CHEMISCHES UND VETERINÄRUNTERSUCHUNGSAMT FREIBURG JAHRESBERICHT 2 0 0 8 Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte Inhaltsübersicht Amtliche Lebensmittelüberwachung - Übersicht ..................................................................................... 2 Betriebskontrollen .................................................................................................................................. 5 Milch und Milchprodukte ....................................................................................................................... 7 Eier und Eiprodukte .............................................................................................................................. 10 Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse ..................................................................... 11 Fleisch und -erzeugnisse ...................................................................................................................... 14 Fette. Öle .............................................................................................................................................. 15 Brühen, Suppen, Saucen ...................................................................................................................... 15 Getreide, Getreideprodukte, Brote ........................................................................................................ 16 Brühen, Suppen, Saucen ...................................................................................................................... 15 Feine Backwaren ................................................................................................................................... 18 Teigwaren .............................................................................................................................................. 20 Hülsenfrüchte ........................................................................................................................................ 21 Frischgemüse, Gemüseerzeugnisse ................ .................................................................................... 22 Obstprodukte ......................................................................................................................................... 23 Alkoholfreie Getränke ............................................................................................................................ 23 Wein, Erzeugnisse aus Wein, Weinkontrolle ........................................................................................ 24 Spirituosen ............................................................................................................................................ 27 Konfitüren, Gelees, Marmeladen ........................................................................................................... 28 Speiseeis .............................................................................................................................................. 28 Honig .................................................................................................................................................... 29 Zuckerwaren ......................................................................................................................................... 30 Fertiggerichte, zubereitete Speisen ...................................................................................................... 30 Nährwert- und gesundheitsbezogene Werbung bei Lebensmitteln ...................................................... 31 Säuglings- und Kleinkindernahrung ...................................................................................................... 32 Gemeinschaftsverpflegung ................................................................................................................... 33 Sportlernahrung .................................................................................................................................... 34 Trinkwasser .......................................................................................................................................... 36 Mineralwasser ....................................................................................................................................... 40 Kosmetische Mittel ................................................................................................................................ 42 Bedarfsgegenstände ............................................................................................................................. 45 Krankheitserregende Mikroorganismen und mikrobiologische Besonderheiten ................................... 49 Pflanzenschutzmittel-Rückstände und persistente organische Kontaminanten ................................... 52 Pharmakologisch wirksame Stoffe ........................................................................................................ 