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sc. im Fall David Joris PDF

648 Pages·2013·52.96 MB·Italian
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DIE AMERBACHKORRESPONDENZ IM AUFTRAG DER KOMMISSION FÜR DIE ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK DER UNIVERSITÄT BASEL BEARBEITET UND HERAUSGEGEBEN VON ALFRED HARTMANN f XI. BAND DIE BRIEFE AUS DEN JAHREN 1559-1562 AUFGRUND DES VON ALFRED HARTMANN GESAMMELTEN MATERIALS BEARBEITET UND HERAUSGEGEBEN VON BEAT RUDOLF JENNY UELI DILL UND UNTER MITARBEIT VON LORENZ HEILIGENSETZER ERSTER HALBBAND: 1559-30. SEPTEMBER 1560 MIT EINEM ANHANG UND FÜNF TAFELN BASEL VERLAG DER UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK 2010 U ! % % Publiziert mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Gedruckt in einer Auflage von 300 Exemplaren © 2010 by Universitätsbibliothek Basel Satz: Miijam T. Jenny Dom, Basel Herstellung: Schwabe AG, Dmckerei, Muttenz/Basel Printed in Switzerland ISBN Band XI (broschierte Ausgabe): 978-3-7965-1844-7 ISBN Band XI (Leinenausgabe): 978-3-7965-1859-1 In Kommission bei Schwabe Verlag Basel www. schwabe. ch In dankbarem Gedenken an DR. ELSE-LILLY ETTER (1935-2004) und DR. HANS GEORG OERI (1916-2005) für ihre ebenso unentbehrliche wie selbstlose altphilologische Mitarbeit an der Amerbachedition VORWORT Was in der Vorrede zum Band X der Amerbachkorrespondenz ausge- fuhrt ist, behält mutatis mutandis seine Gültigkeit auch für den Band XI. Dies gilt insbesondere für die Feststellungen, die dort über Bonifacius und seinen noch stets fern der Heimat studierenden Sohn Basilius und ihr nicht unproblematisches Verhältnis gemacht wurden. Selbstverständ­ lich bedarf es jedoch einiger ergänzender Erläuterungen zum Editori- schen und zum Inhalt. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nun entsprechend heutiger Editionspraxis erstmals alle Adressen als integrierender Bestandteil der Briefe abgedruckt sind. Ferner ist die Aufteilung von Band XI zu begründen, da für sie scheinbar beliebig der Oktober des Jahres 1560 gewählt wurde. Der Grund hierfür ist in der Sache selbst zu suchen, nämlich im historischen Faktum, dass sich Basilius im Herbst dieses Jahres - nach Absolvierung eines damals für die deutschen Juristen üb­ lichen Praktikums am Reichskammergericht in Speyer und nach seiner anschliessenden Promotion per saltum in Bologna - endlich definitiv in Basel im väterlichen Haus niederliess und im Frühjahr 1561 heira­ tete. Dies hat einschneidende Folgen für die Struktur des Briefnachlas- ses: Denn nun fällt der einzige fast vollständig erhaltene BriefWechsel, der seit September 1552 gleichsam das Rückgrat und Herzstück der Amerbachkorrespondenz bildet, nämlich die zwischen Vater und Sohn gewechselten Briefe, weg. Daraus folgt, dass nun neben vielen Einzel­ stücken - in zunehmendem Mass Bittgesuche, für welche die Bezeich­ nung «Briefwechsel» ohnehin untauglich ist - fast nur noch Zeugnisse brieflicher Kommunikation übrigbleiben, deren eine Hälfte, nämlich die Schreiben von Vater und Sohn Amerbach, fast ausnahmslos fehlt. Dieser Zäsur geht allerdings ein besonders intensives und in seiner Art einmaliges Finale epistolarischen Austausches voraus. Es besteht aus den Briefen, die seit Januar 1560 zwischen Speyer und Basel ge­ wechselt werden, wobei als bereicherndes Novum hinzukommt, dass nun neben dem Vater sowohl der zukünftige Schwiegervater des Basi­ lius, der Oberstzunftmeister Jakob Rudin, und der Schwager in spe, Dr. med. Johannes Huber, sowie z.B. der ehemalige Präzeptor C. S. Curio und insbesondere der seit seiner Heimkehr aus Padua neuge­ wonnene Intimus, Dr. med. Theodor Zwinger, Briefpartner des Basi­ lius sind. Bedauerlicherweise gehört die Braut Esther Rudin nicht dazu: Offensichtlich musste sie sich damit begnügen, von Basilius an Dritt­ personen gerichteter Briefpost Kenntnis zu nehmen, diese gelegent­ VI