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Steuervorteile für Handwerker: ABC der Steuervorteile in Beruf, Betrieb, Familie, Haus und Heim mit Schaubildern, Musterbriefen, Richtsätzen, Absetzungs- und Steuertabellen PDF

210 Pages·1958·16.95 MB·German
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Preview Steuervorteile für Handwerker: ABC der Steuervorteile in Beruf, Betrieb, Familie, Haus und Heim mit Schaubildern, Musterbriefen, Richtsätzen, Absetzungs- und Steuertabellen

Steuervorteile für jedermann Georg Amann Kurt Johansen Steuervorteile für Handwerker ABC d. Steuervorteile in Beruf, Betrieb, Familie, Haus u. Heim. Mit Schaubildern, Musterbriefen, Richtsätzen, Absetzungs- u. Steuertab Dieser Band berät Handwerker aller Art einschließlich Bäcker Baugewerbe Färbereien und chemische Reinigungsbetriebe Friseure Mechaniker Metzger Müller Optiker Photographen Schornsteinfeger Wäschereien Dr. Georg Amann-Kurt Johansen Steuervorteile Handwerker tür ABC der Steuervorteile in Beruf, Betrieb, Familie, Haus und Heim mit Schaubildern, Musterbriefen, Richtsätzen, Absetzungs- und Steuertabellen I Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH ISBN 978-3-663-12542-6 ISBN 978-3-663-13007-9 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-13007-9 Verlags-Nr. 599/7 Copyright by Springer Fachmedien Wiesbaden 1958 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Or. Th Gabler GmbH Wiesbaden 1958 5 Vorwort In der steuerlichen Praxis fällt es immer wieder auf, daß die meisten Handwerker über die für sie in Betracht kommenden Steuervorteile nicht genügend Bescheid wissen und aus diesem Grunde ihre Mög" lichkeiten, Geld zu sparen, nicht voll ausschöpfen. Das hängt mit der zunehmenden Komplizierung des Steuerrechts zusammen, die es dem Berufstätigen einfach unmöglich macht, sich mit den steuerlichen Vorschriften vertraut zu machen. Der vorliegende Band der Buch .. reihe "Steuervorteile für Jedermann" hat es sich daher zur Auf. . gabe gestellt, dem Handwerker ein möglichst leicht verwertbares "Handwerkszeug" zur raschen praktischen Ausnützung an die Hand zu geben. Zu diesem Zweck beschreitet das Buch einen neu e n Weg, indem es unter Beiseiteschiebung unrentabler Erörterungen ein Lexikon derjenigen Vorgänge bildet, die zu gewinnbringenden Steuer vor t eil e n führen können. So wurden in über 600 alpha= betisch geordneten Stichworten alle nur erdenklichen Möglichkeiten zur Steuerersparnis im betrieblichen und privaten Bereich des Hand" werkers aufgezeigt und mit Beispielen aus dem praktischen Leben versehen. Wegen ihrer großen praktischen Bedeutung sind auch die amtlichen Richtsätze zur Umsatz" und Gewinnverprobung der ver= schiedenen Fachgruppen des Handwerks in Nord=, West= und Süd= deutschland aufgenommen worden. Zahlreiche Klammerhinweise auf einschlägige Gesetzesstellen, Verwaltungsvorschriften, Gerichtsurteile und Fachbeiträge sowie Schaubilder, Tabellen und Musterbriefe wol" len mithelfen, die legalen Steuervorteile erfolgreich geltend zu machen. Die Verfasser 6 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Einführung Voraussetzungen zur Wahrnehmung von Steuervorteilen Die vier Pflichtenkreise ................................ 7 Pflichtenfahrplan 8 Abzugswegweiser 10 übersicht über Ihre Steuervorteile 11 Hauptteil ABC der Steuervorteile für Handwerker Umfassende Darstellung der Möglichkeiten zur Steuererspar= nis im betrieblichen und privaten Bereich des Handwerkers in über 600 alphabetischen Stichworten .................. 13 Schluß Hilfsmittel gegen die Ablehnung von Steuervorteilen Rechtsmittel=Wegweiser ................................. 197 Musterbriefe mit Erläuterungen .......................... 198 Kosten im Steuerprozeß ................................ 201 Abkürzungen 203 Steuertabelle . 