Rose· Steuerfall und LOsung GABLERLEHRBUCH Heinz Abels Wirtschafts-und Bevolkerungsstatistik, Werner EngelhardtlHans Raffle 2. Auflage Grundzilge der doppelten Buchhaltung, 2. Auflage Heiner Abels/Horst Degen UbWlgsprogramm Wirtschafts-und Bevolke G. Flasse/G. Griive/R. HanschmannlW. Hej1haus rungsstatistik, 2. Auflage Buchhaltung I Buchhaltung 2 Dietrich Adam Kurzlehrbuch PlanWlg, 2. Auflage Erich Frese Grundlagen der Organisation Dietrich Adam 4. Auflage Produktionspolitik, 5. Auflage Arbeitsbuch zur Produktionspolitik, 4. Auflage Herbert Giersch Konjunktur-und Wachstumspolitik Karl Alewell Standort und Distrubution - Entscheidungsfiille; Erwin Grochla Standort und Distribution - Uisungen Materialwirtschaft, 3. Auflage GUnter Altrogge Erich GUlenberg Netzplantechnik Einfiihrung in die Betriebswirtschaftslebre Biihr/Fischer-Winkelmann Karl-Werner HansmaM Buchfiihrung und lahresabschlu8, 2. Auflage Kurzlehrbuch Prognoseverfahren Klaus Barth Betriebswirtschaftslehre des Handels W ol/gang Hilke Kurzlehrbuch Bilanzpolitik Ludwig BerekovenlW. Eckert/P. Ellenrieder 2. Auflage MarlctforschWlg, 3. Auflage Waldemar HofmaM Claus C. Berg/Ulf-Giinter Korb Lehrbuch der Mathematik fiir Volks-und Be Analysis, 3. Auflage triebswirte, 3. Auflage Uneare Algebra WId Uneare Programmierung, 3. Auflage Siegfried Hummel/Wolfgang Miinnel Kostenrechnung I, 4. Auflage Hermann Bohrs Kostenrechnung 2, 3. Auflage LeistWlgslohngestaltung, 3. Auflage Herbert Jacob Manfred Borchert Kurzlehrbuch Investitionsrechnung, Au8enwirtschaftslehre, 3. Auflage 3. Auflage Walther Bllsse von Co lbe Herbert Jacob (Hrsg.) Btlanzen - Jahres -und Konzernabschlusse, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 5. Auflage 5. Auflage Michael EfferothlPeter Horwith Einfiihrung in die doppelte Buchfiihrung I, 3. Auflage Fortsetzung am Schlu8 des Buches Steuerfall uDd LOSUDg Steuerklausureo uod Semioarfalle mit Losuogsvorschlageo Hemusgegeben von UniversiUitsprofessor Dr. Gerd Rose Steuerberater Direktor des Seminars flir Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswinschaftliche Steuerlehre der Universitiit zu Koln unter Mitarbeit der Seminarassistenten Achte, iiberarbeitete und auf den neuesten Rechtszustand gebrachte Auflage GABLER CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek Steuerfall und LOsung: Steuerklausuren u. Seminarfiille mit LOsungsvorschliigen I hrsg. von Gerd Rose. Unter Mitarb. d. Seminarassistenten. -8., iiberarb. u. auf d. neuesten Rechtszustand gebrachte Aufl. -Wiesbaden : Gabler, 1988 ISBN 3-409-59149-4 NE: Rose, Gerd [Hrsg.] 1. Auflage 1970 2. Auflage 1971 3. Auflage 1972 4. Auflage 1975 5. Auflage 1978 6. Auflage 1981 7. Auflage 1985 8. Auflage 1988 Der Gabler Verlag ist ein Untemehmen der Verlagsgruppe Bertelsmann © Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH. Wiesbaden 1988 Softcover reprint of the hardcover 8st edition 1988 Satz: SATZPUNKT Ursula Ewert, Braunschweig Druck und Buchbinderei: Wilhelm & Adam. Heusenstamm AIle Rechte vorbehalten: Auch die fotomechanische VervieWilti gung des Werkes (Fotokopie. Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. ISBN-13: 978-3-409-59149-2 e-ISBN-13: 978-3-322-83599-4 DOl: 10.1007/978-3-322-83599-4 Vorwort zur ersten AuOage (1970) Steuerliche Vorschriften baben die Aufgabe, aus der Hille der wirtschaftlichen Lebens vorgilnge und -zustllnde diejenigen zu bezeichnen, an die der Gesetzgeber ffir Zwecke der Abgabenerbebung anknupfen will, sie legen femer Art und AusmaB der Steuer und die ModaliWen ihrer Regulierung fest. Weil es sich aIs unmOglich erweist, aIle realen "Sachverhalte", die einer Besteuerung unterliegen sollen, im einzelnen zu nennen und etwa zu katalogisieren, bedienen sich steuerrechtliche Nonnen einer aIIgemein juristi schen Technik: Sie beschreiben in abstrakter Fonn "Tatbestllnde" und ordnen an, daB aIle diejenigen wirklichen Vorgilnge oder Zustllnde, die die Beschreibung erfuUen, von den vorgesehenen Rechtsfolgen (z. B. einer Steuerzahlungspflicht in bestimmter HOhe) getroffen werden. Die Personen, die sich beruflich mit dem Komplex der Besteuerung beschaftigen, diirfen sich infolgedessen mit der bloSen Kenntnis der zu diesem Sachgebiet erlassenen Be stimmungen nicht begnugen; sie mussen vielmehr deren Anwendung auf konkrete Sachverhalte beherrschen, d. h. die Fahigkeit entwickelt baben, die folgenden drei Arbeitsschritte mit hinreichender Sicherheit zu gehen: 1. Isolierung des Sachverhalts aus den ungeordneten, mit viel irrelevantem Beiwerk belasteten Materialien (Akten, Kontoauszugen, Bilanzen, Gesprlichen usw.) und For mulierung des Problems. 2. Vergleich des Sachverhalts mit den mOglicherweise in Betracht kommenden Tatbe stlinden. 3. Feststellung der Rechtsfolgen bei gelungener Subsumtion bzw. Konstatierung des Umstandes, daB der Sachverhalt keine Rechtsfolgen auslOsL Glucklicherweise kann derjenige, der noch nicht in der Praxis stehl, sondem sich auf sie erst vorbereitet, wenigstens den zweiten und den dritten Schritt bis zur ,,Beherrschung" uben: an Sachverhalten n1lmlich, die bereits spracblichen Ausdruck gewonnen baben. Als ffir das Gebiet der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zustandiger Universitlltsleh rer halte ich regelmaBig Ubungen und Seminare ab, in denen kleinere und grOBere SteuerfaIle diskutiert und bearbeitet werden. Ich gestehe gem, daB mir dieser Teil meiner Amtspflichten besondere Freude macht, und zwar aus zweierlei Grunden: Einmal flUlt es mir aufgrund eigener jahrelanger Tatigkeit in der Steuerberatungspraxis nicht schwer, realistische Probleme zu formulieren. Zum anderen empfinde ich die Aufgabe als sach lich wie menschlich reizvoll, meine Horer vor dem Ungliick zu bewahren, an ihrem ersten wirklichen Fall in der Praxis trotz ausreichender theoretischer Vorbildung zu scheitem, weil die Ubung fehlt; ein solches Versagen flillt ja in eine Lebensperiode, in der man jede Stllrkung des Selbstvertrauens nOtig hat, und ist deshalb besonders zu bedauem. v Die Anregung des Verlages, das im akademischen Unterricht erprobte Obungsmaterial auswahlweise einer breiteren Gruppe von Interessenten zugrutglich zu machen, habe ich gem aufgenommen; die wissenschaftlichen Assistenten an meinem Lehrstubl (die mich nieht nur bei der Vorbereitung und Durchftihrung meiner Proseminare und Hauptsemina re unterstiitzen, sondem durch die selbstrutdige Abhaltung von Obungen und die Beurtei lung hunderter von Klausuren eigene Lehrerfahrungen gewonnen haben) erkllirten ebenso gem ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Auswahl geeigneter ObungsfaIle und der Aktualisierung von LOsungsvorschlligen. Die hier vorgelegten Hille wenden sich an Steuerinteressierte, die die zur LOsung erfor derlichen Vorkenntnisse schon besitzen. Die