Léonie Jana Wagner Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Extraterritoriale Pflichten, der Menschenrechtsansatz und seine Umsetzung Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Léonie Jana Wagner Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Extraterritoriale Pflichten, der Menschenrechtsansatz und seine Umsetzung Léonie Jana Wagner Frankfurt am Main, Deutschland D.30 ISBN 978-3-658-16879-7 ISBN 978-3-658-16880-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16880-3 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen National- bibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer VS © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2017 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. 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Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer VS ist Teil von Springer Nature Die eingetragene Gesellschaft ist Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Die Anschrift der Gesellschaft ist: Abraham-Lincoln-Str. 46, 65189 Wiesbaden, Germany Danksagung DDanksagung as vorliegende Buch ist die leicht überarbeitete Fassung meiner Dissertations- schrift, die zwischen 2009 und 2015 im Rahmen des DFG-Exzellenzclusters 243 „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ entstanden ist. Geschrieben in Frankfurt, Paris und Buenos Aires, reichte ich die Arbeit im Herbst 2015 am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Univer- sität ein und verteidigte sie dort im Sommer 2016. An dieser Stelle möchte ich meinen Dank nachstehenden Personen ausspre- chen, die wesentlichen Anteil am Gelingen meines Promotionsprojekts hatten: Mein Dank gilt zunächst Prof. Dr. Lothar Brock, meinem Doktorvater, für die Betreuung der Arbeit und des gesamten Promotionsprozesses. Seine Kom- mentare waren überaus hilfreich und seine engagierte Art in allen Phasen – von der Klärung inhaltlicher Fragen bis hin zur Überwindung bürokratischer Hürden – eine große Unterstützung. Dank gebührt ebenfalls Prof. Dr. Stefan Kadelbach: Zum einen für die konstruktiv-kritischen Rückmeldungen insbesondere zu dem völkerrechtlichen Teil der Arbeit und für die Übernahme des Zweitgutachtens, zum anderen für die engagierte Betreuung der Doktorandengruppe „Normative Bedingungen der Entwicklungszusammenarbeit“, deren Teil ich zwischen 2008 und 2012 sein durfte. Den Mitgliedern jener Gruppe danke ich für den interdis- ziplinären Austausch und die anregenden Diskussionen. Dankbar bin ich ebenso für die Förderung, die ich durch das o.a. DFG-Exzellenzcluster erhielt, und die mir neben der Teilnahme an vorgenanntem Doktorandenkolloquium den Besuch einer Field School in Bamako/Mali und einen Forschungsaufenthalt an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne ermöglichte. Prof. Dr. Uta Ruppert danke ich herzlich für ihre freundliche Bereitschaft, kurzfristig das Drittgutachten für diese Arbeit zu erstellen. Mein besonderer Dank geht zudem an die beforschten Institutionen beziehungsweise an meine Gesprächspartner und an all diejenigen, die sich für menschenrechtsbasierte Entwicklung und die Verankerung eines Menschenrechtsansatzes in der EZ einsetzen. Ihnen habe ich meine Einblicke und Erkenntnisse zu verdanken, auch wenn die diesbezügliche EZ-Praxis in dieser Arbeit eine kritische Betrachtung erfährt. Persönlich danke ich meiner Familie und meinen Freunden: Sie alle haben es in so vielerlei unterschiedlichen Hinsichten möglich gemacht, dass diese Ar- beit entstanden ist – sei es, indem sie nicht aufgehört haben zu fragen „Wie steht 6 Danksagung es mit Deiner Doktorarbeit?“, sei es durch aufmunternde Worte, sei es durch gezielte Ablenkungen. Meinem Ehemann Patrizio Purpura danke ich für seine Liebe und Unterstützung und dafür, dass er für mich mindestens 20 Kilo Lese- material von Deutschland nach Argentinien (und zurück!) transportiert hat. Mei- nem Bruder Constantin bin ich dankbar für seine immer verständnisvolle Art und unsere vielen Gespräche, die für mich eine stete Bereicherung sind. Mit dieser Arbeit verbinde ich die Hoffnung, dass Valerio und alle Kinder in einer Welt aufwachsen mögen, in der sie unabhängig von ihrem Geburtsort in Würde leben können. Widmen möchte ich diese Arbeit meinen Eltern, Ingrid und Dr. Hartmut Wagner: Ich danke Euch auf diesem Wege für alles. Léonie Jana Wagner Inhalt IAnhaltsverzeichnisb kürzungsverzeichnis .................................................................................. 13 1 Einleitung ................................................................................................ 19 1.1 Untersuchungsverlauf und Leitfragen ............................................ 20 1.2 Forschungsstand und Methodik ..................................................... 24 1.3 Begriffsbestimmungen ................................................................... 