicklung“ sowie „Finanzmarktregulierung“. An der GPK-Sitzung vom 8. April 2019 hat die GPK diese Liste diskutiert und es wurde festgestellt, dass das Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur das Budget ihrer Unterkonti z.T. massiv überschritten hatte. In der Folge wurde die Regierung gebeten, zu verschiedenen Fragen der GPK Stellung zu nehmen (Ministerium für Präsidiales sowie Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur). Das Ministerium für Äusse- res, Justiz und Kultur wurde zudem gebeten, der GPK entsprechende Rechnungskopien zu- kommen zu lassen. Die Antwortschreiben sind am 23. bzw. 26. April 2019 inkl. der Rech- nungskopien beim Parlamentsdienst eingegangen. An der GPK-Sitzung vom 22. Mai 2019 wurde das Thema erneut behandelt. Aufgrund der vorliegenden Rechnungskopien ergaben sich für die GPK weitere Fragen, da nicht erkennbar war, um was für konkrete Dienstleistungen es sich handelte (Monitoring, Unterstützung Medienarbeit, Betreuung Facebook-Account etc.). Daher wurde das zuständige Ministerium aufgefordert, die in den Rechnungen erwähnten Detaillisten zu übermitteln, um so die not- wendigen Informationen zu erhalten. Die Listen wurden der GPK nicht fristgerecht zugestellt, auch nicht nach Rückfrage durch den Parlamentsdienst. An der Sitzung vom 27. Mai 2019, an der Frau Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick anwesend war, teilte sie mit, dass sie diese Listen aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht aushändigen wolle. Es wurde daraufhin beschlos- sen, dass die Regierung die Listen mit geschwärzten Namen übermitteln soll. Nach Erhalt dieser Listen wurde festgestellt, dass diese den Informationsbedarf nicht vollumfänglich decken konnten. Es wurde daher beschlossen, nochmals die Originallisten anzufordern. Da die Regierung diese wiederum der GPK nicht fristgerecht zustellte, hat die GPK kurzfristig eine ausserordentliche Sitzung anberaumt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Diese Sitzung fand am Montag, 3. Juni 2019, von 14.00 bis 15.00 Uhr statt. An dieser Sitzung wurde einstimmig beschlossen, die ca. 60 Rechnungskopien sowie die Liste der Gutachten der Regierung 2018 dem GPK-Protokoll beizulegen, da diese im Vorfeld von der Regierung nicht als vertraulich deklariert waren. Nach Ende der Sitzung hat der Parlamentsdienst von der Regierungsrätin ein E-Mail erhalten, in dem mitgeteilt wurde, dass die ungeschwärzten Listen der GPK nicht zur Verfügung gestellt würden. Ausserdem seien die Rechnungen als vertraulich zu behandeln. Die Geschäftsprüfungskommission nimmt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung unter Einschluss der Justizverwaltung wahr (Art. 23 GVVKG). Sie richtet sich nach folgenden Grundsätzen: • bei der Geschäftsprüfung: Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Zielkonformität, Leis- tungsfähigkeit und Wirksamkeit • bei der Finanzaufsicht: Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit und Wirtschaftlichkeit Ausserdem prüft sie die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht. Gemäss Art. 26 des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) hat die Geschäftsprüfungs- kommission bei der Kontrolle des Finanzhaushaltes das uneingeschränkte Recht, jederzeit in die mit dem Finanzhaushalt im Zusammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen und von allen Behörden, Amtsstellen und Kommissionen der Staatsverwaltung zweckdienliche Auskünfte zu verlangen (siehe auch Art. 63 der Verfassung). Es ist eine elementare Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, bei Unklarheiten oder Verdacht eines Missbrauchs entsprechende Informationen einzuholen und die Sachlage zu prüfen. An der öffentlichen Landtagssitzung vom 6. Juni 2019 wurde das Thema während ca. zwei Stunden debattiert. Die Regierungsrätin war anfangs nach wie vor nicht bereit, der GPK die ungeschwärzten Listen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem waren diese weder der Landes- kasse noch der Finanzkontrolle bekannt. Erst während einer kurzen Pause war die Ministerin nun doch bereit, diese Listen der GPK ungeschwärzt vorzulegen. Es wurde vereinbart, dass die GPK diese am Donnerstag, 13. Juni 2019, einsehen kann. Wäre die verantwortliche Ministerin von vornherein den gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen, wäre diese zweistündige Debatte im öffentlichen Landtag nicht nötig gewesen. Vaduz, 7. Juni 2019 Thomas Rehak Vorsitzender der Geschäftsprüfungskommission Frank Konrad und Georg Kaufmann Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission PRESSEMITTEILUNG der GPK-Mitglieder Thomas Rehak (Vorsitzender), Alexander Batliner, Georg Kaufmann, Frank Konrad und Ado Vogt Anlässlich der Geschäftsprüfungskommissions-Sitzung von Dienstag, 11. Juni 2019 hat der Vorsit- zende die Mitglieder der Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, was an der Landtagssitzung von Donnerstag, 6. Juni 2019 mit Frau Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick vereinbart wurde, nämlich das Folgende: - Die Originaldokumente (Detaillisten zu den Rechnungen) werden der GPK am Donners- tagnachmittag, 13. Juni 2019 um 14:00 Uhr anlässlich der geplanten Sitzung zur Einsicht vorgelegt. - Der Inhalt wird vertraulich behandelt. Des Weiteren hat der Vorsitzende die Mitglieder der GPK darüber informiert, dass die Ministerin Herrn Georg Kaufmann und Herrn Thomas Rehak am Freitagmorgen, 7. Juni 2019 mitgeteilt hat, dass die Originaldokumente geschwärzt wurden. Gleichzeitig hat sie informiert, dass die Auftragnehmerin bis Donnerstag in den Ferien weile und deshalb Kopien der ungeschwärzten Listen bis zur Sitzung vom Donnerstagnachmittag, 13. Juni 2019, 14:00 Uhr, nicht neu beschafft werden könnten. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage hat die GPK anlässlich der Sitzung vom 11. Juni 2019 einhellig das Folgende beschlossen: - Die geschwärzten Originaldokumente sind der GPK unverzüglich auszuhändigen. Der Vorsitzende wird diese im Auftrag der GPK am Mittwoch, 12. Juni 2019 um 10:00 Uhr im Regierungsgebäude abholen. - Die neu zu beschaffenden Dokumente ohne Schwärzungen müssen der GPK bis Freitagmittag, 14. Juni 2019 um 12:00 Uhr per E-Mail zugestellt werden. - Die GPK wir die Dokumente vertraulich behandeln. Bereits anlässlich der Sitzung vom 11. Juni 2019 hat die GPK versucht, die Original-Detaillisten der Rechnungen ausgehändigt zu bekommen; trotz dringlicher Anfrage hat sich das Ministerium nicht zurückgemeldet. Das am 11. Juni 2019 beschlossene Vorgehen hat der Vorsitzenden am gleichen Tag um 19:18 Uhr an die Ministerin Aurelia Frick per E-Mail übermittelt. Die Ministerin hat daraufhin am Mittwoch, 12. Juni 2019 geantwortet, dass sie Landesabwesend sei. Sie komme aber gerne an die GPK-Sitzung vom 13. Juni 2019, um alle Fragen zu beantworten. Zudem könne sie am Freitag uneingeschränkten Einblick in die Listen geben. Daraufhin hat der GPK-Vorsitzende angekündigt, die Originallisten am Donnerstagmorgen, 13. Juni 2019 um 8:00 Uhr im Ministerium abzuholen. Der Generalsekretär teilte dem Vorsitzenden am Morgen des 13. Juni 2019 jedoch mit, dass die Originallisten nicht mehr verfügbar seien, denn er habe diese geschwärzt, gescannt und dann die Originale vernichtet. An der GPK-Sitzung vom 13. Juni 2019 (14:00 Uhr) hat die Ministerin in Begleitung des Generalsekre- tärs teilgenommen. Wiedererwarten hatte sie die von der Auftragnehmerin nachgereichten Listen dabei. Die Inhalte resp. die geschwärzten Stellen konnten besprochen werden, dabei blieben Fragen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit offen. Zudem konnte nicht abschliessend beurteilt werden, ob gewisse Positionen mit den Geschäftsbereichen der Regierungsrätin in Verbindung stehen. Weiters hat die GPK eine Bestätigung der Auftragsnehmerin bezüglich der Echtheit der vor- gelegten Listen bei der Ministerin angefordert. Für die GPK bleibt das Unverständnis bestehen, weshalb die Regierungsrätin der gesetzlichen Offen- legungspflicht gegenüber der GPK derart schleppend nachgekommen ist. Vaduz, 13. Juni 2019 PRESSEMITTEILUNG, der an der heutigen Sitzung anwesenden GPK-Mitglieder Thomas Rehak, Alexander Batliner, Frank Konrad und Ado Vogt Die Geschäftsprüfungskommission hat sich heute wie angekündigt getroffen und das weitere Vorgehen wie folgt beschlossen: Die GPK hat an das Landtagspräsidium einen Antrag zur Einberufung einer dringlichen ausserordentlichen Landtagssitzung eingereicht. Grund ist die ak- tuelle Situation rund um Frau Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick. In Bezug auf die heutige Pressekonferenz von Ministerin Aurelia Frick kann die GPK das Folgende mitteilen: Die Regierungsrätin erklärte an der heutigen Pressekonferenz, dass nur Vor- und Nachnamen geschwärzt wurden. Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit. Die GPK will hierzu zeitnah Transparenz schaffen, allerdings ist dies derzeit aufgrund der vertraulich zugestellten Informationen nicht möglich. Anlässlich der Pressekonferenz hätte die Ministerin über den Inhalt der ge- schwärzten Texte Transparenz schaffen können. Laut ihren Aussagen zum Inhalt der geschwärzten Stellen wurde festgestellt, dass diese Ausgaben zum Teil nicht in den Zuständigkeitsbereich ihres Ministeriums Äusseres, Justiz und Kultur fallen. Die von der GPK verlangten Original-Stundenlisten zum Nachweis der ver- rechneten Leistungen wurden vom Ministerium vernichtet, obwohl von der Ministerin zugesagt wurde, diese der GPK zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dessen, dass Frau Regierungsrätin Frick der GPK die Detail- Informationen unter der Prämisse „vertraulich“ unterbreitet hat, ist es der GPK derzeit nicht möglich, ihren gesamten Kenntnisstand der Bevölkerung mitzuteilen. Die GPK setzt sich dafür ein, dass die nötige Transparenz ge- schaffen wird. Auch deshalb braucht es eine ausserordentliche Landtagssitzung. Vaduz, 17. Juni 2019 PD/gw

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