Sammlung will kein Lehrbuch ersetzen; deshalb beschrMken sich die ,,LOsungen" auf die zur zutreffenden und vollstrutdigen Be arbeitung notwendiger Angaben, sind also knapp gehalten und vermeiden ausfiihrliche ErkUirungen. BewuBt wurde davon abgesehen, die Falle dwch Uberschriften zu klassifi zieren; das Mtte dem LOsungswilligen einen wichtigen Teil seiner Arbeit - die Anspra che des Problembereichs - abgenommen und den Obungsnutzen vermindert. Die ein schUigigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften sind in der im Fach iiblichen Weise abgekiirzt. Die Sammlung unterscheidet zwei Teile: K = Klausurfiille S = SeminarfaJle. Wahrend die Bearbeitung der SeminarflUle je nach Umfang unterschiedliche Arbeitszeit erfordert, sind die Klausurflille, soweit dies moglich ist, inhalts- und umfangsmliBig standardisiert. Man kann sie also auch zur Leistungskontrolle verwenden. 1st dies beab siehtigt, so muB die Losung ausschlieBlich mit Hilfe der Gesetzes-, Verordnungs- und Richtlinientexte (also ohne Zuhilfenahme von Lehrbiichem, Kommentaren und Judi katursammlungen) gesucht werden. Nach den an meinem Lehrstuhl geltenden Anforde rungen darf dann ffir einen Klausurfall maximal eine Zeit von zwei Stunden verwendet werden, wenn die (richtige und vollstrutdige) Bearbeitung noch mit "ausreichend" beur teilt werden soIl. Die Losung dreier KlausurfiUle innerhalb von zwei Stunden ist im all gemeinen als "sehr gut" anzusehen, wenn - und das sollte derjenige, der in der Rube seines Studierzimmers dieses Ergebnis erzielt, bei der Selbstbenotung bedenken! - ein soIeher Erfolg unter Examensbedingungen (d. h. vor allem unter der damit nun einmal seit eh und je verbundenen psychischen Belastung) zustandekommt. GERDROSE VI Vorwort zur achten Auflage (1988) Die Sammlung ist mit der zweiten (1971) uod dritten (1972) Auflage auf den vorgese henen Endumfang von 100 Hillen angewachsen. Ihre Konzeption konnte auch beibehal ten werden, a1s die zahlreichen in den Jahren von 1974-1985 realisierten Steuerrechts artderungen mit der vierten (1975), der ffinften (1978), der sechsten (1981) und der siebten (1985) Auflage weitgehende Neubearbeitungen erforderlich machten. Man darf daraus sowie aus den vielen anregenden Kritiken und anderen freundlichen Reaktionen der Leser auf eine gewisse Bewahrung des Werlces schlie8en. Auch in den zweieinhalb Jahren, die zwischen dem Erscheinen der siebten und der Ma nuskripterstellung der achten Auflage liegen, isl, wie nicht anders zu erwarten, emeut in erheblichem Umfang neues Steuerrecht gesetzt worden. Zu nennen sind vor allem das Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom gleichen Tage, das WohneigentumsfOrderungsgesetz vom 15.5.1986 und das Steuersen kungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.7.1987 mit ihren - keineswegs auf Tarifvor schriften beschrtlnkten - Neuregelungen in zahlreichen Steuergesetzen, u. a. bei der Gewerbesteuer, bei der Gesellschaftsteuer uod bei der Einkommensteuer (einschlie6lich des Bilanzsteuerrechts). Auch hat die Rechtsprechung mancherlei Denkprozesse durchge macht bzw. beendet Von diesen Entwicklungen sind so viele Gebiete betroffen, daB rd. zwei Drittel alIer Fall-LOsungen aktualisiert werden mu6ten, davon wiederum ein Vier tel in erheblichem Umfang. Wie schon bei den Vorauflagen zeigte sich wieder sehr deutlich, daB unser Steuerrecht nicht