Heinz Patt mit Peter Jürging und Werner Kraus Naturnaher Wasserbau Entwicklung und Gestaltung von Fließgewässern 5. Auflage Naturnaher Wasserbau Heinz Patt Naturnaher Wasserbau Entwicklung und Gestaltung von Fließgewässern 5. Auflage HeinzPatt ProfessorPatt&Partner Bonn,Deutschland ISBN978-3-658-22477-6 ISBN978-3-658-22478-3(eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-658-22478-3 DieDeutscheNationalbibliothekverzeichnetdiesePublikationinderDeutschenNationalbibliografie;detaillier- tebibliografischeDatensindimInternetüberhttp://dnb.d-nb.deabrufbar. SpringerVieweg ZuvorerschienenunterPatt/Jürging/Kraus ©SpringerFachmedienWiesbadenGmbH,einTeilvonSpringerNature1998,2007,2008,2011,2018 DasWerkeinschließlichallerseinerTeileisturheberrechtlichgeschützt.JedeVerwertung,dienichtausdrücklich vomUrheberrechtsgesetzzugelassenist,bedarfdervorherigenZustimmungdesVerlags.Dasgiltinsbesondere fürVervielfältigungen,Bearbeitungen,Übersetzungen,MikroverfilmungenunddieEinspeicherungundVerar- beitunginelektronischenSystemen. DieWiedergabevonGebrauchsnamen,Handelsnamen,Warenbezeichnungenusw.indiesemWerkberechtigt auchohnebesondereKennzeichnungnichtzuderAnnahme,dasssolcheNamenimSinnederWarenzeichen- undMarkenschutz-Gesetzgebungalsfreizubetrachtenwärenunddahervonjedermannbenutztwerdendürften. DerVerlag,dieAutorenunddieHerausgebergehendavonaus,dassdieAngabenundInformationenindiesem WerkzumZeitpunktderVeröffentlichungvollständigundkorrektsind.WederderVerlagnochdieAutorenoder dieHerausgeberübernehmen,ausdrücklichoderimplizit,GewährfürdenInhaltdesWerkes,etwaigeFehler oderÄußerungen.DerVerlagbleibtimHinblickaufgeografischeZuordnungenundGebietsbezeichnungenin veröffentlichtenKartenundInstitutionsadressenneutral. SpringerViewegisteinImprintdereingetragenenGesellschaftSpringerFachmedienWiesbadenGmbHundist einTeilvonSpringerNature. DieAnschriftderGesellschaftist:Abraham-Lincoln-Str.46,65189Wiesbaden,Germany Vorwort zur 5., aktualisierten Auflage DiepraktischeUmsetzungderVorgabenderEG-Wasserrahmenrichtlinie(EG-WRRL)in denNationalstaatenistseitder4.AuflagediesesBuchesimJahre2010weiterfortgeschrit- ten. In der nun vorliegenden 5. Auflage werden der momentane Stand der Umsetzung, diebisherigenErgebnisseundErfahrungensowiedieweitereVorgehensweiseimUmset- zungsprozessdargestellt.–Nichtallesistwiegeplantgelungen,aberzumindesthatman gelerntundistgewillt,esbesserzumachen. Nach dem Fristenplan der Richtlinie steht im Jahr 2019 die Fortschreibung der Be- standsaufnahmeaufderAgenda. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie geht im Jahre 2019 in ihre letzte Dekade. Gemäß Art.19EG-WRRListvorgesehen,dassdieEuropäischeKommissionbiszum22.Dezem- ber2019dieEG-WasserrahmenrichtlinieüberprüftundaufderGrundlagederbisherigen Entwicklungen und Erfahrungen ggf. erforderlicheÄnderungen vorschlägt. – Wie diese VorschlägeimDetailaussehenundwieesdannindereuropäischenWasserpolitikweiter- geht,bleibtabzuwarten. Die zwischenzeitlich veröffentlichte Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (sog. Hochwasserrisikomanagement-Richtli- nie–EG-HWM-RL)hatzahlreicheSynergienfreigesetzt.WieauchinfrüherenJahrzehn- ten,hatderHochwasserschutzdernaturnahenGestaltungunsererFließgewässerundAuen „gutgetan“undsomancheProjektrealisierungerstermöglichtbzw.beschleunigt. DieErgebnisseder Klimakonferenzenvon Paris, undim Jahre2017in Bonn,sind in ihren Aussagen hinsichtlich der Erhöhung der Erdtemperatur eindeutig. Die prognosti- ziertenKlimaveränderungenwerdenunserwasserwirtschaftlichesHandelnverändernund