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Maßgeblichkeitsprinzip und Einheitsbilanz: Geschichte, Gegenwart und Perspektiven des Verhältnisses von Handels- und Steuerbilanz PDF

286 Pages·1994·10.407 MB·German
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Maßgeblichkeitsprinzip und Einheitsbilanz Lutz Schmidt Maßgeblichkeitsprinzip und Einheitsbilanz Geschichte, Gegenwart und Perspektiven des Verhältnisses von Handels- und Steuerbilanz Mit 11 Abbildungen Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH 1994 Reihenherausgeber Prof. Dr. Jochen Sigloch, Universität Bayreuth Autor Dr. Lutz Schmidt Am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre II - Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung Universität Bayreuth Gebäude RW D-95440 Bayreuth ISBN 978-3-7908-0751-6 ISBN 978-3-662-01592-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-662-01592-6 CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek Schmidt, Lutz: Massgeblichkeitsprinzip und Einheitsbilanz: Geschichte, Gegenwart und Perspektiven des Verhältnisses von Handels und Steuerbilanz I Lutz Schmidt.-Heidelberg: Physica-Verl., 1994 (Unternehmen und Steuern; Bd. I) ISBN 978-3-7908-0751-6 NE:GT Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte. insbesondere die der Übersetzung. des Nachdruckes, des Vortrags. der Entnahme von Abbildungen und Tabellen. der Funksendungen, der Mikroverfilmung oder der Vervielfaltigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben.auch bei nurauszugsweiser Verwertung, vor bbeehhaalltteenn.. EEiinnee VVeerrvviieellffaallttiigguunnggddiieesseess WWeerrkkeessooddeerrvvoonn TTeeiilleenn ddiieesseess WWeerrkkeess iissttaauucchh iimm EEiinnzzeellffaallll nnuurr iinn ddeenn GGrreennzzeenn ddeerr ggeesseettzzlliicchheenn BBeessttiimmmmuunnggeenn ddeess UUrrhheebbeerrrreecchhttssggeesseettzzeess ddeerr BBuunnddeessrreeppuu bblliikk DDeeuuttsscchhllaanndd vvoomm 99.. SSeepptteemmbbeerr 11996655 iinn ddeerr FFaassssuunngg vvoomm 2244.. JJuunnii 11998855 zzuulläässssiigg.. SSiiee ist grund ssäättzzlliicchh vveerrggüüttuunnggssppfflliicchhttiigg.. 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Die geltende Rechtsordnung fordert im Handelsrecht eine Rechnungslegung vor sich selbst und gegenüber den an der Unternehmung teilnehmenden schutzwürdigen Personen - insbesondere den Gläubigern und Eigentümern, das Steuerrecht statuiert die Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Zwangsteilhaber Fiskus. Es stellt sich die Frage, ob Rech nungslegung gegenüber privaten Unternehmensteilnehmern grundsätzlich in gleicher Weise erfolgen kann oder muß wie gegenüber dem Steuergläubiger. Die Geschichte der Rechnungslegung wie auch ein Blick über die Grenzen liefern unterschiedliche Antworten auf diese Grundsatzfrage. Historisch ist diese in Deutschland vor über 100 Jahren eher zufällig entschieden worden, als es der Kauf mannschaft opportun erschien, für Zwecke der Besteuerung statt der bis dahin anzuwendenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die vom Handelsrecht bereits angewandte Bilanz zugrundezulegen. Dies war die Geburtsstunde der Maßgeblich