ebook img

Todesermittlung: Befundaufnahme & Spurensicherung. Ein praktischer Leitfaden für Polizei, Juristen und Ärzte PDF

396 Pages·2009·28.113 MB·German
Save to my drive
Quick download
Download
Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.

Preview Todesermittlung: Befundaufnahme & Spurensicherung. Ein praktischer Leitfaden für Polizei, Juristen und Ärzte

W Martin Grassberger und Harald Schmid Todesermittlung Befundaufnahme & Spurensicherung Ein praktischer Leitfaden für Polizei, Juristen und Ärzte Mit einem Beitrag von Alexander Koenig SpringerWienNewYork Priv.Doz.Dr.med. Dr.rer.nat. Martin Grassberger Institut für Rechtsmedizin Hamburg, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Harald Schmid Chefinspektor, A.D. Gruppenführer Tatortgruppe I der Kriminaldirektion 3, Wien Mit einem Beitrag von Mag.jur. Alexander Koenig Staatsanwalt, Bundesministerium für Justiz, Wien Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf photomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. © 2009 Springer-Verlag/Wien Printed in Austria Springer-Verlag Wien New York ist ein Unternehmen von Springer Science + Business Media springer.at Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Buch berech- tigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daß solche Namen im Sinne der Waren- zeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Produkthaftung: Sämtliche Angaben in diesem Fachbuch/wissenschaftlichen Werk erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Insbesondere Angaben über Dosierungsanwei- sungen und Applikationsformen müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Litera- turstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Eine Haftung des Autors oder des Verlages aus dem Inhalt dieses Werkes ist ausgeschlossen. Umschlagbild: Grassberger/Schmid Abbildungen im Innenteil: 230 in Farbe Satz und Druck: Holzhausen Druck & Medien GmbH, 1140 Wien, Österreich Gedruckt auf säurefreiem, chlorfrei gebleichtem Papier – TCF SPIN: 12175376 Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. ISBN 978-3-211-79959-8 SpringerWienNewYork IV Geleitwort des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) Von Julius Kratter (1848–1926), dem langjähri- Medizin verändert. Ein Beispiel dafür ist das gen Vorstand des Grazer Instituts für Gerichtli- relativ junge Phänomen der Serientötungen an che Medizin, stammt eine viel zitierte Definition: geriatrischen Patienten in Krankenhäusern und „Gerichtliche Medizin ist die Anwendung medi- in der Altenpflege: Die demographische Ent- zinischer Kenntnisse für Zwecke der Rechtspfle- wicklung mit einem kontinuierlich wachsenden ge.“ Sein Zeitgenosse Hans Gross (1847–1915), Anteil hochbetagter Menschen hat dazu geführt, Begründer der wissenschaftlichen Kriminalistik dass die „Forensische Gerontologie“ eine neue und der ganzheitlich geprägten „Österreichi- Subdisziplin der Gerichtlichen Medizin gewor- schen Schule der Kriminologie“, hat 1914 in den ist. der 6. Auflage seines „Handbuches für Untersu- Die Rekonstruktion von Tatabläufen stellt chungsrichter“ das Kapitel über die Gerichtsärz- von jeher ein Spezifikum und eine Domäne der te mit folgenden Worten eingeleitet: „Von allen Gerichtlichen Medizin dar. Anders als in der Pa- Sachverständigen … sind … die wichtigsten und thologie, wo die Aufdeckung von Krankheiten am häufigsten verwendeten die Gerichtsärzte und Todesursachen im Mittelpunkt steht, bil- …“ Wolfgang Schwerd hat in seiner Funktion det die Diagnose in der Rechtsmedizin erst den als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Ausgangspunkt von kriminalistischen Überle- Rechtsmedizin anlässlich der 1968 beschlosse- gungen. Dementsprechend geht es bei gerichtli- nen Neubenennung des Faches die Aufgaben chen Obduktionen meist weniger um die Todes- folgendermaßen beschrieben: „Rechtsmedizin ursache als solche, sondern um die Klärung von ist diejenige medizinische Disziplin, die in Leh- Umständen und Zusammenhängen (Eingren- re, Forschung und Praxis die Anwendung medi- zung der Todesart, Differenzierung zwischen zinischer Kenntnisse und Methoden zur Klärung Verletzungen durch eigene oder fremde Hand, rechtserheblicher Tatbestände zum Inhalt hat.