Mitteilungen aus dem Königlichen Materialprüfungsamt zu Groß· Lichterfelde West. Herausgegeben im Auftrage der Königlichen Aufsichts-Kommission. Ergänzungsheft I. 1910. Über W aschechtheit, waschechte Färbungen und die Prüfung derselben. Ergebnisse aus den Untersuchungen der Abteilung 3 für papier- und textiltechnische Prüfungen. Von P. Heermann. Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH 1910 Additional material to this book can be downloaded from http://extras.springer.com. ISBN 978-3-662-42808-5 ISBN 978-3-662-43090-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-662-43090-3 Softcover reprint of the bardeover 1st edition 1910 Vor kurzem hatte ich Veranlassung genommen (d. Mitteilungen, 1910, Heft 2 und 3), mich über den "derzeitigen Stand der Echtfärberei im Spiegel der Farbstoffindustrie-Ent wickelung" zu verbreiten, wobei der Standpunkt eingenommen wurde, daß die neuzeitliche Färberei bei teilweise hervorragender Leistung nicht allgemein auf der Höhe der Zeit stehe, daß die Leistungen der Teerfarbenindustrie denjenigen der Färbereiindustrie weit voraus eilten und von letzterer nicht genügend berücksichtigt würden. Wenngleich bei näherer Betrachtung ein Teil der Verantwortung der damit in Verbindung stehenden Weberei industrie zugeschoben werden müsse, so treffe die Hauptschuld auf alle Fälle die V er edlungsindustrie selbst. Die aufblühende, über große Mittel verfügende Veredlungs-Groß industrie, wie wir sie vor wenigen Jahrzehnten kaum kannten, sollte hier vorbildlich wirken und den notwendigen Einfluß auf ihre Klein-Kollegen üben. Die Großindustrie ist vor allem dazu berufen, die Fahne des Fortschrittes hoch zu halten, dem Kleinindustriellen voranzugehen, das von Wissenschaft und Technik Gebotene sachverständig abzuschätzen und aufzunehmen, - wenn nötig, aber auch die rückständige Kleinindustrie aufzurütteln, sie schonungslos anzufassen und schlimmsten Falles in sich aufgehen zu lassen. Man ist in diesem Sinne gewohnt, bei der Großindustrie die größte Leistungsfähigkeit, gepaart mit dem höchsten Streben nach weiterer Vervollkommnung und die führende Stellung inmitten der Betriebsgenossenschaft anzutreffen. Umsomehr muß es enttäuschen, wenn große Firmen, die man als führend anzusehen gewohnt ist, versagen. Das Königliche Materialprüfungsamt hatte in dieser Beziehung letzthin sehr lehrreiche Erfahrungen gemacht. Es sei dies kurz geschildert und im Anschluß daran einiges über waschechte Färbungen und die Prüfung auf Waschechtheit ausgeführt. Die Engländer verwenden als Futter für weiße Tropenhelme einen roten Stoff "Solaro ", welcher nach den in tropischen Klimaten gemachten Erfahrungen die schädlichen Wirkungen der ultravioletten Sonnenstrahlen auf den Schädel verhüten, also gegen Sonnenstich schützen solL Hierüber wird in "The Military Surgeon ", Journal of the Association of Military Sur geons of the United States, 1908, S. 455-448 und in "Lancet", Journal of British and Fo reign Medicine etc., 1908, S. 1489 berichtet. Über den in Deutschland patentamtlich ge schützten Artikel "Solaro" schreiben die Tagesblätter etwa folgendes: "Gegen die weiße Sonnen bekleidung. Der Ruhm der weißen Kleidung als des besten Abwehrmittels gegen die Einwirkung der Sonnenhitze wird bedenklich er schüttert durch die Untersuchung englischer Ärzte, die in "Chambers Journal" mit geteilt werden. Die Experimente sind in verschiedenen Tropengegenden ausgeführt worden und haben ergeben, daß die beste Abwehrkraft gegen die Sonnenglut nicht dem Weiß zukommt, sondern dem Rot. - Um die aktinische Wirkung der Sonnen- 4 Über