keit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und der Beginn einer nunmehr über 100- jährigen Entwicklung, die durch wechselseitige Einflußnahmen der Rechenwerke und durch immer wieder aufflammende Grundsatzdiskussionen gekennzeichnet ist. Kontrovers wird diskutiert, ob das gegenwärtig zugrundegelegte Rechenwerk "Bilanz" überhaupt ein zweckmäßiges Rechnungslegungsinstrument sei, umstritten ist, ob dieses Rechenwerk gegenüber privaten Rechnungslegungsadressaten und dem Fiskus grundsätzlich gleich oder unterschiedlich zu gestalten sei. Befürworter einer Einheitsbilanz und Verfechter eigenständiger Handels- und Steuerbilanzen stehen sich kaum versöhnbar gegenüber. Auch wenn sich der Gesetzgeber im Rahmen der Rechnungslegungsreform durch das Bilanzrichtliniengesetz 1985 klar für die Bei behaltung des Maßgeblichkeitsprinzips entschieden hat, hat die Diskussion kaum an Schärfe verloren: Die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips erscheint noch kei nesfalls gesichert. Vor diesem Hintergrund ist das Anliegen aktuell und verdienstvoll, den Problem komplex "Maßgeblichkeit" nochmals grundlegend aufzugreifen und jenseits von interessengefärbten Werturteilen zu einer an schlüssigen Leitlinien orientierten Klar stellung des Verhältnisses von Handels- und Steuerbilanz zu kommen. Mit der vor liegenden Arbeit, die in vier lesenswerten Teilen ausgehend von der Geschichte und der aktuellen Interpretation des Maßgeblichkeitsprinzips über die Frage seiner Zweckmäßigkeit folgerichtig zu Reformüberlegungen führt, wird überzeugend VI nachgewiesen, daß eine Einheitsbilanz möglich und auch zweckmäßig ist. Gestützt auf die Überlegung, daß die Informationsfunktion des Jahresabschlusses ein voll ständiges und unverfälschtes, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln soll und die Zahlungsbemes sungsfunktion unter den gegenwärtigen institutionellen Bedingungen den Sofortaus weis unrealisierter Verluste und den Nichtausweis unrealisierter Gewinne erfordert, wird eine Einheitsbilanz ohne stille Reserven gefordert. Statt der im geltenden Recht verfolgten Lösung, die Ausschüttung unrealisierter Gewinne durch deren Nichtaus weis zu vermeiden, wird vorgeschlagen, derartige Gewinne aus Informationsgrün den transparent zu machen, sie aber durch Einstellung in Sonderposten mit Rück lageanteilgegen eine Ausschüttung zu sperren. Eine Neuorientierung der Rechnungslegung nach dem Prinzip der "gläsernen, aber verschlossenen Taschen", wie sie nach der 4. EG-Richtlinie durchaus angeboten war, könnte den Weg zu einer Rechnungslegung weisen, die mehr dem Interesse der Adressaten als dem der Rechnungslegenden selbst verpflichtet ist. Bayreuth, im November 1993 Jochen Sigloch' Inhaltsverzeichnis Seite Einführung I. Problemstellung II. Zielsetzung und Aufbau der Untersuchung 4 Erster Teil: Geschichtliche Entwicklung des Maßgeblichkeitsprinzips 7 I. Denkbare Ausgestaltungen des Verhältnisses zwischen Handels- und Steuerbilanz 7 II. Entwicklung der Entstehungsvoraussetzungen des Maßgeblichkeitsprinzips 10 A. Ursprünge der Rechnungslegung 10 B. Entstehung der Handelsbilanz im heutigen Sinne 12 C. Einführung einer allgemeinen