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Markturkunde und Markt in Frankreich und Burgund vom 9. bis 11. Jahrhundert PDF

254 Pages·1964·60.319 MB·German
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Markturkunde und Markt in Frankreich und Burgund vom 9. bis 11. Jahrhundert VON TRAUTE ENDEMANN HERAUSGEGEBEN VOM KONSTANZER ARBEITSKREIS FÜR MITTELALTERLICHE GESCHICHTE JAN THORBECKE VERLAG KONSTANZ • STUTTGART Markturkunde und Markt in Frankreich und Burgund vom 9. bis 11. Jahrhundert VON TRAUTE ENDEMANN HERAUSGEGEBEN VOM KONSTANZER ARBEITSKREIS FÜR MITTELALTERLICHE GESCHICHTE JAN THORBECKE VERLAG KONSTANZ•STUTTGART 1964 Gesamtherstellung Druckerei und Verlagsanstalt Konstanz Universitäts-Druckerei GmbH Konstanz Am Fischmarkt INHALTSÜBERSICHT Einleitung 5 1. Kapitel • Die Markturkunden im 9. Jahrhundert . . .. 11 I. Der Markt in den Urkunden bis 800 11 II. Der Markt in den Urkunden bis zur Mitte des 9. Jahrhunderts 15 III. Die Markturkunde in Aquitanien 21 IV. Die Markturkunde Karls des Kahlen 27 V. Der Markt in den Urkunden der unmittelbaren Nachfolger Karls des Kahlen bis zum Ende des 9. Jahrhunderts 35 VI. Das Marktregal im 9. Jahrhundert 38 VII. Die Bedeutung des Immunitätsprivilegs für das Marktprivileg 49 2. Kapitel • Der Markt in den Urkunden des 10. Jahrhunderts 54 I. Königsurkunden 54 1) Karl der Einfältige 54 2) Rudolf von Burgund 57 3) Die letzten Karolinger 59 II. Der Markt in nicht-königlichen Urkunden . .. 63 III. Die Bedeutung und Rechtsstellung des Marktes nach den Urkunden des 10. Jahrhunderts . .. 66 1) Die Entwicklung des Marktregals 66 2) Die rechtliche Stellung des Marktes . . .. 70 3. Kapitel • Die Markturkunden im 11. Jahrhundert . .. 72 I. Grundzüge des politischen Geschehens . . .. 72 II. Der Marktherr 75 1) König 75 2) Hochadel 78 3) Seigneurs 81 III. Urkundliche Aussagen über Marktfrieden und Marktrecht im 11. Jahrhundert 87 1) Marktfrieden 87 2) Marktrecht 91 3 IV. Die französische Markturkunde des n. Jahr­ hunderts im Vergleich zur deutschen Markt­ urkunde 95 4. Kapitel • Markt und Münze vom 9. bis 11. Jahrhundert . 98 5. Kapitel • Portus 105 I. Der portus im 9. Jahrhundert 105 II. Der portus im 10. Jahrhundert 110 III. Der portus im 11. Jahrhundert 117 6. Kapitel • Burgus 123 I. Der burgus in der Forschung 123 II. Der burgus bis zum 10. Jahrhundert 126 III. Der burgus im 10. Jahrhundert 130 IV. Der burgus im 11. Jahrhundert 136 V. Markt und burgus 158 7. Kapitel • Salvitas 162 8. Kapitel • Markt und Marktort 168 I. Civitas 168 II. Castrum 174 III. Kloster 179 IV. Villa ­ der ländliche Markt 182 V. Die rechtlichen Beziehungen zwischen Markt und Marktort 186 9. Kapitel • Die Erscheinungsformen des Marktes . . .. 192 I. Wochenmarkt 192 II. Jahrmarkt *93 III. Der räumliche Begriff 198 IV. Der Markt in den einzelnen Landschaften . .. 199 V. Terminologie 206 Zusammenfassung 2°9 Ergebnisse in Thesen 2I4 Quellen­, Literatur­ und Abkürzungsverzeichnis 215 Ortsnamenregister und Zahlenschlüssel 237 Karte 4 Einleitung Der Markt als Stätte des Handelsverkehrs kann als Tages­, Wochen­ und Jahrmarkt erscheinen. Seine wirtschaftliche Funktion beruht auf dem Güteraustausch zwischen Käufer und Verkäufer. Dem Träger des Marktes (Grundherr, Stadtherr, Gemeinde) ist er vor allem aus zwei Gründen interessant. Er bedeutet unmittelbaren Gewinn durch Ein­ künfte aus den Marktabgaben (von der Platzmiete bis zur Umsatz­ steuer) und mittelbaren Nutzen durch die Förderung des ansässigen Gewerbes sowie den Anreiz zur Ansiedlung für Händler und Ge­ werbetreibende. Die Bedeutung des Marktes hängt zum Teil von seinem Einzugsbereich ab; er kann Nahmarkt im Rahmen einer Grundherrschaft sein oder, mit verschiedenen Zwischenstufen, Fern­ markt mit internationaler Bedeutung. Wesentlich für die Entwicklung des Marktes ist ferner seine Verkehrslage im Fluß­ und Straßennetz und die Entfernung zum nächsten Markt; je marktärmer eine Land­ schaft ist, desto wichtiger ist in der Regel der einzelne Markt. Not­ wendig zur Durchführung eines geordneten