Winfried Steffani Parlamentarische und präsidentielle Demokratie Strukturelle Aspekte westlicher Demokratien Winfried Steffani Parlamentarische und präsidentielle Demokratie Winfried Steffani Parlamentarische und präsidentielle Demokratie Strukturelle Aspekte westlicher Demokratien Springer Fachmedien Wiesbaden CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek Steffani, Winfried: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie: strukturelle Aspekte westl. Demokratien I Winfried Steffani.-Opladen: Westdeutscher Verlag, 1979. © 1979 Springer Fachmedien Wiesbaden Ursprünglich Erschienen bei Westdeutscher Verlag, Opladen 1979 Umschlaggestaltung: Horst Dieter Bürkle, Darmstadt Satz: Vieweg, Braunschweig Druck und buchbinderische Verarbeitung: Lengericher Handelsdruckerei, Lengerich Alle Rechte vorbehalten. Auch die fotomechanische Vervielfältigung des Werkes (Fotokopie, Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des V er! ages. ISBN 978-3-531-11476-7 ISBN 978-3-663-14351-2 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-14351-2 INHALT Vorwort .................. . 6 Gewaltenteilung und Demokratie 1. Gewaltenteilung im demokratisch-pluralistischen Rechtsstaat . . . . . . . . . . 9 2. Strukturtypen präsidentieller und parlamentarischer Regierungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 7 3. Das präsidentielle System der USA und die parlamentarischen Systeme Großbritanniens und Deutschlands im Vergleich 61 4. Demokratie und Legitimation . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 5. Parlamentarismus und Demokratie in der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedsstaaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Strukturprobleme parlamentarischer Demokratie 6. Parlamentarische Demokratie - Zur Problematik von Effizienz, Transparenz und Partizipation ................... . 141 7. Vom halböffentlichen zum öffentlichen Parlament .. . 169 8. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse ........... . 182 9. a) Parteienstaat und Opposition (1965) ............. . 207 b) Funktionen und Wirkungsmöglichkeiten von Opposition (1968) ............................... . 239 c) Mehr Demokratie auch für die Opposition? (1977) . 250 10. Bürgerinitiativen und Gemeinwohl ....... . 263 11. Verfassungsgerichtsbarkeit und demokratischer Entscheidungsprozeß ..................... . 282 Strukturprobleme präsidentieller Demokratie 12. Unabhängigkeitserklärung und Verfassung der USA: Dokumente der Freiheit? ................ . 302 13. Grundzüge des amerikanischen Regierungssystems .. . 307 14. Amerikanischer Kongreß und Deutscher Bundestag - ein Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327 15. Seniorität im amerikanischen Kongreß: Das Beispiel Cannon ............ . 346 Quellennachweis . . . . . 359 VORWORT Die westlichen Demokratien sind ihren Strukturmerkmalen nach pluralistische Demo kratien. Damit ist vor allem dreierlei ausgesagt: Ihre Bürger können sich auf unveräu ßerliche, auch Minderheiten schützende Grundrechte berufen, zu denen das Recht der freien Gründung von Parteien und Interessengruppen aller Art gehört. Zum zweiten verfügen die Parteien und Interessengruppen über die Befugnis, nach freiem Ermessen zu bestimmen, in welcher Art und Intensität sie miteinander konkurrieren und koope rieren wollen. Dazu zählt insbesondere das fundamentale Recht zur Bildung und Praxis von parlamentarischer und außerparlamentarischer Opposition; denn "die Frage nach der praktizierbaren Freiheit in einem politischen System ist identisch mit der Frage .nach der Freiheit und realen Wirkungschance politischer Opposition."1 Drittens be finden sich in den pluralistischen Demokratien die Prinzipien der Demokratie und der Gewaltenteilung nicht in einem Verhältnis unaufhebbarer Spannung. Gewaltenteilung wird hier vielmehr als organisatorischer Ausdruck des pluralistischen Demokratiever ständnisses interpretiert. 