Einkommensbesteuerung 15 III. Entwicklung des Maßgeblichkeitsprinzips 17 A. Überblick 17 B. Entstehung und Verbreitung des Maßgeblichkeitsprinzips -Identität der Rechenwerke - 18 C. Abschwächung des Maßgeblichkeitsprinzips - Auseinanderentwicklung der Rechenwerke - 24 D. Modifizierung des Maßgeblichkeitsprinzips - Orientierungslosigkeit der Rechtsfortbildung - 29 E. Verstärkung des Maßgeblichkeitsprinzips -Wiederannäherung der Rechenwerke - 34 IV. Zwischenergebnis 36 VIII Seite Zweiter Teil: Geltende Ausgestaltung des Maßgeblichkeitsprinzips 37 I. Überblick 37 II. Bindungsumfang des Maßgeblichkeitsprinzips 38 A. Persönlicher Bindungsumfang des Maßgeblichkeitsprinzips 38 B. Sachlicher Bindungsumfang des Maßgeblichkeitsprinzips 41 1. Bindungsbreite des Maßgeblichkeitsprinzips -Maßgeblichkeit des Bilanzinhalts oder auch der Bilanzbewertung und des Bilanzausweises? - 44 2. Bindungstiefe des Maßgeblichkeitsprinzips 46 a) Wahlrechts-und Ermessensbindung des Maßgeblichkeitsprinzips -Maßgeblichkeit der abstrakten handelsrechtliehen Regeln oder der konkret erstellten Handelsbilanz?- 47 b) Normenbindung des Maßgeblichkeitsprinzips -Maßgeblichkeit der handelsrechtliehen Einzelnormen oder der handelsrechtliehen Goß? - 52 111. Bestandsaufnahme der Abhängigkeiten und Eigenständigkeiten von Handels- und Steuerbilanz 56 A. Grundsatzfeststellungen 56 B. Verpflichtungsumfang des handelsrechtliehen Ansatzes 58 1. Grundsatz der Ansatzbindung 58 2. Bereiche steuerrechtlicher Ansatzvorbehalte 59 a) Offene Ansatzvorbehalte 59 aa) Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 5 Abs. 2 EStG) 60 bb) Rückstellungen wegen Schutzrechtsverletzung (§ 5 Abs. 3 EStG) 62 cc) Jubiläumsrückstellungen (§ 5 Abs. 4 EStG) 63 dd) Rechnungsabgrenzungsposten (§ 5 Abs. 5 Satz 1 EStG) 64 ee) Zu aktivierende Zölle und Steuern (§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG) 65 b) Verdeckte Ansatzvorbehalte 67 aa) Steuerrechtliches Wirtschaftsgut 67 bb) Steuerrechtliches Betriebsvermögen 70 cc) Steuerrechtliches wirtschaftliches Eigentum 72 dd) Steuerrechtliche Umqualifizierung handelsrechtlicher Ansatzwahlrechte 73 ee) Steuerrechtliche Anforderungen an die Bildung bestimmter Rückstellungen 75 IX Seite C. Verpflichtungsumfang der handelsrechtliehen Bewertung 76 1. Grundsatz der Bewertungsbindung 76 2. Bereiche steuerrechtlicher Bewertungsvorbehalte 77 a) Offene Bewertungsvorbehalte 78 aa) Steuerrechtliche Anwendbarkeit von Verbrauchs- oder Veräußerungsfolgefiktionen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG) 78 bb) Steuerrechtliche Regelabschreibung (§ 7 EStG) 79 cc) Steuerrechtliche Bewertung unentgeltlich erworbener materieller Gegenstände(§ 7 EStDV) 80 b) Verdeckte Bewertungsvorbehalte 81 aa) Steuerrechtliche Anschaffungs-oder Herstellungskosten 81 bb) Steuerrechtliche außerplanmäßige Abschreibungen 83 D. Verpflichtungsumfang des handelsrechtliehen Ausweises 84 1. Grundsatz der Ausweisbindung 85 2. Bereiche steuerrechtlicher Ausweisvorbehalte 86 IV. Systematisierung der Erscheinungsfonneo des Maßgeblichkeitsprinzips 87 A. Grundsatzfeststellungen 87 B. Prinzip der Maßgeblichkeit 90 1. Prinzip der Maßgeblichkeit im engeren Sinne 