Marktbetriebes ist eine rechtliche Ordnung: eine Marktpolizei zur Kontrolle der Maße, der Gewichte und gegebenenfalls der Ware; Organe zur Aufrechterhal­ tung von Ruhe und Ordnung; ausreichender Schutz für Hab und Gut der Marktbesucher; eine auf die Rechtsfragen des Marktverkehrs ab­ gestimmte Rechtsprechung. Für die Marktsiedlung ­ d. h. für den Ort, an dem sich ein Markt befindet ­ ist der Markt primär als wirtschaft­ licher Faktor von Bedeutung; bestimmte Entwicklungen können da­ hin führen, daß der Markt durch seine rechtliche Ordnung auch auf die Rechtslage der Siedlung Einfluß gewinnt. Dies kommt insbeson­ dere in der Ausgestaltung des hoch­ und spätmittelalterlichen Stadt­ rechtes in Deutschland deutlich zum Ausdruck. Die Entstehung eines Marktes kann verschiedene Ursachen haben. Eine günstige Verkehrslage an einem Flußübergang z. B. oder einem Straßenschnittpunkt kann zu wiederholten und dann regelmäßigen 5 Treffen von Käufern und Verkäufern führen. Ebenso kann ein Markt in der Nähe eines Wallfahrtsortes oder in Verbindung mit einem Kirchenfest entstehen; entscheidend ist das Zusammenkommen einer größeren Menschenmenge und die dadurch gegebenen Verkaufschan­ cen. Dieser spontanen Entstehung steht die gewollte Einrichtung ge­ genüber; sie setzt eine gewisse Organisation zumindest verwaltungs­ mäßiger Art voraus, die den Markt errichtet und für seine Durchfüh­ rung sorgt. Die Größenordnung dieser »Verwaltungsorganisation« ­ z. B. Grundherrschaft, Königtum ­ spielt dabei keine Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Markterrichtung die Aus­ übung eines Hoheitsrechtes darstellen, der Markt wird dann ein Regal. Der Markt kann unter verschiedenen Fragestellungen untersucht werden: Von der Wirtschaftsgeschichte aus als Träger des Handels und von der Rechts­ und Verfassungsgeschichte her im Hinblick auf Art und Entwicklung seiner Rechtsformen sowie seine Stellung in der Verfassungsstruktur. In der deutschen Forschung nahm die Frage nach der wirtschafts­, rechts­ und verfassungsgeschichtlichen Funktion des Marktes ihren Ausgang von der Stadtgeschichtsforschung, mit der sie lange Zeit eng verknüpft war *) und z. T. heute noch ist. Die Frage nach der institu­ tionellen Entwicklung des Marktes an sich wurde erstmals 1890 von K. Rathgen aufgeworfen. S. Rietschel behandelte in der 1897 erschie­ nenen Untersuchung »Markt und Stadt« den Markt vorwiegend im Hinblick auf seine Bedeutung für die Entwicklung der Stadtverfas­ sung, ähnlich wie F. Keutgen in den 1895 erschienenen »Untersuchun­ gen über den Ursprung der deutschen Stadtverfassung« vor allem auch in Auseinandersetzung mit der von Sohm vertretenen »Markt­ rechtstheorie«. Rietschel befaßte sich in diesem Zusammenhang auch mit spezifisch den Markt betreffenden Fragen, so der Ausbildung des Marktregals. Nur vom Markt als solchen ausgehend untersuchte W. Spieß in seiner 1916 erschienenen Dissertation die Entwicklung von Markturkunde und Marktrecht. Gerade in jüngster Zeit hat die deutsche Forschung ­ so vor allem H. Borchers, H. Büttner, O. Feger 1) z. B. v. MAURER, Geschichte der Städteverfassung in Deutschland, bes. Bd. I (1869); SOHM, die Entstehung des Städtewesens (1890); cf. RIETSCHEL S. 3 ff. 6 und W. Schlesinger - die Frage des Marktes im ostfränkisch­deutschen Raum erneut aufgegriffen. Die genannten Untersuchungen sind für die vorliegende Arbeit aus doppeltem Grunde interessant: Sie berück­ sichtigen die westfränkische Entwicklung bis zur Mitte des 9. Jahr­ hunderts, also bis zu dem Augenblick, in dem mit den Teilungen des Karolingerreiches voneinander unabhängige Entwicklungslinien mög­ lich werden, und sie bieten durch die Darlegung der ostfränkisch­ deutschen Entwicklung Vergleichsmöglichkeiten mit der Entwicklung im westfränkisch­französischen Raum. Die Marktuntersuchungen für den westfränkisch­französischen Raum nahmen ihren Ausgang von den Jahrmärkten, besonders den Messen der Champagne im 12., 13. und 14. Jahrhundert. Im Jahre 1865 erschien die umfangreiche Arbeit von F. Bourquelot, der