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So arbeiten Journalisten fair. Was Medienschaffende wissen müssen PDF

200 Pages·2017·21.92 MB·German
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r i a f n e t s i l a n r u o J n e t i e b r a o S So arbeiten Journalisten fair Was Medienschaffende wissen müssen Ein Ratgeber des Schweizer Presserats Peter Studer und Martin Künzi So arbeiten Journalisten fair Was Medienschaffende wissen müssen Ein Ratgeber des Schweizer Presserats Die Autoren Peter Studer, geboren 1935, Publizist und Rechtsanwalt in Rüschlikon. Von 2001 bis 2007 präsidierte er den Schweizer Presserat. Chefredaktor des «Tages-Anzeiger» 1987/88, des Schweizer Fernsehens 1989/99. Martin Künzi, geboren 1963, Rechtsanwalt in Interlaken, Sekretär des Schweizer Presserats von 1991 bis 2013. 1 Verkaufspreis: 20 Franken (plus Versandspesen) Bezugsquelle: Schweizer Presserat Münzgraben 6 3011 Bern Telefon 033 823 12 62 E-Mail: [email protected] / Website: www.presserat.ch Redaktionskommission: Dominique von Burg, Philipp Cueni, Beat Grossenbacher, Max Trossmann Lektorat, Korrektorat und Produktion: Max Trossmann Umschlag, Entwurf Layout und Gestaltung: Kurt Bläuer, Atelier für Typographie, Bern Satz und Layout: Domino Werbeagentur, Interlaken Titelfoto: Newsroom «El Heraldo», Barranquilla (Kolumbien), © Innovation Mediaconsulting, London Druck: gdz AG, Zürich 2011, 2. Auflage 2017 2 Inhalt Worum geht es? – Ein Wort über den Presserat . . . . . . . . . . . . . 7 Was leistet der Presserat?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Darum braucht es den Presserat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Wie nutze ich diesen Ratgeber?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Was Medienschaffende wissen müssen: Fragen und Antworten, Regeln und Beispiele . . . . . . . . . . . . . . 11 Recherchieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1. Gibt es «verbotene» Themen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2. Habe ich Anspruch auf staatliche Informationen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3. Besteht Anspruch auf Informationen aus privaten Quellen? . . . . . . . . . . . 16 4. Was tun bei einem Informationsboykott? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5. Wann darf ich vertrauliche Informationen enthüllen? . . . . . . . . . . . . . . . 20 6. Wie gehe ich mit Informanten um? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 7. Darf ich ein Gerücht veröffentlichen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 8. Darf ich Verdächtigungen publizieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 9. Wie gehe ich mit anonymen Quellen um?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 10. Wie öffentlich ist das Internet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 11. Muss ich mich als Journalist ausweisen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 12. Wann darf ich verdeckt recherchieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 13. Darf ich Informationen bezahlen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 14. Wie recherchiere ich in Schulen, Spitälern, Heimen?. . . . . . . . . . . . . . . . 44 15. Wie befrage ich Jugendliche? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 16. Wie verhalte ich mich bei unfriedlichen Demonstrationen? . . . . . . . . . . . 48 Interview, Recherchegespräch, Meinungsumfragen . . . . . . . . . 51 17. Welche Regeln gelten bei Interviews und Recherchegesprächen?. . . . . . . . 52 18. Wann und wie sind Antworten zu autorisieren?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 19. Muss ich im Interview kritisierte Personen anhören? . . . . . . . . . . . . . . . 57 20. Wie gestaltet eine Redaktion ihre Meinungsumfragen? . . . . . . . . . . . . . . 59 3 Anhören bei schweren Vorwürfen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 21. Muss ich bei schweren Vorwürfen die Betroffenen anhören?. . . . . . . . . . . 62 22. Wen muss ich bei schweren Vorwürfen anhören?. . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 23. Wie konkret ist der schwere Vorwurf zu unterbreiten? . . . . . . . . . . . . . . 66 24. Wann sollte die Anhörung spätestens stattfinden? . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 25. Muss ich bei Medienkonferenzen auch andere Meinungen berücksichtigen?. . . 70 26. Wann darf ich aufs Anhören ausnahmsweise verzichten? . . . . . . . . . . . . 72 27. Was gilt, wenn der Vorwurf nicht neu ist?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 28. Anhören bei heftiger Kritik an gesellschaftlichen Akteuren? . . . . . . . . . . . 76 29. Entfällt die Anhörung bei Kritik aus offiziellen Quellen? . . . . . . . . . . . . . 78 Sperrfristen, Plagiat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 30. Wann sind Sperrfristen zu respektieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 31. Was tun, wenn ich die Sperrfrist brechen will?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 32. Was ist ein Plagiat? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 «Objektiv» berichten, «ausgewogen» kommentieren?. . . . . . . . 89 33. Muss ich «objektiv» und «ausgewogen» berichten?. . . . . . . . . . . . . . . . . 90 34. Was bedeutet «Wahrheitssuche»?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 35. Muss ich Agenturmeldungen und Medienmitteilungen überprüfen? . . . . . . 95 36. Muss ich Fakten und Kommentar trennen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 37. Polemische Kommentare – wie scharf schiesse ich? . . . . . . . . . . . . . . . . 100 38. Dürfen Satire, Glosse und Karikatur «alles»? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Schutz der Privatsphäre, Opferschutz, Diskriminierung . . . . . 105 39. Wann geht die Privatsphäre der Information der Öffentlichkeit vor?. . . . . . 106 40. Wann ist Privates im öffentlichen Raum zu schützen? . . . . . . . . . . . . . . . 108 41. Wann darf ich Namen nennen und/oder identifizierend berichten? . . . . . . 110 42. Wann geht bei öffentlichen Personen die Privatsphäre vor? . . . . . . . . . . . 112 43. Dürfen Medien ausnahmsweise in die Intimsphäre eingreifen? . . . . . . . . . 114 44. Wie respektiere ich die Unschuldsvermutung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 45. Gibt es ein «Recht auf Vergessen»? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 46. Dürfen Medien über Suizide berichten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 47. Wie behandle ich Opfer und Personen in Not?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 48. Wie berichte ich respektvoll über Unfälle, Kriege, Katastrophen?. . . . . . . . 124 49. Wo beginnt die Diskriminierung von Minderheiten? . . . . . . . . . . . . . . . . 127 4 Titel, Bilder, Illustrationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 50. Wie stark darf ich Titel und Schlagzeilen zuspitzen? . . . . . . . . . . . . . . . . 130 51. Was beachte ich bei Bildern und Illustrationen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 52. Muss ich Symbolbilder und Bildmontagen kennzeichnen? . . . . . . . . . . . . 134 Streitpunkte nach der Publikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 53. Wann berichtige ich Fehler? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 54. Wie ist eine Berichtigung zu platzieren?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 55. Wie berichtige ich online und in Archiven?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 56. Wann besteht ein Anspruch auf Gegendarstellung? . . . . . . . . . . . . . . . . 144 57. Welche Regeln gelten für Leserbriefe? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 58. Wie bearbeite ich Leserbriefe?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 59. Wie genau muss ich den Inhalt von Leserbriefen prüfen? . . . . . . . . . . . . . 151 60. Wann sind Leserbriefe diskriminierend? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 61. Dürfen Leserbriefe und Feedbacks anonym publiziert werden? . . . . . . . . . 155 62. Darf ich Leserbriefe an Dritte weitergeben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 Journalisten sind unabhängig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 63. Übernimmt der Journalist politische oder wirtschaftliche Funktionen? . . . . 