LEHRBUCH DER VERWALTUNG VON Dr. HAN S PETE RS O. PROFESSOR AN DER HUMBOLDT.UNIVERSlTAT BERLIN HON. PROFESSOR AN DER TECHN. UNIVERSlTAT BERLIN SPRINGER.VERLAG BERLIN / GOTTINGEN / ~EIDELBERG 1949 ISBN-13: 978-3-642-87344-7 .,.ISBN-I3: 978-3-642-87343~ 001: IO.1007/978-3-642-87343~ AIle Reehte, insbesondere das der "Obersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Copyright 1949 by Springer'-Verlag OHG. BerJin/Giittingeo/Heidelberg. Softcover reprint of the hardcover 1st edition 1949 Vorwort. In mehrfacher Hinsicht will sich das vorliegende Werk von den hergebrachten Darstellungen des Ver\valtungsrechts und Uberhaupt der Verwaltungswissenschaft unterscheiden und immer wieder hervorgetretene BedUrfnisse erfUlien. Es bemUht sich zunachst, die Verwaltung und damit die Verwaltungswissenschaft in den groJ3eren Zusammenhang vun Recht, Pulitik und Weltanschauung einzubauen und damit eill Ver saumnis unserer Wissenschaft in den letzten J ahrzehntell zu beseitigen. Zu diesem Zwecke werden hier auBer dem Verwaltungsrecht auch - zum Teil wohl erstmalig_ in eiller sulcheu Gesamtdarstellullg --Abschllitte aus der seit J ahrzehlltell allzu stark vel'llachlassigten Verwaltullgslehre einbezogen. Die Kenntnis del' Verwaltullgslehrc ist t'iir den Studentell wie fUr. den Praktiker gleich unentbehrlich. In Verbindung mit verwaltullgspolitischell Erwiigullgcn vcrmag erst sic die V orstellullg von der FUllktion des Venvaltullgsrechts und del' Verwaltung lebendig Zll gestalten. Gelegentliche kurze praktische Hinweise aut' Erscheinungen, die erfahrungsgelllaB dem in eine Verwaltungs behorde eilltretellden Neuling Schwierigkeiten bereiten, nicht weil sie irgendwie problema!isch sind, sondern weil sich nicht selten dahinter irgendein nur geschichtlich verstandlicher Verwaltungsbraueh verhirgt, sind ahsichtlich in die Darstellung ein" geflochtell, um auch ein Bild von der Dynamik del' Verwaltullg zu vermitteln. Trotzder groBen positivreehtlichen Schwierigkeiten, diedas immer mehr auseillander fallende Verwaltungsrecht Deutschlands im Augellhlick bietet, ist hier der meines Er achten8 unerlaBliche Versuch unternommen, den Allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts mit dem Besonduen Teil in einem Buehl' zu verbinden. Auch der Besondere Teil des Verwaltungsrechts enthalt ~~- trotz der Ve r~chiedenheitell iill einzelnen - so viel gesamtdeutsches Recht, daB auch ohne Zitate einzelner Paragraphen eine Obersicht libel' die Rechtslage aut' den verBchiedenen Verwaltungsgebieten gegehen werden kann. Mag auch die eine odeI' andere Feststellung nicht flir samtliche Teile Deutschlands zutrefl'ell und mag selbst manch eiu in einigen Landesteileu fUr wichtig gehaltenes Gesetz nicht genannt sein, (schon urn den au sich bereits UbermaBig angeschwollenen Stoff nicht noch weiter zu vermehreu), so giht doch die gemeinsame deutsche Reehts entwwklung auch ohne BerUcksichtigung aile,. ~- systematisch weniger wichtigen - Rechtsvorschriftell meines Erachtens die Moglichkeit einer Gesamtdarstellung. Den damit gestellten Problemen aus dem Wege zu gehen, halte icb. fUr einen Lehrer del' Verwaltungswissenschaft fUr unangemessen, selbst wenn man sich bewuBt ist, daB dabei manche Unvollkollmenheiten und vielleieht sogar Fehler unterlaufen werden. Der IIloderne deutsche Jurist dart' Wissen und Willen zur deutschen Rechtseinheit trotz aller politischen Hindernisse niemals aufgeben. Ob das Bestreben des .Verfassers, in diesem Buche die genannten Ziele unter einem