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Prüfungsfragen ABC Prüfung FCC-Berlin eV PDF

160 Pages·2013·1.05 MB·German
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Prüfungsfragen A-B-C Prüfung FCC-Berlin e.V. 12. Juni 2012 Gesamt_ABC_Pruefungsfragen_2012Juni12.doc Seite 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung A – Prüfung Luftrecht Navigation Meteorologie Aerodynamik Technik Verhalten in besonderen Fällen Menschliches Leistungsvermögen B – Prüfung Luftrecht Navigation Meteorologie Aerodynamik Technik Verhalten in besonderen Fällen Menschliches Leistungsvermögen C – Prüfung Luftrecht Navigation Meteorologie Aerodynamik Technik Verhalten in besonderen Fällen Verhalten in besonderen Fällen (Überland) Menschliches Leistungsvermögen Anhang: - Lösungsverzeichnis A-Prüfungs-Lösungen B-Prüfungs-Lösungen C-Prüfungs-Lösungen - Prüfungsformulare / Antwortbögen Theoretische A-Prüfung Theoretische B-Prüfung Theoretische C-Prüfung Gesamt_ABC_Pruefungsfragen_2012Juni12.doc Seite 2 Gesamt_ABC_Pruefungsfragen_2012Juni12.doc Seite 3 Vorbemerkung Hier soll kurz die Handhabung des Fragenkatalogs und die Durchführung der theoretischen ABC- Prüfung erklärt werden. Stichworte: - die Prüfung kann jeder Fluglehrer abnehmen. - der Fluglehrer wählt pro Fach 5 Fragen aus dem Fragenkatalog aus. - die Anzahl der Fragen beträgt bei sieben Fächern also insgesamt 35 Fragen - die Bearbeitungszeit beträgt 30 min. - die erlaubte Fehlerquote beträgt 85 % (von den 35 Fragen müssen also mindestens 30 Fragen richtig beantwortet werden) - die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Anmerkung: Die Fragennummern entsprechen den Nummern des offiziellen (amtlichen) PPL- Fragenkatalogs der DFS-Deutschen Flugsicherung (herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) in der Auflage 2009. Dies ist die z. Z. aktuellste Auflage. Viel Erfolg! im Juni 2012 Seite 4 A - Prüfung Seite 5 1. Luftrecht A-Prüfung Frage 1 (8747) Die Abkürzung ICAO steht für: A Internationale Vereinbarung zur Unterrichtung der Luftfahrer B Internationale Zivilluftfahrt-Organisation C Internationale Charterflug-Organisation D Internationale Vereinigung von Flugzeugführern Frage 3 (418) Die ICAO hat unter anderem folgende Aufgaben A erarbeitet Richtlinien und Empfehlungen für die internationale Zivilluftfahrt, die von den Mitgliedsstaaten zur Sicherheit und Vereinheitlichung in der Zivilluftfahrt umgesetzt und in nationales Recht überführt und angewendet werden sollen. B erlässt Gesetze und Verordnungen für die Weltluftfahrt. C erarbeitet Bestimmungen für die Luftfahrt mit Gesetzeskraft. D ist die Internationale Christliche Arbeiter Organisation und erarbeitet internationale Empfehlungen für die Gewerkschaften der Mitgliedsländer. Frage 4 (8750) Welche internationale Organisation wurde mit dem Abkommen von Chicago geschaffen A IATA B ICAO C IAOPA D IFALPA Frage 13 (8759) Der Luftfahrzeugführer hat die bei dem Betrieb eines Luftfahrzeuges festgestellten technischen Störungen A unverzüglich zu beheben. B nach der Landung der Luftaufsichtstelle oder Flugleitung zu melden. C im Bordbuch einzutragen. D dem Eigentümer des Luftfahrzeuges unverzüglich anzuzeigen. Frage 16 (8762) Wann ist das Bordbuch an Bord eines Luftfahrzeuges mitzuführen? A nur bei Überlandflügen B immer C nur in Ausnahmefällen D nur bei Schulbetrieb Frage 32 (8778) Welche Dokumente geben Auskunft über die Lufttüchtigkeit eines Flugzeuges? A die Bescheinigung der Landesluftfahrtbehörde B das Bordbuch C der Eintragungsschein D der Prüfschein oder die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) Frage 43 (8789) Luftfahrzeuge dürfen nur innerhalb bestimmter Betriebsgrenzen betrieben werden. Entnehmen kann der Luftfahrer die Angaben darüber aus dem A Bordbuch B Flughandbuch C Luftfahrthandbuch D Lufttüchtigkeitszeugnis Stand: 25.12.2011 Bearbeiter: Hendrischke Seite 6 1. Luftrecht A-Prüfung Frage 45 (8822) Ein Flugzeug und ein Segelflugzeug nähern sich auf Gegenkurs. Wer muss ausweichen? A Das Segelflugzeug B Das Flugzeug C Das schneller fliegende Luftfahrzeug D Beide nach rechts Frage 48 (8790) Die Forderung, dass sich jeder Luftfahrzeugführer als Teilnehmer am Luftverkehr so zu verhalten hat, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird, A ist eine Grundregel für das Verhalten im Luftverkehr. B beinhaltet einen Programmsatz des Luftverkehrsgesetzes. C kann bei Nichtbeachtung als strafbare Handlung verfolgt werden. D ist nicht durchzusetzen. Frage 75 (8817) Der Luftfahrzeugführer hat für die Eintragung der Uhrzeiten von Starts und Landungen im Flugbuch zu verwenden A die koordinierte Weltzeit B die jeweilige Sommer- oder Winterzeit C die Mitteleuropäische Zeit D die lokale Zeit Frage 81 (8825) Ein Flugzeugführer beobachtet einen Motorsegler (Motor in Betrieb), der in nahezu gleicher Höhe von links kommt und seine Flugrichtung kreuzen wird. Wer muss ausweichen? A Der Motorsegler dem Flugzeug B Das Flugzeug dem Motorsegler C Das Luftfahrzeug mit der höheren Fluggeschwindigkeit D Beide Luftfahrzeuge müssen die Kurse ändern. Frage 82 (8826) Ein Luftfahrzeugführer beobachtet links vor seinem Luftfahrzeug ein langsamer fliegendes Luftfahrzeug, das er zu überholen beabsichtigt. Die Flugrichtung der beiden Luftfahrzeuge bilden einen Winkel von weniger als 70°. Wer ist verpflichtet auszuweichen? A Das schnellere Luftfahrzeug, weil es überholt B Das langsamere Luftfahrzeug, weil es von links kommt C Das schnellere Luftfahrzeug, weil es von rechts kommt D Beide Luftfahrzeuge müssen ihre Flugrichtung ändern. Frage 83 (8827) Ein Luftfahrzeug überholt ein anderes, wenn es sich von rückwärts in einer Flugrichtung nähert, die einen Winkel von weniger als A 120° B 110° C 090° D 070° zu der Flugrichtung des anderen bildet. Stand: 25.12.2011 Bearbeiter: Hendrischke Seite 7 1. Luftrecht A-Prüfung Frage 84 (8828) Bei Luftfahrzeugen die beide schwerer als Luft sind, hat im Endanflug A das tiefer fliegende Luftfahrzeug Vorflugrecht. B das höher fliegende Luftfahrzeug Vorflugrecht. C das tiefer fliegende Luftfahrzeug eine lange Landung zu machen. D in jedem Fall das mehrsitzige Luftfahrzeug Vorflugrecht. Frage 90 (8836) Der Luftfahrzeugführer hat, A rechts vor dem Landezeichen aufzusetzen. B rechts hinter dem Landezeichen aufzusetzen. C rechts neben dem Landezeichen aufzusetzen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen ist. D rechts innerhalb von 50 m neben dem Landezeichen aufzusetzen. Frage 172 (8913) Flugplatzverkehr ist der Verkehr A in der Platzrunde. B auf dem Flugplatz. C in der Platzrunde und auf dem Rollfeld. D auf der Start- und Landebahn. Frage 173 (8914) Wann befindet sich ein Flugzeugführer im "Gegenanflug 16", wenn der Flugplatz folgende Start- und Landebahnen aufweist: 07/25 und 16/34? (Eine von der Vorschriften der Luftverkehrs-Ordnung abweichende Platzrundenführung ist nicht vorhergesehen) Wenn er einen Kurs von A 340° steuert und der Flugplatz rechts B 340° steuert und der Flugplatz links C 160° steuert und der Flugplatz links D 160° steuert und der Flugplatz rechts vom Luftfahrzeug liegt, ist der "Gegenanflug" 16 erreicht. Frage 176 (8917) Welche der nachfolgenden Bezeichnungen für Teile der Platzrunde ist falsch? A Gegenanflug B Gegenabflug C Queranflug D Endanflug Frage 244 (8978) Muss das persönliche Flugbuch bei jedem Flug mitgeführt werden? A Nein B Ja, bei jedem Flug C Gemäß § 120 Abs. 1 LuftPersV, JAR-FCL 1.080 nur bei Überlandflügen D Nur bei einem Flug mit Flugauftrag Frage 245 (8979) Muss ein Luftfahrzeugführer ein Flugbuch führen und müssen alle Flüge bestätigt sein? A Das Flugbuch ist zu führen, eine Bestätigung aller Flüge ist nicht notwendig. B Ja C Im Flugbuch sind nur die Flüge einzutragen, die zur Verlängerung