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Römisches Recht PDF

652 Pages·1987·45.136 MB·German
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Enzyklopadie der Rechts- und Staatswissenschaft Begriindet von F. von Liszt und W Kaskel Herausgegeben von H. Albach . E. Helmstadter . H. Honsell P. Lerche' D. Norr Abteilung Rechtswissenschaft Romisches Recht Aufgrund des Werkes von Paul Jors . Wolfgang Kunkel Leopold Wenger in Vierter Auflage neu bearbeitet von Heinrich Honsell . Theo Mayer-Maly Walter Selb Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York London Paris Tokyo Professor Dr. HEINRICH HONSELL Professor Dr. THEO MAYER-MALY Institut fUr Romisches Recht, luristische Dogmengeschichte und Allgemeine Privatrechtsdogmatik, Universitat Salzburg, WeiserstraBe 22, A-S020 Salzburg Professor Dr. WALTER SELB Institut fUr Romisches Recht und Antike Rechtsgeschichte, Universitat Wien, Schottenbastei 10-16, A-I01O Wien ISBN-13: 978-3-642-64875-5 e-ISBN-13: 978-3-642-61576-4 DOl: 10.1007/978-3-642-61576-4 CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek Enzyklopadie der Rechts-und Staatswissenschaft/begr. von F. von Liszt u. W. Kaskel. Hrsg. von H. Albach ... - Berlin; Heidelberg; New York; London; Paris; Tokyo: Springer Teilw. hrsg. von W. Kunkel ... - Teilw. hrsg. von P. Lerche; D. Norr.- Teilw. Nachdruck d. von E. Kohlrausch ... hrsg. Bd.- Teilw. mit d. Erscheinungsorten Berlin, Heidelberg, New York. - Teilw. mit d. Erscheinungsorten Berlin, Heidelberg, New York, Tokyo NE: Liszt, Franz von [Begr.]; Albach, Horst [Hrsg.]; Lerche Peter [Hrsg.]; Kunkel, Wolfgang [Hrsg.]; Kohlrausch, Eduard [Hrsg.] Abteilung Rechtswissenschaft. Romisches Recht. - 4. Aufl. - 1987 NE:Abt. Romisches Recht/aufgrund d. Werkes von Paul Jors, Wolfgang Kunkel und Leopold Wenger. - 4. Aufl./ neu bearb. von Heinrich Honsell ... - Berlin; Heidelberg; New York; London; Paris; Tokyo: Springer, 1987. (Enzyklopadie der Rechts- und Staatswissenschaft: Abteilung Rechtswissenschaft) NE: Kunkel, Wolfgang [Begr.]; Honsell, Heinrich [Bearb.] Dieses Werk ist urheberrechtlich geschiitzt. Die dadurch begriindeten Rechte, insbesondere die der Obersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfiltigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Verviel filtigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. Septem ber 1965 in der Fassung vom 24. Juni 1985 zulassig. Sie ist grundsatzlich vergiitungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1935, 1949 and 1987 Softcover reprint of the hardcover 4th edition 1987 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daB so1che Namen im Sinne der Warenzeichen-und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten waren und daher von jedermann benutzt werden diirften. Gesamtherstellung: Briihlsche Universitatsdruckerei, GieBen 2142/3130-543210 Vorwort zur vierten Auflage WOLFGANG KUNKEL hat fUr die Arbeit an dieser Neuauflage die Weichen noch selbst gestellt. Zunachst sollte JUAN MIQUEL das Werk iiberarbeiten. Als sich herausstellte, daB ihm kein zureichender Bibliotheks- und Institutsapparat zur VerfUgung stand, haben die drei Unterzeichneten die Aufgabe iibernommen. Wenngleich sie versucht haben, die Aussagen der einzelnen Abschnitte aufeinander abzustimmen, tragt doch jeder von ihnen die wissenschaftliche Verantwortung fUr seinen Beitrag allein. Es wurden bearbeitet von HONSELL die §§ 28-36, 39-49, 87-187; von MAYER MALY die §§ 25-27,37-38,50-86; von SELB die §§ 1-24 und Anhang §§ 1-34. Wir schlagen vor, das Werkje nach Bearbeiter mit KUNKEL/HoNSELL, KUNKEL/ MAYER-MALY oder KUNKEL/SELB zu zitieren. KUNKEL hat jene Auflage, mit der er den Charakter dieser Darstellung gepragt hat, namlich die zweite, 1935 zur Zeit der Hochbliite der Interpolationenforschung vorgelegt. Es spricht fUr sein FeingefUhl im Umgang mit den Quellen, daB sich die Bearbeiter der 4. Auflage nur in wenigen Fallen veranlaBt gesehen haben, von Interpolationsvermutungen abzuriicken. KUNKELS Grundgedanken treu zu bleiben, waren sie durchgehend bemiiht. Urn den Umfang in Grenzen zu halten und den heutigen Studenten als Leser zu gewinnen, wurde manche fiir studentische Leser minder wichtige Diskussion von Einzelfragen gekiirzt oder ganz weggelassen. Hingegen wurde der Bezug zum geltenden Recht verstarkt. 