PROVINCIA AUTONOMA AUTONOME PROVINZ DI BOLZANO - ALTO ADIGE BOZEN - SÜDTIROL ACP – Agenzia per i procedimenti e la vigilanza in materia di AOV – Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich contratti pubblici di lavori, servizi e forniture öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge Capitolato speciale d’appalto per 2017 Besondere Vergabebedingungen Opere pubbliche Parte II für öffentliche Bauarbeiten Teil II Disposizioni Tecnico- Allgemeine Technische Contrattuali 2017 (DTC 2017) Vertragsbestimmungen 2017 (ATV 2017) VERSIONE TEDESCA DEUTSCHE FASSUNG Mit Beschluss Nr. 1602 vom 23/12/2014 der Con delibera n. 1602 del 23/12/2014 la Giunta Landesregierung wurde die Agentur für die Verfahren Provinciale ha incaricato l’Agenzia per i procedimenti e und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, la vigilanza in materia di contratti pubblici di lavori, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) für die servizi e forniture (ACP) dell’aggiornamento, Aktualisierung, Ergänzung und Führung des integrazione e gestione degli Elenchi prezzi informativi Richtpreisverzeichnisses der Hoch-und Tiefbauarbeiten, delle opere edili e non edili, nonché delle disposizioni sowie für die Verwaltung der allgemeinen technischen tecnico-contrattuali (DTC) mediante convenzione di Vertragsbestimmungen mittels einer cooperazione con la Camera di commercio, industria, Gemeinschaftskonvention mit der Handels-, Industrie-, artigianato e agricoltura di Bolzano per il periodo Handwerks –und Landwirtschaftskammer Bozen, vom 01/01/2015 – 31/12/2019. 01/01/2015 bis 31/12/2019 beauftragt. Inhaber der Richtpreisverzeichnisses ist die Agentur für Titolare degli elenchi prezzi è l’Agenzia per i die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche procedimenti e la vigilanza in materia di contratti Bau-, Dienstleistungsund Lieferaufträge (AOV). pubblici di lavori, servizi e forniture (ACP). Für anfällige Hinweise, Bemerkungen oder Per eventuali suggerimenti, note o rilievi Verbesserungen AOV - Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im ACP - Agenzia per i procedimenti e la vigilanza in Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und materia di contratti pubblici di lavori, servizi e forniture Lieferaufträge Dr. Julius Perathoner Straße 10 - 39100 BOZEN Via Dr. Julius Perathoner 10 - 39100 BOLZANO Tel. 0471 414060 Tel. 0471 414060 E-mail [email protected] E-mail [email protected] PROVINCIA AUTONOMA AUTONOME PROVINZ DI BOLZANO - ALTO ADIGE BOZEN - SÜDTIROL Capitolato speciale d’appalto Besondere Vergabebedingungen für per Opere pubbliche Parte II öffentliche Bauarbeiten Teil II Disposizioni Tecnico - Allgemeine Technische Vertrags- Contrattuali (DTC) bestimmungen (ATV) 2017 AGENZIA PER I PROCEDIMENTI E LA AGENTUR FÜR DIE VERFAHREN UND DIE VIGILANZA IN MATERIA DI CONTRATTI AUFSICHT IM BEREICH ÖFFENTLICHE PUBBLICI DI LAVORI, SERVIZI E BAU-, DIENSTLEISTUNGS- UND FORNITURE LIEFERAUFTRÄGE Allgemeine technische Vertragsbedingungen Allgemeine Voraussetzungen Allgemeine technische Vertragsbedingungen Allgemeine Voraussetzungen ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN Der vorliegende Band enthält die Sammlung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen (ATV), welche die Besonderen Vergabebedingungen für öffentliche Bauarbeiten Teil II darstellen; sie regeln die Durchführung öffentlicher Arbeiten in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol. Dieses Sammelwerk enthält die bis zum Jahr 2017 auf letzten Stand gebrachten ATV. Sämtliche diesbezüglichen Beschlüsse sind somit nicht mehr rechtskräftig beziehungsweise durch den vorliegenden Beschluß außer Kraft gesetzt. In den Besonderen Vergabebedingungen für öffentliche Bauarbeiten Teil II sind die auf das jeweilige Gewerk bezogenen technischen Bedingungen enthalten. Sie sind Grundregelung für die Durchführung und die Abrechnung der Arbeiten wesentlicher Bestandteil des Vertrags, auch wenn sie nicht materiell beigelegt sind. Neben den Hinweisen für die Erstellung des Projektes und der Festlegung des Geltungsbereiches, enthalten die einzelnen ATV die bei der Ausführung der Arbeiten zu beachtenden technischen Maßgaben für Stoffe, Bauteile, Ausführung, Nebenleistungen, Besondere Leistungen und Abrechnung. Der vorliegende Einheitstext umfasst die ATV “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art” sowie weitere 650 ATV, jede für einen bestimmten Leistungsbereich (beziehungsweise für eine Gruppe gleichartiger Leistungsbereiche). Zur Preisfestsetzung 2017 der Hochbau und Tiefbauarbeiten werden die minimalen Umwelt Kriterien (CAM), laut Ministerial Dekret vom 24.12.2015 wie im Amtsblatt allgemeine Serie Nr. 16 vom 21.01.2016, Ministerial Dekret vom 24.05.2016 wie im Amtsblatt allgemeine Serie Nr. 131 vom 07.06.2016 und darauf folgenden Änderungen nicht berücksichtigt. Mit der Ausarbeitung der ATV wurde das Ziel verfolgt, die technischen Richtlinien für eine einwandfreie Ausführung der Arbeiten, bezogen auf die an die Bauwerke gestellten Anforderungen und auf ihre Nutzung, festzulegen. In diesem Zusammenhang sind die Bezüge auf ausländische Normen, wie DIN, ÖNORM oder andere, als Festlegung des Begriffs der „anerkannten Regeln der Technik“ aufzufassen. Die in der Folge wiedergegebenen ATV wurden mit Beschluß der Landesregierung vom 28.03.2017. Nr. 321 genehmigt und im Amtsblatt der Region Nr. 15/I-II vom 11.04.2017 veröffentlicht. Sie sind auf der Internetseite der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge unter http://www.provinz.bz.it/aov/Vertragsbedingungen.asp zugänglich. RANGORDNUNG DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE AUSFÜHRUNG VON BAULEISTUNGEN Bei widersprüchlichen Bestimmungen gilt der Grundsatz, daß die genaueren Bestimmungen über die allgemeineren nach folgender Ordnung Vorrang haben: 1. Leistungsverzeichnis oder dort angeführte Zeichnungen und Einzelheiten; 2. sonstige Zeichnungen oder Projektunterlagen; 3. ATV für den gegenständlichen Leistungsbereich; 4. ATV “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art”; 5. auf EU-Ebene vom CEN ausgearbeitete Normen (EN); 6. italienische Normen (UNI, CEI, usw.); 7. ausländische Normen. 5 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Allgemeine Voraussetzungen ANWENDUNG DER VORLIEGENDEN ATV Sämtliche 661 ATV sind gleich aufgebaut und haben daselbe, auf 6 Abschnitte aufgeschlüsselte Inhaltverzeichnis: 0. Hinweise für die Erstellung des Projektes 1. Anwendungsbereich 2. Stoffe, Bauteile 3. Ausführung 4. Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5. Abrechnung Die unter Abschnitt 0 genannten Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil; sie betreffen die Planung des Bauwerks und ihre Beachtung ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Erstellung des Projekts. Die in den ATV “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art” genannten Hinweise gelten für sämtliche Leistungsbereiche und werden jeweils durch die in den besonderen ATV für die einzelnen Leistungsbereiche enthaltenen Hinweise ergänzt. Die ATV “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art” gelten für sämtliche Bauarbeiten, auch für jene, wofür keine eigenen ATV im Rahmen der vorliegenden Besonderen Vergabebedingungen für öffentliche Bauarbeiten Teil II aufgestellt wurden. Auch wenn nicht in den einzelnen ATV angeführt, gelten immer die angeführten Normen in ihrer letzten gültigen Fassung. Werden staatliche Normen durch EN-Normen ersetzt, gelten letztere, auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich angeführt sind. Die ATV sind nicht die einzige, sondern eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsgemäßes Verhalten im Regelfall, sie bilden jedoch hierfür einen im Rahmen der Rechtsordnung bedeutungsvollen Maßstab. Die ATV berücksichtigen nur den zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe herrschenden Stand der Technik. Durch das Anwenden der ATV entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Die Bezeichnung “Auftraggeber” gilt auch für jene Personen, welche aufgrund eines ausdrücklichen Auftrags dessen Funktion ausüben. GÜLTIGKEIT AUSLÄNDISCHER NORMEN Wo ausländische Normen angeführt sind, gelten diese als durch europäische oder italienische Normen analogen Inhalts ersetzt, sobald letztere in Kraft treten. LINKS In Bezug auf die in den ATV angeführten Normen wird auf die entsprechende Homepage verwiesen: UNI: www.uni.com (italienische Fassung) DIN: www.beuth.de (deutsche und englische Fassung) ÖNORM: www.on-norm.at (deutsche Fassung) 6 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ................................................................... 9 2. Erdarbeiten ........................................................................................................................... 15 3. Nassbaggerarbeiten .............................................................................................................. 26 4. Wasserhaltungsarbeiten ........................................................................................................ 34 5. Entwässerungs- und Kanalarbeiten ....................................................................................... 39 6. Druckrohrleitungsarbeiten im Erdbereich .............................................................................. 47 7. Dränarbeiten ......................................................................................................................... 59 8. Kabelleitungstiefbauarbeiten ................................................................................................. 64 9. Sicherungsarbeiten an Gewässern........................................................................................ 75 11. Landschaftsbauarbeiten ........................................................................................................ 88 12. Bohrarbeiten ......................................................................................................................... 97 13. Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen ................................................................................. 105 14. Verbauarbeiten ................................................................................................................... 111 15. Rohrvortriebsarbeiten .......................................................................................................... 118 16. Düsenstrahlarbeiten ............................................................................................................ 125 17. Einpressarbeiten ................................................................................................................. 132 18. Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten ...................................................................................... 138 19. Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten ............................................................... 145 20. Spritzbetonarbeiten ............................................................................................................. 153 21. Untertagebauarbeiten mit kontinuierlichem Vortrieb ............................................................ 160 22. Untertagebauarbeiten mit zyklischem Vortrieb .................................................................... 180 23. Straßenbauarbeiten – Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln ........................... 198 24. Straßenbauarbeiten – Ungebundene Oberbauschichten ..................................................... 211 25. Straßenbauarbeiten – Oberbauschichten aus bituminösem Mischgut ................................. 218 26. Straßenbauarbeiten– Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen ................................... 338 27. Gussasphaltarbeiten ........................................................................................................... 348 28. Gleisbauarbeiten ................................................................................................................. 355 29. Kampfmittelräumarbeiten .................................................................................................... 361 30. Betonarbeiten ...................................................................................................................... 369 31. Betonerhaltungsarbeiten ..................................................................................................... 383 32. Abbruch- und Rückbauarbeiten ........................................................................................... 392 33. Stahlbauarbeiten ................................................................................................................. 400 34. Metallbauarbeiten ................................................................................................................ 407 35. Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten ........................................................................... 