FORSCH U NGSBE RICHTE DES WIRTSCHAFTS- UND VERKEHRSMINISTERIUMS NORDRH E I N -WESTFALEN Herausgegeben von Staatssekretar Prof. Dr. h. c. Leo Brandt Nr.253 Dipl.-Ing. S. Schirmanski im Auftrage des Vorsitzenden der Forschungsgemeinschaft IIGrubenklima und Kurzarbeit" Berghauptmann Dr. Funder, Oberbergamt Bonn Stand und Auswertung der Forschungsarbeiten Gber Temperatur- und Feuchtigkeitsgrenzen bei der bergmonnischen Arbeit Als Manuskript gedruckt SPRINGER FACHMEDIEN WIESBADEN GMBH ISBN 978-3-663-04134-4 ISBN 978-3-663-05580-8 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-05580-8 Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen G 1 i e d e run g I. Gesetze und Verordnungen der Bergbehorde uber Begrenzung der Arbeitszeit bei klimatisch ungunstigen Verhaltnissen S. 5 II. Physiologische und psychologische Grundlagen, auf denen die Forderung nach einer Arbeitszeitbegrenzung bei kli matisch ungunstigen Verhaltnissen beruht s. 7 III. Die jetzige Trockentemperaturgrenze von + 28 °c •. • S. 10 IV. Die Bedeutung von Klimasummenwerten und SummenwertmeBgeratenS. 11 V. Die verschiedenen Vorschlage zu einer physiologisch ge- rechten Regelung der Arbeitszeit unter Klimabelastung S. 16 1 • Vorschlage, die auf einer meBtechnischen Erfassung der physiologischen Belastung beruhen · · · · s. 17 a) Das Katathermometer · · · · · · · · · · · · · S. 17 b) Das Feuchtkugelgerat der Wetterwirtschaftsstelle . . . . Bochum · · · · · · · · · · · · · · · · S. 21 c) Die belgische Effektivtemperatur (teffB) · S. 22 2. Ein Versuch, vom subjektiven Empfinden des Menschen her das Problem zu losen; die amerikanische Effektiv- temperatur (teffA) · · · · · · • · · · · · · s. 24 VI. Kritische Betrachtung der vier Methoden · S. 30 1 • Zum NaBkatawert · · · · · · s. 54 2. Zur belgischen Effektivtemperatur · · · · · · · s. 56 . 3. Zur amerikanischen Effektivtemperatur · · · · s. 57 4. Zur Feuchtkugeltemperatur · · · · · · · s. 57 VII. Eigene Stellungnahme mit Vorschlagen fur eine Klimagrenze s. 59 . · . VIII. Zusammenfassung • • 62 • S. . . Anlageverzeichnis · . s. 64 · . . . IX. Literaturverzeichnis 65 • S. Sei te 3 Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen I. Gesetze und Verordnungen der Bergbehorde tiber Begrenzung der Arbeitszeit bei klimatisch ungunstigen Verhaltnissen Schon fruhzeitig hatte man erkannt, daB zur Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit des Menschen bei klimatisch ungunstigen Verhaltnissen die Festsetzung einer maximalen Arbeitszeit notwendig sei. Vor einer ge setzlichen Regelung hatten verschiedene Oberbergamter dieser Erkenntnis durch Verordnungen Rechnung getragen. So setzte das OBA Dortmund in einer BPV vom 12.10.1887 im § 14 bei + 29 °c oder mehr eine maximale Schicht zeit von 6 Stunden fest. Die gleichen Bestimmungen traf das OBA Halle in einer BPV vom 7.3.1903 im § 146. Das OBA Breslau lagte in einer BPV vom o 18.1.1900 die Temperaturgrenze bei + 30 C fest. Eine gesetzliche Regelung fand in der Novelle zum Allgemeinen Berggesetz fur den Preussischen Staat vom 14.7.1905 im § 93 c statt. Dort heiBt es: "Fur Arbeiter, welche an Betriebspunkten, an denen die gewohnliche Tempe °c ratur mehr als + 28 betragt, nicht bloB vorubergehend beschaftigt wer den, darf die Arbeitszeit 6 Stunden taglich nicht uberschreiten. Als gewohnliche Temperatur gilt die Temperatur, welche der Betriebspunkt bei regelmaBiger I3elegung und Bewetterung hat". 