Sozialtherapie von Sexualstraftätern im Justizvollzug: Praxis und Evaluation von Melanie Spöhr Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz Sozialtherapie von Sexualstraftätern im Justizvollzug: Praxis und Evaluation Sozialtherapie von Sexualstraftätern im Justizvollzug: Praxis und Evaluation von Melanie Spöhr Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar 1. Auflage 2009, 1.000 Exemplare © Forum Verlag Godesberg GmbH, Mönchengladbach Alle Rechte vorbehalten. Gesamtherstellung: AALEXX Buchproduktion GmbH, Großburgwedel Printed in Germany. ISSN 0172-7575 ISBN 978-3-936999-69-3 (Printausgabe) ISBN 978-3-936999-70-9 (Onlineausgabe/PDF-Dokument) Die Onlineausgabe steht zum kostenlosen Download auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.bund.de) zur Verfügung. Geleitwort Schwere Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und der sexuelle Missbrauch von Kindern sind besonders abscheuliche Verbrechen. Aufgabe der Straf- justiz ist es nicht nur, solche Taten aufzuklären und zu ahnden, sondern auch sie zu verhindern. Eine Möglichkeit der Prävention ist die Therapie verurteilter Sexualstraf- täter, um Rückfällen vorzubeugen. Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten einer sozial- therapeutischen Behandlung von Sexualstraftätern erheblich ausgeweitet. Nach der seit dem 1. Januar 2003 geltenden Fassung des § 9 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes gehören verurteilte Sexualstraftäter unter bestimmten Bedingungen in eine sozialthe- rapeutische Einrichtung. In den Jahren 1998 bis 2007 ist die Anzahl der sozialtherapeutischen Einrichtungen von 22 auf 47 angestiegen, die Gesamtzahl verfügbarer Haftplätze in diesen Einrich- tungen hat sich in diesem Zeitraum um mehr als 1000 auf 1952 Haftplätze erhöht. Dass sie auch weitgehend ausgeschöpft werden, zeigt sich an dem hohen Belegungsan- teil, zuletzt knapp 93 %. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Länder die entsprechende gesetzliche Bestimmung aus dem Jahr 1998 in dieser vorbildlichen Weise umgesetzt haben. Aus der nationalen und internationalen kriminologischen Forschung wissen wir, dass die Behandlung von Straftätern, insbesondere von Sexualstraftätern, geeignet ist, die Rückfallrate zu verringern. Diese Erkenntnis allein reicht jedoch nicht aus. Auch die nach 1998 im deutschen Strafvollzug durchgeführten Behandlungsmaßnahmen bedür- fen einer kontinuierlichen Evaluierung. Deswegen begrüße ich, dass die Mehrzahl der Länder, die über sozialtherapeutische Einrichtungen verfügen, entsprechende For- schungsaufträge erteilt hat. Das Bundesministerium der Justiz hat deshalb die Krimi- nologische Zentralstelle e.V. beauftragt, die Praxis der sozialtherapeutischen Behand- lung von Sexualstraftätern und die Evaluationsprojekte zu begleiten. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kriminologischen Zentralstelle e.V., aber auch allen anderen Stellen, die an dieser Untersuchung mitgewirkt haben. Der vorliegende Band vermittelt einen guten Überblick über den aktuellen Stand der sozialtherapeutischen Behandlung und über die Forschungsvorhaben zu deren Evalua- tion. Er ist damit für die Strafrechtspolitik und die Strafrechts- und Strafvollzugspraxis sehr wertvoll, denn er hilft uns, die richtigen Schritte zu tun, um Sexualstraftaten noch besser zu verhindern. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB Bundesministerin der Justiz