“ Analyse von Wundbefunden hinsichtlich des Die medizinische Kriminalistik ist ein selbst- Tatwerkzeuges, Erkennung und Interpretation verständlicher Bestandteil der Gerichtlichen von Spurenübertragungen etc.). Ein Beispiel für Medizin sive Rechtsmedizin. Sie umfasst Un- die Ausdehnung des Untersuchungszwecks von tersuchungen von Opfern, Tatverdächtigen und rein medizinischen Feststellungen auf krimina- Spuren zur Rekonstruktion von Tathergängen listische und juristische Beweisfragen ist die Be- und juristisch relevanten Sachverhalten aus me- urteilung von Schussverletzungen hinsichtlich dizinischer Sicht. Dazu gehören vor allem die Trefferzahl und -lokalisation, Schussrichtung, Befunderhebung an Geschädigten/Getöteten Schussentfernung, Waffen- und Munitionsart, samt Ortsaugenschein und die Beurteilung bio- Selbst- oder Fremdtäterschaft, Auswirkung auf logischer Spuren. Dem zeitabhängigen Wandel die Handlungsfähigkeit etc. der Lebenswirklichkeit entsprechend, haben Die Ermittlung in bedenklichen Todesfällen sich die Erscheinungsformen der Kriminalität erfordert eine enge und abgestimmte Zusam- und damit auch die Themen der Gerichtlichen menarbeit zwischen Polizei und Gerichtlicher V Geleitwort Medizin. Für die richtige Interpretation von erfreulich, dass sich die Autoren der großen Tra- Tatort- und Leichenbefunden ist einschlägige dition der „Wiener Schule“ verpflichtet fühlen. Erfahrung ebenso unverzichtbar wie eine per- Eduard v. Hofmann hat schon 1881 betont, dass manente Schulung des „diagnostischen Blickes“. sich die forensische Anwendung medizinischer Trotz aller Variabilität der Erscheinungsformen Kenntnisse auf die Bedürfnisse der Rechtspfle- und der äußeren Umstände begegnen uns immer ge keineswegs von selbst ergibt. Neben einem wieder ähnliche, mitunter geradezu stereotype gründlichen Spezialwissen ist auch ein volles Befundmuster, deren Kenntnis für Kriminalisten Verständnis des Untersuchungszweckes und der und Gerichtsmediziner unverzichtbar ist. Hinter rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. solcher Gleichförmigkeit stehen überindividu- Nur ein solcherart ausgebildeter Arzt kann den elle, „archetypische“ Verhaltensweisen bei der schwierigen Aufgaben in Todesermittlungsfällen Tatbegehung. gerecht werden und in der Zusammenarbeit mit Die vorliegende Neuerscheinung wendet sich Kriminalisten ein kompetenter Partner sein. In nicht nur an Polizeibeamte und Ärzte, sondern diesem Sinne wünsche ich dem Leitfaden weite an alle Berufsgruppen, die mit der Aufklärung Verbreitung, interessierte Leser und noch viele und rechtlichen Beurteilung von Kriminalfäl- Auflagen. len befasst sind. Die bewusste Ausrichtung an den Erfordernissen der Praxis macht das Werk Freiburg, im Oktober 2008 zu einem echten Leitfaden für die Tatortarbeit. Aus Sicht der Fachgesellschaft, die seit über Prof. Dr. med. Drs. h. c. Stefan Pollak 100 Jahren alle deutschsprachigen Gerichts-/ Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechts- Rechtsmediziner/-innen vertritt, ist es besonders medizin (DGRM) VI Geleitwort des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien „Todesermittlungen“ kommt innerhalb foren- die Fachperson, ob Arzt, Jurist oder Kriminalist, sischer