30 2 Die international verankerten Menschenrechte und ihre entwicklungspolitische Relevanz ........................................................... 37 2.1 Die internationalen Grundlagen der Menschenrechte und die Bedeutung der darin enthaltenen Normen für Entwick- lung(-spolitik) ............................................................................... 39 2.1.1 Die UN-Charta ........................................................................ 39 2.1.2 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ...................... 43 2.1.3 Die UN-Menschenrechtspakte ................................................. 47 2.1.3.1 Der Zivilpakt ................................................................... 50 2.1.3.2 Der Sozialpakt ................................................................. 51 2.1.4 Weitere UN-Menschenrechtsverträge und außervertraglicher Schutz ...................................................................................... 53 2.2 Verbindlichkeitsgrad der international verankerten Menschenrechte ............................................................................ 56 2.2.1 Die menschenrechtliche Pflichtentrias: Achtungs- Schutz- und Gewährleistungspflichten ................................................. 56 2.2.2 Unterschiedliche Qualität der verschiedenen „Rechtsgenerationen“? ............................................................ 59 2.2.2.1 Argumente gegen die Anerkennung von wsk-Rechten als wahrhaftige Menschenrechte ..................................... 61 2.2.2.2 Argumente für die Anerkennung von wsk-Rechten als wahrhaftige Menschenrechte .......................................... 63 2.2.2.3 Zwischenfazit .................................................................. 73 8 Inhalt 2.2.3 Gewohnheitsrecht, ius cogens und erga omnes- Verpflichtungen ....................................................................... 75 2.2.4 Extraterritoriale Staatenpflichten ............................................. 80 2.2.4.1 Die UN-Charta ................................................................ 82 2.2.4.2 Die AEMR ....................................................................... 84 2.2.4.3 Der Sozialpakt ................................................................. 85 2.2.4.4 Der Zivilpakt ................................................................... 96 2.2.4.5 Die Kinderrechtskonvention .......................................... 103 2.2.4.6 Die Behindertenrechtskonvention ................................. 107 2.2.4.7 Allgemeine Völkerrechtslehre und jüngste Entwicklungen .............................................................. 109 2.2.4.8 Zwischenergebnis .......................................................... 115 2.2.5 Verbindlichkeitsgrad für Internationale Organisationen ....... 122 2.3 Schlussfolgerung: Implikationen für die Entwicklungspolitik .... 132 2.3.1 Gebot zur Entwicklungspolitik? ............................................ 132 2.3.2 Gebot zur Menschenrechtsorientierung von Entwicklungspolitik ............................................................... 137 3 Menschenrechte: Fehlanzeige? Die ersten drei Jahrzehnte der Entwicklungspolitik ............................................................................. 147 3.1 Die Entstehung der Entwicklungspolitik ..................................... 148 3.2 Zeitgenössische Entwicklungstheorien ........................................ 152 3.2.1 Der modernisierungstheoretische Ansatz .............................. 153 3.2.2 Der dependenztheoretische Ansatz ........................................ 156 3.2.3 Zwischenfazit: Entwicklung als Wachstum ........................... 160 3.3 Der konzeptionelle entwicklungspolitische Rahmen bis 1990 .... 161 3.3.1 Die Anfangsjahre und die erste Entwicklungsdekade ........... 161 3.3.2 Die zweite Entwicklungsdekade ............................................ 167 3.3.2.1 Die Grundbedürfnisstrategie ......................................... 171 3.3.2.2 Die Debatte um eine Neue Weltwirtschaftsordnung (NWWO) ...................................................................... 177 3.3.2.3 Das Konzept der Nachhaltigkeit .................................... 182 3.3.3 Die dritte Entwicklungsdekade als „verlorenes Jahrzehnt“ ... 184 3.4 Zwischenergebnis ........................................................................ 189 4 Exkurs: Die Debatte um das „Recht auf Entwicklung“ .................... 195 4.1 Historischer Verlauf der Debatte ................................................. 197 4.2 Zum Inhalt des „Rechts auf Entwicklung“ .................................. 201 Inhalt 9 4.3 Rechtsträger und -verpflichtete .................................................... 202 4.4 Konsequenzen für die Entwicklungspolitik ................................. 