groBeren Gesichtspunkt zu vereinigen, gelungen ist, mag der Leser selbst entscheiden. In einer Zeit, in del' del' Student allzu sehr sein Studium auf knappe Grundrisse stUtzt und Abneigung gegen die LektUre groBerer Werke immer wieder ofl"enbar wird, will das vorliegende Buch ein ti~feres Eindringen in den umfan,greichen Stoff wie in die Grundgedanken der verwickelten und zersplitterten deutschen Verwaltungswissen schaft ermoglichen und beleben helfen. Die Verbindung des J uristischen und Theore tischen mit' verwaltungspoIitischen und praktischen Er~rterungen solI dabei das VOrwort. lnteresse auch solcher Lesar wach halten, deren Fremdheit gegeniiber dem Verwaltungs recht die Materia allzu trocken und manchmal abstoBend erscheinen laBt. Dabei solI der Tatsache Rechnung getragen werden, daB heute vielen Interessanten erst der Weg zu den Erkenntirlssen der Verwaltungswissenschaft geehnet werden muG, wenn man das Ziel: Rechtsicherheit in derdeutschen Verwaltung wieder erreichen will. Dem mit Recht zunachst am biirgerlichen und Strafrecht geschulten Anfanger der J urisprudenz erscheint das Verwaltungsrecht in seiner erdriickenden Stoffulle weniger logisch und weniger durchgearheitet als die begriffsklaren N ormen und Lehr satze seines bisherigen Studiums. Diesen Mangel iiherwinden zu helfen; ist jeder Universitatslehrer des Verwaltungsrechts berufen. Er muG aber gleichzeitig darauf hinweisen, daB das Feblen groBer Kodifikationen nicht nur Nachteile hat, sondern - nicht zuletzt in iJberwindung des Positivismus - den echten Juristen vor eine Fiille neuartiger interessanter Aufgaben stellt und daB kaum irgendwo anders der Zusammenhang und die wechselseitigen Beziehungen des Rechts zu den anderen Faktoren des gesellschaftlichen Lehens so deutlich hervortreten wie in der Verwaltung. Rier wird der Student lehensnah und gegenstandlich die eigenen inneren Beziehungen ZuIn Politischen seIbst gewinnen. Wenn ihm die Politik nach ~en Enttauschungen des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit mehr zum Gegenstand gefiihlsmaBiger Ahlehnung als zur Aufgabe und zu einer zu ·meisternden Realitat geworden ist, dann solI ihn j etzt die Beschaftigung mit der offentlichen VerwaltuIig und deren wissenschaft liche Behandlung lehren, daB man sich als Jurist nicht ~ schmollend oder hloB kritisierend - in ein ahstraktes Lehrgebaude von Begriffen und N ormen zurUckziehen kann, sondern daB die Verwaltungsbehorden stets und standig vor der unabweisharen Notwendigkeit stehen, im Rahmen der Rechtsordnung die Staatsziele zu verwirklichen und daB sie in jedem Augenblick im Interesse des Gemeinwohls ihreAufgaben zu erfiillen hahen. Dazu hediirfen sie politischer Erkenntnisse wie politischer und ethischer Wert urteile, die nicht von Fall zu Fall jeweils im Augenhlick zu gewinnen sind, die vielmehr eine vorangegangene geistige Auseinandersetzung mit den politischen und geistigen Stromungen der Gegenwart und ihrer Geschichte und daher eine wahrhaft. gebildete Personlichkeit voraussetzen. Wenn man also das Verwaltungsrecht nicht hloB auf eine systematisierende Dog matik und auf die Ordnung des positiven Rechtsstoffs heschriinkt, sondern es mitten in die heutige Zeit hineinstellt, wie es in diesem Buche versucht wird, diirfte man· dadurch auch der Losung der piidagogischen Aufgahe naher kommen, dem J uristen die N otwendigkeit eigener politischer Entscheidung und Stellungnahme klarzumachen und ibn damit iiher sein Fachstudium hinaus zu hilden und fiir das offentliche