Sicherheitsbelehrung Verhalten in Laboren Arbeiten im S1-Labor Institut für Phytopathologie der CAU 2009 Warum? Zur Vermeidung von Unfällen. Zur Vermeidung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen Ursachen für Unfälle: Gefahren, die ausgehen von - menschlichem Verhalten, - Geräten und - Gefahrstoffen. Was sind Gefahrstoffe? Nach § 3a ChemG werden als Gefahrstoffe Stoffe oder Zubereitungen bezeichnet, die folgende Eigenschaften besitzen: • explosionsgefährlich • fortpflanzungsgefährdend • brandfördernd • erbgutverändernd • hoch- oder leicht- oder • umweltgefährlich entzündlich sonstige chronisch schädigen- • sehr giftig oder giftig oder • de Eigenschaften gesundheitsschädlich obige Eigenschaften entstehen • ätzend, reizend • lassen oder freisetzen sensibilisierend • krebserzeugend • Die Aufnahme dieser Stoffe in den menschlichen Körper kann • durch Einatmen über die Lunge, • durch Resorption durch die Haut sowie • über die Schleimhäute und • den Verdauungstrakt erfolgen. Zutritt für Unbefugte verboten ACHTUNG: Die Zutrittserlaubnis ist an den Labortüren vermerkt. Rauchen verboten Essen, Trinken verboten und Schnupfen ACHTUNG: Lebensmittel dürfen nicht im Labor aufbewahrt werden. Im Labor ist ein Laborkittel zu tragen. Bei Arbeiten, bei denen Gefahrstoffe in die Augen gelangen können ist eine Schutzbrille zu tragen. Brillenträger müssen eine optisch korrigierte Schutz- brille oder eine zugelassene Überbrille tragen. Im Labor darf nur festes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden. Die Labortüren sind bei Abwesenheit stets abzuschließen. Nie automatischen Schließer aushängen oder Keil unterlegen! Mäntel, Jacken, Taschen etc. sind nicht im Labor aufzubewahren. Aus Sicherheitsgründen ist das Arbeiten im Labor nur werktags zwischen 7.30 und 18.00 Uhr gestattet. Notwendige Arbeiten außerhalb dieser Zeit bedürfen einer gesonderten schriftlichen Genehmigung (Betreuer und Laborleiter/in). Bei Arbeiten außerhalb der normalen Zeit ist die Anwesenheit von mindestens zwei Personen erforderlich. Auch der Einsatz von Spritzmitteln erfordert die Anwe- senheit einer zweiten Person. S1-Labor 1. Während der Arbeitszeit muß ein Abluft- und Zuluft- system pro Labor eingeschaltet werden und dauerhaft in Betrieb sein. 2. Die Labortüren zu den Fluren müssen außer zum Be- treten und Verlassen der Räume geschlossen bleiben, um den Unterdruck aufrecht erhalten zu können. 3. Die Fenster in den Laboren müssen aus dem gleichen Grund geschlossen sein. Das Sichtfenster dient der Sicherheit der in dem hinter der Tür liegenden Raum arbeitenden. Es darf nicht be- klebt oder die Sicht durch andere Gegenstände wie Gar- dinen oder Aufkleber beeinträchtigt werden. Mitführen von Tieren verboten ACHTUNG: Auch Kinder dürfen aus Sicher- heitsgründen nicht ins Labor.
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