der Erlaubnis benötigt werden. D Führung und Bestätigung eines Flugbuches liegen im eigenen Ermessen. Stand: 25.12.2011 Bearbeiter: Hendrischke Seite 8 1. Luftrecht A-Prüfung Frage 246 (8980) Eines Flugauftrages bedürfen Alleinflüge von Flugschülern A immer B nur außerhalb der Platzrunde C nur außerhalb der Sichtweite des Lehrers D nur bei Überlandflügen Frage 247 (8981) Ein Flugschüler darf Alleinflüge außerhalb der Sichtweite des ausbildenden Fluglehrers nur dann durchführen, wenn er A keinen Flugauftrag erhalten hat B einen mündlichen Flugauftrag erhalten hat C einen schriftlichen Flugauftrag erhalten hat D einen vom Flugleiter bestätigten Flugauftrag erhalten hat Frage 265 (8999) Luftfahrzeuge sind u.a. A Segelflugzeuge und Rückholwagen. B Flugzeuge und Motorsegler. C Frei und Fesselballone und Seilrückholanlagen. D Luftsportgeräte und Granaten. Frage 296 (9020) Der Luftfahrzeugführer hat anhand von Klarlisten die Kontrollen vorzunehmen, die für den sicheren Betrieb des Luftfahrzeuges erforderlich sind, und zwar A vor dem Flug. B beim Flug. C nach dem Flug. D vor dem Flug, beim Flug, nach dem Flug sowie in Notfällen. Frage 297 (9021) Wer ist für die Kontrolle des Luftfahrzeuges nach Klarlisten verantwortlich? Der A Luftfahrzeugführer B Co-Pilot C Halter D Eigentümer Luftrecht Frage 298 (9022) Der Luftfahrzeugführer hat die bei dem Betrieb des Luftfahrzeuges festgestellten Mängel unverzüglich A dem Halter anzuzeigen B dem Eigentümer anzuzeigen C der Landesluftfahrtbehörde anzuzeigen D dem Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen Frage 391 (9110) Wer ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses von Alkohol nicht in der Lage ist, das Luftfahrzeug sicher zu führen, handelt A nur ordnungswidrig. B leichtsinnig, aber nicht strafbar. C ordnungswidrig oder ggf. sogar strafbar. D nur leicht fahrlässig. Stand: 25.12.2011 Bearbeiter: Hendrischke Seite 9 2. Navigation A-Prüfung Frage 1 (9129) Die gedachte Erdachse läuft durch A den geographischen Nordpol und magnetischen Nordpol. B den geographischen Nordpol und geographischen Südpol. C den magnetischen Nordpol und magnetischen Südpol. D den Äquator. Frage 4 (9132) Die Erde dreht sich A um die eigene Achse von Osten nach Westen. B mit der Sonne von Osten nach Westen. C um die eigene Achse von Westen nach Osten. D um die sogenannten Sonnenwendepunkte. Frage 6 (9134) Der Äquator wird von allen Längengraden geschnitten unter einem Winkel von: A 60° B 90° C 45° D 180° Frage 11 (9139) Der nördliche und südliche Wendekreis sind Breitenkreise. Welche Eigenschaft haben sie? A Sie bestimmen Frühling und Herbstanfang. B Sie liegen 23.5° von den Polen entfernt. C Sie liegen bei 66.5° Breite und die Sonne ändert hier scheinbar ihre Bewegungsrichtung. D Sie liegen 23.5° vom Äquator entfernt und die Sonne ändert hier scheinbar ihre Bewegungsrichtung. Frage 16 (9144) Der Äquator ist ein Großkreis; er A teilt die Erde in eine westliche und eine östliche Halbkugel. B hat immer den gleichen Abstand zu den Polen und teilt die Erde in eine westliche und östliche Hemisphäre. C teilt die Erde in eine südliche und eine nördliche Halbkugel. Seine Ebene ist parallel zur Erdachse. D teilt die Erde in eine südliche und eine nördliche Halbkugel. Seine Ebene liegt genau rechtwinklig zur Erdachse. Frage 24 (9152) Die Luftfahrtkarte ICAO 1:500000 ist A nur winkeltreu. B nur streckentreu. C annähernd längen-, flächen- und winkeltreu. D nur flächentreu. Frage 27 (9153) Wie viele cm ergeben 105 km auf der Luftfahrtkarte ICAO 1:500000? A 42 cm B 21 cm C 25 cm D 10.5 cm Stand: 19.02..2012 Bearbeiter: Böhler Seite 10

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der Fluglehrer wählt pro Fach 5 Fragen aus dem Fragenkatalog aus. - die Anzahl der .. Kurse in der Navigation drückt man aus als. A Entfernung.
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