Leben zu aktivieren. Der Verfasser seIbst sieht seine Aufgahe darin, Theorie und Praxis, Wissenschaft und Politik sich gegenseitig befruchten zu lassen und das Erarbeitete wieder in den Rahmen einer von fester weltanschaulicher Basis aus errungenen Ganz heit hineinzustellen. Er hat hier den Versuch unterilOmmen, diese eigene Zielsetzung in der folgenden Darstellung der offentlichen Verwaltung auch fiir andere fruchtbar zu machen. Wenn auch der derzeitige unvollkommene Stand der durch Krieg und Kriegsfolgen arg in Mitleidenschaft gezogenan wissenschaftlichen Bihliotheken in Berlin auf vollstiindige Literaturangahen verzichten lieB, ja sogar leider nicht einmal in allen FaDen die nachtragliche Kontrolle der hereits in der Vorkriegszeit erarheiteten Zitate ermoglichte, so diirften doch die Vermerke iiber die Literatur in Text und Anmerkungen dem Bediirfnis des Lesers nach Vertiefung des Studiums wie nach Kontrollen vollauf geniigen. Die Schrifttumsangahen bei Walter Jellinek, Verwaltungs recht 3. Auflage, sind an Vollstandigkeit bis 1931 und an Genauigkeit so uniihertrefflich, und die seitdem erschienene .Literatur bietet so wenig grundlegend Neues, daB 'ein solcher Verzicht auch sachlich gerechtfertigt erscheint. Grij8ereTeile des vorliegenden Werkes sind bereits wiihrend der Rerrschaft des Nationalsozialismus fUr die ,zeit nach der Beseitigung dieses Diktatursystems nieder- Vorwort. geschrieben worden. Wenn auch der Verfasser bereits damals eine von faschistischem Gedankengut freie Darstellung zu erarbeiten suchte, so zwaug doch die p()3itivrechtliche wie politische Entwicklung seit dem Jahre 1945 zu verschiedenen Umarbeitungen. Dabei wurde an manchen Stellen bewuBt die Auseinandersetzung mit verhangnis- . vollen Irrwegen nationalsozialistischer Rechtswissenscltaft beibehalten, weil fiir viele junge Juristen und VerwaItungsbeamte eine solche Klarung (z. B. hinsichtlichder Existenz subjektiver Rechte, der Rechtfertigung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und anderes mehr) auch heute noch - ja vielleicht schon wieder - unerlaBlich erscheint. . Anderseits hat die nationalsozialistische Periode unserer Gesch"ichte klar zutage treten lassen, daB - unabhangig von ihren bedauerlichen Auswiichsen, ja bereits zum Teil langst vorher - das Schwergewicht der Staatstatigkeit mehr und mehr von, der Legislative auf die Exekutive iibergegangen ist. und daB bei' aller Anerkennung der rechtsstaatlichen und demokratischen' Grundlage unseres Gemeinwesens - ahnlich wie in vielen anderen Teilen der WeIt - sich ein deutlicher Ubergang vom Gesetz gebungsstaat des 19. Jahrhunderts zum Verwaltungsstaat vollzogen hat, d.h. zu einem Staat, in dem der Schwerpunkt der staatlichen Tatigkeit deutlich in die VerwaItung geriickt ist. An dieser Erkenntnis darf auch die Wissenschaft nicht achtlos voriiber gehen; sie bildet einen der Ausgangspunkte der vorliegenden Darstellung. Um Zusammengehorendes nicht auseinanderzureiBen, sind gelegentliche Wieder holungen - wenn auch in wesentlich verkiirzter, manchmal. abgewandeIter Form - hier und da bewuBt in Kauf genommen: sie vergroBern den Umfang des Werkes kaum, vermeiden aber lastiges Umblattern und sollen den inneren Zusammenhang ver schiedener Verwaltungsinstitutionen und die oft unterschatzte Einheit unseres Ver waItungsdenkens aufzeigen. Wer immer sich mit der Verwaltungswissenschaft, ins besondere dem VerwaItungsrecht, beschaftigt, muB Sorge tragen; nicht in der Fiille des Stoffes zu ertrinken. Das