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Staat und Tod PDF

119 Pages·2004·10.97 MB·German
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Printed in Germany Satz. Rhema - Tim Doherty, Münster Herstellung: Ferdinand Schöningh, Paderborn ISBN 3-506-71773-1 Bayerische 1O K (M Staot?bio::vthek München Übersicht Annäherung lod 9 1. Heideggers existenziale Interpretation . . 9 2. Carl Schmitts politische Interpretation des Staates • 14 3. Tod, Religion und Politik 21 4. Der Tod als Problem der Lebenden • 27 Leben 33 I. Anthropologie 34 2. Kollektivität • 38 a) Kleingruppen • 38 b) Großgruppen 42 c) Körper oder Geist? • 44 3. Tötungen 50 4. Selbstmord und Terror 52 ÜBERSICHT III. Staat 61 1. Frieden und Säkularisierung 61 2. Tötungs- und Todesbereitschaft 71 3. Tod als Argument 81 a) Hobbes 81 b) Rousseau 85 c) Tod in der Staatstheorie 89 4. Angesichts des Todes 92 IV. Politik als Kultur 99 Anmerkungen 103 6 Annäherung* Der Tod ist das Ende des Lebens! Als ich eine Null- fassung der folgenden Überlegungen skizzierte, nahm ich an, der Satz sei so trivial, daß ich von ihm aus das Problem entfalten könnte. Dann mußte ich jedoch le- sen, daß die meisten der uns bekannten Gesellschaften in irgendeiner Form an ein Weiterleben nach dem Tode glauben.1 Deshalb unterwarf ich den Satz einem har- ten philosophischen Test: Martin Heideggers2 Analyse von Mensch und Endlichkeit. Aber in den zwanziger Jahren war der Tod für Heidegger nur ein Katalysator der Selbst- und insofern der Wahrheitsfindung, obwohl Max Weber3 den Sozialbezug bereits beschworen hatte: »Es ist der Ernst des Todes, den eventuell für die Ge- meinschaftsinteressen zu bestehen, dem Einzelnen hier zugemutet wird. Er trägt der politischen Gemeinschaft ihr spezifisches Pathos ein. Er stiftet auch ihre dauern- den Gefühlsgrundlagen.« Die Gruppe, der Staat, als Sinn des Todes? GERD ROELLECKE Bei meiner Durchsicht der Literatur bin ich auf einigen Todeskitsch und -klatsch gestoßen, aber grundsätzlich auf ernsthafte, nüchterne und scharfsinnige Bemühun- gen, dem Phänomen »Tod« gerecht zu werden. Vor al- lem hat mich die Fülle an wertvollen Arbeiten überrascht. Ich glaubte, die verbreitete »Todesprüderie« (Josef Isen- see) fördere nicht gerade die wissenschaftliche Analyse. Beim Thema »Tod« gibt es aber offensichtlich eine ähnli- che Differenz zwischen wissenschaftlicher Beobachtung und öffentlicher Wahrnehmung wie beim Thema »Se- xualität«. Daß der Tod öffentlich »verdrängt« werde, ist eine verbreitete Klage, die der lebhaften wissenschaftli- chen Diskussion nicht entspricht, wohl aber Alltagsbe- obachtungen. 8 I Tod 1. Heideggers existenziale Interpretation Der Tod ist das Ende des Lebens! Mit dieser Weisheit kann man sich im Alltag, also in bekannten Kontexten, leidlich orientieren. Aber wahr in einem anspruchsvollen Sinn ist sie nicht. Nach Heidegger macht sie die Biologie zum Maßstab und unterscheidet nicht zwischen Mensch, Tier und Pflanze. Heidegger faßt seine Kritik in eine raf- finierte Wendung: »Das Enden von Lebendem nannten wir Verenden«, heißt es in »Sein und Zeit«. Tiere ver- enden, Pflanzen gehen ein und Menschen sterben. Das muß man in der Tat unterscheiden, sogar im Alltag. Tote Tiere und Pflanzen pflegen wir zu essen, tote Menschen nicht. Aber auch darauf kommt es nicht an. »Die existen- ziale Interpretation des Todes liegt vor aller Biologie und Ontologie des Lebens«.4 Natürlich, der Tod ist nicht das Leben, sondern nur eine Möglichkeit des Lebens, ein Ge- GERD ROELLECKE danke, aber einer, der mich unausweichlich trifft. Denn das Leben, dessen Tod ich denke, ist mein eigenes. Dem muß ich mich stellen und darf nicht denken: Ich lebe noch, gestorben sind immer andere. Denn dann wird »das Sterben, das wesenhaft unvertretbar das meine ist, ... in ein öffentlich vorkommendes Ereignis verkehrt«,5 das niemand Besonderem, also niemandem zugerechnet werden kann, schon gar nicht mir, den der Tod ereilt. Auch das stimmt. Wir sterben allein, jeder für sich. Der Tod überhaupt ist unser eigener Tod. Aber wir spüren, Heidegger will uns zwingen, alles, besonders das Leben, vom Standpunkt des Todes aus zu betrachten. Das Ergebnis ist das Nichts oder die Ein- sicht in »die Verlorenheit in das Man-selbst«.6 Nichts sind auch Recht und Staat. Es gibt keine radikalere und an- spruchsvollere Rechtskritik als Heideggers Analyse des »Man«.7 Für die Rechtsphilosophie ist sie umso unan- genehmer, als auch die Rechtskritik zutrifft. Vom eige- nen Ende her gesehen, ist alles: Nichts. Das sagt das Recht selbst: Not kennt kein Gebot. Heidegger nennt das Nichts »Freiheit zum Tod«, in der sich die Stimme des Ge- wissens Gehör verschaffen kann.8 Auch dem kann man kaum widersprechen. Gewissen ist radikal individuell. Es hat den Sinn, die Identität, die Wiedererkennbarkeit von Personen zu wahren, besonders in Rollenkonflikten. »Im Gewissen stellt man das eigene Sein zur Entscheidung«, 10

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