1m § 93 d wird weiter bestimmt: "Es darf nicht gestattet werden, an Be triebspunkten, an denen die gewohnliche Temperatur mehr als + 28°C be triigt, Uberstunden oder Nachtschichten zu verfahren". Die Oberbergamter Bonn (BPV vom 1.3.1912 § 169) und Clausthal (BPV vom 7.4.1911 § 169) ubernahmen wortlich die Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes. Clausthal fugte in den Sondervorschriften fur Salzbergwer ke im § 218 hinzu, daB dort bei 30 °c nicht mehr als 6 Stunden und bei °c 35 nicht mehr als 4 Stunden gearbeitet werden durfe. Andere deutsche Lander (Bayern, Oldenburg, Schaumburg-Lippe) schlossen sich in Gesetzen dem Preussischen Gesetz wortlich an. Eine gewisse einheitliche Regelung fur das gesamte Deutsche Reich erfolg te durch das Gesetz uber die Arbeitszeit im deutschen Bergbau untertage vom 17.7.1922, in dessen § 4 die + 28 °c - Grenze festgelegt wurde. Die ses Gesetz wurde zwar durch den § 14 der Arbeitszeitordnung vom 21.12. 1923 auBer Kraft gesetzt, genannte Bestimmung wurde aber fast wortlich Seite 5 Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen als § 8 Abs. 1 in die Arbeitszeitordnung ubernommen. Die neue Arbeits zeitordnung vom 30.4.1938 traf diesbezuglich keine Anderungen. Auch in die Tarifvertrage wurde die verkurzte Arbeitszeit bei klimatisch unglinstigen Verhaltnissen aufgenommen. In diesen Tarifvertragen (25.10. 1919, 2.2.1920, 21.5.1920, 1.8.1922, 1.6.1924, 1.4.1927, 1.7.1929, 1.6.1931) heiBt es, daB an Arbeitspunkten mit Temperaturen von mehr als 28 °c die Arbeitszeit vor Ort 5 Stunden und die Schichtzeit 6 Stunden be % tragen soll. Arbeiten 50 oder mehr der unterirdischen Belegschaft an Betriebspunkten mit Temperaturen uber 28°C, so soll die Schichtzeit 6,5 Stunden und die Arbeitszeit vor Ort 5,5 Stunden betragen. 1m Tarifvertrag vom 1.6.1932 wurde die Schichtzeit bei 28°C auf 6 Stun den + 1 Stunde Mehrarbeit, die Arbeitszeit vor Ort auf 5 Stunden + 1 Stun de Mehrarbeit festgesetzt. In der Tarifordnung vom 1.4.1939 zur Durchfuhrung der Verordnung uber die Erhohung der Forderleistung und des Leistungslohns im Bergbau wurden eine Schichtzeit von 6,75 Stunden und eine Arbeitszeit vor Ort von 5,75 Stun den festgelegt. Durch den TariferlaB auf Anordnung der Militarregierung wurden bei 28°C 7 Stunden Schichtzeit und 6 Stunden Arbeitszeit vor Ort vorgeschrieben. Diese Bestimmungen wurden in den Tarifvertrag vom 1.6.1946 ubernommen. 1m heute gultigen Manteltarif fur die Arbeiter des rhein.-westf. Stein kohlenbergbaus heiBt es im § 4 Abs. 1: "An Arbeitspunkten untertage mit einer Temperatur von mehr als 28°C betragt die tagliche Arbeitszeit vor Ort hochstens 6 Stunden, die tagliche Schichtzeit grundsatzlich 7 Stun % den". Abs. 2: "Auf Zechen, in denen bis zu 50 der Untertagearbeiter in Temperaturen uber 28°C arbeiten, sind den an diesen Punkten beschaftigten Arbeitern Freizeitschichten gemaB Ziffer 1 der anliegenden "Richtlinien fur die Schichtzeitverkurzung in besonders gelagerten Fallen", die einen Bestandteil dieses Manteltarifvertrages bilden, zu gewahrleisten". In den Richtlinien heiBt es: "An Stelle einer Schichtzeitverkurzung wer den Freizeitschichten gewahrt. Der Anspruch auf eine Freizeitschicht wird durch das tatsachliche Verfahren von 15 vollen Schichten erworben". Seite 6 Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen II. Physiologische und psychologische Grundlagen, auf denen die Forderung nach einer