2 Im modernen politischen Gemeinwesen stehen sich nicht - wie in der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts - Staat und Gesellschaft in nahezu unvermittelter Form gegenüber, wobei der Staat das Prinzip des Öffentlichen und die Gesellschaft das des Privaten repräsentiert und das politische System weitgehend mit dem Staat identi fiziert wird. In den westlichen Demokratien der Gegenwart bildet vielmehr das poli tische System als der Bereich politischer Öffentlichkeit die Staat und Gesellschaft ver bindende Klammer. Das Staat und Gesellschaft verbindende politische System, zu dem die gesamte staat liche Organisation mit all ihren Amtern und Entscheidungsorganen gehört, ist heute in die Gesellschaft integriert. Parallel mit der Ausweitung des allgemeinen Wahlrechts haben Parteien, Interessengruppen und Massenmedien diese Ausweitung des politi schen Systems in die Gesellschaft hinein bewirkt und gefördert. Sobald Parteien, Interessengruppen, sonstige Bürgerinitiativen und Bürgeraktionen, die Presse und andere Kommunikationsmedie~ am politischen Willensbildungs- und Entscheidungs prozeß mitwirken - auf ihn Einfluß nehmen und zwischen den staatlichen Organen und der gesamten Gesellschaft kommunikativ-vermittelnd bzw. selbstverwaltend oder in Form von Selbsthilfe,aktivitäten tätig werden -, sind sie Teil des politischen Systems. 1 Siehe unten S. 237. 2 Vgl. hierzu meinen Aufsatz "Monistische oder pluralistische Demokratie? Zugleich eine Ausein andersetzung mit Schelsky's Demokratie-Thesen", in: Günther Doecker und Winfried Steffani (Hrsg.), Klassenjustiz und Pluralismus - Festschrift für Ernst Fraenkel zum 75. Geburtstag, Harnburg 1973, S. 482-514. Vgl. auch den Beitrag "Demokratie und Legitimation", unten S. 103 ff. Vorwort 7 Dabei stehen die politischen Parteien im Zentrum des politischen Systems. Als Er scheinungen des gesellschaftlichen und politischen Pluralismus durchdringen sie heute die staatlichen Entscheidungsstrukturen in einem Ausmaße ("Parteienstaat"), daß dies entscheidende Auswirkungen auf die Gewaltenteilung haben muß. Soweit Gewaltenteilung als Strukturprinzip staatlicher Organisation zum Tragen kommt, kann zwischen einer horizontalen und einer vertikalen Gewaltenteilung unterschieden werden. Unter vertikaler Gewaltenteilung werden die Kompetenzab grenzungen und Kontrollbeziehungen in territorialer, vornehmlich bundesstaatlicher Hinsicht verstanden: Föderalismus als Gewaltenteilungsprinzip. Horizontale Gewalten teilung bezieht sich demgegenüber auf funktionale Differenzierungen (wie Regel setzung, Regelanwendung und Streitentscheidung), institutionelle Kompetenzabgren zungen, Kontrollbeziehungen und wechselseitige Abhängigkeiten zwischen verschiede nen staatlichen Entscheidungsinstanzen. In einem politischen Willensverband sind die je getroffenen bzw. vorfindbaren Kombinationen horizontaler und vertikaler Gewal tenteilung für die Verhaltens-, Organisations- und operativen Verfahrensweisen der Teilhaber am politischen