Waschechtheit, waschechte Färbungen und die Prüfung derselben. strahlen, die oft allerlei nervöse Leiden und Unwohlsein hervorrufen, abzuwehren, muß man Stoffe wählen, die in einer Art gefärbt sind, daß die Lichtstrahlen nicht durchdringen. Bei den Negern und bei den dunkeln Menschenrassen hat die Natur die Vorsorge selbst übernommen, indem sie der Haut ein Farbenpigment gab, das diese Aufgabe erfüllt. Nun haben die Untersuchungen der englischen Forscher mit unzweifelhafter Sicherheit erwiesen, daß rot gekleidete Europäer unter Einwirkung tropischer Sonnenglut ungleich weniger zu leiden haben, als jene, die dem traditio· nellen weißen Tropengewand den Vorzug geben. Und man hat sofort die praktische Folgerung aus dieser Entdeckung gezogen. In England stellt man bereits Stoffe her, die an der Oberfläche von den alten nicht verschieden, doch mit einer eingewebten unteren roten Schicht versehen sind. - So wird der persönliche Geschmack nicht beschränkt und doch zugleich Schutz gegen die Sonne geboten. - Für seine Beamten hat das Kolonialamt in London diesen Stoff bereits eingeführt. Die spektroskopische Prüfung dieser Stoffe ist durch Dr. Baly in London vorgenommen worden und hat erwiesen, daß sie die Haut vor der Wirkung der aktinischen Strahlen schützt, wie die Haut der Eingeborenen in den Tropen. Die braune Haut, beispielsweise der in Indien Eingeborenen absorbiert Lichtstrahlen von kürzerer Wellenlänge als 3600 vollständig. Das beweist, daß das Hautpigment eine große Absorptionskraft gegenüber ultravioletten Lichtstrahlen besitzt und die Pigmentation einen wirksamen Schutz gegen die Licht strahlen in Tropengegenden bietet usw. usw." Auf Grund dieser Erfahrungen der Engländer nahm das Reichsmarineamt in Aussicht, entweder mit diesen ziemlich kostspieligen Original-Solaros oder aber mit einem billigen Stoff nach Art des Solaro praktische Erprobungen anstellen zu lassen und zwar soll der Stoff als Futter für eine Tropenkopfbedeckung (W aschhut aus weißem Kotton drill) Ver wendung finden. Bevor Trageversuche angeordnet wurden, wurde zunächst das Bekleidungsamt der Marinestation der Nordsee damit betraut, waschechte Rotfärbungen für Futter zu weißen Waschhüten zu ermitteln. Genanntes Bekleidungsamt wandte sich dieserhalb an vier be- deutende Firmen der Färbereibranche, wovon zwei als Hersteller der Färbungen von rotem Garn zu Abzeichen genannt wurden. Hierbei haben sämtliche Firmen, selbst nach wieder holten Versuchen, eine völlig waschechte Rotfärbung nicht herstellen können, trotzdem nach den Angaben zweier Firmen das für diesen Zweck geeignetste allerbeste Türkischrot verwendet worden ist. Erst nach einmaliger, besser zweimaliger Wäsche vor dem Ve r arbeiten mit dem weißen Kottondrill eigneten sich die Färbungen für den betreffenden Zweck, indem erst dann ein störendes Anfärben nicht mehr stattfand. Das Bekleidungs amt hielt daraufhin die ermittelten Rotfärbungen nur für zweckdienlich, wenn sie seitens der Hutfabrikanten vor der Verarbeitung mit weiß zweimal einer gründlichen Wäsche in Seifen wasser unterzogen wurden. Auf diese Ermittelungen hin wurde das Königliche Materialprüfungsamt vom Marine amt um Stellungnahme ersucht und dieses antwortete dahin, daß das Bekleidungsamt offen bar nicht mit den richtigen Stellen in Verbindung getreten sei; daß es nach dem heutigen Stande der Echtfärberei sehr wohl möglich sei, völlig waschechte Rotfärbungen in dem Sinne herzustellen, daß bei sachgemäßer Wäsche weißer Stoff nicht augefärbt wird. Wenn gleich auch sämtliche Färbungen im Laufe der Zeit mehr oder weniger zurückgingen und verblaßten und beim W aschprozeß Spuren mechanisch sich loslösenden. Farbstoffes das Weiß Über Waschechtheit, waschechte Färbungen und die Prüfung derselben. 