lieh zu küssen und dem Bräutigam durch Angehörige Grüsse und Zei­ chen ihrer Sehnsucht zukommen zu lassen. Ein Faktum, das darin seine Parallele findet, dass Briefe von Basilius’ Schwestern und die Antwor­ ten darauf zwar nachgewiesen, aber nicht erhalten sind, so dass auch diese, gleich ihrer Mutter, als Persönlichkeiten nicht fassbar werden. Ein kleiner erfreulicher epistolographischer bzw. postalischer Neben­ effekt von Basilius’ Aufenthalt in Speyer ist das vorübergehende Auf­ tauchen des aus Liestal stammenden Strassburger Ratsschreibers Hein­ rich Walther: Er ist der Vertrauensmann, der die Briefe, die zwischen Speyer und Strassburg auf der Brüssel und Wien verbindenden neuein­ gerichteten Post spediert werden, mit privaten Boten nach Basel wei­ terleitet oder von Basler Boten empfängt und nach Speyer weiterspe­ diert. Leider klafft jedoch ausgerechnet in der damaligen Korrespondenz zwischen Vater und Sohn eine bedauerliche Lücke: Während Basilius alle die Heirat betreffenden Partien in seinen letzten Briefen aus Bourges in schonender Weise einfach unleserlich gemacht oder weggeschnitten hat (AK X/2, Nr. 4308 und 4323), scheint er nach dem Tod des Vaters alle aus Speyer an diesen gerichteten und wohl vor allem die hinausge­ zögerte Heimkehr und die Heirat betreffenden Briefe vernichtet zu ha­ ben (vgl. AKX/1, Nr. 4159, Anm. l;AKX/2,Nr. 4376, Anm. 14). Dabei ist ihm entgangen, dass ein Konvolut mit entsprechenden Briefkonzep­ ten im Wust seiner heute in C Via 54 enthaltenen Briefentwürfe liegen­ blieb, darunter auch der Entwurf eines Schreibens an den Vater! Einer­ seits zwar ein überlieferungsgeschichtlicher Glücksfall, anderseits wegen der Scheusslichkeit der genannten Konzepte für die Editoren, um mit Alfred Hartmann zu sprechen, eher «ein Verhängnis» und zwar sowohl hinsichtlich der Probleme, die sich bei der Entzifferung wie vor allem auch bei der typographischen Gestaltung ergaben. Die Briefe hingegen, die der Vater nach Speyer schreibt, lassen des­ sen ungeschmälerte geistige Frische und intellektuelle Präsenz bei zuneh­ mender körperlicher Schwäche erkennen. Sie enthalten u.a. nochmals zwei beachtenswerte juristische Statements, eines über das Reichskam­ mergericht insgesamt (AK XI/1, Nr. 4500) und eines über den Antago­ nismus zwischen akademischer und forensischer Jurisprudenz (AKXI/1, Nr. 4511). Im Vordergrund steht jedoch stets die «imbecillior valetu- do» und der nun unweigerlich bevorstehende, als Übergang ins besse­ re Jenseits sogar ersehnte Tod, doch damit verbunden die fast auf den Knien vorgebrachte Bitte, der Sohn möge endlich heimkehren, damit der Vater sein Haus bestellen und dem Sohn mit warmer Hand das Er­ be und die ihm anvertraute Erasmusstiftung übergeben könne. Dras­ tisch führt er Letzterem vor Augen, wie er, durch sein Augenleiden (ver- VII Hiutlich grauer Star) beeinträchtigt sowie von Kopfweh geplagt und sich nach Ruhe sehnend, von endlosen Amtsgeschäften fast erdrückt wird (AKX1/1, Nr. 4550). Dass ein solches die Beratung des Basler Schieds­ richters im Souveränitätsstreit zwischen Bern und Genf war, ergibt sich eindeutig allerdings nur aus AK XI/1, Anhang Nr. 1, und auch sein - für den Rat einmal mehr ebenso unverzichtbarer wie massgebender Einsatz im David-Joris-Prozess ist nur ganz am Rande brieflich doku­ mentiert (AKKIH, Nr. 4409, Vorbem.; Nr. 4438, mit Komm.). Dank Basilius’ Rückkehr ging des Vaters Wunsch nach Kontinuität in Erfüllung, womit aus heutiger Sicht zwar die erste Voraussetzung für das, was man als Amerbach-Briefiiachlass bezeichnet, gegeben war. Dies jedoch insofern unter tragischen Umständen, als Bonifacius kurz vor seinem unerwartet eingetretenen eigenen Tod erleben musste, wie man Schwiegertochter und Enkel zu Grabe trug und der ersehnte Fort­ bestand der Familie inftage gestellt war. Am Ende des Bandes XI/2 wer­ den deshalb mehrere zeitlich über Bonifacius’ Tod