ausfilhrliche Inhaltsverzeichnis, das der Leser immer wieder zur Hand nehmen wolle, ist unentbehrlich zur GewinnUlW und ErhaItung der tibersicht iiber die verwickelte Materie. . Der Verfasser hofft, daB das vorliegende Werk Studenten und jungen VerwaItuugs beamten an Universitaten und VerwaItungsakademien Grundlage ihres Studiums sein moge, daB aber auch der erfahrene Verwaltungsfachmann, AnwaIt und nicht zuletzt der Politiker Anregungen daraus entnehmen wird. Natiirlich ist sich der Verfasser dariiber im klaren, daBein Werk, das unter den heutigen schwierigen auGeren Um standen in Berlin zum ersten Male erscheint, notwendig Mangel aufweisen muB. ,Man che Darlegungen, die in einzelnen Zonen und Landern bereits auGer Kraft getreten sind, sind bewnBt beibehaIten, weil sie woanders noch gelten. Die unter den derzeitigen Verhaltnissen. erforderliche lange Zeitdauer zwischen der Fertigstellung des Manu skripts und dem Erscheinen eines so umfangreichen Buches bringt' es mit sich, daB an manchen Stellen neue Gesetze und neue Literatur noch benutzt werden konnten, in anderen Teilen nicht, und daB im Augenblick des Erscheinens des Buches einige Punkte bereits iiberholt sein werden. Das istbei der Schnellebigkeit unserer Zeit und unserer Ve!Waltung unvermeidlich. Trotzdem verdient der Springer-Verlag allen Dank, daB er in' seiner bekannten groBziigigen Art vielen Sonderwiinschen bereitwillig Rech nung getragen und den schwierigen Druck mit den laufenden ,A.nderungen iiberhaupt ermoglicht hat. Fiir Mitteilung von Fehlern, deren Beseitigung in einer etwaigen spateren Auflage erfolgen soIl, an die Anschrift des Springer-Verlags (Berlin-Charlottenburg, Jebens straBe 1) ist der Verfasser allen Lesern zu Dank verpHichtet. Berlin, im Januar 1949. Inbaltsverzeichnis. Aligemeiner Tell. 1. Kapitel. Das W _en der VerwaltunlJo Stitt I. Staat und, Staahtlltlgkeiten ....... . II. Der Begriff der Verwaltung ........_ . . 3 1. Dieiiherkommene Dreiteilung der Staatsfunktionen 3 a) Gesetzgehung.S. 3-::- h) Rechtssprechung S.3 - c) Verwaltung S.4 2. Eine neue BegriffshestiinIDung der Verwaltung von den Staatszwecken her .. 5 a) Verw-alten iuPrivat.-und offentlicl'l.er Wirtschaft S.5 - h) Verwalten als zweite Stufe del" Konkretisierung der Staatszwecke S. 5 :.-. c) Verwaltung nicht identisch mit Rechtsanwendung S. 6 - d) Unterschied zur Rechtsprechung S. 6 3. Folgerungen, aus ,der iieuen Begriffshestimmung . . . . . . . . . . . . . 7 4. Das, Wesen der Verwa:ltung und, die Montesquieusche Gewaltenteilungslehre 7 5. Verhliltnis zu den B~riffew "Regierung" und "Fiihrung" . . . . . . . . 8 6, Verfassung und Verwaltt/D.g. " 9 III. Das £re.ie.,El'messe~ ... '. 10 1. Bedeutung, .. . . . . . . 10 2. Die beiden Arten vpn Ermessensfehlern. 11 a) Verwaltungswidrigkeitals Fehlerfolge S.l1 - aa) Zuwiderhandeln gegen Verwaltungsvorichriften' S.11-. hb) Durchkreuzen der Ahsichten der hoheren Behorden S. 11 ~ lic) ,Der Vorwand S. 12 - h) Rechtswidrigkeit als Fehler folge, S. 12, - aa)ErIIiesBensmangel S. 12 - bb) Ermessensiiberschreitung S. 13 - cc) Ermesf:lenllmiBbrauch S. 13 2. Kapitel. Verwaltungswissenschaft. I. D-iedrei Zweige, der Verwaltungswissenschaft 14 1. Verwaltungslehre. . . . . . . . .. .. 14 2. Verwaltungsrecht ............... . 15 3. Verwaltungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . 16 II. Verhliltnis zu den Staatswissimschaften im weiteren Sinne 17 III. Verhliltni~ zu anderen Wissenschaften . 