auchvordenLebensräumenanundinunserenGewässernkeinenHaltmachen.Esbleibt zuhoffen,dassdie„Gegenmaßnahmen“sofrühzeitigeingeleitetwerden,dassdieseauch nochZeithabenzuwirken.AufStarkregenereignissekannmansich ggf.nochmittech- nischen Maßnahmen einstellen. Aber jede Lebensform, die durch eine Veränderung der Lebensbedingungenverschwindet,istunwiederbringlichverloren. Auch diese 5. Auflage enthält wieder das Vorwort zur 1. Auflage. Trotz vieler neuer Erkenntnissesind diedortformuliertengrundsätzlichenHinweise zum naturnahenWas- serbau immer noch richtig. Mehr noch: Sie weisen darauf hin, dass Aktionismus nicht solideFacharbeitersetzenkann. V VI Vorwortzur5.,aktualisiertenAuflage MeinebeidenverstorbenenMitautorenundFreunde,Dr.Peter JürgingundDipl.-Ing. WernerKraus,hattendasschonvorzweiJahrzehntenalsHandlungsprämisseerkannt! Wiederkonnteich Kollegen gewinnen, um spezielle Kapitel kritisch durchzuschauen bzw.zuaktualisieren. Assessor Klaus-Dieter Fröhlich, Kanzlei Fröhlich in Berlin & Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen, habe ich für die Durchsicht des Kapi- tels (Kap. 2) über die Rechtsnormen zu danken. Gleiches hat Dr. Hans Stutz, Leiter der RechtsabteilungimAmtfürAbfall,Wasser,EnergieundLuft,Zürich,fürdiegesetzlichen RegelungeninderSchweizgetan(s.Abschn.2.14). MinisterialratDr.KlausArzet,BayerischesMinisteriumfürUmweltundVerbraucher- schutz,hatdieAusführungenüberdasFlussgebietsmanagement(Kap.9)überarbeitetund Dipl.-Ing.WalterBinder(ehemalsBayerischesLandesamtfürUmwelt)dasKapitelüber dieLebensräumeanFließgewässern(Kap.4).–VielenDankdafür!!! Bonn,Deutschland Univ.Prof.Dr.-Ing.habil.HeinzPatt imSeptember2018 Vorwort zur 1. Auflage „... Auf mühevollem, meist empirischen Wege hatsich die Kunstdes Flussbaues entwi- ckelt. Seine Anfänge waren von den Bedürfnissen des Augenblicks geboten. Die Beweg- lichkeit des zu behandelnden Elements ließ die Übertragung einer einzelnen Erfahrung undallgemeineSchlüssenurseltenzuund,obwohlderWasserbauschonseitJahreneine zunehmendewissenschaftlicheBehandlungerfahrenhat....“. „... sosindnebendenwenigenganzallgemeinenGrundgesetzenallgemeinanwendba- reRegelnundVorschriftennuringeringemMaßegewonnenworden.DerwichtigsteSatz allerStudienistder,dassjederFlusseinIndividuumist,dasseineeigeneBehandlungver- langt,dadiebestimmendenFaktoren,Wassermenge,Gefälle,GeschiebeundUferbildun- genbeiallenFlüssen,jasogarinnerhalbeinzelnerFlussstreckengroßeVerschiedenheiten aufweisen.Nichtswärewenigerangezeigt,undnichtswürdezugrößererGeldverschwen- dungführen,alswennalleFlüssenacheinereinzelnenSchablonebehandeltwürden;denn schon die Ungleichheit einer einzigen wesentlichen Eigenschaft zwingt im Flussbau zur AnwendungandererMittel...“. Diese fast philosophisch anmutendeSichtweise, in der die Fließgewässer als sehr ei- gensinnigreagierendeIndividuendargestelltwerden,dieaberbeientsprechenderBehand- lung sehr dienlich sein können,stammt aus einer Denkschriftder Bayerischen Obersten BaubehördeausdemJahre1909. DerMenschhatsichleiderindenvergangenenJahrzehntendiedamitverbundeneUm- gangsweisemitdenFließgewässernnichtzueigengemacht.Soistesnichtverwunderlich, wennz.B.in einerBürgerpetitionausdemJahre1928aneinen GemeinderatdieEinbe- ziehungeinesBachesindasKanalisationsnetzderGemeindebeantragtwird.AlsGründe werdenangeführt: „... Die unterzeichnenden Einwohner, die an dem vorstehend genannten Bach woh- nen,bittenhiermitdenwohllöblichenGemeinderat,auchdiesenBachin diezubauende Kanalisationeinzubeziehen, undzwarausfolgendemGründen:Die zu bauendeKanali- sationhatdenZweck,diedenOrtdurchziehendenGewässerunterirdischabzuleiten...