1m iibrigen wurde KUNKELS Konzeption nach Moglichkeit beibehalten. Ledig lich der romische ZivilprozeB hat eine vollig neue Darstellung erhalten, die sich von derjenigen WENGERS fundamental unterscheidet und iiber einen bloBen GrundriB hinausgeht. Mit der Informations-und Dokumentationsleistung der Handbiicher von MAX KASER kann und will sich die vorliegende Darstellung nicht messen. Die reichen Literaturhinweise, die KASER gibt und die an absolute Vollstandigkeit heran reichen, zu wiederholen, ware smnlos gewesen. Daher werden aus der Zeit vor 1970 nur die wichtigsten oder fUr eine bestimmte Auffassung kennzeichnenden Werke angefUhrt. Fiir die neuere Zeit wird relative Vollstandigkeit angestrebt, aber wohl nicht erreicht. Die miihevolle Herstelhmg des maschinenschriftlichen Textes haben un sere Sekretarinnen HEDWIG GRUBER, MAGDA NOVAK und CLAUDIA ERKINGER in dankenswerter Weise erledigt. VI Vorwort zur vierten Auflage Fur die Hilfe bei der Beschaffung von Literatur, dem Lesen der Korrekturen und der Anfertigung der Register danken wir unseren Mitarbeitern Dr. PETER MADER, Dr. ALFONS BURGE, Dr. MARGARETHE BECK-MANNAGETTA, Dr. INGRID WINDISCH, Dr. ANDREA HOLZ-DAHRENSTAEDT sowie den Herren BERNHARD SCHERL und ANTON MEINHART. Salzburg und Wien, im Sommer 1986 HEINRICH HONSELL THEO MAYER-MALY WALTER SELB Inhaltsverzeichnis Erster Teil Entstehungsquellen und Entwicklungsfaktoren des romischen Privatrechts § 1. Vorbemerkung. . . 1 Erstes Kapitel Quellen der Rechtsbildung I. Gewohnheitsrecht . 2 § 2. Gewohnheitsrecht . . . . . 2 II. Die sogenannten leges regiae . . . 4 § 3. Die sogenannten leges regiae . 4 III. Die Zw6lftafeln. . . . . . . . . 4 § 4. Die Zw6lftafeln . . . . . . 4 IV. Die Volksgesetzgebung in der Zeit nach den Zw6lftafeln 7 § 5. Die Volksgesetzgebung in der Zeit nach den Zw6lftafeln . 7 V. Magistratische lurisdiktion . 11 § 6. Wesen der lurisdiktion . . . 11 § 7. Die Edikte . . . . . . . . 11 § ~. Zivilrecht und Honorarrecht . 13 VI. Senatsbeschliisse . . . 15 § 9. Senatsbeschliisse . . . . . . 15 VII. Die Kaisergesetzgebung . . . . . 16 § 10. Rechtsgrundlage und allgemeine Entwicklung der Kaisergesetzgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 § 11. Erscheinungsformen der Kaisergesetzgebung bis auf Diocletian. 18 § 12. Die Kaisergesetzgebung der Spatzeit . . . . . . . . . . . . 21 Zweites Kapitel Rechtswissenschaft und Rechtsfortbildung I. Die lurisprudenz der republikanischen Zeit. 22 § 13. Die Rechtskunde der ponti/ices. . . . 22 § 14. Die lurisprudenz der spaten Republik . 24 VIII Inhaltsverzeichnis II. Die klassische lurisprudenz. . . . . . . . . . . . . . . . 26 § 15. Die iiuBeren Bedingungen ihrer Teilnahme an der Rechtsfortbildung . . . . . . . . 26 § 16. Die klassische Rechtsliteratur und ihre Bedeutung 28 § 17. Die Individualitiit der klassischen luristen 30 III. Die nachklassische Rechtswissenschaft . . . 36 § 18 .. Die nachklassische Rechtswissenschaft 36 Drittes Kapitel Das Recht der Spiitzeit I. luristenrecht und Zitiergesetze . . . . . . . . . . . . . . . 41 § 19. luristenrecht und Zitiergesetze . . . . . . . . . . . . . 41 II. Der Codex Theodosianus und die nachtheodosianischen Novellen 42 § 20. Der Codex Theodosianus und die nachtheodosianischen Novellen 42 III. Kodifikationen des romischen Rechts in den Germanenreichen des Westens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 43 § 21. Kodifikationen des romischen Rechts in den Germanenreichen des Westens. . . . . . . . 43 IV. Die justinianische Gesetzgebung. . 44 § 22. Geschichtlicher Hintergrund . 44 § 23. Die einzelnen Werke 46 § 24. Die Novellen . . . . . . . 48 Zweiter Teil Allgemeine Lehren des Privatrechts Erstes Kapitel Recht ond Privatrecht § 25. Begriff des Rechts und des Privatrechts im objektiven Sinne 49 § 26. Der Geltungsbereich des romischen Rechts 51 § 27. Das ius gentium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Zweites Kapitel Personen I. Natiirliche Personen. . . 