17 0 0 0 0 IV. Die Entwicklung der Verwaltungswissenschaft 18 0 0 0 0 0 •• 0 3. Kapitel. Di~Trieb)qiifte der Verwaltung. I. Allgemeines . . . . 22 0 • 0 • II. Die hewuBten Triehkrlifte. 22 0 0 • • 0 0 0 0 0 0 0 1. Weltanschauung ... 23 a) Nationalsozialismus S. 0 230 -• h0 ) 0 Ka0 th0 ol•i zi0 sm•u•s •S.• 23 0- --=0 c)0 C• a.l0v in0 is•m•us• S . 0 24• -0 d) Mandsmus S. 24 - e) Islam S. 24 - f) Liheralismus S. 24 - g) Kompromisse 5.25 ' , 2. Ethik •... 26 0, '0 ••• 0 0 0 0 • 0 •••• 0 • 0 0 '" 0 0 0 0' 0 0 0 0 3. Staatsauffassung . . 27 0 0 • 0 • 0 '. 0 • 0 0 0 .0 • 0 • 0 0 0 • 0 • 0 • • 0 a) Rationalismus S. 27 - h) Mechnistisch~ Staatsidee S. 28 - c) Die organische Staatsauffassung S. 28 - d) Irrationalismus S. 29 -: e) Faschismus und National sOl!:ialismU8 S. 29 -:-'- f) Mission eines Staates S. 29 - g) Einwirkung auf die Verwa'tungsorgalflsation S: 30 - h) Staat ui1.d Yolk S. 31 -'- i) Die Bedeutung der Staatsauffas8ung des Berufsheamtentums S. 31 - k) Klassenkampf S.32 - I) Bedeutung flir die praktische Verwaltungsfiihrung S. 32 - m) Bedeutung der Gleichheitsidee S. 32 - n) Verhliltnis von Behorde und- Publikum unter dem Blickpunkt d~t: Staatsidee S.-33 Inhaltsverzeichnie. VII t. Politi;;rhe, kllltnrl'lIt' und ~oziale Triebkrafte . . . :;. Sou~ti,!!"p. hewulltt' Triebkrafte (z. B. Friedensbewahrung, Erhaltun~ nationaler Ehrt" Kampf ~p.,!!"eu Verbrechl'rtllm, Vrrhf'""ernngstrieb) 3:; III. lJnbcwlllllc Trit'bk1:aftc . . . . 36 I. Wirkun/l:f'1I von aullen ht'r 36 2. Ei~en.ehaftt'n vnn Einzelpersonen 37 a) Ehrgeiz S.37 - b) KonservatiVt', rt'aktionare, fortschrittliche und revo lutionarc Krafte beim einzelnen S. 37 - r) Erziehung S.39 L Kapite\. Die Vf 'rwaltungsorganisation. T. Griinde der l1niihf'r.irhtli"hkeit historis('h hedip.gt .... , . . .. 40 1. Ehemali/l:e G lit'dstaatt'n im Bundesstaat als urspriinp;lkhe VerwaltuI1Kstrager "41 2. Entstehun/l: rler Reichsvt'rwaltungsbehorden . 42 3. Der Einbau rlt'r NSDAP und seine Folgen 44 II. Politische Organisationsprinzipien . . . 4:; 1. Zentralisation und DezentraIisation 46 a) raumliche und sachliche S. 46 ~- b) administrative und unabhangige S.46 - c) einfache und potenzierte S. 47 - d) Vorziige und Nachteile S. 47 - e) Das helltige verwaltungspolitische Problem S. 48 2. Unter- und "Oberordnung; Instanzenzug; Arten der Aufsicht 48 3. Sonderbehorden . . 49 4. Selbstverwaltung. . . . . . . . . . . 51 5. Standisches Prinzip ......... 52 6. Unabhangigkeit und Volksverbundenheit 52 a) Ehrenbeamte S. 52 - b) Verwaltungsgerichtsbarkeit S.53 7. Territorial- und Realprinzip. . . . . . 53 8. Monokratische und Kolle/l:ialverwaltung . . . . . . . . . . 53 9. Delegation und Mandat. . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 III. Ubersicht iiber die geltende Verwaltungsorganisation (Tabelle S.55) 56 IV. Or/l:anisatorische '1ittel zur Herbeifiihrun~ einer moglichst reibungs- losen Zusammenarheit von Behorden 57 1. Zustaudigkeitsabgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 57 2. Vereinigung mehrer Behorden ........... ' . . . . . . . . . .. 57 3. Personalunion in der Person des Behordenchefs. . . . . . . . . . . . " 58 a) kraft Gesetzl's S. 5B - b) kraft Ernennung S. 5B ~- c) soustige Verbindun~en S.59 ~. AmtshiIfe und Hei,tand"pflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 59 a) Voraus"etzun/l:en des Ersuchens S.60 - b) Priifungsrecht der ersuchten Behorde S.60 - r) Durchfiihrung des Ersuchens S.61 S. Technische 'liue! des Behordenverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . .. 