5 vorübergehend anschmutzten, so könne doch von waschechten Färbungen gesprochen werden, welche den Zwecken der Praxis völlig genügten. Es sei ferner nicht Sache der Hutfabri kanten, die gelieferten, gefärbten Garne durch mehrmaliges Waschen waschecht zu machen, sondern Sache der Färberei, diese Nachbehandlung des Farbgutes selbst auszuführen und solange fortzusetzen, wie es nötig sei. Solche Nachbehandlung sei bei vielen Färbungen mit die Hauptsache und unerläßlich. Die Färberei könne und dürfe unmöglich einen Teil der ihr zukommenden Arbeit auf fremde, nicht fachmännisch geschulte Schultern abwälzen, sondern müsse ihre Sachen selbst zu Ende führen. Zum Schlusse wurden einige Spezial firmen der Türkischrotfärberei namhaft gemacht, welche auf Anfrage des Amtes etwa er widerten: "Beste Ausfärbungen von Alizarinrot, -rosa, -bordeaux usw. können auf Baum wolle ganz waschecht hergestellt werden; bei den billigeren sogenannten "Neurots" könne das nicht verlangt werden, hier müsse eine kleine Rötung des Weiß in den Kauf genommen werden. Es hänge bei der Beurteilung der Echtheit der Farben viel von der Art der Waschprobe ab. Viele waschen die bunten Gewebe mit Seife und trocknen dann, ohne ein gründliches Ausspülen in klarem Wasser vorzunehmen usw. Mit den vom Materialprüfungsamt namhaft gemachten Firmen setzte sich nunmehr das Marineamt durch das Bekleidungsamt in Verbindung und gelangte auf solche Weise zu völlig befriedigenden Färbungen, welche, wie auch die Nachprüfung im Materialprüfungs amt erwiesen hat, auch nicht eine Spur auf mitgewaschenes weißes Halbleinen bluteten. Dabei wurde sehr scharf behandelt und zwar wurde mit einer Seifen-Sodalösung von 5 g Marseiller Seife und 3 g kalzinierter Soda im Liter Waschlauge 15 Minuten kochend ge seift und dann gut gespült. Das mitgewaschene Halbleinen war mit dem roten Stoff wie ein Futter flach vernäht und stand somit in seiner ganzen Ausdehnung mit dem roten Stoff in engster Berührung. Die von dem Bekleidungsamt ausgeführten Prüfungen hatten das nämliche Ergebnis geliefert, während die ursprünglich von den ersten Firmen gelieferten Stoffe alle ohne Ausnahme mehr oder weniger geblutet hatten. Das Bekleidungsamt hätte also nach dem ersten Bescheid und den ersten Probeliefe rungen annehmen müssen, daß es genügend waschechte Färbungen zurzeit nicht gebe. Aus dieser Schlußfolgerung hätte das Marineamt wiederum weiter auf die Verwendung von Solaros zu Tropenhüten oder aber wenigstens auf die Herstellung der zugehörigen Färbungen in Deutschland Ve rzieht leisten und Veranlassung nehmen können, England mit der Liefe rung zu betrauen, das jene Solaros zuerst, wenn auch zu sehr hohen Preisen, in den Handel gebracht hatte. Solche weitgehende Folgen hätten sehr wohl durch falsche Auskünfte ent stehen können. Was den Fall betrifft, daß eine Firma die Lieferung bestimmter Aufträge übernimmt, ohne das entsprechende Gebiet zu beherrschen, so ist das ein oft vorkommender und be zeichnender Fall. Man stößt im Erwerbsleben nur zu oft auf Fälle, wo jemand Alles leisten will und auf der Höhe der Zeit zu sein glaubt oder angibt, es zu sein, während es schlechterdings unmöglich ist, in einem Betriebe Alles und zugleich bestens auszuführen. Wir leben in einer Zeit der Spezialisierung und so hat sich auch auf dem Gebiete der Textilveredlungs-Industrie eine Spezialisierung ausgebildet, welche dem Laien zwar oft un begreiflich und unbegründet vorkommt, in