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Rechtsstaatliche Bestrebungen im Absolutismus Preußens und Österreichs am Ende des 18. Jahrhunderts PDF

91 Pages·1961·3.158 MB·German
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ARBEIT SGEMEIN SCHAFT FüR FORSCHUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN GEI STESWI S SEN SCHAFTEN 78. Sitzung am 15. Februar 1961 in Düsseldorf ARBEITSGEMEINSCHAFT. FÜR FORSCHUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN GEI STE SWI S SEN SCHAFTEN HEFT 95 Hermann Conrad Rechtsstaatliche Bestrebungen im Absolutismus Preußens und Österreichs am Ende des 18. Jahrhunderts WESTDEUTSCHER VERLAG· KÖLN UND OPLADEN Das Bild Karl Anton von Martinis ist der Allgemeinen Deutschen Bibliothek 38. Band, 1. Stück, Berlin und Stettin 1779, entnommen. ISBN 978-3-663-00975-7 ISBN 978-3-663-02888-8 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-02888-8 © 1961 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen Gesamtherstellung : Westdeutscher Verlag . WALTER SCHMIDT-RIMPLER ZUM GOLDENEN DOKTORJUBILÄUM ZUGEEIGNET Inhalt Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 I Das Staats grundgesetz im aufgeklärten Absolutismus . 11 II Die rechtsstaatlichen Bestrebungen in Preußen. . 18 III Die rechtsstaatlichen Bestrebungen in Österreich. 27 IV Die neue Grundlegung des Privatrechts. 39 Schlußbemerkung . . . . . . . . . . . . 46 Summary. 48 Resume . . 49 Diskussionsbeiträge von Professor Dr. jur. Ulrich Scheuner, Protonotar Professor D. Dr. Georg Schreiber, Professor Dr. phil. Adam Wandruszka, Professor Dr. phil. Max Braubach, Ministerialrat Classen, Professor Dr. jur. Hans Peters, Professor Dr. phil. Walther Hubatsch, Landtagsabge ordneter Dr. jur. Joseph Bollig, Professor Dr. phil. Joseph HöjJner, Dr. Martin Herold, Professor Dr. jur. Hermann Conrad •.... 51 Abkürzungen ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch für die gesamten deutschen Erb länder der Österreichischen Monarchie von 1811. AGB Allgemeines Gesetzbuch für die Preußischen Staaten von 1791. ALR Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794. BGB Bürgerliches Gesetzbuch. GS Preuß. Gesetzessammlung HZ Historische Zeitschrift. JGS Gesetze und Verfassungen im Justizfache. NCC Novum Corpus Constitutionum etc. WGGB Bürgerliches Gesetzbuch für Westgalizien von 1797. ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch von 1907. ZRG Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. = Ger manistische Abteilung, Kan. Abt. = Kanonistische Abteilung. Vorwort Am 16. Oktober 1957 konnte ich in dieser Arbeitsgemeinschaft einen Vortrag über "Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten von 1794" haltenl• Damals war die Ausgabe der Vorträge des eigentlichen Verfassers des ALR von 1794, des Geheimen Ober-Justiz und Tribunalrates earl Gott/ieb Svarez (1746-1798), noch in der Vorberei tung. Diese Vorträge sind inzwischen in der Reihe der Wissenschaftlichen Abhandlungen dieser Arbeitsgemeinschaft erschienen2• Sie vermitteln ein klares Bild der Rechts- und Staatsanschauung in Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts, ermöglichen aber auch darüber hinaus, gewisse Parallel erscheinungen in Österreich eingehender zu würdigen und damit einen Bei trag zur Erkenntnis der Staatstheorie und Staatspraxis des sog. aufgeklärten Absolutismus in den beiden führenden deutschen Staaten beizusteuern. In beiden Staaten lassen sich rechtsstaatliche Bestrebungen nachweisen, die sogar einen nachhaltigen Einfluß auf das Privatrecht ausüben konnten. In den folgenden Darlegungen wird auf einige Gedankengänge des erwähnten Vortrages von 1957 zurückgegriffen werden müssen: einmal um das Gesamtbild der Entwicklung schärfer hervortreten zu lassen, ferner um einer neuerlichen stark politisch gefärbten These über die Bedeutung des ALR von 1794 und seiner Verfasser, vor allem C. G. Svarez', entgegen treten zu können. Vor wenigen Monaten ist in Ost-Berlin unter dem Titel "Allgemeines Landrecht und Klassenkampf. Die Auseinandersetzungen um die Prinzipien des Allgemeinen Landrechts Ende des 18. Jahrhunderts als Ausdruck der Krise des 1 Erschienen als Heft 77 der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Abteilung Geisteswissenschaften, Köln und Opladen 1958. Z Vorträge über Recht und Staat von earl Gottlieb Svarez (1746-1798), hg. von Hermann Conrad und Gerd Kleinheyer (Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeits gemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Band 17), Köln und Opladen 1960. 