62 a) Feststt'llung pines Sachverhalts und seine Bewertung S. 62 - b) Miindlkhe Verhandlungen; Sitzungen S. 62 - c) Schriftverkeh'r; Akten S. 64 - d) Technik S. /i/i - e) Besi{'htigungsreisen und Ortstermine S. /i6 6. Erfahrungsaustau8eh . . . . . . . . 67 V. Verwaltungskosten und Nutzeffekt . . . 6B .1. Kapitel. Recht und Rechtsquellen in der Verwaltung. 1. Die Vcrwaltung bedarf des Rechts 6B 1. Gereehtigkeit . . . . . . . . . . . 69 2. Abgrenzung der Lebenssphiiren . . 70 3. Vorausberechenbarkeit des Erfolgs von ei/l:enen uud behardlioben Handluugen 70 II. Die Rechtsquellen . . . . . . . . . . . . 71 1. Genert'llc Anordnungen der Militarregierung 72 2. Formelle Gesetze. . . . . . . . . . . . . 72 VIII Inhaltsverzeichnis. Seite 3. Verordnnngen ............................ " 7,t a) Rechtsverordnungen S .74-aa) Durchfiihrnngsvorschriften S. 75-bb) Polizei verordnungen S. 75 - cc) Gesetzesvertretende. Verordnungen S.76 - b) Ver waltnngsverordnungen S. 77 - aa) Ausfiihrungsvorschriften S. 77 - bb) Dienst anweisungen S. 77 - cc) Anstalts-und Benutzungsordnungen S. 77 - dd) Organi sationsverordnungen S.78 4. Autonomie .. . . . ' 78 5. Vereinbarungen . . . . . 79 6. Ungeschriebenes Recht . . 79 a) Gewohnheitsrecht S.79 - b) Observanzen S.80 III. Geltungsbereich von Rechtsnor.men 80 1. Zeitlich . 80 2. Raumlich . . . 84 3. Persiinlich. . . 87 IV. Nachpriifbarkeit von Rechtsnormen 88 1. Grundsatzliche Klarstellung . . . . 88 2. Die urspriinglichen Rechtsquellen . . . 89 a) Anordnungen der Militarregierung S. . 89 - b) Gesetze S. 89 ·3. Die abgeleiteten Rechtsquellen 90 4. Gewohnheitsrecht . . . . . . . . 90 V. Auslegung von Rechtsnormen. . 91 1. den einzelnen Rechtssatz betreffend 91 a) aus dem Siune und aus der Staatsidee S. 91 - b) authentische Interpretation S. 92 - c) Wortbedeutung S. 92 - d) Treu und Glauben S. 92 - e) Grundsatz der Einhelligkeit S. 92 - f) SchluB a minore ad maius S. 93 - g) Ausnahme- und Delegationsvorschriften S.93 - h) UmkehrschluB S.93 2. Verhaltnis verschiedener Normen zueinander ........' . . . . . .. 93 a) Reichsrecht bricht Landesrecht S. 93 - b) Merklsche Stufentheorie S. 93 - c) Spezial-und allgemeines Gesetz S. 94 - d) Jiingeres und iilteres Gesetz S. 94 3. Ausfiillung von Gesetzesliicken . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 a) AnalogieschluB S. 94 - b) SchluB yom Zweck auf das Mittel S. 94 6. Kapitel. Der Raum der Verwaltung. I. Der Raum im allgemeinen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 1. Die Landkarte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 2. Die Grenzen von Verwaltungsbezirken und die inneren Zusammenhange 95 3. Verwaltungsintensitat im Raume . . . . . 96 4. Bedeutung von Haushaltplan und Statistik 96 5. Besichtigungsreisen. . . .'. . . . . . . . 96 II. Der Raum, verwaltungsrechtlich gesehen 97 1. Die Grenzen von Verwaltungsbezirken . .97 2. Ortliche Zustandigkeit . . . . . . . . 98 a) vertikal S. 98 - b) horizontal S.99 3. Auseinanderfallen der Bezirksgrenz~n und p,raktischen Bediirfnisse; MaBnahmen dagegen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 99 a) Zweckverbande S. 100 - b) Finanzausgleich S. 100 - c) Umlegungen S. lOr 7. Kapitel. Die Subjekte der ·Verwaltung. I. Der S1;aat als urspriinglicher Verwaltungstrager . 101 1. Ausnahme: Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 2. Staatsform nnd Verwaltungstrager. . . . . . . . . . 101 II. Juristische Personen des iiffentlichen Rechts als Trager der Ver- waltung. . . . . . . . . . 