208 5 Entwicklungspolitik re-visited? Der entwicklungspolitische Referenzrahmen und seine Berücksichtigung menschenrechtlicher Anforderungen ab 1990 ....................................................................... 217 5.1 Die 1990er Jahre: Auf dem Weg zur Formulierung menschenrechtsbasierter Ansätze in der Entwicklungspolitik .... 218 5.1.1 Nach dem Ende des Ost-West Konflikts: Ein neuer Blick auf die Menschenrechte ......................................................... 219 5.1.2 Nach dem „verlorenen Jahrzehnt“: Eine kritische Bestandsaufnahme bisheriger Entwicklungspolitik ............... 228 5.1.3 Die Konzeption der „menschlichen Entwicklung“ (human development) ............................................................ 232 5.1.4 Good Governance und die Aufwertung der politischen Dimension im Entwicklungsprozess ..................................... 238 5.1.5 Die Weltkonferenzen der 1990er Jahre und der zunehmende Einfluss der Zivilgesellschaft ........................... 249 5.2 Die Entwicklungsparadigmen nach der Jahrtausendwende aus menschenrechtlicher Sicht: Eine „Rolle rückwärts“? .................. 252 5.2.1 Die Millenniumsentwicklungsziele ....................................... 253 5.2.2 Die Debatte um die Wirksamkeit von EZ .............................. 261 5.2.3 Zwischenergebnis .................................................................. 282 6 Zur Konzipierung und Umsetzung menschenrechtsbasierter Ansätze am Fallbeispiel von UNDP und der deutschen EZ: Paradigmenwechsel oder alter Wein in neuen Schläuchen? ............ 283 6.1 Fallbeispiel multilateraler Akteur: UNDP ................................... 285 6.1.1 Die konzeptionelle Verankerung eines HBRA ...................... 286 6.1.1.1 Hintergrund: Reform der UN und die One UN- bzw. Delivering as One-Initiative .......................................... 286 6.1.1.2 Das policy-Dokument „Integrating rights with sustainable human development“(1998) und das Common Understanding (2003) .................................... 289 6.1.2 Umsetzungsschritte ............................................................... 293 6.1.2.1 Das Human Rights Strengthening Programme (HURIST) und das Global Human Rights Strengthening Programme (GHRSP) ............................ 293 10 Inhalt 6.1.2.2 Die Action 2-Initiative und der Human Rights Mainstreaming-Mechanismus (HRM) .......................... 297 6.1.2.3 Die Rights up Front-Initiative ....................................... 302 6.1.3 Evaluierung der bisherigen Bemühungen .............................. 304 6.2 Fallbeispiel bilateraler Akteur: Deutschland ................................ 330 6.2.1 Die konzeptionelle Verankerung eines HBRA ...................... 331 6.2.1.1 Die Spranger-Kriterien und der BMZ-Kriterienkatalog ................................................... 332 6.2.1.2 Die Entwicklungspolitischen Aktionspläne für Menschenrechte 2004 – 2007 und 2008 – 2010 und das übersektorale Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ von 2010 .................... 334 6.2.2 Umsetzungsschritte ............................................................... 340 6.2.2.1 Umsetzungsschritte in den Jahren 2004 – 2007 ............ 340 6.2.2.2 Umsetzungsschritte in den Jahren 2008 – 2010 ............ 343 6.2.2.3 Umsetzungsschritte ab dem Jahr 2011 .......................... 346 6.2.3 Evaluierung der bisherigen Bemühungen .............................. 349 6.3 Abschließende Problembeschreibung und Vertiefung ................. 382 6.3.1 Menschenrechtliche Defizite der EZ: Das Ausbleiben eines Paradigmenwechsels .............................................................. 383 6.3.2 Das Zusammenwirken von fehlenden Kompetenzen, nicht förderlichen Einstellungen, konkurrierenden Konzepten und institutionellen Schwachstellen ............................................. 393 6.3.2.1 Mangelnde Menschenrechtskenntnisse bei Entwicklungsfachkräften aufgrund limitierter zeitlicher und personeller Ressourcen ........................... 393 6.3.2.2 Fortwährende Skepsis gegenüber den Menschenrechten und die „promotion-protection dichotomy“ .................................................................... 396 6.3.2.3 Keine klaren Mitarbeiterrichtlinien, fehlendes Backing der Führung sowie widersprüchliche Anreiz- und Accountability-Systeme ................................................ 403 6.3.2.4 Unzureichendes Problembewusstsein oder: Do all good things go together? ........................................................ 407 6.3.2.5 Geringe intraorganisationale Stellung und Mittel der mit Menschenrechten befassten Einheiten .................... 409 6.3.2.6 Keine klaren Vorgaben für eine menschenrechtsbasierte Planung von EZ-Interventionen in den Standardprozeduren ...................................................... 411