Arbeitszeitbegrenzung bei klimatisch ungtinstigen Verhaltnissen beruht Da es sich bei der vorliegenden Arbeit urn die Frage handelt, wie kerper liche Uberbelastungen bei Arbeiten unter klimatisch ungtinstigen Bedin gungen durch Arbeitszeitbegrenzungen vermieden werden kennen, scheint es zweckmaBig, zunachst die physiologischen Vorgange beim Menschen bei der Arbeit kurz herauszustellen. Von einem Arbeiter wird mechanische Leistung verlangt. Urn diese Leistung tiber die Muskelkraft hergeben zu kennen, formt der Kerper chemische Ener gie (Nahrung) in Energie der Bewegung und Warmeenergie urn. Die gebildete Warme ist Abfallwarme und keine energetische Zwischenform wie in der War mekraftmaschine. Der Anteil der Warmeenergie betragt etwa 2/3, bei unge tibten Arbeitern oft sogar bis 4/5 des Gesamturnsatzes. Weitere Warmequel len sind Strahlung von auBen und warme Speisen. Dieses unerwtinschte "Ne benprodukt" Warme muB vom Kerper abgeftihrt werden. Je intensiver ein Mensch arbeitet, desto greBer ist sein WarmetiberschuB. Geistige Arbeit bewirkt nur eine unwesentliche Steigerung der Verbrennungswarme. DaB sich aber bei Gehirntatigkeit chemische Prozesse abspielen, beweist eine Zu nahme des Phosphorsauregehalts des Blutes. Ein Kerper kann seine normale Arbeitsleistung nur dann erreichen, wenn die Kerpertemperatur etwa zwischen 36,4 und 37,4 °c bleibt. Kerpertempe raturmessungen werden meist unter der Achsel oder im Rektal vorgenommen. Die gefundenen Werte stimmen nicht tiberein, da die Rektaltemperatur durch schnittlich 0,6 °c heher ist als die unter der Achsel. Zur Konstanthaltung der Kerpertemperatur bei schwerer Arbeit verbleiben dem menschlichen Organismus zwei Wege. 1. Einschrankung der zur Entwicklung der hohen Warme ftihrenden biochemi schen Umsetzungsvorgange durch Verminderung der Leistung. Diese Leistungs einschrankung wird yom Kerper unwillktirlich vorgenommen. 2. Warmeabgabe an die Umgebung: a) durch Waremestrahlung (Abhangigkeit von der Temperatur der urngebenden Flachen (StoB, Hangendes, Liegendes). Sie ist bis 33 °c positiv, von 33 - 35 °c indifferenz, tiber 35 °c negativ), 7 Seite Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen b) dureh konvektive Warmeubertragung an die umgebende Luft (sie ist ab hangig von der Temperatur und der B~wegung der Luft), c) dureh Wasserverdunstung liber Haut, Lunge und Atmungswege (abhangig yom Sattigungsdefizit der Luft), d) dureh Atmungswarme und sonstige warme Korperausseheidungen (Harn, Kot, Speiehel). Eine geringe Warmespeieherung im Korper ist solange moglieh, bis die Seha lentemperatur des Korpers die Hohe der Kerntemperatur erreieht hat. Naeh dem Warmegleiehgewiehtssatz muB die Summe aus Warmebildung des Kor pers plus Warmezufuhr von auBen gleieh sein der Summe aus Warmeabgabe und innerlieh verbrauehter Warme, wodureh die Korpertemperatur konstant bleibt. Die Aufteilung der Abgabe des Warmelibersehusses, der sieh naeh LEHMANN (51) bei Bergleuten liber die gesamte Sehiehtzeit gemessen an einem normal warmen Betriebspunkt auf etwa 250 keal/h belauft (ohne den Grundumsatz von etwa 70 keal/h, ist aus Abbildung 1 zu ersehen. Die Hauptwarmeabgabe erfolgt liber die Haut, deren Warmeleitzahl 8 • 10-4 eal/em see betragt. Der Korperkern entwarmt sieh dureh Warmeleitung naeh auBen. Ferner wird zur Entwarmung des Korpers der Haut (Korperschale) dureh den Blutkreislauf die erzeugte Warme aus dem Korperkern zugeflihrt. Eine