103 1. Durchfiihrung in der Praxis 103 lnhaltsverzeicwe. IX Seite 2. Grunde verwaltungspolitischer Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . " 105 a) EigengesetzIichkeit mancher Verwaltungszweige 5.105 - b} Spezialisierung vieler Lebensgebiete S. 105 - c) Stiirkung der Initiative der Behorden S. 106 - d) Ausgleich offentlicher und privater Interessen S. 106 - e) Interessenten verwaltung 5.106 - f) Vorteils- und Lastenausgleich S.107 - g) Ablehnung staatlicher Verantwortung S. 107 - h) Meist Zusammentreffen mehrerer Grunde S. 107 3. Gegengriinde verwaltungspoIitischer Art lOB 4. Entstehung juristischer Personen des offentlichen Rechts lOB 5. Sachlicher und riiumlicher Wirkungskreis. . . 109 6. Organe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 7.. Stellung unter den verschiedenen Staatsformen . 110 B. Arten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . '.' . . . . 110 a) Offentlich-rechtliche Korperschaften S. III - aa) Genossenschaften S. 111 - bb) Lastenausgleichsverbiinde S. 111 - cc) Selbstverwaltungskorperschaften S 112 - dd) Leitungsverbiinde S. 112 - b) Stiftungen S. 112 - c) Anstalten S. If3 - aa) Wesen S. 113 - bb) Triiger S. 113 - cc) Benutzungsordnung und -gebuhren S. 113 - dd) Anstaltsgewalt S. 114 - ee) Schutz gegen Storungen; Anstaltspolizei S. 114 - ff) Arten S. 115 III. Behorden. . . . 115 1. Wesen . . . . . . . . . . . . . . . . 117 2. Innerer Aufbau . . . . . . . . . . .. ... 117 a) Chef und Dezernenten S. 117 - b) Obere Beamte S. lIB - c) Mittlere Beamte S. lIB - d) Unterbeamte S. 119 3. Zusammenarbeit innerhalb der einzelnen Behorden . . . . . . . . . . " 119 a) ZusammenwirkenGleichgeordneter, insbesondere Urteilsbildung des Behorden- chefs S. 119 - b) Stellung der technischen Beamten innerhalb der Behiirde S. 122 - c) Der Politiker in der Behorde S. 123 - d) Verhiiltnis von Vorgesetzten und Untergebenen S. 124-aa) Begriff des Vorgesetzten S. 124 - bb) Die richtige Gestaltung S. 125 - cc) Der weibliche Vorgesetzte S. 126 - dd) Notwendige . Eigenschaften S.126 - ee)' Verwaltungspolitische Gesichtspunkte S.127 IV. Fiskus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 V. Einzelperson. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 1. Die Einzelperson unter den verschiedenen Verwaltungsformen . . 129 2. Der einzelne in der heutigen Verwaltung. . . . . . . . . . . . 131 a) Volksangehoriger S. 131 - b) Staatsangehiiriger 5.132 - c) Aktiv- burger S. 132 - d) Auslander S. 132 3. VerwaltungsrechtIiche Stellung .... . . . . . . . . . . 134 a) Rcchtsfiihigkeit, Geschaftsfiihigkeit, Verwaltungsfiihigkeit S. 134 - b) Der Personenstand, Tiitigkeit des Standesbeamten. Standesregister S. 134 - c) Erd- und Feuerbestattung S. 137 4. Das Lebensrecht des Menschen und seine Nachkommenschaft 139 5. Rechtliche Heraushebung einzelner Personen 139 6. Die naturrechtlich freie Sphiire . . . . . . . . . . . . . . 140 B. Kapitel. Subjektive Pflichten nod Reebte. I. Begriff und verwaltungspolitische Notwendigkeit 141 II.Offentlich-rechtliche Pflichten . . . . . . . 143 1. Pflichtigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 2. pflichten des einzelnen gegen den Staat . . . . . . . 143 3. PHichten offentIich-rechtlicher Verbiinde untereinander. 144 4. Arten. . . . . . . . . . . . . . . . . 144 5. PHichtennachfolge und Pilichteniibergang . 145 6. Stellvertretung. . . '.' . . . . 146 III. Subjektive offentliche Rechte 147 1. Arten. . . . . . . . . . . . . . . 