61 § 28. Der Begriff persona. 61 Inhaltsverzeichnis IX § 29. Familie. . . . . . . . . . . . . 62 § 30. Agnation und Geschlecht . . . . . 65 § 31. Blutsverwandtschaft und Schwiigerschaft 66 § 32. Sklaverei . . . . 66 § 33. Freilassung . . . 70 § 34. Capitis deminutio . 75 II. luristische Personen. . 76 § 35. Begriff der juristischen Person 76 § 36. Korperschaften und Stiftungen . 77 Drittes Kapitel Sachen § 37. Einteilungen und Arten der Sachen . 81 § 38. Teil, Zubeh6r und Frucht. . . . . 85 Viertes Kapitel Rechtsgeschiifte I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . 86 § 39. Zum Begriff des Rechtsgeschiifts . 86 § 40. Die Auslegung des Rechtsgeschiifts 87 § 41. Bedingung und Befristung . 91 II. Geschiiftsfiihigkeit. . . . . 94 § 42. Geschiiftsfiihigkeit . . . . 94 III. Formen der Rechtsgeschiifte . . 97 § 43. Wesen und Bedeutung der rechtsgeschiiftlichen Form 97 § 44. Negotia per aes et libram 98 § 45. Die Manzipation . 101 § 46. In iure cessio . . . . . 104 § 47. Die Stipulation 106 § 48. Schriftform und Urkundenwesen 109 IV. Stellvertretung . . . . . . . . . 111 § 49. Stellvertretung. . . . . . . 111 V. Unwirksamkeit der Rechtsgeschiifte 114 § 50. Einleitung. . . . . . . 114 § 51. Arten der Unwirksamkeit 115 § 52. Unwirksamkeitsgriinde . 116 § 53. Willensmiingel. . . . . 119 § 54. Heilung und Konversion 128 x Inhaltsverzeichnis Dritter Teil Sachenrecht Erstes Kapitel Besitz § 55. Bezeichnung und Wesen des Besitzes 131 § 56. Erwerb und Verlust des Besitzes . . 137 Zweites Kapitel Eigentum I. Wesen und Erscheinungsformen. . . . . . . . . . . . . . . . . 142 § 57. Der romische, insbesondere der friihromische Eigentumsbegriff. 142 § 58. Quiritisches Eigentum und in bonis habere; mehrschichtiges Eigentum . . . . . . . . 147 § 59. Das Miteigentum . . . . . 149 § 60. Eigentumsbeschrankungen. . 151 II. Erwerb und Verlust des Eigentums 154 § 61. Der Eigentumserwerb im allgemeinen 154 A. Abgeleiteter Erwerb des Eigentums . 156 § 62. Abgeleiteter Erwerb des Eigentums . 156 B. Urspriinglicher Erwerb des Eigentums 163 § 63. Die natiirlichen (originaren) Erwerbsarten 163 C. Eigentumserwerb durch Ersitzung 171 § 64. Ersitzung . . . . . . . . . . . . 171 § 65. Usus auctoritas und usucapio. . . . 173 § 66. Die klassische Ordnung der usucapio 175 § 67. Longi temporis praescriptio 178 § 68. Die Ersitzung im nachklassischen und im justinianischen Recht. 179 Drittes Kapitel Dienstbarkeiten I. Grunddienstbarkeiten 180 § 69. Eigenart und allgemeine Regeln 180 § 70. Einzelne Grunddienstbarkeiten . 183 II. Personliche Dienstbarkeiten 184 §71. Der NieBbrauch 184 § 72. Inhalt und Ausiibung des NieBbrauchs 186 § 73. Beschrankte personliche Dienstbarkeiten 188 Inhaltsverzeichnis XI III. Erwerb der Dienstbarkeiten . 189 § 74. Erwerb der Dienstbarkeiten 189 IV. Erl6schen der Dienstbarkeiten 191 § 75. Erl6schen der Dienstbarkeiten 191 Viertes Kapitel Erbzinsrechte § 76. Erbpacht, Emphyteusis 192 §77. Erbbaurecht . 194 Fiinftes Kapitel Pfandrechte I. Eigenart der Pfandrechte und geschichtliche Ubersicht 195 § 78. Eigenart der Pfandrechte und geschichtliche Ubersicht. 195 II. Sicherungsiibereignung (fiducia cum creditore) 200 § 79. Sicherungsiibereignung (fiducia cum creditore) 200 III. Pignus und hypotheca 201 A. Die einzelnen Arten 201 § 80. Faustpfand 201 § 81. Hypothek . 203 § 82. Pfandrechte ohne rechtsgeschiiftlichen Begriindungsakt 206 B. Mehrheit von Pfandrechten 207 § 83. Das Verhiiltnis mehrerer Pfandgliiubiger im allgemeinen . 207 § 84. Die Rangfolge der Pfandrechte . 208 C. Erl6schen von Pfandrechten 209 § 85. Erl6schen von Pfandrechten 209 IV. Pfandrechte an Rechten 210 § 86. Pfandrechte an Rechten . 210 Vierter Teil Obligationenrecht Erstes Kapitei Inhalt, Gegenstand und Entstehung der Obligation § 87. Die Obligation . . . . . . 212 § 88. Die Haftung des Schuldners 213

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