nur durch groBe Reformen verartdert wird, sondem sich auch in vielen Einzelrege lungen als kurzlebig erweist. Manchrnal haben sich FreibetrAge urn wenige hundert Mark vedindert, sind Abschreibungsbegrenzungen urn einige Prozentpunkte verengt oder erweitert worden, taucht eine vertraute Gesetzes- oder Richtlinien-Bestimmung nun unter einer anderen Paragraphen-, Absatz- oder Abschnittsnummer aIs bisher auf u. n. m. Dadurch wird es schlicht unmOglich, eine Fallsammlung dieses Umfangs in a allen Einzelheiten jour zu halten uDd in ihr ausschlie6lich LOsungen zu prnsentieren, die dem Rechtszustand irn Augenblick der Benutzung voll entsprechen. Vom Urnfang der zu leistenden Arbeiten her ist es goozlich ausgeschlossen, aIle Hille jahrlich neu zu bearbeiten oder gar auszuwechseln. Will er angesichts dessen nicht resignieren, so bleibt dem Herausgeber nur das offenher zige Bekenntnis der Imperfektheit des Werkes und die herzliche Bitte an den Leser, sich des Umstandes bewu6t zu bleiben, daB die LOsungsvorschllige oft nicht nur deshalb "un sicher" sind, weil keinesfalls zu allen SachverhaltswOrdigungen oder Norminterpretatio nen einheitliche Rechtsansichten bestehen, sondem auch wegen der nur bedingten Aktua litat. Dies gilt sowohl fOr die FaIle, in denen konkrete Jahreszahlen genannt sind, als auch fOr die, in denen die zeitliche Zuordnung offengelassen wurde, die Jahreszahlen VII z. B. also lediglich mit Ziffem bezeiehnet werden. 1st keine genaue Zeitangabe gemacht worden, so entsprechen die ~sungsvorschUlge einschlie8lich der Paragraphen-bzw. Ab schnittsbezeichnungen dem Rechtszustand im Herbst 1987; hinsichtlich der Tarifvor schriften des EStG ist das ffir 1988 geltende Recht zugrundegelegt worden. Kommt der Benutzer der Sammlung also ffir einen von ibm bearbeiteten Fall insgesamt oder in Tei len zu einer anderen als der im Buch angegebenen Beurteilung, so sollte er nieht nur die eigene, sondem auch die vorgeschlagene USsung kritisch iiberdenken. Denn die Abwei chungen klSnnen drei Grunde baben: (1) Uns klSnnen Fehler unterlaufen sein. (2) Der Leser befmdet sich im Irrtum oder vertritt eine andere Rechtsansicht (3) Die Rechtslage hat sich zwischenzeitlieh verartdert. Vielleicht liegt in dieser Ursachenvielfalt sogar ein gewisser zusatzlicher Reiz. Die technische Gesamtlage blieb auf dem mit der vierten Auflage erreichten Niveau. Einem Vorschlag, die FaIle nach Steuergebieten zu ordnen, bin ich nieht gefolgt; er ware auch bei den zahlreichen komplexen d. h. mehrere Steuerarten tangierenden Pro blemen schlecht realisierbar. Wer in einem Durchgang nur FaIle mit Schwerpunkt in einer bestimmten Steuerart durcharbeiten mlSchte, kann auf das Fall-Register zurUckgrei fen. Aus den im Vorwort zur ersten Auflage genannten Grunden sind aber die einzelnen FaIle selbst ohne jede erUlutemde Oberschrift geblieben. Meine Wissenschaftlichen Mitarbeiter und ich hoffen, daB das Buch gerade den Benut zem, die sich der Bedingtheit der LlSsungsvorschUlge bewu8t sind, bei der Aneignung der erwiinschten Fertigkeiten hilft und sie bei der Vorbereitung auf die verschiedenen Steuer Priifungen unterstiitzt Ffir die zahlreichen Hinweise aus Leserkreisen bin ich sehr dankbar. GERDROSE VIII Inhalt Seite Tell I: K1ausurfiUle 1 - 70 11 Tell II: Seminartlllle 1 - 30 203 Fall-Register (lnhaltsiibersicht) 457 Stichwortverzeichnis 461 IX K KlausurfaIIe XI