10 Vorwort Feudalsystems in Preußen" eine Schrift von Uwe-Jens Heuer erschienen3, der Svarez die Rolle eines feudalen Klassenkämpfers gegen die beginnende bäuerliche und bürgerliche Revolution zuweist. Der Verfasser erweckt den Eindruck, das im Zentralarchiv in Merseburg ruhende Original-Quellen material der Vorträge von Svarez benutzt zu haben. Doch läßt sich nach weisen, daß dies nicht geschehen ist. Lediglich ein Vortrag " Über den Zweck des Staats", den auch unsere Ausgabe enthält4, ist ausgewertet und zum Abdruck gebracht5• Trotzdem zeichnet Verfasser ein Bild von Svarez, das die Persönlichkeit des Verfassers des ALR von 1794 in einem zweifelhaften Lichte erscheinen läßt. Die nachfolgenden Darlegungen sollen - ohne im einzelnen auf die Ausführungen Heuers einzugehen, was an anderer Stelle geschehen wird 6-die wahre Bedeutung der Reformbestrebungen in Preußen im Rahmen der Gesamtentwicklung der Rechts- und Staatsauffassung des Absolutismus am Ende des 18. Jahrhunderts noch einmal herausstellen. 3 Erschienen im VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Zur Geschichte des ALR von 1794 siehe jetzt die Zusammenstellung des Schrifttums bei C. G. Svarez, Vorträge. Einleitung, S. XIII FN. 1. Zu den Anfängen der preußischen Gesetzgebung siehe jetzt auch Gerhard Buchda, über die verlorenen hallischen Konstitutionen zum Landrecht der Kurmark Brandenburg (1714), ZRG Germ. Abt. 69, 1952, S. 285ff. 4 C. G. Svarez, Vorträge, S. 639ff. 5 u. j. Heuer, a. a. 0., S. 277 ff. S In der Zeitschrift Recht in Ost und West. Rechtsstaatliche Bestrebungen im Absolutismus Preußens und Österreichs am Ende des 18. Jahrhunderts Von Prof. Dr. Hermann Conrad, Bonn I. Das Staatsgrundgesetz im aufgeklärten Absolutismus Die entscheidende Periode der Rechts- und Justizreform in Preußen unter der Regierung Friedrichs d. Gr. (1740-1786) wurde durch die Kabi nettsorder vom 14. April 1780 eingeleitet, in der der König anord<J.ete, "ein subsidiarisches Gesetz-Buch, zu welchem der Richter beym Mangel der Provinzial-Ge~etze recurriren kann", anzufertigen (NCC VI no 13 S. 1935ff.). Diese Kabinettsorder schuf die Grundlage für die Ausarbeitung des Allgemeinen Landrechtes für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, das am 1. Juni des gleichen Jahres in Kraft getreten ist. Wie kaum ein anderes Gesetzbuch seiner Zeit stand das ALR im politischen Spannungs feld. Das Ziel der preußischen Rechtsreformer war politisch bestimmt. Nach dem Willen seiner Verfasser sollte das Gesetzeswerk die rechts staatlichen Errungenschaften der Regierungszeit Friedrichs d. Gr. fest halten, mithin eine Art von Verfassung bilden, die nicht erst mit der Fran zösischen Revolution auf dem europäischen Kontinent allgemein zu einem Postulat werden konnte. In einem Vortrage vor der Mittwochsgesellschaft zu Berlin, der noch vor Verkündigung des preußischen Gesetzbuches und vor dem Ausbruch der Revolution in Frankreich am 1. April 1789 gehalten worden ist7, hat der eigentliche Verfasser des ALR von 1794, Carl Gottlieb Svarez (1746-1798)8, hervorgehoben, daß in einem Staate, der keine Grundverfassung kenne, eine allgemeine Gesetzgebung bestehen könne, die den Charakter eines Grundgesetzes trage, mithin den Gesetzgeber selbst binde: 7 "über den Einfluß der Gesetzgebung in die Aufklärung", bei C. G. Svarez, Vor träge, S. 634ff. 8 Grundlegend: Adolf Stö"lzel, earl Gottlieb Svarez. Ein Zeitbild aus der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts, Berlin 1885. Weiteres Schrifttum zur Biographie des Svarez bei C. G. Svarez, Vorträge, Einleitung, S. XIX FN. 10.

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