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Pragmatische Urteile in der unmittelbaren Patientenversorgung: Moraltheorie an den Anfängen Klinischer Ethikberatung PDF

143 Pages·2019·2.058 MB·German
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Bernhard Bleyer s r u k s Pragmatische Di n e r ä n i l p Urteile in der i z s i d r e t n i unmittelbaren m i n i z i d e M Patientenversorgung d n u t i e h d n u s e G 1 23 Gesundheit und Medizin im interdisziplinären Diskurs Reihe herausgegeben von: Thorsten Kingreen Universität Regensburg, Regensburg, Deutschland Wolfgang Buchholz Universität Regensburg, Regensburg, Deutschland Bernhard Laux Universität Regensburg, Regensburg, Deutschland Jörg Marienhagen Regensburg, Deutschland Fragen von Gesundheit und Medizin sind gesellschaftlich zu komplex und für die Lebensführung der Menschen zu bedeutsam, um sie einer einzigen wissenschaftlichen Disziplin zu überlassen. Nur aus einer interdisziplinären Perspektive können wichtige Fragestellungen in ihrer ganzen Breite identifiziert und wissenschaftlicher Reflexion zugeführt werden. Derart lassen sich blinde Flecken vermeiden, während zugleich die fachübergreifende wissenschaftliche Kommunikation den gesellschaftlichen und politischen Diskurs inspiriert. Die Schriftenreihe „Gesundheit und Medizin im interdisziplinären Diskurs“ verschreibt sich dieser Perspektivenvielfalt. Die Herausgeber selbst bringen neben medizinischer auch juristische, ökonomische und ethische Kompetenz ein und schaffen eine Plattform für Werke, die disziplinäre Grenzen überschreiten, um in qualifizierter Weise Fragen von Gesundheit und Medizin in einen weiteren Kontext einzustellen. Weitere Bände in dieser Reihe: http://www.springer.com/series/8099 Bernhard Bleyer Pragmatische Urteile in der unmittelbaren Patientenversorgung Moraltheorie an den Anfängen Klinischer Ethikberatung Bernhard Bleyer Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften Technische Hochschule Deggendorf Deggendorf, Deutschland ISSN 1616-8674 ISSN 1616-8682 (electronic) Gesundheit und Medizin im interdisziplinären Diskurs ISBN 978-3-662-58671-6 ISBN 978-3-662-58672-3 (eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-662-58672-3 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer © Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature 2019 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von allgemein beschreibenden Bezeichnungen, Marken, Unternehmensnamen etc. in diesem Werk bedeutet nicht, dass diese frei durch jedermann benutzt werden dürfen. Die Berechtigung zur Benutzung unterliegt, auch ohne gesonderten Hinweis hierzu, den Regeln des Markenrechts. Die Rechte des jeweiligen Zeicheninhabers sind zu beachten. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Der Verlag bleibt im Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutionsadressen neutral. Springer ist ein Imprint der eingetragenen Gesellschaft Springer-Verlag GmbH, DE und ist ein Teil von Springer Nature. Die Anschrift der Gesellschaft ist: Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, Germany Vorwort Dass hier ein Vorwort steht, hat mit einer Ausbildung zu tun. Es verweist auf das Bemühen, die Lehrbefähigung im Fach Moraltheologie an der Katholischen Pri- vat-Universität Linz zu erwerben. Der Ort, an dem es steht, ist der Beginn eines Buches über die Moraltheorie an den Anfängen Klinischer Ethikberatung – ein Teil- projekt des kumulativen Habilitationsverfahrens, das im Wintersemester 2018/2019 eröffnet wurde. Von der Person, die eine solche Qualifikation anstrebt, wird zu Recht viel ver- langt. Bei aller Anstrengung, die sie aufbringen muss, bleibt sie auf ein wohlwollen- des Entgegenkommen angewiesen. Diesem Zutrauen kann der Ausgebildete nur mit aufrichtigem Dank antworten: Professor Dr. Michael Rosenberger übernahm die Verantwortung der Betreuung. Sein strukturiertes Vorgehen in der Gesamtplanung ließ vorausschauend so manchen Stolperstein