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Praktikum der gerichtlichen Medizin: Die Elemente der gerichtsärztlichen Diagnostik und Technik nebst einer Anlage: Gesetzesbestimmungen und Vorschriften für Mediziner, Juristen und praktische Kriminalisten PDF

302 Pages·1919·14.657 MB·German
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Praktikum der gerichtlichen Medizin. Die Elemente der gerichtsärztlichen Diagnostik und Technik nebst einer Anlage: Gesetzesbestimmungen und Vorschriften fiir Mediziner, Juristen und praktische Kriminalisten. Von Dr. Hugo Marx, Gerichtsarzt des Kreises Teltow und Gefängnisarzt in Berlin. Zweite, verbesserte und erweiterte Auflage. Mit 25 Textfiguren. Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH 1919 ISBN 978-3-662-34812-3 ISBN 978-3-662-35139-0 (eBook) DOI 10.1007/978-3-662-35139-0 Alle Rechte vorbehalten. Vonvort zur ersten Auflage. Das vorliegende Buch will in handlicher -Form die Technik der besonderen gerichtsärztlichen Untersuchungs methoden darstellen, wie sie in den von meinem verehrten Lehrer Geheim rat Strassmann abgehaltenen praktischen Kursen der gerichtlichen Medizin vorgetragen wird. Für die Technik der Leichenöffnung und der pathologisch anatomischen Untersuchungen besitzen wir eine Reihe aus gezeichneter und handlicher Bücher; ich nenne nur die von Orth, Nauwerck, Busse. Ich habe daher geglaubt, \~on einer nochmaligen Darstellung dieser Gegenstände absehen zu -sollen . •\ uch der Gegenstand dieses Buches wird in den Lehr- und Handbüchern der gerichtlichen )ledizin von Sehmidtmann, Strassmann, v. Hofmann-Kolisko u.a. ausführlich abgehandelt; es fehlt aber, wie mir schien und wie es mir zahlreiche Nachfragen bewiesen haben, an einer zusammenfassenden und handlichen Dar stellung dieser besonderen Methoden der forensischen Cntersuchung auf Blut, Haare, Sperma, Gifte. Diesem Bedürfnis entgegenzukommen, eine Art von "V ademecum" für das gerichtsärztliche Praktikum zu schaffen, ist die Absicht dieses Buches. Daneben hielt ich es für vorteilhaft, einige An merkungen und Tabellen zum Gebrauch für die Unter suchung von Leichen und Leichenteilen und eine An weisung für einige Untersuchungen an Lebenden beizugeben. Für die Leichenöffnung selbst habe ich nur einige praktische IV Vorwort. Modifikationen angeführt, die Geheimrat Strassmann in seinen Kursen üben lässt. Die Beifügung der Anlage "Gesetzesbestimmungen und Vorschriften"· erschien mir besonders im Interesse der Studierenden und Kandidaten der Kreisarztprüfung wünschenswert. Herrn Geheimrat Strassmann bin ich dankbar für die Ratschläge, die er mir für die Abfassung des Buches und die Auswahl des Stoffes zuteil werden liess. Herrn Dr. Paul Fraenckel spreche ich für die Durchsicht der Korrektur auch an dieser Stelle meinen Dank aus. Berlin, den 1. Juli 1907. Dr. Hugo Marx. Vorwort zur zweiten Auflage. Die zweite Auflage dieses Buches sollte schon im Sommer des Jahres 1914 erscheinen; im August 1914: ging ich ins Feld und kehrte erst im Oktober 1918 in die Heimat :wrück. Herbst und Winter 1918/19 brachten dem Zurückkehrenden so viel berufliche Arbeit, dass die neue Auflage erst jetzt fertiggestellt werden konnte. Das Buch ist nun über die Aufgaben hinausgewachsen, die ibm bei seinem ersten Erscheinen gestellt wurden. Ich habe versucht, die Erfahrungen einer vieljährigen gerichtsärztlichen Praxis in das Buch hineinzuarbeiten, allerdings in knappester Form, um dem Lernenden ein Bekanntwerden mit den Elementen unseres Faches zu vermitteln und zu erleichtern. So kann das Buch als eine Einführung in die gerichtliche Medizin gelten. Es soll den vielen vortrefflichen Hand- und Lehrbüchern des Faches nichts von ihren Rechten nehmen, es soll viel eher den Weg zu ihnen zeigen. Dem Studierenden wird Vorwort. V die angehängte kurze Quellenangabe willkommen sein. Mit Rücksicht auf die ursprüngliche Absicht des Praktikums habe ich für die Darstellung der besonderen gerichts ärztlichen Untersuchungsmethoden das Rauromass der ersten Auflage beibehalten, im übrigen habe ich bei der Behandlung der einzelnen Gegenstände Wert darauf gelegt, aus dem reichen Material, das Erfahrung und Forschung der Fachgenossen zusammengetragen haben, das We sent liche herauszuheben, um vor allem dem Studierenden und dem angehenden Praktiker, der sich mit der gerichtlichen Medizin bekannt machen will, nur die grundlegenden Kenntnisse und Prinzipien, die Elemente unseres Faches mitzuteilen. Berlin, den 1. August 1919. Dr. Hugo Mat·x. Quellenangabe. a) Lehr- und Handbücher. Dittrich, Handbuch der ärztlichen Sachverständigentätigkeit. Wien und IJeipzig 1906-1913. W. Braumüller. v. Hofmann-HalJerda, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin. Berlin und Wien 