die Ent­ wicklung von der Merowingerzeit ab kurz skizzierte und dann vor allem die wirtschaftliche Bedeutung der Messen der Champagne dar­ stellte. Im Rahmen einer Untersuchung wirtschaftlicher Privilegien des 7. bis 9. Jahrhunderts, 1896 erschienen, berührte P. Imbart de la Tour auch die Frage des Marktregals in fränkischer Zeit. Im gleichen Jahr wie S. Rietschels »Markt und Stadt«, nämlich 1897, erschien der »Essai historique sur le droit des marches et des foires« von Paul Hu­ velin, der einen weiten zeitlichen wie räumlichen Rahmen umspannt, ausgehend vom Marktwesen der Antike. Seit Huvelin wurde die Marktentwicklung in der französischen Forschung in zahlreichen Ein­ zelarbeiten, aber nicht mehr als Ganzes untersucht2), dabei ist das Interesse an den Messen gerade in jüngster Zeit wieder stark in den Vordergrund getreten 3). Die französischen Darstellungen und Lehr­ bücher der Rechts­ und Verfassungsgeschichte enthalten über den Markt zwischen dem 9. und dem 12. Jahrhundert nur knappe Aus­ sagen 4), die Gründe hierfür werden noch zu untersuchen sein. In den 2) z. B. M. PROU, Une ville­marche au XIIe siecle (1926); E. CHAPIN, Les villes de foire de Champagne (1937); R. LATOUCHE, Les marches et le com­ merce . . . (1956). 3) z. B. die Aufsätze in »La Foire«, Ree. de la Soc. Jean Bodin V (1953); E. CORNAERT, Caracteres et mouvements des foires . . . (1957); J. COMBES, Les Foires en Languedoc (1958). 4) z. B. A. LUCHAIRE, Hist. des Institutions . . . (1883); P. VIOLLET, Hist. 7 wirtschaftsgeschichtlichen Darstellungen wird neben dem Markt im 9. Jahrhundert vor allem die »Messe« ab dem 12. Jahrhundert beachtet, naturgemäß steht dabei der wirtschaftsgeschichtliche Aspekt im Vor­ dergrund J). Ähnlich wie in Deutschland wurde auch in der französischen und belgischen Forschung die Frage des Marktes in größerem Zusammen­ hang im Rahmen der Stadtgeschichte angegangen. Seit den Unter­ suchungen H. Pirennes zur Entstehung der Stadtverfassung ­ mit dem gleichen Ergebnis wie Rietschel und Keutgen, daß der Markt nicht als Ursprung der Stadtverfassung anzusehen ist ­ standen dabei lange Zeit vor allem der nordöstliche Raum Frankreichs und Flandern im Mittelpunkt6). Dabei wird der Markt aber natürlich nur soweit behandelt, wie es für die Stadtgeschichte erforderlich ist. Die innere Entwicklung der Stadtgeschichtsforschung bedingte, daß besonders der Fernmarkt beachtet wurde; darunter verstand man vor allem Markt und Marktsiedlung vor den Mauern der Stadt, der Markt innerhalb der Stadt trat demgegenüber zurück. Die Beziehungen zwi­ schen Stadtentwicklung und Fernmarkt bzw. Fernmarktsiedlung be­ stimmten das Bild. Auch für andere französische Landschaften liegen zusammenfas­ sende Untersuchungen zur Stadtgeschichte vor 7); aus Gründen, die des Institutions ... (1890); J. DECLAREUIL, Hist. Gen. du Droit Fran9ais ... (1925); A. ESMEIN, Cours Elementaire d'Hist. du Droit Francais (15. Aufl. 1925); Fr. OLIVIER­MARTIN, Hist. du Droit Francais (2. Aufl. 1951); LOT­ FAWTIER, Hist. des Institutions Francaises (1957/58). 5) z. B. SEE, Hist. Economique I (1948); J. W. THOMPSON, Economic and social History ... (2. Aufl. 1959); H. PIRENNE, Histoire Economique . . . (1951); R. LATOUCHE, Les Origines de l'Economie . . . (1956); G. DUBY, L'Economie rurale . . . (1962); für das 9. Jh. A. DOPSCH, Wirtschaftsent­ wicklung der Karolingerzeit (3. Aufl. 1962); zur »Messe« s. o. Anm. 3. 6) E. MAYER, Zoll, Kaufmannschaft und Markt . . . (1893); F. VERCAU­ TEREN, Etudes sur les civitates ... (1934); F.­L. GANSHOF, Etudes sur le developpement (1943); J. DHONDT, L'essor urbain entre Meuse et Mer du Nord ... (1957); auch E. ENNEN, Frühgeschichte der europ. Stadt (1953), berücksichtigt diesen Raum ebenso wie F. PETRI, Anfänge des mittelalter­ lichen Städtewesens . . . (1958). Ferner gibt es zahlreiche Einzeluntersuchun­ gen zur Stadtgeschichte dieses Gebietes. 7) z. B. A. GIRY, Les Etablissements de Rouen (1883/85); A. DUPONT, Les 8

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