Wirklichkeit aber in der ganzen Entwickelung der Industrie ihre Erklärung findet. Wir haben nicht nur Spezialveredlungsfirmen für die einzelnen Faserstoffe, für Wolle, Baumwolle, Leinen, Seide, Kunstseide usw., nich,t nur für bestimmte Farbenklassen einer und derselben Faser, wie etwa Baumwollschwarz u. ä., sondern wir besitzen sogar sehr bedeutende Betriebe für ganz besondere Färbungen, z. B. 6 Über Waschechtheit, waschechte Färbungen und die Prüfung derselben. für das Türkischrot auf Baumwolle, für Anilinschwarz auf Baumwolle, für Oxydations schwarz auf halbseidenen Schirmstoff, für Blauholzschwarz, für Soupie-Färbungen auf Seide, für Superieurschwarz auf beschwerter Seide usw. Dabei erreichen diese Spezialfirmen eine derartige Vollkommenheit anderPn allgemeinen Betrieben gegenüber, daß sie förmlich einen Weltruf erlangen und Aufträge von aller Welt bei sich vereinigen. Wer sollte z. B. an nehmen, daß nicht nur unsere Nachbarstaaten mit hochentwickelter Textil-Industrie, wie z. B. die Schweiz, Österreich, Italien, ja selbst Frankreich und England usw. Ware zur Veredelung nach Deutschland senden, sondern daß auch die Vereinigten Staaten von Nord amerika große Aufträge nach Deutschland geben, und nicht etwa für fertige Ware, sondern den Veredelungsverkehr sehr rege aufrecht erhalten. Es gibt heute noch Lohnfärbereien in Deutschland, die einen großen Teil ihrer Erzeugung bezw. Arbeit amerikanischen Webereien verdanken und die Vereinigten Staaten regelmäßig bereisen lassen. Angesichts dieser Sachlage erscheint es vermessen, anzunehmen, daß solche Spezialleistungen nur Ein bildung seien und daß man auch ohne jene Spezialerfahrungen, -Einrichtungen und auch -Kundschaft das Beste vom Besten leisten könne. Nur durch den tagtäglichen Umgang mit der Sache, mit der Kundschaft, mit den stets wechselnden und wachsenden Ansprüchen der Abnehmer, deren Vermittler der Kunde ist, kann ein Betrieb das Höchste leisten, was nach dem Stande von Technik und Wissenschaft möglich ist, kann ein Betrieb auch vor wärts gehen und neue Fortschritte machen. Es muß deshalb von jeder Firma verlangt werden, daß sie gegebenenfalls bekennt, sie sei nicht leistungsfähig oder wenigstens nicht Spezialfirma auf dem betreffenden Gebiete. Durch ein solches Bekenntnis vergibt sich kein Haus etwas, es nützt vielmehr der Allge meinheit, sowie der Größe und dem Ansehen der heimischen Industrie. Voraussetzung hier bei ist naturgemäß, daß die betr. Firma sich selbst dessen bewußt ist, daß sie nicht Leistungen aufweisen kann, wie eine Sonderfirma auf dem betr. Gebiete, die sich ausschließlich oder vorzugsweise mit jenem Zweig befaßt. Auf alle Fälle kommt man über ein gewisses Er staunen nicht heraus, wenn man sieht, daß sonst große und bedeutende Häuser, wie im vorliegenden Falle, einer Behörde nicht mit Angaben und Winken an Hand gehen, die ihrer Würde und Größe keinen Abbruch tun würden. Hierbei ist noch zu betonen, daß es sich um eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Auf der anderen Seite kann den Behörden hei dieser Gelegenheit wiederum ins Gedächtnis gerufen werden, sich bei derartigen grundsätzlichen Fragen unmittelbar an das Königliche Materialprüfungsamt zu wenden, das unter vortrefflicher Leitung steht, mit den besten Einrich tungen versehen ist und über einen Stab geeigneter technisch-wissenschaftlich geschulter Mi tar bei ter verfügt. Gelegentlich dieses Sonderfalles verlohnt es sich, die Begriffe der Waschechtheit näher festzulegen, allgemeine Normen für die Prüfung der Färbungen auf Waschechtheit aufzu stellen und die heute