“. „... WeiteristdersichandiesemBachentlangziehendeVerkehrswegnursehrschmal undesistdarumauchimVerkehrsinteressevongrößtemVorteil,wenndieserBachunter- irdischabgeleitetwird...“. VII VIII Vorwortzur1.Auflage DerzuständigeKreisbaumeisterführtdazuaus: „... Infolge der geringen Abmessung des Bachprofils und der hohen Lage der Soh- le kommt es bei Hochwasserabfluss häufig zu Überschwemmungen der Straßen in der Dorflage.ZudemwirdderGrundwasserspiegelhochgehaltenundhältsodieFundamen- teder anliegendenWohnhäuserfeucht,wodurchdieWohnungenungesundsind. Beiden geringenWassermengen,diederBachlaufimSommerführt,bleibendieeingeleitetenAb- wässerstehen.Esistdochnichtzuvermeiden,dassderBachlaufalsAbladestellefüralle möglichen Abfälle dient, wodurch derselbe zum Schmutzbach wird. Die Beseitigung des BachlaufeserscheintdaherinsanitärerHinsichtbesonderserwünscht...“. Bei einem derartigen Umgang mit den Fließgewässern, war das Verschwinden zahl- reicher Fließgewässer aus urbanen Bereichen vorprogrammiert. Konnten die Gewässer bleiben,wurdensiemeisttechnischausgebaut.DieProblememitderGewässergüteblie- benoftungelöstundwurdenandenjeweiligenUnterliegerweitergereicht. VoretwazweiJahrzehntenwurdejedochmehrundmehrerkennbar,dasseinderartiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen auf die Dauer zu irreversiblen Schäden führen wird. In der FolgetrugenzahlreicheBerichtein denMedien über Umweltproblemeund deren gesundheitliche Auswirkungen erheblich dazu bei, das Interesse der Bevölkerung fürökologischeZusammenhängezu weckenundso dasUmweltbewusstsein generellzu fördern.In diesem Zusammenhangwurdeder Begriffder nachhaltigenEntwicklung ge- prägt,derheuteeinübergeordnetesZielimUmweltschutzist. ImZugedieserneuenSichtweisehatsichwohlkeinArbeitsfeldindenletztenJahren derartig stark verändert wie dasjenige des Wasserbauingenieurs. Über lange Zeit ange- wandte Strategien und Baumethoden bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern mussten völligneuen,ökologischausgerichtetenAnsprüchengenügen,diein derklassi- schen, konstruktiv oder nutzungsorientiert ausgerichteten Ausbildung des Wasserbauers undKulturbauingenieursnichtvorgesehenwaren. DieneuenAnforderungen,dienunbeiAusbauundUnterhaltungvonFließgewässern berücksichtigt werden müssen, sind nur noch im Team mit anderen Fachdisziplinen zu lösen. Diese Zusammenarbeit hat deutliche Spuren bei Planung und Ausführung hinter- lassen;oftmalswirdheutegenauumgekehrtverfahrenwievoreinigenJahren.Schondie BegriffeRückbau,RevitalisierungundRenaturierungdeutenaufKorrekturenandenbis- langverfolgtenAusbaustrategienhin. Die plastische Darstellung vieler „Sünden“ des technischen Wasserbaus in diesem Buch soll keine Abrechnung mit der Vergangenheit sein. Die Nutzung der natürlichen Ressourcen dientuns allen und hat daher auch im Rahmen einer nachhaltigen Entwick- lungweiterhinihreBerechtigung.WievieleandereAuswirkungenderIndustrialisierung wurdedieanthropogeneBeeinflussungderFließgewässervonderGesellschaftgewünscht unddurchpolitischeEntscheidungsprozesseeingeleitet. WesentlicheIntentiondesBuchesistdieDarstellungderAuswirkungenvonEingriffen indienatürlicheFließgewässerentwicklungalsEntscheidungshilfefürzukünftigePlanun- gen.Das FürundWidereinesEingriffsmuss möglichstfrühzeitigin seinen Gesamtaus- wirkungen bewertet werden. Ist ein Eingriff notwendig, können die Methoden des na- Vorwortzur1.Auflage IX turnahenWasserbausdazubeitragen,dieBeeinträchtigungenvonnotwendigenbaulichen Maßnahmen abzumildern. An ausgebauten Fließgewässern