205 7 Voraussetzungen zur Wahrnehmung von Steuervorteilen Wenn Sie alle zulässigen Möglichkeiten zur Steuerersparnis richtig und erschöpfend wahrnehmen wollen, müssen Sie zunächst einige Mindestpflichten erfüllen. Schrecken Sie vor dieser Mühe nicht zurück; denn die Erfüllung dieser Pflichten ist nicht nur Voraussetzung für Ihre Vor t eil e, sondern schützt Sie auch vor schwerwiegenden Na c h te i I e n wie Schätzungen, Verspätungszuschlägen, Mahn= gebühren, Säumniszuschlägen, Steuernachforderungen, Beitreibungs= maßnahmen, Erzwingungsgeldern und Steuerstrafen. Meldepßichten Erklärungspflidtten Anmeldung UmsatzsteuerzVoranmeldungen Betriebs= Ummeldung Lohnsteueranmeldungen Abmeldung Steuererklärungen Aufzeidtnungspflichten Zahlungspflichten Einnahmen=A ufzeichnungen U msa tzsteuer= Vorauszahlungen Waren eingangs buch Einkommensteuer=V orauszahl ungen Warenausgangsbelege Gewerbesteuer=V orauszahlungen Vollbuchführung Lohnsteuer=Abführung Lohnkonten Jahresabschlußzahl ungen Beachten Sie hierzu den Pflichten=Fahrplan auf den nächsten beiden Seiten! 10 Abzugswegweiser für die Einkommensteuer Betriebsausgaben sind alle Auf= wendungen, die durch Ihren Beruf bzw. Betrieb veranlaßt Betriebseinnahmen sind. Sie mindern automatisch auch die Gewerbesteuer, dürfen aber nicht bei der Umsatzsteuer Betriebsausgaben .I. abgezogen werden. Von "Be= triebs ausgaben" spricht man nur bei Land= und Forstwirten, Ge= werbetreibenden und selbständig Gewinn Tätigen (z. B. freien Berufen). Werbungskosten sind keine "Werbe"= oder Reklamekosten, Kapitaleinnahmen sondern Ausgaben zur E r w e r= Werbungskosten ./. b u n g, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus unselbstän= überschuß diger Arbeit (Löhne, Gehälter, Pensionen), aus Kapitalvermögen Miet= und Pacht. (Zinsen usw.), aus Vermietung einnahmen und Verpachtung sowie von "sonstigen Einkünften" (z. B. Werbungskosten .I. Renten). Bei Ihnen kommen am häufigsten Einnahmen aus Kapi überschuß talvermögen oder Vermietung Summe = Gesamtbetrag der und Verpachtung in Betracht. Einkünfte Sonderausgaben sind Privataus· gaben, die durch b e s 0 n der e Vorschrift zum Abzug zugelassen sind. Sie dürfen nicht schon oben bei den Betriebseinnahmen, Sonderausgaben J • ...••.•. sondern erst hier abgezogen werden, weil sie den betrieb lichen Gewinn nicht berühren. AuBergewöhnlidte Belastungen sind bestimmte Privatausgaben, denen man sich aus tatsäch= lichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann Außergewöhnlilhll und die größer sind als die Belastungen ./. ....... . "gewöhnlichen" Ausgaben ver= gleichbarer Personen. Freibeträge wie Altersfrt>ibetrag, Flüchtlingsfreibetrag, Freibetrag Freibeträge ./. .:....:..:....:..:....:...;~ für Körperbeschädigte, sind bei Steuerpflichtiger Rest (nach der Einkommensteuer erst am der Einkommensteuertabe\le Schluß abzuziehen. zu versteuern) 11 Ubersicht über Ihre Steuervorteile Betriebssphäre Privatsphäre Einkommensteuer Familie Aufwendungen, die den steuerlidten Steuerermäßigung auf Grund persön= Gewinn oder das Einkommen Iidter Ereignisse, z. B. mindern, z. B. Heirat Abschreibungen vom Umlauf; und Geburt eines Kindes Anlagevermögen Vollendung des 55. Lebensjahres Abzug von Betriebsausgaben Vollendung des 70. Lebensjahres Ausgleich von Verlusten innerhalb der Todesfall Einkünfte Beschäftigung von Familienangehörigen SteuerermäBigung wegen Sonder Hingabe von Baudarlehen ausgaben, z. B. Nichtentnommener Gewinn Gezahlte Kirchen; und Vermögensteuer Sonderabschreibungen für Flüchtlinge Lastenausgleichszinsen und Verfolgte Rentenzahlungen Vollabschreibung geringwertiger Wirt; Schuldzinsen schaftsgüter Sparraten Vortragen von Betriebsverlusten in Spenden kommende Jahre Versicherungsbeiträge Steuerermäßlgung wegen Umsatzsteuer außergewöhnlicher Belastungen, a) Einnahmen, die nicht zu den Ent= z. B. wegen gelten zählen und deshalb nicht der Ausbildung der Kinder Umsatzsteuer unterliegen, z. B. Beschäftigung einer Hausgehilfin KOsten der Verpackung Krankheits;, Diät: und Kurkosten Rabatt (Rabattmarken) Körperbeschädigung Prozeßkosten Schadensersatzzahlungen Scheidung Umsatzsteuerfreibetrag von 8000 DM Schuldentilgung Versendungs; und