herstellbaren waschechten Färbungen aufzuzählen, damit die beteiligte Industrie sich an Hand derselben ein klares Bild schafft und feste Anhaltspunkte erhält. Unter der Waschechtheit einer Färbung wird allgemein und eindeutig die Echtheit der Färbung beim Waschen verstanden und doch wird die Waschechtheit so grundver schieden beurteilt. Der eine legt den Stoff in kaltes Wasser, der andere nimmt lauwarmes oder gar kochendes Wasser, der dritte wäscht in Seifenbrühe bei Siedehitze, der vierte setzt der Seifenbrühe etwas Soda zu, der fünfte steigert diesen Sodazusatz bis aufs äußerste, der sechste nimmt schwache, der siebente starke Seifen- oder Seifen-Sodabäder usw. usw. Weitere Schwierigkeiten werden noch besonders dadurch geschaffen, daß große Verschiedenheit der Über Waschechtheit, waschechte Färbung&n und die Prüfung derselben. 7 Bearbeitung in der Praxis angetroffen wird, daß :ferner die Waschechtheit baumwollener, wollener, seidener Stoffe unter Umständen verschieden zu beurteilen ist und daß sich die Beurteilung der Waschechtheit nach dreierlei Richtungen erstrecken kann : a) Rückgang der Färbung durch das Waschen, b) Ausbluten auf weiß, c) Ausfärben der Bäder. H. Lange äußert sich beispielsweise gelegentlich seiner Vorschläge zur Prüfung von Farbechtheit über die Waschechtheit wie folgt (Chemie-Kongreß Berlin, 1903, Band II, S. 825): Unter Waschechtheit versteht man das Verhalten der Färbung in einer normalen Haus wäo:che. Nur in einzelnen Fällen werden größere Anforderungen gestellt. Wolle soll nicht heißer als handwarm gewaschen werden, nicht längere Zeit ruhig in dem Waschbade liegen und unmittelbar nach dem Waschen gründlich gespült und getrocknet werden. Für die Prüfung auf Waschechtheit wird eine Lösung von 5 g Schmierseife und 3 g Soda im Liter Bad, die einer starken Lauge für Hauswäsche entspricht, zum Behandeln der Färbungen während einer Stunde vollständig genügend sein. Bei größeren Anforderungen an die Wasch echtheit ist die Prüfung zwei bis drei Mal zu wiederholen. Das Bluten einfarbiger Gewebe bei der Wäsche ist nicht schlimm, wenn die Farbe sich nicht zu sehr verändert. Es sollten jedoch für einfarbige Gewebe nur solche Farben verwendet werden, die nicht bluten, da bekanntlich beim Waschen wollener Waren im Haushalt die verschiedenfarbigsten Gewebe zu gleicher Zeit in einem Waschbade behandelt werden und das Bluten zu Übelständen Veranlassung geben kann. Auch hier wird zweckmäßig bei der Prüfung wieder weiße Wolle, weiße Seide, weiße Baumwolle in passender Weise mit der gefärbten Faser zu einem Muster vereinigt, um feststellen zu können, ob der Farbstoff das eine oder das andere Material anfärbt. Manche seidene Buntgewebe müssen selbst mehrmaliges Waechen in einem lau warmen Bade (4 0 C 0), etwa 5 g Marseiller Seife im Liter, aushalten. Die mit weißer Seide, Wolle und Baumwolle vereinigte gefärbte Seide wird dieser Prüfung mehrere Male unterworfen." "Viele Baumwollfärbungen werden häufig gewaschen und müssen deshalb eine starke Hauswäsche von 5 g Schmierseife und 3 g Soda im Liter, handwarm, mehrmals, ohne zu starke Schädigung der Farbe zu erleiden, aushalten. Dabei soll durch den abgehenden Farbstoff anders gefärbte Baumwolle, bezw. weiße Wolle, Seide oder Baumwolle nicht an gefärbt werden. Für einzelne gefärbte Garne, die zum Sticken von Namen in Wäsche oder im Rande weißer Tischwäsche oder Hemden Verwendung finden, wird sogar verlangt, daß sie Kochen der weißen Wäsche mit Soda aushalten. Eigentliche Buntgewebe sollten nicht gekocht, sondern nur warm gewaschen werden. Zur Prüfung in dieser Richtung muß