Entscheidungsprozeß von systemprägender Relevanz. Die Prinzipien des Pluralismus3, Föderalismus und der Gewaltenteilung bedingen ein ander. Hierbei verdient im Rahmen der horizontalen Gewaltenteilung das Verhältnis zwi schen Parlament und Regierung besondere Aufmerksamkeit, denn eine Analyse dieses Verhältnisses und seiner Konsequenzen ist Voraussetzung dafür, daß vor allem die Rolle der Parteien im politischen Prozeß erfaßt und zutreffend gewertet werden kann. Demzufolge bilden auch Regierungssystem und Parteiensystem stets eine eng stens aufeinander bezogene politische Wirkungseinheit. Unter den mannigfachen Organisationsformen, in denen das Verhältnis von Parlament und Regierung üblicher weise gestaltet wird, haben sich im Laufe der historischen Entwicklung zwei Grund formen herausgebildet, für die sich in der vergleichenden Regierungslehre unter bzw. neben dem Schlagwort oder Leitbcgriff "Parlamentarismus" die Formeln parlamenta risches und präsidentielles Regierungssystem eingebürgert haben. Auf die westlichen Demokratien übertragen wird in diesem Zusammenhang von parlamentarischer und präsidentieller Demokratie gesprochen. Dem Verhältnis von Parlament und Regierung wird demnach in der vergleichenden Regierungslehre traditionellerweise ein so hoher Stellenwert eingeräumt, daß die zur Kennzeichnung dieses Verhältnisses entwickelten Begriffe gleichzeitig dazu dienen, die für die westlichen Demokratien typischen Grund strukturen der politischen Entscheidungsverfahren auf eine Kurzformel zu bringen. Wie den hier knapp skizzierten Hinweisen zu entnehmen ist, verweisen die Begriffe parlamentarische und präsidentielle Demokratie auf komplexe Zusammenhänge und grundlegende Strukturprobleme institutioneller Entscheidungsabläufe in den west lichen Demokratien. Der damit angedeuteten komplexen Thematik sind die folgenden Abhandlungen ~ewidmet. Obgleich die einzelnen Kapitel des Bandes während eines Zur neueren politologischen Pluralismusdiskussion jetzt vor allem Hans Kremendahl: Pluralis mustheorie in Deutschland - Entstehung, Kritik, Perspektiven, Leverkusen 1977, sowie Win fried Steffani "Pluralismus- Konzeptionen, Positionen, Kritik", in: Pluralismus, Reihe Politi sche Bildung, Heft 1, 1977, S. 3-33. 8 Vorwort Zeitraumes von fünfzehn ] ahren als eigenständige Studien entstanden sind, bilden sie doch insgesamt ein einheitliches Ganzes. Soweit aufgrund der langjährigen Entstehungs weise des Buches hier und da Überarbeitungen angebracht erschienen-um die Verbin dung zwischen den einzelnen Kapiteln sicherzustellen, Wiederholungen auszuschließen oder auf ein unvermeidliches Minimum zu reduzieren, wo erforderlich neuere Daten, Literaturhinweise und Überlegungen in den Text oder die Anmerkungen aufzunehmen - sind sie doch so knapp wie möglich gehalten worden. Zurückhaltung in der Überar beitung schien vor allem in den Fällen geboten, wo es sich um Beiträge handelt, die bereits in thematisch spezifizierten Sammelbänden abgedruckt worden sind oder sonst häufiger zitiert werden4. In anderen Fällen konnte großzügiger verfahren wer den, was z. B. für den zweiten und dritten Beitrag gilt, deren Manuskripte bisher noch nicht veröffentlicht wurden. I)ie politologische Institutionen- und Regierungslehre, die eine Zeit lang von einigen recht formalistisch betrieben oder aus welchen Gründen auch immer von anderen zunehmend vernachlässigt wurde, ist dabei, wieder an Interesse und Reputation zu gewinnen. Ersteres verweist