Aufklärungsarbeit – und das nicht erst, findet eine bislang einzigartige, einprägsam ge- seit Fernsehsendungen wie „CSI“ auf großes Pu- staltete und didaktisch aufbereitete Zusammen- blikumsinteresse stoßen – ein hoher Stellenwert fassung vor. Das Werk bildet mit seiner über- zu; er entspricht der Bedeutung der Tötungsde- sichtlichen Struktur einerseits einen Lehr- und likte innerhalb des Strafrechtswesens. Lernbehelf mit seiner fachlichen Komplexität, Der vorliegende Leitfaden bietet neben einer andererseits ein Nachschlagewerk und gewinnt strafrechtlichen Einleitung jahrzehntelange Er- angesichts allgemeiner Sparmassnahmen, denen fahrungen eines Kriminalisten und umfassendes die gerichtsmedizinischen Institute aktuell un- Wissen eines Gerichtsmediziners. Diesen Autoren terworfen sind, besondere Bedeutung. ist zu danken, dass sie sich eines bedeutsamen, aber in mehrerer Hinsicht schwierigen und bislang Wien, im November 2008 vernachlässigten Themas angenommen haben. Der Laie mag durch die zahlreichen anschau- Leitender Oberstaatsanwalt Hofrat Dr. Werner lichen Bilder in erster Linie von pietätvollen Ge- Pleischl danken an die Verbrechensopfer erfüllt werden, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien VII Geleitwort des Sicherheitsdirektors für das Bundesland Niederösterreich Bei der Aufklärung von bedenklichen Todesfällen schaften haben hier enorme Fortschritte gebracht. – dies gilt natürlich auch für alle anderen straf- Vor allem die molekulargenetische Untersuchung baren Handlungen – ist das korrekte und plan- (DNA-Analyse) und die DNA-Datenbanken stel- mäßige Vorgehen wichtig. Der erste Schritt bei len Meilensteine in der Kriminalistik dar. bedenklichen Todesfällen ist die Leichenschau, Wie wichtig die DNA-Untersuchung gewor- zu welcher ein Arzt beizuziehen ist. Ergeben sich den ist, zeigt sich auch darin, dass bei der Straf- bei der Untersuchung am Ereignisort Hinweise prozessreform erstmals ein eigener Paragraph in für einen nichtnatürlichen Tod, ist eine gericht- der Strafprozessordnung geschaffen wurde, der liche Leichenöffnung zu beantragen, um die ge- sich ausschließlich der molekulargenetischen naue Todesursache festzustellen. Die forensische Untersuchung widmet und diese regelt. Erstmals Medizin ist daher ein unverzichtbarer Partner für werden bei besonders schweren Delikten soge- Polizei und Justiz sowie der damit verbundenen nannte Massenscreenings möglich sein, also die Aufklärung von Straftaten. Durchführung von DNA-Analysen an einem Ein Blick zurück in die Geschichte zeigt, dass eingeschränkten Personenkreis, welchem der man bereits im Jahr 1532 in der „Peinlichen Hals- Täter vermutlich zugeordnet werden kann. Die gerichtsordnung“ (Constitutio Criminalis Caroli- Spurensicherung hat von Polizeibeamten, die na) Karls V. Hinweise auf die Zuziehung von Ärz- über eine entsprechende Ausbildung und nicht ten bei der Entscheidung medizinischer Fragen zuletzt notwendige Erfahrung auf diesem Gebiet in der Rechtsprechung findet. 1768 wurde dann verfügen, zu erfolgen. Nur das Zusammenspiel die Theresiana (Constitutio Criminalis Theresia- von Ermittlern, Tatortbeamten, Kriminaltechnik, na) für alle österreichischen Erblande geschaffen forensischer Medizin und natürlich auch der Jus- und am 30. März 1770 die “Totenbeschau“ einge- tiz ermöglicht es letztendlich, selbst schwierigste führt. Im Jahr 1804 schließlich veranlasste Kaiser Fälle zu klären und Täter zu überführen. Franz I. in Wien die Gründung einer Lehrkanzel Es ist besonders erfreulich, dass sich zwei „Spe- für „Staatsarzneykunde“ und mit allerhöchster zialisten“ aus unterschiedlichen Fachgebieten Entschließung vom 24. Februar 1805 wurde die fanden, die zu dieser Thematik