424 36. Maurerarbeiten .................................................................................................................... 430 37. Estricharbeiten .................................................................................................................... 440 7 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Inhaltsverzeichnis 38. Fliesen- und Plattenarbeiten................................................................................................ 450 39. Parkettarbeiten .................................................................................................................... 460 40. Bodenbelagarbeiten ............................................................................................................ 467 41. Holzpflasterarbeiten ............................................................................................................ 475 42. Putz- und Stuckarbeiten ...................................................................................................... 480 43. Trockenbauarbeiten ............................................................................................................ 490 44. Maler- und Lackiererarbeiten............................................................................................... 503 45. Tapezierarbeiten ................................................................................................................. 515 46. Abdichtungsarbeiten ........................................................................................................... 526 47. Wärmedämm- Verbundsysteme .......................................................................................... 535 48. Naturwerksteinarbeiten ....................................................................................................... 542 49. Betonwerksteinarbeiten ....................................................................................................... 555 50. Fassadenarbeiten ............................................................................................................... 564 51. Verglasungsarbeiten ........................................................................................................... 578 52. Rollladenarbeiten ................................................................................................................ 587 53. Beschlagsarbeiten ............................................................................................................... 592 54. Tischlerarbeiten................................................................................................................... 601 55. Zimmerer- und Holzbauarbeiten .......................................................................................... 614 56. Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten ................................................................... 629 57. Spenglerarbeiten ................................................................................................................. 641 58. Gerüstarbeiten .................................................................................................................... 659 59. Raumlufttechnische Anlagen ............................................................................................... 668 60. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen ....................................................... 689 61. Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden .......................................... 706 62. Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen ................................................. 717 63. Gebäudeautomation ............................................................................................................ 724 64. Blitzschutzanlagen .............................................................................................................. 730 65. Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV ................................ 734 66. Hebeanlagen, Aufzugsanlagen, Treppenschrägaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige ....... 738 8 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Erdarbeiten 1. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Inhalt 0 Hinweise für die Erstellung des Projektes 1 Geltungsbereich 2 Stoffe, Bauteile 3 Ausführung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung 0 Hinweise für die Erstellung des Projektes Diese Hinweise für die Projekterstellung gelten für Bauarbeiten jeder Art; sie werden ergänzt durch die auf die einzelnen Leistungsbereiche bezogenen Hinweise in den ATV Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Projekterstellung. Die unter Punkt 0 genannten Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. Im Projekt sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben: 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume, Arbeitsgeräte. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässers-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. 0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. 9 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Erdarbeiten 0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen. 0.1.18 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Strassen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. 0.1.19 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. 0.1.20 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. 0.1.21 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und –beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen, oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtungen und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung. 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. 0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. 0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. 0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen. 0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. 0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. 0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnenen Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. 0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftragsgeber zu tragenden Entsorgungskosten. 0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe. 0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. 10
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