Versicherungs; Sowjetzonenpakete auslagen Umzugskosten b) Steuerfreiheit oder ein begünstigter Unterstützung von Angehörigen Steuersatz für bestimmte Entgelte, z. B. Agenturgeschäfte Haus Ausfuhrlieferungen Steuervergünstigungen für Hausbesltz Großhandelslieferungen und Wohnungsbau, z. B. Lieferungen von Lebensmitteln Baudarlehen Vergünstigung für aus Berlin bezogene Bausparkassenbeiträge Waren Erhöhte Absetzungen Vergünstigungen für Berliner Unter; Grund; und Grunderwerbsteuervorteile nehmer Hausreparaturen Wohnungsbaudarlehen Gewerbesteuer Wohnungsbauprämien Beträge, die in die Beredmung des Ge werbeertrages und des Gewerbekapi Heim tals nidtt einzubeziehen oder von die· sen zu kürzen sind, z. B. Steuerermäßigung für Einridttung, Ausnahmen bei Dauerschulden Hausrat und Kleidung, z. B. Gewerbesteuersenkung ab 1957 Aussteuer und Ausstattung Gewerbesteuererlaß in besonderen Flüchtlingsfreibetrag Fällen Möbelkredi tzinsen Kürzung des Gewerbeertrages bei ge; Wiederbeschaffung von Hausrat und werblich genutzten Grundstücksteilen Kleidung 13 Abbrumkosten ABC der Steuervorteile für Handwerker • Abbrucharbeiten Wenn Sie Abbruch= oder ähnliche Arbeiten durchführen, so zählen zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt nicht nur die empfangenen Be= träge, sondern auch das anfallende Materiat wenn dieses Ihnen zu= fällt. Für die Wertzumessung des anfallenden Materials kann eine Ver ein fa c h u n g s regelung angewendet werden. Nach dem RFH= Urteil vom 4.6.1935 - RstBl. 1935 5.1087 - kann der Wert des ge= wonnenen Materials mit 50 Ofo des beim Weiterverkauf gezahlten Preises angenommen werden. Entspricht dieser Satz jedoch nicht den tatsächlichen Verhältnissen (z. B. wenn hohe Löhne oder Arbeits= aufwendungen notwendig waren, um das Material zu gewinnen), so kann aue hein nie d r i ger erSatz angenommen werden. • Abbmchkosten Sollten Sie vor der Errichtung eines Neubaus erst ein altes Gebäude oder eine Ruine abbrechen müssen, so kommen bei der späteren Be= wertung des Neubaus für Sie folgende z w e i Vor t eil e in Betracht: 1. Entstehen Ihnen Abbruchkosten in der Form von Enttrümmerungs= oder Entschuttungskosten (Ruine, Kriegsschaden), so können diese Ausgaben sofort voll als B e tri e b sau s gab e n abgezogen wer= den (BFH vom 6. 5. 1952 BstB!. III S. 160 und BFH vom 15. 5. 1952 BStBl. III 5.168). Sogar der gesamte Buchwert eines abgebrochenen Gebäudes kann ganz abgeschrieben werden, wenn der Wert des ab= gebrochenen Gebäudes in wirtschaftlicher Hinsicht als verbraucht an= zusehen ist oder aber wenn das alte Gebäude veraltet war und dem Betriebe nichts mehr genutzt hat. Wenn Sie Behelfsbauten abbrechen lassen, so stellt deren Restwert für Sie keinen Bilanzwert mehr dar und ist auch nicht den Baukosten eines evtl. Neubaus hinzuzurechnen (FG Kassel vom 21.3.1952 DstR 1953 S. 261). 2. Können Sie entstandene Abbruchkosten nicht in die Fälle der Zif= fer 1 einordnen, 50 sind die Abbruchkosten für das alte Gebäude zunächst den Herstellungskosten für das neue Gebäude hinzuzurech= nen Diese Regelung gilt auch für Betriebsgrundstücke, die durch Kriegseinwirkungen zerstört worden sind. Durch diese Zusammen= rechnung kann es vorkommen, daß sich für das neue Gebäude ein Buchwert ergibt, der den üblichen Verkehrswert dieses Gebäudes übersteigt. Liegen solche überhöhten Buchwerte vor, so haben Sie die Möglichkeit, den überhöhten Betrag im Wege einer ~ Te i I =wert" abschreibung bis auf den normalen Verkehrs (Teil=) wert gewinn= mindernd abzuschreiben. - ~ Abschreibungen ~ Hausbesitz ~ Laden= umbauten ~ Wohnungsbau ~ Teilwert.

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In der steuerlichen Praxis fällt es immer wieder auf, daß die meisten Handwerker über die für sie in Betracht kommenden Steuervorteile nicht genügend Bescheid wissen und aus diesem Grunde ihre Mög" lichkeiten, Geld zu sparen, nicht voll ausschöpfen. Das hängt mit der zunehmenden Komplizierun
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