können durch Renaturierun- genwiedernaturnähereZuständehergestelltwerden.Der„LebensraumFließgewässer“ist dabeieinwichtigesKriterium.DieBerücksichtigungökologischerBelangebeiBaumaß- nahmenanFließgewässern sind jedocheineVoraussetzungdafür,dasssich auchspätere GenerationenaufdieErneuerungskräftederNaturverlassenkönnen. Bei einem derart komplexen Thema ist auch bei einem Buch eine gemeinsame Ar- beitzwischenverschiedenenFachdisziplinenerforderlich.AlsAutorensinddeshalbzwei Wasserbauer, ein Hochschullehrer und ein Praktiker sowie ein Landespfleger beteiligt. DieseinterdisziplinäreZusammensetzunghatsichauchinanderengemeinsamenProjek- tenbestensbewährt. Prof. Dr.-Ing. G. Vogel (Hochschule Wismar), Assessor K.-D. Fröhlich (Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn), Dipl.-Ing. (FH)W.GröbmaierundDipl.-Ing.W.Kraier(beideBayerischesLandesamtfürWasser- wirtschaft)habenjeweilseinzelneKapitelkritischdurchgesehenundwertvolleHinweise gegeben.Das giltauch fürDipl.-Ing.E. Städtler (Staatliches Umweltamt Köln), der uns zusätzlichzahlreicheFotoszurVerfügunggestellthat.AnderIllustrationdesBuchesha- benDipl.-Ing.R.Sonn(technischeGrafiken)undH.Geipel(Zeichnungen)mitgewirkt. AllenGenanntenmöchtenwirganzherzlichdanken. Bonn,München,Rosenheim, Univ.-Prof.Dr.-Ing.habil.HeinzPatt Deutschland Dr.PeterJürging imDezember1997 Dipl.-Ing.WernerKraus Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2 RechtlicherRahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.1 EuropäischeRechtsnormen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.1.1 EG-Wasserrahmenrichtlinie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.1.2 EuropäischeHochwasserschutz-Richtlinie. . . . . . . . . . . . . . 24 2.1.3 EuropäischeNaturschutzrichtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2.2 RechtlicheGrundlagen–BundesrepublikDeutschland . . . . . . . . . . . 28 2.3 Rahmengesetzgebung,Föderalismusreform,GesetzederBundesländer . 30 2.4 Wasserhaushaltsgesetz–WHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2.4.1 Grundsätzliches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2.4.2 ErlaubnisundBewilligung,Benutzungen . . . . . . . . . . . . . . 34 2.4.3 BewirtschaftungoberirdischerGewässer . . . . . . . . . . . . . . . 37 2.4.4 Gewässerausbau,Planfeststellung,Plangenehmigung . . . . . . . 40 2.4.5 Hochwasserschutz,Gefahrenkarten,Risikomanagement . . . . . 41 2.4.6 Maßnahmenprogramm,Bewirtschaftungspläne. . . . . . . . . . . 44 2.5 HochwasserschutzgesetzII . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 2.6 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 2.7 Eingriffsregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 2.7.1 Eingriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 2.7.2 Verursacherpflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 2.7.3 Verfahrensinhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 2.8 Bundes-Bodenschutzgesetz–BBodSchG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 2.9 GesetzüberdieWasser-undBodenverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.10 GesetzüberdieUmweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) . . . . . . . . . . 56 2.11 Verwaltungsverfahren,Planfeststellung,Plangenehmigung . . . . . . . . . 57 2.12 Unselbstständige Teile verwaltungsbehördlicher Verfahren undPlanungsinstrumente. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 2.12.1 Umweltverträglichkeitsprüfung(UVP) . . . . . . . . . . . . . . . . 59 2.12.2 Oberflächenwasserverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 XI