Regulierung erfolgt dureh Anderung des Blutzuflusses, bedingt dureh Erweiterung oder Verengung der BlutgefaBe der Haut (vasomotorische Ner yen). Bei einer erforderliehen Erhohung der Gesehwindigkeit des Blutkreis laufs (bei sehr starker Warmeentwieklung) wird dieser Tatsaehe dureh ei ne automatisehe Hydramie (Verwasserung) des Blutes yom Korper Rechnung getragen. Bei zu groBer Entwarmung arbeitet die Haut dureh Kontraktion dem Blutzu fluB entgegen (Gansehaut). Genligt aueh dies nieht, beginnt der Korper un willklirlieh zu arbeiten; er zittert. Dureh die Zittertatigkeit steigt die % normale Erwarmung urn 50 - 100 (88). Strahlung, Leitung und Konvektion bilden den Hauptteil der Warmeabgabe, solange ein Temperaturgefalle von der Haut zur Luft hin besteht. Wird dieses Gefalle gleieh Null oder verlauft es in umgekehrter Riehtung, so fallen diese beiden Faktoren aus; die gesamte Warmeabfuhr muB dann durch Wasserverdunstung erfolgen, der Korper sehwitzt. Sehwitzen bedeutet eine Sei te 8 Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsrninisteriurns Nordrhein-Westfalen I kcal/hr-___W _a·_r_m_ _eb_ _i_ l_d_u_n~g~ ______________- - 200 -400 ___________________________ _ -500~ 18 20 24 28 32 36 - Temperatur °c A b b i 1 dun g Warmegleichgewicht bei der Arbeit Verlagerung der Wasserabgabe von den Nieren auf die Haut. Nach Untersu chungen von HUNT kann ein gesunder Korper leicht 0,5 kg Wasser je Stunde absondern. Da zur Verdunstung von einem kg Wasser etwa 590 kcal notwendig sind, muB in heiBen Gruben etwa 3 kg Wasser je Schicht abgesondert werden. Es wurden schon Mengen von 5 - 6 kg je Schicht gemesen. Eine tiberschlagi ge Berechnung des Warmegleichgewichts ergibt folgendes Bild: WarmetiberschuB = 6 h • 250 kcal/h = 1500 kcal. Warmeabgabe = 3 kg SchweiB/Schicht • 590 kcal/kg SchweiB = 1770 kcal. Dies stimmt auch gut mit der tiblichen Fltissigkeitsaufnahme der Arbeiter an heiBen Betriebspunkten von etwa 2,5 - 3 1 je Schicht tiberein. Psychologische Beobachtungen von BRUNER haben ergeben, daB an heiBen Be triebspunkten gewisse psychologische Veranderungen eintraten (Reizbarkeit, Seite 9 Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen Unrast). Ferner ging das Vermogen verloren, die eigene korperliche Bela stung sowie gegebene Gefahrdungen durch auBere Umstande zu erkennen oder sich andernden Situationen schnell anzupassen. Dieser Zustand ist dem Betreffenden nicht bewuBt oder hinderlich, verbessert sogar die Arbeits leistung; es wird "gewiihlt" , d.h. uber das dem Korper ertragliche MaB des KrafteverschleiBes gearbeitet. In einem heiBen Streb ist also die Grenze des psychologisch Zumutbaren oft eher erreicht als die des physi ologisch Zumutbaren. Als Definition des psychologisch und physiologisch Zumutbaren gibt BRUNER an (2): "Physiologisch zumutbar ist ein Anspruch an den Organismus, den dieser mit normalen Regulationen des Stoffwechsels und des Kreislaufs bewaltigen kann, auch noch bei vorubergehender korper licher Uberbelastung, die zum Einsatz von Notfallsfunktionen fuhrt, wenn die Erholungszeit bleibt, ein etwa eingegangenes Defizit aufzuholen". "Psychologisch zumutbar ist ein Anspruch an den Organismus solange, als durch ihn uber das MaB der normalen psychischen Belastung hinaus keine Fehlleistung und psychischen Storungen auftreten und solange nach vor ubergehender Uberbelastung und ausreichender Erholungszeit keine psychi schen Veranderungen bleiben". III. Die jetzige Trockentemperaturgrenze von + 28 °c Als man 1905 gesetzlich die Trockentemperaturgrenze von + 28 °c fur eine maximale Schichtzeit von 6 Stunden festlegte, war man sich schon damals daruber klar, daB diese Regelung nicht genau der korperlichen Belastung entsprach, denn in der Begrundung zu der Verfugung heiBt es: da If ••••• es keinem Zweifel unterliegen konne, wenn es auch statistisch nicht nach weisbar sei, daB die Korperkrafte eines Bergmanns in heiBen Gruben in ei ner Luft mit hohem Feuchtigkeitsgehalt sich bei der gleichen Arbeitszeit schneller abnutzen als in kuhlen Gruben, und daB die Arbeiter infolge dessen auch den Gefahren der Erkrankung und vielleicht auch der Gefahr zu verunglucken leichter ausgesetzt sind". Weitere Begrundungen zu der festgesetzten TemperaturgroBe werden micht gegeben. Man erwahnte also schon den EinfluB der Luftfeuchtigkeit, hatte aber noch keine Mittel, Temperatur und Feuchtigkeit in einer GroBe zusammen zufassen. In einer gewissen Weise war die Luftfeuchtigkeit auch in der + 28 °c - Grenze berucksichtigt,da FLUGGE, auf dessen Arbeiten hin die se Grenztemperatur festgesetzt wurde, von der Annahme ausging, daB in Seite 10 Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen heiBen Gruben die rel. Luftfeuchtigkeit sehr hoch und in geringen Grenzen an allen Orten gleich sein mlisse. Diese Annahme hat sich spater als falsch herausgestellt. Wie die spateren Erkenntnisse bewiesen, war die + 28 °c - Grenze unter der Voraussetzung hoher rel. Feuchte und geringer Wettergeschwindigkeit recht gut getroffen. Die gesetzliche Regelung wurde sofort nach Erschei nen angegriffen, aber der Widerstand war doch nicht sehr groB, da damals nur wenige Gruben existierten, die davon betroffen wurden. IV. Die Bedeutung von Klimasummenwerten und SurnmenwertmeBgeraten Wie die Begrlindung zur Gesetzesnovelle zeigt, hatte man erkannt, daB ne ben der Trockentemperatur auch die Feuchtigkeit der Luft eine Rolle spielt. Heute weiB man, daB die menschliche Leistung von einer Vielzahl von Fak toren abhangig ist, die man in einem Klimasummenwert zusammenfassen kann. Man spricht in diesem Zusammenhang statt von menschlicher Leistung besser von Warmegleichgewicht, da nur bei einem ungestorten, mit normalen phy siologischen Mitteln hergestellten Warmegleichgewicht volle Leistungsfa higkeit erwartet werden kann. Die Grundlage zur Bildung eines Klimasummenwertes ist zunachst eine genaue Kenntnis aller Faktoren, die das Klima untertage beeinflussen. Als zweiter Schritt muB die Moglichkeit geschaffen werden, die Einzelfaktoren geson dert zu messen, urn aus der Erkenntnis des groBenmaBigen Eingehens der Ein zelfaktoren in den Surnmenwert ein Gerat zu schaffen, das in einer Anzeige groBe aIle Werte physiologisch richtig zusammenfaBt. PFLEIDERER und BUTT NER haben diese Aufgabe eines SummenwertmeBgerates definiert: "Aufgabe ei nes SummenwertmeBgerates ist nicht die Nachahmung irgendeiner Funktion des Korpers oder die Einhaltung irgendeines postulierten AbklihlungsmaBes, son dern die Schaffung eines SummenmaBes, das die einzelnen Klimaelemente rich tig miBt und damit moglichst enge Beziehungen zu auBeren physiologischen GroBen herstellt". Welche Werte muB nun ein wirklichkeitsnahes SurnmenwertmeBgerat erfassen? Es sind zunachst sieben auBere, das Klima bildende Faktoren: 1. Temperatur der Wetter 2. Feuchtigkeitsgehalt der Wetter Sei te 11