160 64. Wann trete ich als Journalist in den Ausstand?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 65. Wie trenne ich Werbung von Information? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 66. Akzeptiere ich Geschenke und Vergünstigungen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 67. Von wem nehme ich publizistische Weisungen entgegen? . . . . . . . . . . . . 171 So funktioniert der Presserat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Presserat und Stiftungsrat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Beschwerden, Fristen, Nichteintreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Präsidium und Kammern, Stellungnahmen, Jahrheft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Veröffentlichung, Namensnennung, Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Aufgreifen von Fällen aus eigener Initiative . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Besuch von Kammersitzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Presserat und Gerichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Anhänge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 1. Journalistenkodex («Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»; 1999/2008). . . . . . . . . . . . . 178 2. «Richtlinien» zur «Erklärung» (1999/2015) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 3. Protokollerklärungen zur Interpretation des Journalistenkodex (2008). . . . . 193 5 m ht x. e d n h/i c at. er s s e pr w. w w p:// htt e h c s s e hi d en net et s e umundürdmedie dupubliqcuestion pubblicmoi emPubleiiknstanzf spositiopnourdes zionedeerlerecla eilsuissedelapressWEe-Conisiglionosv...r Wumor gt eühbtDeer SMcehedrwieFeirnzasegcrsehnaPfrfzeeuLsrnse?deVerCejnraoftonaülussrtgseneuilaBnhletilges.sestduivcesahssnwteeendrdtedeal'lnotéatnhqpsiriuq'eiglusinessootredasnevneaislcsiztesztmniàed,eéredndociitipo alld’sa.meieltlenitiacesats tadaneizm apmacaosèsm apmeditesedipntao.esiaricev Cons den Presserat r IlCdeigioncer 9:33 - c 1 at 1 er 01 Press edits 5.07.2 er cr 0 z ei w h c S 1 n o v 1 Eine wissenschaftliche Umfrage der Hochschule Winterthur bei über 1000 Medien- leuten aller Stufen und Regionen hat 2007 ergeben, dass nahezu alle den Schweizer Presserat kennen und für wichtig halten (www.presserat.ch/24550.htm). Doch in der täglichen Redaktionsarbeit nutzen ihn nur wenige. Dieses praktische Defizit geht der Presserat mit diesem Ratgeber an: Er listet die wichtigsten Journalistenfragen auf und beantwortet sie nutzerfreundlich – mit Beispielen aus seiner Entscheidpraxis. Der Ratgeber entwächst der Arbeit des Presserats, es geht mithin um Medienethik. Einige Male verweisen wir knapp auch auf Gesetzartikel – also auf Medienrecht –, namentlich dort, wo Gerichte unsere Fragen anders beantworten als der Presserat. Der Schweizer Presserat besteht seit 1977. Sein Auftrag: Beschwerden entgegenneh- men und beurteilen, ob der Journalistenkodex verletzt ist. Seine Richtschnur ist eben dieser Kodex, die «Erklärung der Pflichten und Rechte der [Schweizer] Journalis- tinnen und Journalisten» (Stand 2015, siehe Anhang). Die zugehörigen «Richtlinien» kommentieren den Kodex. Zu den Beschwerden formuliert der Presserat eine «Stel- lungnahme», worin er befindet, ob der Kodex verletzt ist oder nicht. Medienkader sind aufgefordert, die Entscheide des Presserats noch systematischer und häufiger als bisher in ihre Redaktionskonferenzen einzubeziehen. Das Bild des Schweizer Presserates eine schriftliche Befragung von Schweizer Medienschaffenden Institut für Angewandte Medienwissenschaft IAM an der Zürcher Hochschule Winterthur ZHW 8 Prof. Dr. phil. Vinzenz Wyss Lukas Tschopp, dipl. Kommunikator FH Christian Wüthrich, dipl. Kommunikator FH Winterthur, Juni 2007

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So arbeiten Journalisten fair. Was Medienschaffende wissen müssen. Ein Ratgeber des Schweizer Presserats. Peter Studer und Martin Künzi.
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