die Färbung mit weißer Baumwolle vereint etwa 2 Stunden das Kochen in oben erwähntem Waschbade vertragen und dabei nicht bluten. Zweckmäßig ist es, diese Versuche mehrere Male zu wiederholen, um so der Hauswäsche entsprechend zu arbeiten· und festzustellen, ob die Färbung mehrmaliges Waschen lauwarm oder eventuell kochend aushält". Es fehlt den Langeschen Vorschlägen an scharfer begrenzter Arbeitsvorschrift. Man vermißt in denselben ferner Unterabteilungen der Echtheit und empfindet das Bedürfnis nach einheitlicher, scharf umgrenzter Arbeitsweise mit Aufstellung von Unterklassen und mit der Unterscheidung für Baumwolle, Wolle und SeidenmateriaL Nachstehend werden solche Prüfungs- und Arbeitsvorschriften aufgestellt, nachdem sie bereits in Gemeinschaft mit einer der größten Farbenfabriken ausgearbeitet und von mir bereits in meinen "Kolo ristischen und Textilchemischen Untersuchungen", 1903, S. 264 ff. empfohlen und einge führt wurden,. auch vielerseits anerkannt und in Aufnahme gelangt sind. 8 Über Waschechtheit, waschechte Färbungen und die Prüfung derselben. Prüfung von Baumwollfärbungen auf Waschechtheit. Die Waschechtheit wird beurteilt durch je viertelstündiges Behandeln der gefärbten Stoffe mit Weiß bei 60 und 100 CO mit Seifenlösung von 5 g Marseiller Seife und 3 g kalzinierter Soda im Liter. Bei Geweben wird ein weißes Gewebe (von gleicher und nach Bedarf auch anderer Faser) mit dem zu prüfenden Stoff vernäht. Gefärbtes Garn wird mit weißem Garn verflochten und der so hergerichtete Zopf geprüft. Statt der sonst vielfach empfohlenen Schmierseife wird Marseiller Seife angewandt, weil sie mit stets gleichen Eigen schaften überall und immer zu haben ist, während Schmierseife in ihrer Zusammensetzung und Alkalität so grundverschieden sein kann, daß bei ihrer Verwendung von einem ein heitlichen Prüfungsverfahren nicht die Rede sein kann. Bei Anwendung von Marseiller Seife wird die Alkalität durch stets gleichen Zusatz an kalzinierter Soda auf stets gleicher Höhe gehalten. -- Zur Ermittelung der Zahlen für die Echtheitsgrade wird in fünf Unter abteilungen eingeteilt und zwar a) bzgl. des Farbrückganges, b) bezgl. des Blutens auf weiß, c) bzgl. des Einfärbens der Waschbrühe (diese Prüfung oder Beurteilung braucht nicht regelmäßig ausgeführt zu werden und kommt nur in besonderen Einzelfällen in Frage). Es bedeutet dann: a) I = Hält Wäsche bei 100 C0 ohne Einbuße aus. a) II = Hält Wäsche bei 60 C 0 ohne Einbuße aus; erleidet bei 100 C 0 geringe Ein- buße. a) III = Erleidet bei 60 C0 geringe Einbuße, bei 100 C0 starke Einbuße. a) IV = Erleidet schon bei 60 C0 merkliche Einbuße. a) V = Erleidet bei 60 C0 starke Einbuße, wird bei 100 C0 ganz abgezogen. b) I = Blutet nicht bei 100 C0• b) II =Blutet nicht bei 60 C0, bei 100 C0 findet schwaches Bluten statt. b) III =Blutet schwach bei 60 C0, stark bei 100 C0• b) IV = Blutet merklich bei 60 C 0• b) V = Blutet stark bei 60 C0• c) I = Waschbrühe bleibt bei 100 C0 ungefärbt. c) II = Waschbrühe bleibt bei 60 C0 ungefärbt, wird bei 100 C0 schwach angefärbt. c) III = Waschbrühe wird bei 60 C0 schwach, bei 100 C0 stark angefärbt. c) IV = Waschbrühe wird bei 60 C0 merklich angefärbt. c) V = Waschbrühe wird bei 60 C0 stark angefärbt. Prüfung von Woll- und Seidenfärbungen auf Waschechtheit. Bei der Prüfung von Woll- und Seidenfärbungen werden die Ansprüche in Anpassung an die Leistungen der Technik und die praktischen Verhältnisse etwas gemindert und der Echtheitsgrad II wird zum Echtheitsgrad I erhoben. Schwarzfärbungen können ausgenommen und nach der bei Baumwollfärbungen aufgestellten Ordnung behandelt werden, da sie sich am besten herstellen lassen und bei ihnen größere Echtheit verlangt wird. Im übrigen wird die Echtheit ebenfalls durch viertelstündiges Behandeln bei 60-100 C0 mit den gleichen alkalischen Seifen-Sodalösungen (5 g Marseiller Seife neutral und 3 g kalzinierte Soda im Liter) beurteilt. Es bedeutet dann: a = die Farbenveränderung der gewaschenen = Probe, b = das Bluten auf mitgewaschenes Weiß und c das Einfärben der Waschbäder. Über Waschechtheit, waschechte Färbungen und die Prüfung derselben. 