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Reislamisierung Und Familienrecht in Algerien: Der Einfluß Des Malikitischen Rechts Auf Den Code Algérien de la Famille PDF

152 Pages·2005·31.006 MB·German
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K S Silvia Kuske • Reislamisierung und Familienrecht in Algerien ISLAMKUNDLICHE UNTERSUCHUNGEN • BAND 205 begründet von Klaus Schwarz herausgegeben von Gerd Winkelhane KLAUS SCHWARZ VERLAG • BERLIN ISLAMKUNDLICHE UNTERSUCHUNGEN • BAND 205 Silvia Kuske Reislamisierung und Familienrecht in Algerien Der Einfluß des malikitischen Rechts auf den „Code Algérien de la Famille" K KLAUS SCHWARZ VERLAG • BERLIN • 1996 S Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Kuske, Silvia: Reislamisierung und Familienrecht in Algerien : der Einfiuss des malikitischen Rechts auf den „Code Algérien de la famille" / Silvia Kuske. - Berlin : Schwarz, 1996 (Islamkundliche Untersuchungen ; Bd. 205) ISBN 3-87997-257-5 NE: GT Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, das Werk oder einzelne Teile daraus nachzudrucken oder zu vervielfältigen. © Gerd Winkelhane, Berlin 1996. Klaus Schwarz Verlag GmbH, Postfach 41 02 40, D-12112 Berlin ISBN 3-87997-257-5 Druck: Offsetdruckerei Gerhard Weinert GmbH, D-12099 Berlin Inhaltsverzeichnis: Vorwort 1 1. Historischer Rückblick: Islam und Rechtsentwicklung in Algerien 3 1.1. Algerien bis zur Annexion durch die Osmanen 4 1.1.2. Der Islam maghrebinischer Ausprägung 6 1.2. Algerien als Teil des Osmanischen Reiches 8 1.3. Französische Besetzung und Kolonialisierung Algeriens 11 1.3.1. Verwaltung der "neuen französischen Provinzen" 14 1.3.2. Die Gesetzgebung unter der französischen Kolonialherrschaft 16 1.3.3. Veränderungen im Rechtssystem 17 1.3.4. Der Rechtsstatus muslimischer Algerier 20 1.3.5. Auswirkungen der Kolonialzeit auf die Situation der Frauen 21 1.4. Beginnender Nationalismus 23 1.5. Der Weg in die Unabhängigkeit 28 1.6. Resümee 30 2. Rahmenbedingungen für die Entstehung eines algerischen Familienrechts 33 2.1. Historische Entwicklung 33 2.1.1. Versuch einer Neudefinition der Rolle der Frau im unabhängigen Algerien 33 2.1.2. Die Gesetzentwürfe für ein algerisches Familienrecht (1963-1984) 35 2.2. Der religiös-historische Hintergrund 40 2.2.1. Die Bedeutung der Sarfa 40 2.2.2. Die mälikitische Rechtsschule 43 3. Vergleich des Code de la Familie mit den entsprechenden Passagen des mälikitischen Rechts 49 3.1. Juristische Definition der Ehe 51 3.2. Verlobung (jjitba) 52 3.3. Voraussetzungen und Grundelemente der Heirat 54 3.3.1. Heiratsalter 54 3.3.2. Die konstitutiven Elemente der Trauung 56 3.3.2.1. Zustimmung der Ehepartner (ridä") 56 3.3.2.2. Der Vormund (walt) 58 3.3.2.3. Die Zeugen (Sahidän) 63 3.3.2.4. Mitgift (mahr oder sadüq) 64 3.4. Polygynie 67 3.5. Akt und Bestätigung der Heirat ('aqd az-zawag wa-itbät) 70 -I- 3.6. Zusatzklauseln im Ehevertrag (iurüt) 70 3.7. Hinderungsgründe für eine Heirat 72 3.7.1. Absolute Hindernisse ohne zeitliche Beschränkung (mawäni' mu'abbada) . 72 3.7.2. Temporäre Hindernisse (mawäni' mu'aqqata) 74 3.8. Mangelhafte und nichtige Ehen (ankiha fäsida wa-ankiha bätila) 78 3.9. Rechte und Pflichten der Ehegatten 81 3.10. Auflösung der Ehe durch Scheidung 90 3.10.1. Die Verstoßung (taläq) 91 3.10.1.1. Die Haltung des CF zur Verstoßung 93 3.10.2. Die richterliche Scheidung (tatltq) 96 3.10.2.1. Richterliche Scheidung auf Initiative des Mannes 96 3.10.2.2. Richterliche Scheidung auf Initiative der Frau 97 3.10.2.3. Scheidungsgründe, die beide Ehepartner dazu berechtigen, vor Gericht die Auflösung der Ehe zu beantragen 101 3.10.2.3.1. Scheidung bei gegenseitigem Einverständnis der Ehepartner (taläq ridä'i) 101 3.10.2.3.2. Scheidung auf Grund eines unbotmäßigen Verhaltens (nuSüz) eines Ehepartners 102 3.10.2.3.3. Scheidung bei Streit Qjisäm) zwischen den Ehepartnern 102 3.10.3. Der Hui' 103 3.10.4. Verbindlichkeit der richterlichen Urteile 105 4. Reaktionen auf den CF vor und nach 1984 107 4.1. Die Position der Islamisten 108 4.1.1. Die islamistische Frauenbewegung 112 4.2. Die Position der nichtislamistischen Frauenbewegung 113 5. Fazit 119 Abkürzungsverzeichnis 121 Literaturverzeichnis 