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Steuerberechnung mit dem Epson HX-20 PDF

185 Pages·1984·11.131 MB·German
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W. Grajewski und E. Sachtje Steuerberechnung mit dem Epson HX-20 Anwendung von Mikrocomputem Die Buchreihe behandelt Themen aus den vielfältigen Anwendungsbereichen des Mikrocomputers: Technik, Naturwissenschaften, Betriebswirtschaft. Jeder Band enthält die vollständige Lösung von Problemen, entweder in Form von Programmpaketen, die der Anwender komplett oder in Teilen als Unterprogramme verwenden kann, oder in Form einer Problemaufbereitung, die dem Benutzer bei der Software-und Hardware-Entwicklung hilft. Band 1 Digitale Regelung mit Mikroprozessoren von Norbert Hoffmann Band 2 Wahrscheinlichkeitsrechnung, Statistik von Dietmar Herrmann Band 3 Mathematische Rautinan VC-20 (Elektrotechnik/Elektronik) von Ernst-Friedrich Reinking Band 4 Numerische Mathematik von Dietmar Herrmann Band 5 Video-Textverarbeitung (TI-99/4A und VC-20) von Arnim und lngeborg Tölke Band 6 Steuerberechnung mit dem Epson HX-20 von Werner Grajewski und Eduard Sachtje Band 7 Getriebelehre mit dem Mikrocomputer (SHARP PC-1500A) von Hans Bürde Band 8 Dienstprogramme für VC-20, Commodore 64 und Executive SX 64 von Ernst-Friedrich Reinking Anwendung von Mikrocomputem Band 6 Werner Grajewski und Eduard Sachtje Steuerberechnung mit dem Epson HX-20 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Das in diesam Buch enthaltene Programm-Material ist mit keiner Verpflichtung oder Garantie irgend einer Art verbunden. Der Autor übernimmt infolgedessen keine Verantwortung und wird keine daraus folgende oder sonstige Haftung übernehmen, die auf irgendeine Art aus der Benutzung diesas Programm Materials oder Teilen davon entsteht. Alle Rechte vorbehalten ©Springer Fachmedien Wiesbaden 1984 Ursprünglich erschienen bei Friedr. Viaweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig 1984 Die Vervielfältigung und Übertragung einzelner Textabschnitte, Zeichnungen oder Bilder, auch für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, gestattet das Urheberrecht nur, wenn sie mit dem Verlag vorher vereinbart wurden. Im Einzelfall muß über die Zahlung einer Gebühr für die Nutzung fremden geistigen Eigentums entschieden werden. Das gilt für die Vervielfältigung durch alle Verfahren einschließlich Speicherung und jede Übertragung auf Papier, Transparente, Filme, Bänder, Platten und andere Medien. Diesar Vermerk umfaßt nicht die in den §§ 53 und 54 URG ausdrücklich erwähnten Ausnahmen. Umschlaggestaltung: P. Lenz, Wiesbaden ISBN 978-3-528-04293-6 ISBN 978-3-663-13924-9 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-13924-9 Vorwort Durch die fortschreitende Entwicklung auf dem Gebiet der Taschenrechner und Hand Held-Computer kommt der Wunsch sehr schnell, sich die Arbeit zu erleichtern. Während die Kapazität bei den ersten Rechnern für ein vollständiges Einkommen- bzw. Lohnsteuer-Programm nicht ausreichte, kann mit dem Epson HX-20 bereits ein an sprechendes Programm erstellt werden. Aber genauso, wie der Appetit beim Essen kommt, so möchte man auch bei der Erstellung eines Programms alle Möglichkeiten bedenken und berücksichtigen. Dafür ist aber das Einkommensteuerrecht zu umfangreich geworden. Während man 1936 mit 4 Seiten für die gesamte Einkommensteuererklärung auskam, hat heute bereits der Mantelbogen mit den allgemeinen Fragen diesen Umfang. Die Anlagen umfassen bereits 14 Seiten, wenn alle Einkunftsarten angesprochen werden. Insofern konnten im vorliegenden Buch auch nur alle Einkunftsarten gestreift werden. Das Buch wurde im Manuskript auf einem Sharp MZ-80K mit dem Textsystem Crowood geschrieben und auf einem Epson FX-80 gedruckt. Die Programme laufen alle in der Grundversion des Epson HX-20. Bei Speichererweiterungen kann das Einkommensteuer Programm, das für die Grundversion in 3 Blöcke geteilt wurde, aneinandergefügt werden. Für die Abschnitte 1 bis 9 sowie die Programme Ermittlung der Einnahmen aus Kapitalvermögen (Abschnitt 10.1). Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Abschnitt 10.2). Ermittlung der Renteneinkünfte (Abschnitt 10.3). Ermittlung der Werbungskosten (Abschnitt 10.4) und Bausparprämie (Abschnitt 10.6) zeichnet Werner Grajewski verantwortlich. Diese Programme wurden auf einem Video-Genie erstellt und auf den Epson HX-20 über tragen. Die übrigen Programme und Erläuterungen Sonderausgaben Einkommen- und Kirchensteuerberechnung (Tabellenteil), Lohnsteuerjahresausgleich und Ei nkom mensteuervera n lagu ng wurden von Eduard Sachtje erstellt. Für die Herstellung der Graphiken - Schaubilder und - Flußdiagramm danken wir Fräulein Christel Grajewski. Die Autoren würden sich über Resonanz und Verbesserungsvorschläge zu diesem Buch freuen. Drevenack und Dinslaken, im Dezember 1983 E. Sachtje und W. Grajewski Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines ........................................... . 1.1 Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung ........ . 2 1.2 Lohnsteuerjahresausgleich .............................. . 3 1.3 Einkommensteuererklärung ............................. . 4 1.4 Fristen beim Lohnsteuerjahresausgleich ..................... . 4 1.5 Fristen bei deP Einkommensteuererklärung 5 2 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.1 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.1.1 Bruttoarbeitslohn ................................ · 6 2.1.2 Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.3.1 Einfamilienhaus, selbstgenutzt-vermietet . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.3.2 Zweifamilienhaus und andere vermietete Grundstücke . . . . . . . . 24 2.3.3 Eigentumswohnungen ............................. 25 2.4 Sonstige Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 2.5 Übrige Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 2.6 Altersentlastungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 3 Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 3.1 Unbeschränkt abzugsfähige Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3.1.1 Renten und dauernde Lasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3.1.2 Unterhaltsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 3.1.3 Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 3.1.4 Steuerberatungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 3.1.5 Ausbildungskosten I Weiterbildungskosten . . . . . . . . . . . . . . . 43 3.1.6 Spenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 3.2 Beschränkt abzugsfähige Aufwendungen (Vorsorgeaufwand) . . . . . . . . . 48 3.2.1 Vorsorge-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 3.2.2 Vorsorge-Pauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 3.2.3 Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 3.2.4 Bausparbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 3.2.5 Höchstbeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 4 Außergewöhnliche Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 4.1 Körperbehinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 4.1.1 Freibetrag für eine Haushaltshilfe/Hausgehilfin . . . . . . . . . . . . 57 4.1.2 Heim-und Pflegeunterbringung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 4.1.3 Unterhaltsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 4.1.4 Ausbildungsfreibeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 4.1.5 Zurnutbare Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 5 Freibeträge ............................................. 63 5.1 Altersfreibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 5.2 Haushaltsfreibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 5.3 Kinderfreibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 6 Progressionsvorbehalt ..................................... 66 7 Berechnung der Einkommen-und Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 70 8 Berechnung der Erstattung bzw. Nachzahlung .................. 77 9 Arbeitnehmersparzulage ................................... 78 10 Programme und Anweisungslisten ........................... 82 10.1 Berechnung der Einnahmen aus Kapitalvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . 82 10.2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung . . . . . . . . . 85 10.3 Ermittlung des steuerpflichtigen Teils der Renten . . . . . . . . . . . . . . . . 92 10.4 Ermittlung der Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit . . . . . . 97 10.5 Außergewöhnliche Belastung gemäߧ 33a EStG ................ 109 10.6 Bausparprämie ....................................... 116 10.7 Berechnung der Einkommen- und Kirchensteuer (Tabelle) .......... 118 10.8 Sonderausgaben ...................................... 121 10.9 Lohnsteuerjahresausgleich ............................... 126 10.10 Einkommensteuer-Ermittlung für 1983 ....................... 136 Anhang 1 Flußdiagramm zur Steuerberechnung ............................. 174 2 Abkürzungsverzeichnis ....................................... 176 1 Allgemeines Den Weg zum Steuerberater so I I dieses Buch für den Laien auf dem 6ebiet des Steuerrechts nicht ersetzen. Es so I 1 jedoch in Verbindung mit dem Handheld-Computer Epson HX-20 Hilfe stel Iungen bei verschiedenen Berechnungen im Bereich der Lohn- und bieten. Einko~mensteuer Viele der im Rahmen Lohnsteuerjahresausgleichs oder ein~s einer Einkommensteuererklärung zu berücksichtigenden Werte können durch die folgenden Erläuterungen und Programme für den steuerlichen Laien verständlicher werden. So kann nun mehr auch der "Laie• Berechnurigen durchführen und Vergleiche ziehen, die ihm bisher zu schwierig erschienen. Auch für den "Fachmann" in Sachen Steuerrecht dürften die Programme eine Erleichterung der täglichen Arbeit bedeuten. Sich immer wiederholende Berechnungen, Auswertungen und Vergleiche sind einfacher und vor allem sehne I ler durch führbar. Die ungeheuer große Zahl der Möglichkeiten in der steuer lichen Fa I lgestaltung führt dazu, daß nicht alle denkbaren Fälle mit den vorliegenden Programmen gelöst werden können. Von der absoluten Zahl der Anträge auf Lohnsteuerjahresaus gleich bzw. der Zaht der Einkommensteuererklärungen aus gesehen, können 90 X der Fälle mit den Programmen in diesem Buch berechnet werden. Durch die häufigen 6esetzesänderungen im Steuerrecht, muß darauf hingewiesen werden, daß die Ausführungen und Pro gramme in diesem Buch grundsätzlich nur für das Jahr 1983 anzuwenden sind. Verschiedene Bereiche sind auch für Steuerberechnungen anderer Jahre geeignet. Man so I lte jedoch davon ausgehen, daß sich die Programme zunächst einmal nur für Steuerbe- rechnungen 1983 eignen. 1 1.1. Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuer erklärung? Diese Frage kann leicht mit dem Epson HX-20 beantwortet werden. Wenn bei den nachfolgend näher beschriebenen Pro grammen <siehe insbesondere Abschnitt 10.9), im Dialogsystem mit dem Rechner,. die einzelnen Besteuerungsmerkmale einge geben werden, wird die Antwort auf die Frage, ob ein s~· Lohnsteuerjahresausgleich oder eine Einkommensteuererklärung durchgeführt werden muß, vom Programm beantwortet. Es gibt eine Vielzahl von Wertgrenzen, die eine Abgren zung des Lohnsteuerjahresausgleich zur Einkommensteuerer klärung regeln. Hier so I len nur di~ wichtigsten genannt werden: al Liegen Einkünfte vor, die n i c h t dem Lohnsteuer- abzug unterliegen, z.B. Einkünfte aus Vermietung oder Zinseinkünfte, und beträgt die Summe dieser Einkünfte mehr als 800,-- DM, so ist eine Einkommensteuerveranla gung durchzuführen. b) Liegen Einkünfte vor, die dem Lohnsteuerabzug unter liegen, so ist eine Einkommensteuerveranlagung nur zu fertigen, soweit bei Verheirateten das Einkommen 48.000,-- DM und bei Ledigen das Einkommen 24.000 DM 1-- übersteigt. c) Eine Einkommensteuerveranlagung kann auch dann beantragt werden, wenn bei Dividendenzahlungen auf den Bankbelegen Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer eingetragen sind. Dieses ist keine abschließende Aufzählung, stellt jedoch einen groben Anhaltspunkt dar. Sollte die unter al genannte Grenze erreicht sein, so ist bei den Programmen zur Steuer berechnung grundsätzlich davon auszugehen, daß eine Ein kommensteuerveranlagungdurchzuführen ist. Folgende Erläuterungen sind jedoch von al !gemeinem In teresse: Beim Lohnsteuerjahresausgleich und bei der Einkommen steuererklärung erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer und 2

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