9 a) I = Verträgt kochende Waschlauge ohne merkliche Einbuße, Schwarzfärbungen halten die Wäsche bei 100 C 0 ohne Einbuße aus. = a) II Ändert den Ton bei 100 C 0 merklich, schwarz wenig. = a) III Verträgt das Waschen nur bei 60 C0 ohne merkliche Einbuße, schwarz ent- sprechend besser. a) IV =Büßt bei 60 C0 merklich an Farbe ein. a) V _:_ Wird gänzlich oder fast gänzlich bei 100 C0 abgezogen. b) I = Blutet bei 100 C 0 nicht oder sehr wenig, schwarz nicht. b) II = Blutet bei 100 C0 merklich (schwarz etwas), bei 60 C0 nicht. b) III = Verträgt Waschen nur bei 60 C0 ohne merkliches Bluten. b) IV = Blutet bei 60 C0 merklich. b) V = Blutet bei 60 C0 stark. c) I = Waschbrühe bleibt bei 100 C 0 ungefärbt oder schwach angefärbt. c) II = Waschbrühe ist bei 100 C0 merklich, bei 60 C0 nicht angefärbt. = c) III Waschbrühe ist nur bei 60 C0 ohne merkliche Anfärbung. c) IV = Waschbrühe ist bei 60 C0 merklich angefärbt. c) V= Waschbrühe ist bei 60 C0 stark angefärbt. In besonderen Fällen können die Waschbehandlungen wiederholt, bzw. die Wasch dauer kann verlängert werden, beispielsweise bei für Buntgewebe bestimmten Färbungen, bei denen Lange die Kochdauer von 2 Stunden empfiehlt. Werden obige Prüfungsnormen allgemein zugrunde gelegt, so kann man Anspruch auf annähernd gleichmäßige Beurteilung der Färbungen erheben und erst dann kann von einem "Prüfungsverfahren" die Rede sein. Aber trotzdem wird es vielfach Übungs- und Erfah rungs-Sache des Prüfenden sein, festzustellen, ob eine Färbung "merklich" oder "nicht merklich" blutet usw. Solche persönliche Beurteilungen gänzlich auszuschalten, ist heute indes noch nicht möglich, da ein genauer Maßstab für die Farbänderung, das Bluten usw. uns zurzeit fehlt und wir uns mit Schätzungen begnügen müssen. Lassen wir die wichtigsten Färbungen in unserem Geiste vorbeiziehen und sie auf Waschechtheit prüfen, so finden wir, daß wir in allen möglichen Farbtönungen echte Fär bungen besitzen, daß aber die Waschechtheit nicht dem Farbstoff als solchem zukommt, sondern dem Farbstoff mit Einschluß des Färbeverfahrens. Man ist sehr wohl in der Lage, mit einem und demselben Farbstoff echte und unechte Färbungen zu erzeugen, je nachdem welches Verfahren man einschlägt, je nachdem welche Vor- und Nachbehandlung angewandt ist, wie gereinigt ist und wie gründlich die Reinigung des gefärbten Materials erfolgt ist u. a. m. Am deutlichsten ist dies z. B. bei den sogenannten substantiven Farbstoffen der Fall, die ohne besondere Nachbehandlung recht waschunecht sein, durch geeignete Nachbehand lung aber sehr waschecht werden können. Es seien m dieser Beziehung einige Färbungen namhaft gemacht. Lichtechtheit der direkten Lichtechtheit der mit Kupfer und Färbung. Chromsalzen nachbehandelten Färbung, Diaruinblau RW (C) 1) 4-3 1-2 Benzokupferblau B (By) 4-5 1-2 Diaminbrillantblau G (C) 4 1-2 1) Die hinter den Farbstoffen in Klammern befindlichen Abkürzungen bezeichnen die Hersteller und zwar sollen in nachfolgenden Tabellen die Abkürzungen in üblicher Weise erfolgen und folgende Firmen bedeuten: