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Staatstätigkeit in den Staatstheorien des 19. Jahrhunderts PDF

473 Pages·1991·21.115 MB·German
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Volker Miiller Staatstatigkeit in den Staatstheorien des 19. Jahrhunderts Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Miiller, Volker: Staatstătigkeit in den Staatstheorien des 19. Jahrhunderts/ Volker Miiller. - Opladen: Westdt. Veri., 1991 (Studien zur Sozialwissenschaft; Bd. 108) Zugl.: Konstanz, Univ., Diss., 1990 ISBN 978-3-531-12339-4 ISBN 978-3-322-99519-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-99519-3 NE:GT Alle Rechte vorbehalten © 1991 Springer Fachmedien Wiesbaden Ursprung1ich erschienen bei Westdeutscher Verlag GmbH, Op1aden 1991 Das Werk einschlieB!ich aller seiner Teile ist urheberrechtlich ge schiitzt. Jede Verwertung auBerhalb der engen Grenzen des Urheber rechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzu1ăssig und strafbar. Das gilt insbesondere ftir Vervielfaltigungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektrohischen Systemen. Umschlaggestaltung: studio ftir visuelle komrnunikation, Diisseldorf Gedruckt auf săurefreiem Papier Volker Miiller · Staatstatigkeit in den Staatstheorien des 19. Jahrhunderts Studien zur Sozialwissenschaft Band 108 Verwaltung in Deutschland Historische und sozialwissenschaftliche Untersuchungen Herausgegeben von Thomas Ellwein An der Universitat Konstanz besteht seit ihrer Errichtung ein verwaltungswissenschaftlicher Schwerpunkt. Er ist 1985 durch einen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Land Baden-Wiirttemberg geforderten Sonderforschungsbereich "Verwaltung im Wandel" erwei tert worden. Im SFB werden international und national, historisch und systematisch verglei chend oder in begrenzten empirischen Studien anhand einzelner Arbeitsfelder der offentlichen Verwaltung deren Organisation, Verfahren und Wirkungsweise untersucht. In den Teilprojekten, aus denen die Arbeiten zum Thema "Verwaltung in Deutschland" hervorgehen, sind zunachst die Gewerbeaufsicht und die Gewerbeforderung ausgewahlt worden; im zweiten Schritt wurde dies auf die Ortspolizei und die Stragenbauverwaltung sowie schliemich auf die Steuerverwal tung ausgedehnt. Solche Verwaltungen lassen sich nur bedingt generell untersuchen; sobald historische Detailforschung oder sozialwissenschaftliche Analysen und Fallstudien ins Spiel kommen, mug eine regionale Begrenzung erfolgen. Fiir den genannten Arbeitskomplex bildet dafur im Zweifel der heutige Regierungsbezirk Detmolds die Untersuchungsregion. Erganzt wer den die Arbeiten durch Untersuchungen liber die Entwicklung des Haushaltsrechts, der Haus haltsprinzipien und der tatsachlichen Haushalte von Staat (Reich und Landern) und Gemein den im 19. ] ahrhundert, denn ohne genauere Kenntnis der Haushaltswirklichkeit kann die Auf gabenteilung zwischen Staat und Gemeinden und iiberhaupt die Aufgabenentwicklung der offentlichen Verwaltung nicht zureichend dargestellt und erklart werden. Die Arbeiten folgen teils einem genetischen Ansatz und teils der systematischen Frage nach dem Verhaltnis zwischen Recht (Rechtsentwicklung) und Verwaltung. Die historischen Beitrage (zusammengefagt in einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Detmold) sollen die Faktoren herausarbeiten, welche das Wachstum und die Veranderungsschiibe in der offentli chen Verwaltung (in Deutschland) bedingen. Systematisch richtet sich das Erkenntnisinteresse auf die Position der Verwaltung im demokratischen Prozeg, auf die Wirkungsweise der Fiih rungsinstrumentarien, vor allem des Gesetzes, und auf die Selbststeuerungsmoglichkeiten der Verwaltung. Westdeutscher Verlag Inhalt 1. Staatliche Steuerung als politik-und verwaltungswissenschaftliches Paradigma 7 1.1. Theoriegeschichte und Policy Science (Problemaufrill) 11 1.2. Vorgehensweise, Methode und Aufbau 15 2. Liberale Staatstheorie 21 2.1. Angelsăchsischer Liberalismus 21 2.1.1. Adam Smith und Epigonen (Craig, Cooper, Brougham, Spencer) 23 2.1.2. Der Utilitarismus (Bentham, Lewis, Jevons) 36 2.1.3. Klassischer Liberalismus (Senior, McCulloch, Mill, Sidgwick) 50 2.1.4. Laissez-faire-Kritik und "New Liberalism" (Caimes, Adams, Ritchie, Green, Bosanquet, Hobson) 65 2.2. Franzosischer Liberalismus (Constant, Bastiat, Dunoyer, Guizot, Tocqueville, Leroy-Beaulieu) 76 2.3. Deutscher Liberalismus 94 2.3.1. Kant und Wilhelm von Humboldt 96 2.3.2. Der kompensierende Staat (Liider, Kraus, Berg, J akob, Rotteck) 107 2.3.3. Der steuemde Staat (Schlozer, Sartorius, Ahrens, Rau, Mohl, Schmitthenner) 128 2.3.4. Der Manchester-Liberalismus (Rochau, Schulze-Delitzsch, Prince-Smith, Barth) 166 3. Konservative Staatstheorie 177 3.1. Restauration und Romantik 177 3.1.1. Traditionalismus und politische Romantik (Burke, Maistre, Bonald, Haller, Schlegel, Miiller) 178 3.1.2. Hegel und der okonomische Staatsinterventionismus (Luden, Călin, Sismondi, Dupont-White) 193 3.2. Politischer Katholizismus 209 3.2.1. Katholische Staatstheorien in Deutschland (Baader, BuB, Ketteler, Vogelsang, Hitze, Hertling) 209 3.22. Katholizismus und positivistische Soziologie in Frankreich (Villeneuve-Bargemont, Lamennais, Comte, Le Play) 222 6 3.2.3. Solidarismus (Bourgeois, Gide, Pesch, Durkheim, Ruskin, Carlyle) 230 3.3. Historische Schule und organische Staatstheorie 238 3.3.1. Dezentraler Stăndestaat (Rehberg, Stein), Protestantismus (Schleiermacher, Stahl) und historische Schule (List, Roscher, Knies) 239 3.3.2. Etatismus (Treitschke, Escher, Wagener) und Korporatismus (Frantz, Huber, Marlo) 251 4. Sozialistische Staatstheorie 265 4.1. Fruhsozialismus 265 4.1.1. Utopismus (Saint-Simon, Fourier, Weitling, Cabet, Babeuf) 266 4.1.2. Etatismus (Owen, Buchez, Buret, Hess, Blanc, Pecqueur, Bazard) 275 4.2. Deutscher Sozialismus (Fichte, Rodbertus, Lassalle) 287 4.3. Anarchismus (Godwin, Proudhon, Bakunin, Kropotkin, Landauer, Sorei) 298 4.4. Marxismus (Marx, Engels, Liebknecht, Bebel, Kautsky, Lenin) 308 5. Kathedersozialismus 321 5.1. Staatssozialismus und gemiilligter Etatismus 322 5.1.1. Lorenz van Stein und die Sozialrechtler Onama-Stemegg, A. Menger, L. Stein, Ihering, Gneist, Sanvey) 323 5.1.2. Exkurs: Juristische Staatslehren (Zoepfl, Schulze, Gerber, Laband, Hănel, Jellinek) 343 5.1.3. Adolph Wagner und die gemiilligten Etatisten (Schmoller, Scheel, Samter, Philippovich, Conrad, Schonberg, Cohn) 351 5.2. Sozialliberalismus 369 5.2.1. Albert Schăffle, Lujo Brentano und Epigonen 369 5.2.2. Neue Sozialpolitik und Bodenrefom1-Bewegung (Sombart, Weber, Naumann, George, Dtihring, Oppenheimer) 381 5.3. Sozialistischer Reformismus (Webb, Jaures, Malon, Vollmar, Bemstein, Calwer) 394 6. Staatstheorie und Staatstâtigkeit (Ergebnis) 407 Literaturverzeichnis 426 Namensregister 466 1. Staatliche Steuerung als politik- und verwaltungswis senschaftliches Paradigma Die Aufgabe des Staates bestebt einzig darin, fiir Zucbt und Wohlfahrt zu sorgen, soll Goethe gesagt haben (Sbanahan 1962, S. 48). Napoleons Finanzminister Nicolas-Fran\(Ois Mollien (1758-1850) verglich den Staat mit der Sonne: Er babe dafiir zu sorgen, daB sicb die gesellschaftlicben Institutionen wie Himmelskorper in geregelten Bahnen, in allgemeiner Harmonie um ibn bewegen, obne jemals aus dieser Bahn auszubrecben (Scbăffle 1896 II, S. 450 Fn. 1). Zwei Jahrbunderte zuvor batte der Spanier Antonio Perez in einer Adresse zum Regierungsantritt Pbilipps III. betont, wie wesentlicb es sei, daB es im Staat an nicbts Notwendigem feble. Eine gute Verwaltung und gute Beamte b6ten die beste Voraussetzung dafiir. MiBstiinde seien mit Methode und nicbt mit Palliativen zu bekampfen, denn sonst kehrten sie friiher oder spater mit gewaltiger Explosion zuriick 1. Dies batte so auch im 19. Jahrbundert geschrieben werden konnen. Die Frage nacb ihrer Handlungskompetenz bat die Regierungen zu allen Zeiten bescbăftigt, wobei Kompetenz nicbt recbtlicb-restriktiv verstanden werden darf, sondem im Sinne der instrumentellen Fahigkeit, bestimmte gewiinscbte Zustiinde im jeweili gen Staat zu verwirklicben. Vergleicbt man umgekebrt Fragestellungen und Ant worten der Autoren des letzten Jahrhunderts mit denen, die in den beutigen Policy Sciences diskutiert werden, so verbliifft die groBe Zahl sogenannter "deja vu" Erlebnisse (Nonnenmacber 1984, S. 245). Was z.B. beute unter dem Sticbwort "Verrecbtlicbung" diskutiert wird, bat im 19. Jahrbundert zahlreicbe Theoretiker in ahnlicber Weise bescbăftigt. Oft gleichen sicb nicbt nur die Fragen, sondem aucb die Antworten. In der vorliegenden Arbeit wird versucbt, Staatstheorien des 19. J ahrbunderts in ihrer ganzen Heterogenitat auf Aussagen zur Staatstătigkeit und zu staatlicbem Handeln in der Innenpolitik zu durcbforsten. Unter Staatstbeorien werden dabei generell normative Aussagen iiber staatlicbes Handeln verstanden - der Begriff wird also sebr weit gefaBt. Allerdings interessieren nicbt die Staatstheorien als sol cbe, sondem nur jenes Segment, das sicb mit dem tatsacblicben (innenpolitischen) Handeln, dem politikfeldbezogenen Agieren von Regierungen und Verwaltungen bescbăftigt. Dieses staatlicbe Handeln als Gegenstand staatstheoretiscber Literatur des 19. Jahrbunderts bildet damit den Gegenstand der Arbeit. Staatstatigkeit bietet sicb als Oberbegriff an, da die Autoren des Untersucbungszeitraums auf eine tbeo- Vgl. Perez 1867, S. 275 und 289; Perez (1540-1611), der friihere Sekretăr Philipps IL, befand sich damals im englischen Exil. 8 Kapitel1 retische Kllinmg sich iiberlagemder Tennini wie Staatsaufgaben, Staatsfunktionen, (Staats-)Intervention, Staatshilfe, Staatseingriff, Staatseinwirkung oder die "Dazwischenkunft" des Staats iiberwiegend verzichtet haben. Alle diese Vokabeln werden hier unter Staatstătigkeit subsumiert. Der Begriff leitet die systematische Durchsicht des Quellenmaterials an. Ziei ist es, auf diesem Wege zu einer Geschichte der nom1ativen Theorie des Staatshandelns im 19. J ahrlmndert zu gelangen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist das Paradigma der Policy Sciences in der heutigen Politik- und Verwaltungswissenschaft. Gegenstand dieser von der ameri kanischen Politikwissenschaft iibemommenen Teildisziplin sind alle Fragen irn Zusammenhang mit materiellen Politikinhalten, in Abgrenzung zu polity (Fragen der politischen Ordnung) und politics (Fragen, die den politischen ProzeB betref fen). Was der Staat angesichts bestimmter Problemkonstellationen tut bzw. tun soli, und welcher Instrumente er sich bedient bzw. bedienen soli, um die selbstge steckten Ziele zu erreichen, sind die zentralen Fragestellungen der Policy Sciences, sei es in deskriptiver, sei es in prăskriptiver Absicht. Prăskriptiv, im Sinne einer Beratungswissenschaft, versuchen die Policy Sciences Modelle bzw. Strategien anzubieten, die der Politik bei der Optimierung von Staatstătigkeit behilflich sein konnen. Fiir ein solches spezifisch zielorientiertes, absichtsvolles, Verănderungen anvisierendes staatliches Handeln hat sich der Begriff der Steuerung eingebiirgert, insbesondere in Abgrenzung zu jener staatlichen Tătigkeit, die auf Kontinuităt und VerlăBlichkeit abzielt. Der Steuerungsbegriff wird in den Policy Sciences recht global verwendet, gelegentlich synonym mit dem Begriff der Regelung bzw. Regulierung. Urspriing lich handelt es sich um Lehnwărter aus der Kybemetik, die von Karl Deutsch in die "Politische Kybemetik" (1963) iibemommen worden sind. Deutsch nennt vier Voraussetzungen fiir Steuerungssysteme. Das zu steuemde System muB sich gegeniiber der AuBenwelt in einer Zielsituation befinden, es muB Informationen aufnehmen, um das Verhăltnis zwischen der eigenen Position und dem angesteu erten Ziei bestimmen zu konnen, es muB zur Reaktion auf diese Informationen in der Lage sein, und die Zielerreichung muB eine systeminteme Spannungsvermin denmg zur Folge haben (Deutsch 1973, S. 257). Von einer Steuerungstheorie kann bei Deutsch noch keine Rede sein. Ihm geht es in erster Linie darum, das Begriffsinventar der (naturwissenschaftlichen) Systemtheorie auf politisches Ver halten zu iibertragen, um aus den abstrakten Aussagen iiber Systemverhalten Ana logien fiir den politischen ProzeB ableiten zu konnen. Deutsch macht deutlich, daB die Systemsicht des politischen Prozesses im Grunde eine Weiterentwicklung der mechanistischen Staatsauffassung der Aufklărung (Kant, Schlozer) und der organi zistisch-biologischen Sicht des 19. Jahrhunderts (von Adam Miiller bis Schăffle) darstellt. Wăhrend Deutsch das kybemetische Begriffssystem mehr heuristisch zur Kennzeichnung politischen Verhaltens iibemimmt, orientiert sich Naschold (1969, S. 25) streng an der kybemetischen Definition von Steuerung und Regelung, wonach Steuerung lediglich ein theoretischer Grenzfall von Regelungssystemen Staatliche Steuerung 9 ist. Ein Steuerungssystem fiihrt nur unter der Voraussetzung vollstăndiger Infor mation zum Ziel. Das System ist offen; das Ziei kann nur erreicht ader verfehlt werden. Dagegen erlauben die Regelungssysteme Fehlversuche durch einen inte grierten Lernmechanismus. Wird das Ziei zunlichst verfehlt, so gelangt die Infor mation des Fehlversuchs iiber eine Riickkoppelungsschleife zur Regelungszentrale zuriick. Ein neuer Versuch kann gestartet und das Ziei nach mehr ader weniger hliufigen Riickkoppelungen auf dem Wege einer sukzessiven Approximation erreicht werden (S. 24). Lehnt man sich an diesen engen kybemetischen Steue rungsbegriff an, so diirfte er auf offene, hochkomplexe soziale Systeme eigentlich gar nicht angewendet werden, da Kenntnis aller Interventionsvariablen (vollstăndige Information) praktisch nie gegeben ist. Dennoch spricht die politi sche Systemtheorie wie iiberhaupt die sich immer mehr des systemtheoretischen Begriffsgeriists bedienende Politik- und Verwaltungswissenschaft stăndig von Steuerung, Regelung ader Regulierung, wlihrend der Begriff der Lenkung eber dem wirtschaftspolitischen Vokabular entstammt. In der Theorie der Wirtschaftspolitik ist der Steuerungsbegriff nicht erst seit der Globalsteuerung etabliert. Nach Recktenwald (Lexikon der Staats- und Geld wirtschaft, Munchen 1983) wird unter Steuerungstheorie die Suche nach mathe matischen Verfahren verstanden, mit deren Hilfe man das Verhalten eines dynami schen Systems zweckgerecht lenken kann. Was aher ist lenken? Laut Handlexikon Organisation (hrsg. von der Akademie fiir Organisation, Frankfurt am Main 1976) bildet Lenkung den Oberbegriff zu Steuerung und Regelung. Recktenwalds Defi nition enthlilt eine Riickkoppelungsschleife. Da sich der enge kybernetische Steuerungsbegriff fiir soziale Systeme nicht eignet, llige es nahe, von Regelung zu sprechen. Dieser Begriff bat sich gegen den der Steuerung allerdings nicht durchsetzen konnen, zumal er semantisch anders besetzt ist. Regelung wird im politikwissenschaftlichen Sprachgebrauch hliufig mit Regulierung gleichgesetzt und im Sinne von Steuerung durch Recht verwendet, was in Begriffen wie "regulative Politik", "regulative Programme" ader "regulati ves Recht" (Voigt), aher aueh in Deregulierung (aus dem englischen "deregula tion", der Aufhebung von als iiberfliissig erachteten Rechtsnormen) zum Ausdruck kommt. Je hliufiger der Steuerungsbegriff in der politik- und verwaltungswissen schaftlichen Literatur auftaucht, je mehr er sich einbiirgert, desto weniger wird iiber seine theoretischen Implikationen reflektiert2. Selbst Deutsch, dessen bahn brechende Arbeit den Steuerungsbegriff in der Politikwissenschaft popular machte, liefert keine exakte Definition. Er setzt Steuerung mit Regulierung, Lenkung und Leitung gleich (Deutsch 1973, S. 128) und greift bei aller einschlligigen Termino logie auch auf die etymologische Wurzel zuriick, indem eran die Entwicklung des lateinischen Verbums gubemare zum mademen government bzw. gouvemement erinnert (S. 255). Steuem hie6e also regieren schlechthin: 2 Vgl. Ellwein 1987, S. 200 Fn. 6, wonach eine theoretische Klărung des Begriffs nach wie vor fehlt; vgl. auch Mayntz 1987, S. 91.

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