auf die Wichtigkeit des Gegenstandes, dessen Bearbeitung die Politologie nicht aus ihrer Kompetenz entlassen darf. Letzteres mag auf die diffe renzierende Umsicht zurückzuführen sein, mit der heute bei der Institutionen- bzw. Strukturanalyse der Regierungssysteme im umfassenden, politologischen Sinne zu Werke gegangen wird. Die hier wiedergegebenen Abhandlungen werden den kaum befrie digen, der die Diskussion struktureller bzw. institutioneller Probleme nur in unmittel barer Verbindung mit einer eingehenden sozioökonomischen Gesellschafts- oder gar Kapitalismusanalyse für zulässig und sinnvoll erachtet. Andere können möglicherweise den folgenden Ausführungen einige Anregungen, aufschlußreiche Sichtweisen und hoffentlich hin und wieder auch Erkenntnisse entnehmen. Sollte dies der Fall sein, hätte sich die Publikation vollauf gelohnt. Hamburg, Juni 1978 Winfried Steffani 4 So sei z.B. darauf hingewiesen, daß die im folgenden Abschnitt entwickelte politologische Gewaltenteilungslehre im hier wiedergegebenen Beitrag gegenüber dem Original um eine weitere (sechste), die sogenannte "konstitutionelle Teilungslehre" ergänzt wurde. Siehe unten S. 27 ff. GEWALTENTEILUNG UND DEMOKRATIE 1. Gewaltenteilung im demokratisch-pluralistischen Rechtsstaat Wir sind es gewohnt, in der Auseinandersetzung zwischen Ost und West in den Mo dellen Demokratie und Totalitarismus zu denken und zu debattieren1. Die Begriffe bilden nicht unbedingt einen Gegensatz - Talmon konnte ein Buch unter dem Titel "The Origins of Totalitarian Democracy"2 schreiben. Der wahre Antipode des totali tären Staates ist der pluralistische. Pluralistische Staaten, oder allgemeiner und zu treffender: pluralistische (freiheitliche) Gemeinwesen, sind letztlich nur dort möglich, wo unveräußerliche, prinzipiell auch einer demokratischen Mehrheit nicht frei zur Disposition stehende Grundrechte anerkannt werden. Unverbrüchlich garantierte und faktisch wirksame Grundrechte (Individual- und Gruppenrechte) sind die Vorbe dingung und Lebensbasis dafür, daß ein pluralistisches Gemeinwesen entstehen und bestehen kann, das heißt ein Gemeinwesen mit einem Höchstmaß autonomer Gestal tungschancen im gruppenoffenen3 Sozial-und Herrschaftsgefüge. Der pluralistische Staat, das pluralistische Gemeinwesen, ist folglich nur als Rechts staat möglich, der die entscheidend wichtigen formellen Voraussetzungen der Grund rechtsentfaltung bietet. Die Demokratie findet demgemäß ihre höchste Ausprägung und wahre Entfaltung als freiheitssicherndes Herrschaftssystem erst in der Form des pluralistischen Rechtsstaates4. Das staatliche Leitbild des freiheitlichen Gemeinwesens des "Westens" ist demnach der demokratisch-pluralistische Rechtsstaat. Ihm steht als "Gegenmodell" der auto kratisch-totalitäre Diktaturstaat (Maßnahmenstaat) gegenüber5. Zwischen diesen bei den extremen Modellen vorfindbarer Herrschaftsgebilde befindet sich - gleichsam als "Mittelmodell" - der autoritäre Staat, der in vielfältiger Ausprägung denkbar ist. 1 Diesem Beitrag liegt ein Vortrag zugrunde, der am 27. April 1961 auf einer wissenschaftlichen Tagung der Deutschen Vereinigung für politische Wissenschaft in Bad Eilsen gehalten wurde. Neuere Veröffentlichungen konnten nur in den Anmerkungen berücksichtigt werden. 2 J. L. Tamon: The Origins of Totalitarian Democracy, London 1952. 3 Zur Problematik des Pluralismus und möglicher Gruppenkonflikte vgl. den Beitrag von Gustav E. Kafka "Probleme der ,pluralistischen Gesellschaft' - Konflikte aus mehrfacher Gruppen zugehörigkeit", in: Franz-Lieber-Hefte, 1959, Nr. 2, S. 42-66. 