1919. Urban und Schwarzenberg. Schmidtmann (Casper-Li man), Handbuch der gerichtlichen Medizin. Berlin 1905. August Hirschwald. F'. Strassmann, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin. Stuttgart 1895. Ferdinand Enke. Lochte, Gerichtsärztliche und polizeiärztliche Technik. Wie~ baden 1914 . •J . F. Bergmann. I~ ich t er, Gerichtsärztliche Diagnostik und Technik. Leipzig 1905. S. Hirzel. Puppe, Atlas und Grundriss der gerichtlichen 1\fedizin. :München 1908. J. F. Lehmann. Strassmann-Hoffmann-Marx, Medizin und Strafrecht. Berlin Lichterfelde 1911. P. Langenscheidt. I{ rat ter, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin. Stuttgart 1912. l<'erdinand Enke. Be c k er, lJehrbuch der ärztlichen Sachverständigentätigkeit. Berlin 1914. Hichard Schoetz. b) Zeitschriften. Vierteljahrsschrift fiir gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitäts- wesen. Zeitschrift für Mcdizinalbeamtc. Friedreich ·s Blätter für gerichtliche Medizin. Aerz tlich e Sachverständigen-Zeitung. Archiv fiir J{riminologic (Gross' Archiv). Inhalt. Seilt1 Vorwort zur ersten Auflage. Ill Vorwort zur zweiten Auflage IV 9uellenangabe . . . . . . VI 1. Kapitel. Gutachten. Leichenschau. Leichenöffnung . Das Gutachten . . . . . . . 1 Leichenschau und allgemeine Technik der I,eichenöffnung 6 Tabellen zur Untersuchung von Leichen und Leichen teilen . . . . . . . . . . . . . 1~ Die Konservierung frischer Leichenteile . . . . . . 24 2. Kapitel. Die Leichenerscheinungen . . . . . . . . 27 :;. Kapitel. Vitale H.eaktion. Agonale und postmortale Ver letzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4. Kapitel. Die forensische Blutuntersuchung . . . . . . . 41 Die Unterscheidung von Menschen- und Tierknochen 87 5. Kapitel. Der forensische Spermanachweis . . . 88 6. Kapitel. Die forensische Haaruntersuchung . . 93 7. Kapitel. Einige Untersuchungen an Lebenden. 108 1. Die Haftfähigkeit . . . . . . . . . 108 2. Termins- oder Verhandlungsfähigkeit . 110 3. Die Untersuchung auf Körperverletzungen . 110 8. Kapitel. Allgemeines zur Lehre von den Ursachen des Todes 114 9. Kapitel. Der plötzliche 'l.'od aus natürlicher Ursache . 121 10. Kapitel. Die gewaltsame Erstickung . . . . . . . . . . 131 11. Kapitel. Der Tod durch Ertrinken . . . . . . . . . . 141 12. Kapitel. Tod durch hohe Wärme- und Kältegrade, Elektri- zität und Verhungern . . . . . . . . . . 147 13. Kapitel. Stich-, Schnitt- und Hiebverletzungen 153 14. Kapitel. Stumpfe Gewalt . . . . 158 15. Kapitel. Die Schussverletzungen 168 16. Kapitel. Die Vergiftungen . . . 177 17. Kapitel. Der qualitative Nachweis der forensisch wich tigsten Gifte . . . . . 191 18. Kapitel. Der Kindesmord 201 VJIJ Inhalt. Seite 19. Kapitel. Die Fruchtabtreibung . . . . . . . . . . . 219 20. Kapitel. Sexuelle Fragen vor dem Stre.f- und Zivilrichter 230 21. Kapitel. Kunstfehler. . . . . . . . . . . . . . 239 Anlage. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften . 243 Strafgesetzbuch . . . . 243 Bürgerliches Gesetzbuch 249 Strafprozessordnung 254 Zivilprozessordnung. . . 260 Verfügung betr. ärztliche Atteste. 266 Vorschriften für die Untersuchung menschlicher Leichen 269 Feuerbestattung 291 Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 1. Kapitel. Gutachten. Leichenschau. Leichenöffnung. 1. Das Gutachten. Die Aufgabe des Gerichtsarztes ist die Erstattung von Gutachten über medizinische Fragen für die Zwecke der Rechtsprechung. Man hat immer wieder versucht, der ge richtlichen Medizin die Daseinsberechtigung als einer be sonderen medizinischen Disziplin abzusprechen, und als Reaktion auf solche Ve rsuche begegnet man in Vorworten und Einleitungen zu Hand- und Lehrbüchern der gericht lichen Medizin immer wieder dem Versuch der Verfasser, die Existenzberechtigung ihres Faches nachzuweisen. Die gerichtlieh~ Medizin bedarf derartiger Apologien nieht mehr, sie hat ihre Daseinsberechtigung hinlänglich be wiesen. Darüber hinaus möchte ich mich der Ansicht von Kratter anschliessen, dass die gerichtliehe Medizin neben ihrem eigentlichen Zweck noeh eine besondere er ziehliche Bedeutung für den künftigen Arzt besitzt; sie lehrt ihn medizinisches Einzelwissen für einen ihm neuen sozialen Zweck zusammenzufassen und zu verwerten. Zu gleich ist die gerichtliche .Medizin eine Spezialität, deren Eigenart in der Zusammenfassung weitabliegender Wissens gebiete zu einem organischen Ganzen besteht. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass uns die Neuord nung aller Dinge in unserem Vaterlande auch einen Wandel in der Einrichtung unseres Medizinalwesens bringt. Es ist schon lange geplant gewesen, die Tätigkeit des Gerichts- Marx1 Gerichtl.-med. Praktikum. 2. Auft. 1

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