einen trefflichen Lehrkanzel für gerichtliche Medizin an den da- Leitfaden mit einer hervorragenden Bilddoku- maligen Vorstand Dr. Ferdinand Eberhard Vietz mentation für die damit befasste Zielgruppe er- übergeben. Somit war das Institut für gerichtliche arbeitet haben. Medizin in Wien, das erste im deutschsprachigen Dieses gelungene Werk ist ein „Muss“ für die Raum und zählt somit zu den ältesten Gerichts- zukünftige Arbeit von Polizei, Justiz und Ärzten. medizinischen Instituten weltweit. Ich kann dem Buch nur eine möglichst große Sachbeweise, welche nur durch eine penibel Verbreitung wünschen. durchgeführte Befundaufnahme und der damit St. Pölten, im November 2008 verbundenen Spurensicherung erbracht werden können, sind oft die einzige Möglichkeit, den Täter Hofrat Dr. Franz Prucher zu überführen. Die Entwicklungen der letzten Jahr- Sicherheitsdirektor für das Bundesland Nieder- zehnte auf dem Gebiet der forensischen Wissen- österreich IX Vorwort Was ist das Schwerste von allem? tionsfehlern und das Erkennen von spurenarmen Was dir das Leichteste dünket: Tötungsdelikten bzw. von Fällen mit rechtlichen Mit den Augen zu sehen, Konsequenzen ist dabei entscheidend. Werden Was vor den Augen dir liegt. beim ersten Augenschein verdächtige Spuren J. W. v. Goethe, Xenien aus dem Nachlass und Hinweiszeichen auf ein nicht natürliches Geschehen nicht erkannt oder falsch interpre- Dieses Buch richtet sich an jenen Personenkreis, tiert, kann eine nachfolgende kriminalistische der mit der schwierigen und verantwortungsvol- und forensisch-medizinische Untersuchung der len Aufgabe der Ermittlung im Todesfall betraut Todesumstände häufig gar nicht mehr stattfin- ist, in der Regel Polizeibeamte, Juristen und Ärz- den. Ohne richtige Spurensicherung bzw. Doku- te. Es folgt systematisch größtenteils der Tradition mentation oft rasch vergänglicher Spuren kann der Wiener gerichtsmedizinischen Schule, welche keine erfolgreiche Weiterbearbeitung durch den von Eduard v. Hofmann begründet wurde. Kriminalisten, Rechtsmediziner (in Österreich Die erste Leichenschau (in Österreich auch Gerichtsmediziner) oder Sachverständigen di- Totenbeschau) am Tat- oder Auffindungsort ist verser Fachrichtungen erfolgen. Die notwendige dabei aufgrund ihres weichenstellenden Charak- Aufklärung wird dadurch verunmöglicht. ters bezüglich der weiteren Vorgehensweise und Die Obduktion ist auch heute noch das aus- der anzuordnenden Untersuchungen von beson- sagekräftigste Instrument zur Feststellung von derer Bedeutung. Eine qualitativ hochwertige Todesart und Todesursache. Sie schließt wei- und von gut ausgebildeten Leichenschauärzten tergehende Untersuchungen wie feingewebliche durchgeführte Leichen- und Fundortbesichti- Diagnostik (Histologie), chemisch-toxikologi- gung hilft, die Qualität und die Erfolgsquote bei sche Analysen (forensische Toxikologie) und der Aufklärung von bedenklichen oder außerge- andere Anschlussuntersuchungen mit ein. Lei- wöhnlichen Todesfällen zu erhöhen und somit der ist die Zahl angeordneter Obduktionen aber zur Rechtssicherheit entscheidend beizutragen. seit Jahren stark rückläufig. Gerade bei bedenklichen Todesfällen ist es Da eine erfolgreiche Fund- oder Tatortarbeit von großer Bedeutung, ob Verdachtsmomente das optimale Zusammenwirken verschiedener rechtzeitig, zu spät oder überhaupt nicht er- Disziplinen erfordert, wird im Text auch immer kannt werden, da folgenschwere Konsequenzen wieder hervorgehoben, wann welcher sachver- für Opfer, Angehörige, unbeteiligte Dritte, sowie ständige Spezialist hinzugezogen werden sollte. für die Gesellschaft insgesamt entstehen kön- Um dem Begriff Praxisleitfaden gerecht zu nen. Ist ein Leichnam erst einmal aus dem