147 a) Mitwirkungsrechte S. 147 - b) Rechte auf ein Tiitigwerden des Staates S. 147 - c) Rechte auf Unterlassung gegen den Staat; Freiheitsrechte S. 14B 2. Nachfolge in iiffentliche Rechte . . ... .. 14B 3. Verzicht auf offentliche Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 x Inhalteverzeichnis. Seite 9. KapiteI. Das Rechtsgeschiift der Verwaltung; die Lehre vom Verwaltungsakt. I. Vorbemerkung .... '.' . . 151 II. Begriff des Verwaltungsakts 151 1. Rechtstatsachen . . . . . . 151 2. Reehtshandlungen . . . . . . 151 3. Reehtsgesehafte . . . . . . . 151 4. Untersehied zur Verordnung 152 5. Untersehied zum Geriehtsurteil 152 6. Der Verwaltungsakt in der Gesetzesspraehe 152 III. Arten von Verwaltungsakten . . . . . . 152 1. Konstitutive unddeklaratorisehe . . . . . .. . 152 2. Einseitige, zweiseitige und offentlieh-rechtliche Vertrage 153 3. Begiinstigende und belastende. . . . . 155 4. Dberpriifbare und nichtiiberpriifbare . . 155 IV. Rechtsnormen fiirVerwaltungs~kte 156 1. 'Sondervorschriften . . . . .. . . . . . 156 2. Anwendung biirgerlich-rechtlicher Grundsatze . ..... 156 I' • •• a) kraft ausdriicklicher Verweisung S. 156 - b) kraft allgemeinen Rechtsgrund satzes S.156 - e) kraft sinngemaBer Anwendung.S. 157 - d) SchluJl a minore ad ma~us S. 157 - e) Sonstige MogIiehkeiten zur SchlieBung von Liicken S. 157 . 3. Aligemeingiiltige Grundsatze ..... . . . . . . . . . . . . . . . .. 158 a) Ausgangspunkt: die drei Grundelemente des Verwaltungsakts S. 158 - b) Tat sachIiche und rechtliche Unmoglichkeit S.158 - c) Tausehung, Zwang und Notigung sind verboten S. 159 - d) SachHche Erwagungen miissen zugrunde liegen S. 159 - e) Grenzen der freien Widerruflichkeit S, 159 - f) Formlosigkeit als Regel S. 160 - g) Empfangsbediirftigkeit S. 160 - h) Zusammengesetzte Verwaltungsakte S.161 - aa) mehrere gleiehgeordnete S.161 - bb) Neben hestimmungen (Bedingungen. Auflagen, Zeitbestimmungen usw.) S.161 - i) Treu und Glauhen S. 163 - k) Tathestands-und Feststellungswirkung S. 165 V. Der fehlerha£te V~rwaltungsakt 165 1. Terminologisches . . . 165 2. Heilung von Mangeln 166 3. Das rechtliehe Nichts 166 4. Fehlerfolgen . . . . . • 166 a) Nichtigkeit S. 166 - aa) Formfehler S. 166 --:- hb) Ganz grobe Verfahrens mangel S.166 - cc) Absolute Unzustandigkeit S.167 - dd) Grohe Inhalts mangel S. 167 - ee) Schwere Drohung S. 167 ~ b) Unwirksamkeit S. 167 - e) Anfeehtbarkeit S. 168 - d) Widerruf S. 168 - A. Beseitigung fehlerhafter Akte S. 168 - aa) Fehler, die zur Aufhehung von Gerichtsurteilen ruhren. S. 168 - hb) Niehtigkeit S.·168 - cc) Gesetzwidrigkeit S. 169 - dd) Verfahrens mangel S. 169 - ee) Unzustandigkeit S. 169. - ff) Tausehung S. 169 B. Beseitigung an sieh fehlemeier Akte S. 169 - aa) Verwirkung S. 169 - bh) Clausula rebus sic stantihus S.170 - ec) Zustimmung des Betroffenen S. 170 - C.Normen fiir t;len Widerruf S. 170 10. KapiteI. . Die Durchsetzung des StaatswiUens durch die Verwaltung. I. Die auBerrechtliehen Mittel der Behorden . 171 1. Beohaehtung der Stimmung der Bevolkerung. . . . 171 2. Geeignete geistige Vorhereitung der Beviilkerung . . 172 3. Vermeidung unzweekmaBiger MaBnahmen . . . . . 172 4. Klarheit iiher den Willen der Behorde. ihre Ahsiehten zu verwirklichen 172 II. Der reehtliche Zwang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 1. Vollstreekung wegen Geldforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 a) ZwangsvollstreeIiung in das hewegliche Vermogen S.I73 - b) PCandung von Geldfordernngen S. 174 - e) Zwangsvollstreekung in das unhewegliehe Vermogen S. 174