90 2. Prinzip der Maßgeblichkeit im weiteren Sinne 91 C. Durchbrechung des Prinzips der Maßgeblichkeit 94 1. Durchbrechung des Prinzips der Maßgeblichkeit im engeren Sinne 95 2. Durchbrechung des Prinzips der Maßgeblichkeit im weiteren Sinne 98 V. Zwischenergebnis: Refonnbedarf des Maßgeblichkeitsprinzips 99 X Seite Dritter Teil: Beurteilung der Zweckmäßigkeit des Maßgeblichkeitsprinzips 101 I. Überblick 101 ß. Charakteristika externer Rechnungslegung 102 A. Rechnungslegung im Spannungsfeld der Interessen 102 B. Funktionen und Bedingungen externer Rechnungslegung 106 1. Funktion der Dokumentation 108 2. Funktion der Information 109 3. Funktion der Zahlungsbemessung 111 m. Möglichkeiten und Grenzen der Funktionserfüllung durch alternative Rechenmodelle 112 A. Überblick über denkbare Rechenmodelle zur Information und Erfolgsmessung 113 B. Zweckerfüllung der Rechenmodelle 114 1. Zweckerfüllung des Kassenbestands-Vergleichs 116 2. Zweckerfüllung des Gesamtvermögens-Vergleichs 117 3. Zweckerfüllung des Einzelvermögens-Vergleichs 118 C. Zweckmäßigkeit bilanzieller Rechnungslegung 120 IV. Argumente für und wider eine einheitliche bilanzielle Rechnungslegung 122 A. Zweckeignung 122 1. Grundsatz identischer Zwecksetzungen 123 2. Vermeintliche Spezifika handels-und steuerbilanzieller Rechnungslegung 125 a) Spezifika handelsbilanzieller Rechnungslegung 126 b) Spezifika steuerbilanzieller Rechnungslegung 128 B. Einheit der Rechtsordnung 130 C. Schutzfunktion 131 D. Praktikabilität 132 V. Zwischenergebnis: Aufrechterhaltung und Stärkung des Maßgeblichkeitsprinzips 134 XI Seite Vierter Teil: Überlegungen zur Reform des Maßgeblichkeilsprinzips - Erneuerung der Einheitsbilanz - 137 I. Überblick 137 ß. Grundsatzüberlegungen zur Ausgestaltung einer zieladäquaten einheitsbilanziellen Rechnungslegung 139 A. Leitlinien einheitsbilanzieller Rechnungslegung 139 1. Effizienz 140 2. Gleichmäßigkeit 141 3. Wirtschaftlichkeit 142 B. GoB als Schlüssel zieladäquater Bilanzierung 143 1. Begriff und Ermittlung der GoB 144 2. Grundanforderungen deduktiv ermittelter GoB 146 a) Grundanforderungen der Informationsvermittlung 147 b) Grundanforderungen der Zahlungsbemessung 148 3. Ableitung von Einzelgrundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung 149 a) Grundsatz des "mehrwertigen" Gewinnausweises 150 b) Grundsatz der Verlustvorwegnahme 152 c) Grundsatz der Risikoneutralität der Ermessensausübung 152 ll. Einfluß stiller Rücklagen auf die Erfüllung der Bilanzzwecke 154 A. Begriff und Messung stiller Rücklagen 154 1. Begriffliche Abgrenzung stiller Rücklagen 154 2. Betragliehe Bestimmung stiller Rücklagen 156 B. Bestimmungsgründe stiller Rücklagen 158 1. Klassifizierung stiller Rücklagen 158 a) Konzeptionell bedingte stille Rücklagen -Stille Gesamt-, stille Schätz-und Ermessensrücklagen- 160 aa) Stille Gesamtrücklagen 160 bb) Stille Schätz-und Ermessensrücklagen 161 b) Konventionell bedingte stille Rücklagen -Stille Zwangsrücklagen- 162 c) Gestaltungspolitisch bedingte stille Rücklagen -Stille Wahlrechtsrücklagen- 164 2. Nachweis stiller Rücklagen in Einzelpositionen 165

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