4 Hierzu Ernst Fraenkel " Die Selbstbestimmung in der Demokratie und in der Volksdemo kratie", in: Deutsche Rundschau, 1960, Nr. 9, S. 778 bis 786, bes. S. 781 f. 5 Zur Unterscheidung von pluralistischer und monistischer Demokratie siehe weiter unter S. 108 ff. 10 Gewaltenteilung und Demokratie Welche Möglichkeiten bieten sich nun an, wenn der Versuch gewagt werden soll, ein konkretes Herrschaftsgebilde daraufhin zu befragen, welchem der zwei angedeu teten extremen Modelle - demokratisch-pluralistischer Rechtsstaat oder autokratisch totalitärer Diktaturstaat - es zuzuordnen sei, bzw. ob es eher dem autoritären Herr schaftsmodell zuzurechnen wäre, oder noch genauer: wieweit jeweils von einer An näherung an eines der Modelle gesprochen werden kann? Da es sich hierbei um dyna mische Forschungsobjekte handelt, erfordert die Gegenwartsanalyse zugleich das Fragen nach dem Woher und Wohin (der historische Aspekt als politologisch-analy tisches Grunderfordernis); kurz, es gilt die "lebende Verfassung", also die normativ reale Ganzheit eines politischen Gemeinwesens, und deren Bewegungstrends zu er gründen. Unter den sicherlich mannigfachen Möglichkeiten systematischen Befragens scheint mir jene eine brauchbare Handhabe zu bieten, die sich auf Grund der politologischen Gewaltenteilungslehre -wie ich sie nennen möchte -finden läßt. I. Gewaltenteilung als politologischer Grundbegriff Wenn in einer Diskussion der Begriff "Gewaltenteilung" angeführt wird, überkommt uns leicht ein gewisses Gefühl des Unbehagens, des vagen Tappens, ähnlich dem, das das allzu kühn strapazierte Wort "Freiheit" assoziiert. Sind wir hier manchmal geneigt, den schönen Vers "Freiheit die ich meine" zu zitieren, so kann auch jede sinnvolle Gewaltenteilungsdebatte erst dann verständig geführt werden, wenn gesagt wird, welche der zahlreichen Grundvorstellungen, für die das Wort Gewaltenteilung her halten muß, denn nun eigentlich gemeint sei. Gewaltenteilung ist ein seiner politologischen Grundbedeutung nach mit dem Ter minus "Freiheit" eng korrespondierender Begriff. Beide Begriffe kennzeichnen für den Politologen umfassende Phänomene von zentraler Bedeutsamkeit. Beim Versuch, Freiheit als "Einsicht in die Notwendigkeit" zu definieren, stellt sich die Gretchen frage nach dem Sinngehalt dessen, was das Wort "Notwendigkeit" in dieser Formel inhaltlich besage. In unserem Zusammenhang wäre eine doppelte Antwort erforder lich: Die Antwort auf die Frage nach dem materiellen Wertbezug und Sinngehalt des "Not-wendenden" (Ziel) sowie die Beantwortung der Frage nach dessen realter Garantie (Mittel). Die erste läßt sich wohlletztlich allein philosophisch-theologisch er gründen. Die zweite Antwort ist historisch-empirisch begründbar. Ernst Fraenkel gibt sie indirekt in seinem Buch "Das amerikanische Regierungssystem" in einer Formulierung, die nach Ernst Cramer "eigentlich in die deutschen Schulbücher aufgenommen werden sollte"6: "Die Verfassungsstruktur ... (eines freiheitlichen Gemeinwesens) beruht auf der Erkenntnis, daß es das kennzeichnende Merkmal einer jeden Tyrannis ist, ein möglichst simples Regierungssystem zu errichten, und daß es das kennzeichnende Merkmal eines jeden freiheitlichen Rechtsstaates ist, dar; er - unter Ablehnung des Prinzips ,Ein Führer, Ein Volk, Ein Reich' und der dieses 6 Vgl. Die Welt, 8. April1961, S. 17.