hinausreichende Brie­ fe zu finden sein, worin einerseits Basilius diese Ereignisse, insbesondere den Heimgang des Vaters (jedoch nicht dessen Beisetzung in der Kar­ tause), schildert und anderseits Freunde des Vaters oder des Sohnes ehe­ malige Kommilitonen kondolieren und dabei den Verstorbenen würdi­ gen. Hierzu gehören auch einzelne Briefe, die post mortem aus der Feme noch an den Verstorbenen gerichtet sind. In krassem Gegensatz zu dem, was mit den Todesfällen über Basili­ us hereinbrach und ihn beinahe aus der Bahn warf, stehen die teilweise erhaltenen Briefe, die er noch kurz zuvor aus Speyer mit Theodor Zwin­ ger gewechselt hatte. Sie sind durch eine jokos-freche studentische «lit­ terarum confabulatio» geprägt, wie der ehemalige Kommilitone Phi­ lipp Geuder aus Nürnberg gelegentlich feststellt. Ihre konkrete Thematik: Esther Rudin, daneben die Suche Zwingers nach einer Frau, die einzel­ nen Ehekandidatinnen, sowie Basler Zeitgenossen, die man dem Spott preisgibt, von dem selbst Bonifacius nicht ganz verschont bleibt. Der oft ausufemde briefliche Dialog, der eindeutig Fortsetzung des coram geführten Gesprächs ist (gelegentlich als «kurtzwilarare» bezeichnet), reicht von witzig-elegant-hochgelehrt bis zu derb-erotisch-schamlos. Da solches im sittenstrengen reformierten Basel fehl am Platze ist, be­ dient man sich der Sprachmischung, die aus der anrüchigen italieni­ schen Makkaroni-Poesie übernommen ist, und greift zu Verschleierun­ gen und Zweideutigkeiten, die für die Kommentierung zum Teil nicht vollständig aufzuschlüsseln waren. Es wird jedoch klar, dass hier ein­ zigartige Zeugnisse für eine - insbesondere aus Italien importierte - li- bertinisch-studentische Subkultur vorliegen, die in Basel nicht praktika­ bel war. An ihr dürfte der «melancholicus» Basilius unvermeidlicherweise Vili teilgehabt haben, jedoch wohl eher passiv als aktiv. Dies lassen seine eher unbeholfenen Antworten, die sich bald juristischer Beweisführun­ gen, bald italienischer belletristischer Vorlagen bedienen, vermuten, wenn man sie mit den von Zwinger mit leichter Hand hingeworfenen, gelegent­ lich sogar in gebundene Form hinüberwechselnden glänzenden Ergüs­ sen vergleicht. Dafür indessen, dass der Vater davon eine Ahnung hat­ te, gibt es keine Belege. Doch wurde auch er nebst Basilius gelegentlich durch Zwinger mit poetischen Billetten beglückt, die nun - zusammen mit Bitt-, Dank- und Gratulationsschreiben in Versform aus studenti­ scher Feder - als zusätzliche briefpoetische Variante die Sammlung be­ reichern. Doch ist nicht zu übersehen, wie zurückhaltend Basilius in seinen Briefen an den Vater nur schon mit dem Nennen von Kommilitonen umgeht und dies in Speyer sogar so weit treibt, dass der Vater moniert, nichts zu erfahren über Freunde, deren Anwesenheit in Speyer ihm be­ kannt ist und die er grüssen lässt. Glücklicherweise wird diese Lücke in Band XI dadurch geschlossen, dass nun in zunehmendem Masse Briefe von ehemaligen Studienfreunden vorliegen, welche sich diese Selbst­ zensur nicht auferlegten, deshalb von Namen geradezu wimmeln und je auf ihre eigene Weise das reichlich bieten, was Basilius dem Vater vorenthält: Pulsierendes Leben, theatrum vitae humanae! Auf Umwe­ gen rückt somit einerseits Basilius ohne sein Zutun stark in den Vor­ dergrund, anderseits wird es zur ebenso reizvollen wie zeitraubenden Aufgabe der Herausgeber, all diese Juristen der zweiten oder gar drit­ ten Humanistengeneration zu identifizieren und ihre Lebensläufe - z.T. erstmals - nachzuzeichnen. Ein besonders schönes Beispiel hierfür ist der aus den Niederlanden stammende, für die Augsburger Kreditgeber am französischen Hof tätige Jurist und «Wirtschaftsdiplomat» Johan­ nes Lobbetius. Der Schlussband der Amerbachkorrespondenz wird da­ durch in zunehmendem Masse zur reichhaltigen Quelle für die Ge­ schichte des akademischen, insbesondere juristischen Studiums (vor