123 Index 140 - II - 1 Vorwort Die hier von mir vorgelegte wissenschaftliche Untersuchung zum algerischen Familienrecht, insbesondere zu dem 1984 verabschiedeten sogenannten Code de la Famille, wurde angeregt durch einen Vortrag von Khalida Messaoudi, einer in der algerischen Frauenbewegung engagierten algerischen Professorin, zum Thema "Le Code de la Famille: une décision politique", den sie 1992 in Tübingen hielt. Durch diesen Vortrag wurde mir die Bedeutung von Gesetzestexten für die Lage der muslimischen Frauen deutlich. Bei den derzeitigen Diskussionen in Europa zum Thema 'Frau im Islam', die sich überwiegend an Schlagwörtern wie Schleierzwang, Unterdrückung der Frau etc. festmachen, wurde der rechtliche Aspekt meines Erachtens bisher vernachlässigt. Besonders deutlich macht dies folgendes Zitat von Frau Messaoudi: La boucle est bouclée. Le Code de la Famille fait du statut d'infériorité de la femme, de son enfermement et de son exclusion de la vie sociale un élément fondamental. Un cadre juridique légitime à jamais l'infériorisation de la femme algérienne. Um diese Behauptung auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen, entschied ich mich dazu, die Situation der algerischen Frauen detailliert am Beispiel des algerischen Code de la Famille und seiner Entstehungsgeschichte zu untersuchen. Als Quelle dienten mir der Text des Code de la Famille selbst sowie mälikitische Rechtswerke. Zusätzlich habe ich Rechtskommentare zum algerischen Familienrecht herangezogen1 und von Europäern verfaßte Kommentare zum mälikitischen Recht. Leider ist die Quellenlage nur unzureichend, da durch die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Algerien zur Zeit weder Literatur vor Ort beschafft noch Einsicht in Rechtsakten genommen werden kann. Die im algerischen Familienrecht festgelegten Gesetze sind nur vor dem Hintergrund der vorangegangenen historischen Entwicklung der Rechtssituation in Algerien zu verstehen. Deshalb gebe ich zuerst einen Überblick über die islamische Geschichte Algeriens. Das zweite Kapitel stellt die der Verabschiedung des Code de la Famille vorangegangenen Diskussionen dar. Um die Heftigkeit dieser Diskussionen verständlich zu machen, lasse ich einen kurzen Abriß über die Bedeutung der Sarta für islamische Länder folgen. Anschließend zeige ich die wichtigsten Merkmale der mälikitischen Rechtsschule auf. Für den Vergleich selbst habe ich diejenigen Themen gewählt, die im Westen als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Stellung der Frau im Islam herangezogen werden: das Ehe- und das Scheidungsrecht. Dieser Vergleich bliebe aber unvollständig, wenn er nicht in seinem sozialen Kontext betrachtet würde. Deshalb An dieser Stelle möchte ich Herrn Prof. Dr. Martin Forstner danken, der mir freundlicherweise die algerischen Rechtskommentare zum Code de la Familie zur Verfugung gestellt hat. Ohne diese Hilfe hätte der Vergleich viel von seiner Aussagekraft eingebüßt. 2 stelle ich zum Schluß die Bedeutung dieses Rechts für die beiden Gegenpole der algerischen Gesellschaft dar: Frauenbewegung und Islamisten. Ich habe dieses Thema zum Gegenstand meiner Untersuchungen gemacht, weil es ein zentrales Konfliktfeld der aktuellen Auseinandersetzungen in Algerien behandelt. Die Diskussion um die rechtliche Stellung der Frau wird sehr emotional geführt. Für die westliche Welt ist es eines der plakativsten Themen, um unbesehen Vorurteile gegenüber der islamischen Welt tradieren zu können. In Algerien selbst ist es Teil des blutig geführten Kampfes um die zukünftige Ausrichtung der Politik, die auch die künftige Stellung der Frau in der algerischen Gesellschaft bestimmen wird. Die Umschrift des Arabischen orientiert sich an den Regeln der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, mit Ausnahme von Zitaten sowie im Deutschen geläufigen Begriffen und Ortsbezeichnungen. Arabische Pluralbildungen werden, wo es aus Gründen der leichteren Lesbarkeit angebracht ist, entsprechend der deutschen Schreibweise wiedergegeben (z.B. HaHfas statt >}ulafär). Allen Koranzitaten liegt die Übersetzung von Rudi Paret zugrunde.

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