umgehen. In den Linzer Obersemina- ren, die in Österreich so klangvoll Privatissima genannt werden, war jene menschli- che und fachliche Atmosphäre gegeben, die das Arbeiten voranbringen ließ. Das landschaftliche Ambiente machte die Zeiten zu besonderen Erlebnissen, ob auf den Höhen der Alpen oder in den talgelegenen Klöstern. Gemeinsam mit Professor Dr. Dr. Walter Schaupp und seinen Mitarbeitern von der Karl-Franzens-Universität Graz wurde in den Wintersemestern diskutiert. Professor Dr. Bernhard Laux hat den Raum geschaffen, damit dieses Vorhaben überhaupt angegangen werden konnte. Dem Assistenten im Fach Theologische An- thropologie und Wertorientierung (TAWO) der Universität Regensburg wurde die Freiheit gewährt, die erst ermöglicht, an einem anderen Ort diese Hochschulprü- fung anzugehen. Nach der Zustimmung durch ihn und die Herausgeber der Reihe „Gesundheit und Medizin im interdisziplinären Diskurs“ arrangierte Dr. Brigitte Reschke vom Springer-Verlag, dass die folgenden Gedanken einem öffentlichen Publik um zugänglich gemacht wurden. V VI Vorwort Sophie Pichler und Elke Völcker vom Lehrstuhl für Moraltheologie der Univer- sität Regensburg sowie Roland Moroni kommt das große Verdienst zu, beeindru- ckend akribisch den Text samt Fußnoten und bibliografischen Angaben auf seine Fehler durchgesehen zu haben. Christian Stang danke ich für seine unnachahmbare Leidenschaft, die Orthografie als Regelsystem in seiner Ganzheit anwenden zu wol- len. Die Hingabe, den Unterschied zwischen Viertel- und Halbgeviertstrich zu er- läutern, kann ich nur bestaunen. Meiner Schwester Evi danke ich sehr, dass sie in schwierigen Zeiten die Arbeit Seite für Seite gelesen und an vielen Stellen mit Verbesserungsvorschlägen berei- chert hat. 1. Dezember 2018 Burglengenfeld Inhaltsverzeichnis 1 E inleitung ................................................ 1 1.1 Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.2 Gegenstand und Methode der Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.2.1 Gegenstand der Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.2.2 Methode der Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Teil I G eburtsland USA – Die Klinische Ethikberatung und der Pragmatismus 2 Drei Etappen in der Entstehungsgeschichte Klinischer Ethikberatung ............................................ 19 2.1 Karen Ann Quinlan – Ja zur ethischen Entscheidungsfindung vor Ort (1975/1976) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.1.1 Die Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.1.2 Das Urteil des Supreme Court of New Jersey . . . . . . . . . . . . 25 2.2 Die Babys Doe – Nein zur Zentralisierung ethischen Urteilens (1982/1983) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 2.2.1 Baby Doe (1982) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2.2.2 Baby Jane Doe (1983) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2.3 Die Präsidentenkommission – Eine Empfehlung zur ethischen Pragmatik (1983) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 2.3.1 Der Bericht „Deciding to Forego Life-Sustaining Treatment“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 2.3.2 Die „Model Guidelines“ des HHS und die Kriterien der JCAHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 VII VIII Inhaltsverzeichnis 3 Bilanz nach drei Etappen ................................... 61 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Teil II E ine Theorie konkreten Urteilens – Der Einfluss des Pragmatismus auf die Idee Klinischer Ethikberatung 4 Grundzüge einer Ethiktheorie des klassischen Pragmatismus ..... 69 4.1 Rückblick auf den klassischen Pragmatismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 4.2 Ethikverständnis des klassischen Pragmatismus . . . . . . . . . . . . . . . . 72 4.2.1 Fragmente einer Ethiktheorie bei Charles Sanders Peirce und William James . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 4.2.2 Ethiktheorie nach John Dewey . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 5 Angewandte pragmatische Ethik in der Klinischen Ethikberatung ............................................ 107 5.1 Theologische Anwendungstheorien klinischer Ethik . . . . . . . . . . . . 107 5.2 Pragmatische Anwendungsteorien klinischer Ethik . . . . . . . . . . . . . 111 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 6 Pragmatische Rechtfertigung klinischer Entscheidungen – der Versuch einer Antwort ..................................... 121 6.1 Indizienfeld I: Der Pragmatismus und der US-amerikanische Nordosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 6.2 Indizienfeld II: Die pragmatischen Konzeptionen zur Umsetzung Klinischer Ethikberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 6.3 Indizienfeld III: Der Pragmatismus und die Ethiktheorie der Klinischen Ethikberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 6.3.1 Indiz I: Die situative Praxis als Ausgangssituation . . . . . . . . 126 6.3.2 Indiz II: Die diskursive Multidisziplinarität als Kennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 6.3.3 Indiz III: Die argumentative Beratung als Befähigungsleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 6.3.4 Indiz IV: Der formale Urteilsprozess als ethisches Wahrheitsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 7 B ilanz und Antwort ........................................ 141 Kapitel 1 Einleitung 1.1 Fragestellung Die Patientin war 39 Jahre alt. Seit 15 Jahren wurde sie von einem sozialpsychiatrischen Dienst begleitet. Ursprünglich wegen Angstzuständen in Behandlung veränderte sich das Krankheitsbild. Eine chronische Persönlichkeitsstörung wurde diagnostiziert. Mehrere Krankenhausaufenthalte folgten. Nach vielen Jahren der Medikamenteneinnahme und Pha- sen der Psychotherapie hatte sich der Zustand der Patientin weitgehend stabilisiert. Sie hatte eine Liebesbeziehung mit einem anderen Patienten begonnen und wurde schwanger. Zunächst war sie unsicher darüber, ob sie das Kind behalten oder die Schwan- gerschaft beenden sollte. Besorgt über die immer noch instabile Beziehung zu ihrem Part- ner, ihr Alter und die Nebenwirkungen von langjähriger medikamentöser Behandlung kam sie zur Überzeugung, dass sie unmöglich ein gesundes Kind zur Welt bringen könne. Bei einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik wurde dies in einer Besprechung des behandelnden Teams zum Thema gemacht. Ein massiver Konflikt entstand. Einer der Ärzte, der nicht ihr behandelnder Arzt war, erklärte entschieden, dass eine Person, die nicht in der Lage sei, mit sich selbst fertig zu werden, nicht die Verantwortung für ein Kind tragen könne. Diese Aussage verärgerte das gesamte Team, das hauptsächlich aus Frauen bestand, die sich für das Recht der Patientin auf Mutterschaft einsetzten: Die Patientin sei zwar emotional instabil, aber sehr intelligent und rücksichtsvoll. Man könne einer psychiatri- schen Patientin nicht das Recht auf Mutterschaft verweigern. Es gäbe viele Beispiele, in denen psychisch erkrankte Mütter sich gut um ihre Kinder kümmerten oder die Geburt ei- nes Kindes sogar eine Situation stabilisierte.1 Der Streit darüber, ob man die Patientin in ihrem Konflikt beraten solle, ob man dem Lebensschutz des Kindes verpflichtet sei und ob man in dieser Situation von selbstbe- stimmter Entscheidung sprechen könne, führte dazu, dass man externen Rat hinzuzie- hen wollte. Eine Klinische Ethikberatung sollte beantragt werden. Weitere Unklarheiten enstanden. Die meisten Teammitglieder kannten die sozialpsychiatrische Beratung, Ba- lint-Gruppen, Supervisionen, seelsorgerliche Gespräche, ärztliche Konsiliardienste, 1 Vgl. Anonymous (2016), S. 98. © Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature 2019 1 B. Bleyer, Pragmatische Urteile in der unmittelbaren Patientenversorgung, Gesundheit und Medizin im interdisziplinären Diskurs, https://doi.org/10.1007/978-3-662-58672-3_1

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