allem auch in Bourges, wo es damals noch keine deutsche Nation mit eigener Matrikel gab, jedoch Grabmäler für daselbst verstorbene deut­ sche Studenten zu errichten waren, u.a. mit Hilfe des Basilius) und des Juristenstandes in Deutschland im zweiten und dritten Drittel des 16. Jahrhunderts. Fast nebenbei laufen natürlich zahlreiche, leider meist nur zur Hälf­ te erhaltene Briefwechsel mit Bonifacius weiter, so z.B. diejenigen mit Francois Hotman, mit Hieronymus Oberried (verbunden mit Briefkon­ takten zu den Brüdern Kindsvatter zwecks Beschaffung von Augenwas­ ser), mit dem Marchese d’Oria, sporadisch wie bisher mit Vergerio, zu dem ausnahmsweise ein Anwortkonzept vorliegt, das zu den bedeutends­ IX ten Briefzeugnissen des alten Bonifacius zählt (AKXHl, Nr. 4441). Fer­ ner weiterhin und sporadisch mit dem Schwager Alban Fuchs und der Cousine Amalie Rechburger, deren Schreiben nach wie vor eine Perle weiblicher Epistolarik sind. Ganz am Schluss taucht als letzte Berei­ cherung noch der junge, schon 1564 von der Pest hinweggeraffte Bas­ ler Jurist (Hans) Martin Huber als Briefpartner der beiden Amerbach auf, damals ebenfalls Praktikant in Speyer. Es sind vornehmlich seine Schreiben, die nun endlich manches, auch Unerfreuliches, über Speyer, den ehemaligen Gastgeber des Basilius daselbst, das Treiben der dor­ tigen Praktikanten und das Kammergerichtspersonal berichten. Fast als Kuriosum, jedoch als Dokumentation von unschätzbarem Wert können die ausschliesslich deutschen Briefe des Freiherm Hans Ungnad gel­ ten, jenes ehemaligen hohen habsburgischen Beamten und Generals im Türkenkrieg, der als Neugläubiger die Steiermark verlassen hat und zu­ erst nach Sachsen und anschliessend nach Württemberg emigriert ist: Sie weisen allerdings, im Gegensatz zum d’Oria-Briefwechsel, phan­ tomhafte Züge auf, indem sich die beiden Briefpartner einerseits nie begegnet sind und weil sich anderseits Ungnad als strikter Anhänger der Confessio Augustana vom konfessionellen Status Basels, wo er sich mithilfe Amerbachs im Württembergerhof niederlassen will, kein rea­ listisches Bild machte. Die umfassende Kommentierung dieser bisher von der Forschung übersehenen Briefe, die zum guten Teil Lorenz Hei­ ligensetzer zu verdanken ist, forderte zahlreiche neue Aspekte zur Bio­ graphie, zum Gedankengut und zum reformatorischen Publizistikun- temehmen Ungnads zutage. Auf die Masse der vielen Einzelstücke kann hier nur generell ver­ wiesen werden. Es sind meist Bittbriefe um Almosen oder um Stipen­ dien aus der Erasmusstiftung - darunter gelegentlich Poetica von z.T. bemerkenswerter Qualität als Belege für solide artistische Ausbildung - oder Gesuche von auswärtigen Adligen um Rechtsgutachten. Zwar formal und inhaltlich oft eher belanglos, zwingen sie trotzdem zur Iden­ tifikation der Absender und fuhren so häufig zu biographischen Trou- vaillen oder zu bisher nicht dokumentierten oder nicht beachteten Vor­ gängen im Rahmen des akademischen Basel. Hervorzuheben wären diesbezüglich etwa der Basler Aufenthalt des Justus Velsius oder der theologische Streit mit dem Artistenprofessor Johannes Hospinian, in dem Bonifacius einmal mehr mit Erfolg zu vermitteln hatte. Ganz an­ ders der Fall des glücklosen Basler Prädikanten Johannes Hägelin: Hier galt es, der Biographie eines gescheiterten Basler Studenten und lebens­ länglichen «Kunden» der beiden Amerbach als akademischem Prole­ tarier anhand von zeitraubenden Recherchen die gleiche Behandlung zuteil werden zu lassen, wie derjenigen eines arrivierten Akademikers.

Description:
Marius Nizolius (Mano Nizzoli) (1498-1566) aus Brescello am Po (ca. 20 km. -dich von Mai 1557) mehr fach Bezug nimmt (Chmel, wie Anm. 5, S. 338-346 = Loserth, wie Anm. 5, S. 575- . mano Polonus, episcopus Varmiensis, proximo superiore anno contra Brentium et Ver- gerium Coloniae edidit.
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