Auf- werden, wurde, wo immer möglich, versucht, findungsumfeld herausgelöst, bestattet oder gar konkrete Handlungsanweisungen zu geben und eingeäschert, kann eine ergebnisorientierte Be- diese in Form von Schemata und Checklisten fundaufnahme und Spurensicherung für immer teilweise im Text, teilweise im Anhang, darzu- unmöglich sein. Die Aufdeckung von sog. Situa- stellen. XI Vorwort Darüber hinaus werden, abgesehen von der Nach Wunsch der Autoren sollen „Schnitt- Aufzählung der zu erwartenden Befunde, auch stellen“ zwischen einzelnen Fachrichtungen zu deren Entstehungsmechanismen in groben Zü- „Nahtstellen“ im Sinne einer echten interdiszi- gen dargelegt, um eine kritische Würdigung der plinären Zusammenarbeit werden, um der Auf- erhobenen Befunde und damit des vermutlichen klärung von bedenklichen Todesfällen mit der Geschehens zu ermöglichen. höchsten Qualität nachkommen zu können. Das Gemäß dem Grundsatz „Man sieht nur, was Wichtigste für eine solche Zusammenarbeit ist man kennt“ haben es sich die Autoren des vor- die Benutzung der selben Sprache. Daher wurde liegenden Handbuches zur Aufgabe gemacht, die versucht, Fachausdrücke direkt im Text zu erklä- Phänomenologie des nichtnatürlichen Todes in ren bzw. auf diese gänzlich zu verzichten und das seinen zahlreichen Aspekten darzustellen und Bild in den Vordergrund zu rücken. Bewusstes damit dem mit den Ermittlungen betrauten Per- Sehen, die richtige Interpretation des Gesehe- sonenkreis (in der Regel Kriminalisten, Juristen nen und schließlich die Zusammenfassung im und Ärzte) eine praxisorientierte Handlungs- Rahmen der gedanklichen Rekonstruktion sind anweisung zu geben. Um die richtige Diagnose wichtige Voraussetzungen für erfolgreiches kri- stellen zu können, muss man vorher wissen, wo- minalistisches Denken. nach man Ausschau halten soll und was in die Lehren wir uns also gegenseitig das Schwerste Differentialdiagnose einzubeziehen ist. Häufiges von allem: „Mit den Augen zu sehen, was vor den ist dabei auch in der Praxis häufig und Seltenes Augen uns liegt.” meist wirklich selten. Im konkreten Einzelfall kann es sich aber gerade um solch einen seltenen Fall handeln. Die Kenntnis der entsprechenden Fachliteratur mit ihren oft kuriosen Beschrei- bungen von Einzelfällen ist deshalb wichtig. Am Ende des Buches finden sich daher Hinweise auf grundlegende und entsprechende weiterführen- Die Verfasser de Literatur. Hamburg/Wien im August 2008 Für Hinweise und Anregungen während der dieses Buches beigetragen: Frau Univ.-Prof. Erstellung des Manuskripts sind die Verfasser Dr. Martina Weber, Herr Dr. Christian Braun, folgenden Personen zu besonderem Dank ver- Frau Dr. Ann- Sophie Schröder, Herr Dipl.-Ing. pflichtet: Herrn Univ.-Prof. Dr. Manfred Hoch- Franz Zankel und Herr RevInsp. Wolfgang Eger. meister (Department für Gerichtliche Medizin Frau Andrea Jakabb, Herrn Mag. Thomas Potot- Wien), Herrn Univ.-Prof. Dr. Klaus Püschel (In- schnig und Herrn Robert Kunov danken wir für stitut für Rechtsmedizin Hamburg), Frau Priv.- das kritische Korrekturlesen des Manuskripts. Doz. Dr. Elisabeth Türk (East Midlands Forensic Unser Dank gilt auch der Bundespolizeidirekti- Pathology Unit, Leicester, UK) und Herrn Medi- on Wien für die freundliche Genehmigung zur zinaldirektor Dr. Axel Gehl (Institut für Rechts- Veröffentlichung von Tatort-Lichtbildern. Nicht medizin Hamburg). Folgende Personen haben zuletzt danken die Autoren dem Springer-Verlag ebenfalls durch ihre freundliche Unterstützung Wien für die Möglichkeit der großzügigen Aus- und fachlichen Rat maßgeblich zur Entstehung stattung mit zahlreichen Farbabbildungen. XII

See more

The list of books you might like

Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.