62 Radiochemische Untersuchungen ........................................................................................................ 70 Stabilisotopen-Analytik ......................................................................................................................... 73 Dioxine ................................................................................................................................................. 76 Gentechnisch veränderte Lebensmittel ................................................................................................ 81 Nachweis von Lebensmittelallergenen ................................................................................................. 87 2 CVUA Freiburg Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte Jahresbericht 2008 Übersicht Amtliche Lebensmittelproben werden häufig gezielt Proben gesamt: 9 400 entnommen und untersucht. Die Zahl der Beanstan- davon beanstandet: 1 896 (20%) dungen ist deshalb nicht repräsentativ für das Markt- angebot und erlaubt nur eingeschränkt Rückschlüs- gesundheitsschädlich 0,04%% 11% se auf die Qualität unserer Lebensmittel insgesamt. 6% 16% Der Begriff „Beanstandung“ umfasst jede festge- stellte Abweichung von der Norm, unabhängig von 67% der Art oder dem Ergebnis der weiteren Verfolgung. Die Feststellungen, die im Gutachten ihren Nieder- Lebensmittel schlag finden, unterliegen gegebenenfalls noch der richterlichen Nachprüfung. Nicht nur Abweichungen Proben gesamt: 519 in stofflicher Hinsicht, sondern auch Verstöße gegen davon beanstandet: 92 (18%) Kennzeichnungsvorschriften sind erfasst. Die Grafiken geben Aufschluss, auf welche Bean- gesundheitsschädlich1 0%,8% 8% standungsgründe sich die Beanstandungen vertei- len. Durch Zusammentreffen mehrerer Beanstan- dungsgründe bei einer Probe kann deren Anzahl höher sein als die der zu beanstandenden Proben. 91% Proben im Rahmen der amtlichen Kosmetische Mittel Lebensmittelüberwachung Lebensmittel 9400 Proben gesamt: 468 Kosmetische Mittel 519 davon beanstandet: 148 (32%) Bedarfsgegenstände 468 (v.a. Textilien und Leder) ggeessuunnddhheeiittsssscchhääddlliicchh 000%%% Probenzahl 34% Gesamt 18856 Beschwerdeproben 170 davon beanstandet 104 = 61% Sonstige Proben 66% Nationaler Rückstandskontrollplan 5296 Bedarfsgegenstände Trinkwasser 1120 Umweltradioaktivität 595 Grafiken: Verteilung der Beanstandungsgründe auf Erfreulicherweise mussten nur insgesamt 11 die beanstandeten Proben Lebensmittelproben (= 0,1% der untersuchten bzw. 0,6% der beanstandeten Proben) sowie eine Beanstandungsgründe (Diagramme): Kosmetikprobe als gesundheitsschädlich beur- teilt werden. Bei zwei Hühnereiproben waren Sal- gesundheitsschädliche Eigenschaften monellen nachweisbar, in einer Probe Räucherlachs mirobiologische Abweichungen waren erhöhte Gehalte des Krankheitserregers Liste- andere Verunreinigungen oder Verderbsursachen ria monocytogenes die Ursache, eine Laugenbrezel Zusammensetzung, Beschaffenheit musste wegen stark alkalischem pH-Wert beanstan- Kennzeichnung, Aufmachung det werden. Die restlichen Beanstandungen als „gesundheitsschädlich“ waren durch Glasscherben oder sonstige scharfkantige Fremdkörper in Le- bensmitteln bedingt. (s. auch Tabelle). Jahresbericht 2008 Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte CVUA Freiburg 3 Gesundheitsschädliche Proben Als gesundheitsschädlich beanstandet wegen Probenbezeichnung Anzahl Salmonellen im Dotter Hühnereier 2 Listeria monocytogenes (5,3 x 103 KbE/g) Räucherlachs überlagert, Gastronomie 1 Knochenartiger, spitzer Fremdkörper Fischstäbchen, Verbraucherbeschwerde 1 Clip für Wursthüllen Schwarzwurst 1 Knochensplitter Schwarzwurst 1 Scharfkantiger Fremdkörper, vermutlich Glassplitter Wiener Würstchen 1 Stein Vollkornbrot mit Sonnenblumenkernen 1 Stark alkalischer pH-Wert Laugenbrezel 1 Laktose-Gehalt von 2,1 g/100 g Lactosefreie Speisequarkzubereitung 1 Clip für Wursthüllen in der Brätmasse lose eingebettet Sojawurst Art Schinkenwurst; 1 Verbraucherbeschwerde Zusammensetzung (100% ätherisches Öl), Gesamt- Alpen-Kräuteröl 1 aufmachung und fehlender kindersicherer Verschluss KbE/g = koloniebildende Einheiten je Gramm 4 CVUA Freiburg Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte Jahresbericht 2008 Übersicht Untersuchungsergebnisse Produktgruppe Gesamtzahl beanstandete Beanstandung aufgrund Beanstandung auf- der Proben Proben Zusammensetzung / grund Kennzeich- Beschaffenheit* nung/ Aufmachung* Lebensmittel 9400 1896 688 1665 Milch und Milchprodukte 666 165 34 180 Eier und Eiprodukte 168 30 7 34 Fleisch, Wild, Geflügel und 1375 412 248 263 -Erzeugnisse Fische, Krusten-, Schalen-, Weich- 584 148 104 65 tiere u. -Erzeugnisse Fette und Öle 167 26 26 1 Brühen, Suppen, Saucen, Feinkost- 370 28 8 22 salate Getreide, Backwaren, 929 216 95 147 Teigwaren Obst, Gemüse, -Erzeugnisse 424 32 14 23 Kräuter und Gewürze 6 3 1 2 Alkoholfreie Getränke (inkl. Mineral- 424 52 4 59 und Tafelwasser) Wein 822 115 47 85 Alkoholische Getränke 699 185 42 240 (außer Wein) Eis und Desserts 393 64 17 52 Zuckerwaren, Schokolade, Kakao, 813 194 8 264 Brotaufstriche, Kaffee, Tee Hülsenfrüchte, Nüsse, Nusserzeug- 160 13 2 14 nisse Fertiggerichte 620 106 15 95 Diätetische Lebensmittel, Säuglings- 716 99 15 106 nahrung Nahrungsergänzungsmittel 14 5 0 12 Zusatzstoffe 50 3 1 1 Kosmetische Mittel 519 92 10 109 Reinigungs- und Pflegemittel für die 285 57 4 71 Haut Haarbehandlungsmittel 34 7 0 8 Nagelkosmetik 45 9 5 6 Reinigungs- und Pflegemittel für die 30 3 0 3 Mundhygiene Deodorants und Parfüms 15 1 0 1 Mittel zur Beeinflussung des Ausse- 109 15 1 20 hens (Make-up, Sonnenschutz) Rohstoffe für kosmet. Mittel 1 0 0 0 Bedarfsgegenstände 468 148 60 114 Materialien mit Lebensmittelkontakt 13 12 11 0 Gegenstände mit Körperkontakt 430 136 49 114 Spielwaren und Scherzartikel 24 0 0 0 Reinigungs- und Pflegemittel 1 0 0 0 Kein Erzeugnis nach LFGB 5 0 0 0 * mehrere Beanstandungen pro Probe möglich, daher kann die Zahl der Beanstandungen die Zahl der beanstandeten Proben übersteigen Jahresbericht 2008 Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte CVUA Freiburg 5 Betriebskontrollen Spezialeinheit „Eigenkontrolle und „Wir haben IFS auf höherem Niveau - Rückverfolgbarkeit“ der Auditor hat dies nie kritisiert!“ Etwa 100 große Lebensmittelbetriebe hat die lan- Diese Aussage bekamen die Experten der Projekt- desweit tätige Projektgruppe „Überprüfung der gruppe von Seiten der Lebensmittelunternehmer mit betriebseigenen Kontrollmaßnahmen / HACCP / am häufigsten zu hören. Rückverfolgbarkeit“ innerhalb von gut zwei Jahren Der vom Einzelhandel vorgegebene Standard IFS überprüft. (International Food Standard = freiwilliges Zerti- Die aus Lebensmittelchemikern und Veterinären des fizierungssystem des Lebensmitteleinzelhandels) CVUA Freiburg gebildete Projektgruppe des Ministe- beinhaltet unter anderem die Forderung nach einem riums für Ernährung und Ländlichen Raum hat von betriebsspezifischen Lebensmittelsicherheitssystem. Oktober 2006 bis Ende 2008 ca. 100 Überprüfungen Gemäß IFS ist die Basis eines solchen Systems ein von Lebensmittelherstellern und Großhandelsfirmen systematisches und umfassendes HACCP- in Baden-Württemberg durchgeführt, die deutsch- Konzept nach den Grundsätzen des Codex Alimen- landweit, europaweit bzw. weltweit distributieren. tarius. IFS-zertifizierte Betriebe sollten folglich über Überprüft wurden die Konzepte der betriebseigenen ein entsprechendes HACCP-System verfügen. Kontrollmaßnahmen und Rückverfolgbarkeit, sowie Bei den Überprüfungen der Systeme wurde daher die HACCP-Konzepte der Lebensmittelhersteller aus auch auf die Einhaltung der Grundsätze des HACCP folgenden Branchen: nach Codex Alimentarius geachtet: • Fleisch-/fischverarbeitende Betriebe, milchver- Alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder arbeitende Betriebe mit Lebensmitteln in irgendeiner Weise umgehen, • Hersteller von Schokolade, Süßwaren, Honig, müssen ein HACCP-Konzept in dokumentierter Großbäckereien Form vorliegen haben. Damit sollen betriebsspezi- fisch gesundheitliche Risiken, die von Lebensmit- • Hersteller von Fertiggerichten, Tiefkühlerzeug- teln ausgehen können, erkannt, bewertet und mi- nissen, Trockensuppen nimiert werden. Das Hazard Analysis and Critical • Brauereien, Kellereien, Brennereien Control Point- (HACCP-) Konzept, (deutsch: Gefähr- • Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, dungsanalyse und kritische Lenkungspunkte) ist ein diätetischen Lebensmitteln, Lebensmittelzusatz- vorbeugendes System, das die Sicherheit von stoffen Lebensmitteln gewährleisten soll. • Lebensmitteleinzelhandel / -großhandel, Obst- / Das HACCP-Konzept fordert, Gemüsegroßhandel • alle im Verantwortungsbereich eines Unterneh- • Hersteller von Trockenfruchterzeugnissen mens vorhandenen Risiken für die Verträglich- • Fruchtsafthersteller keit der Lebensmittel zu analysieren, • Teigwarenhersteller • die für die Überwachung der Lebensmittel kriti- schen Punkte zu ermitteln, • Mühlen, Getreideprodukte • Eingreifgrenzen für die kritischen Lenkungs- • Hersteller von Frischsalaten punkte festzulegen, • Mineralwasserbetriebe • Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der • Hersteller von Konfitüren / Marmeladen Lebensmittelsicherheit einzuführen, • Großküchen • Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abwei- chungen festzulegen, • zu überprüfen, ob das System zur Sicherstel- Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass fast alle lung der Lebensmittelsicherheit geeignet ist, und der Betriebe nach IFS zertifiziert waren bzw. sich in • alle Maßnahmen zu dokumentieren. der Zertifizierungsphase befanden. Ein HACCP-Konzept ist auf den Produktions- standort bezogen. Außerdem umfasst es alle Roh- waren, jedes Produkt bzw. jede Produktgruppe und jeden Prozess vom Wareneingang bis zur Ausliefe- rung sowie die Produktentwicklung und die Produkt- verpackung. 6 CVUA Freiburg Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte Jahresbericht 2008 Die wichtigsten Ergebnisse der • regelmäßige Validierung der Gefahrenanaly- Projektgruppe se, Nur wenige Betriebe, vor allem Großbetriebe, wiesen • Verbesserung der Dokumentation des ge- ein eng den Vorgaben des HACCP nach Codex samten Kontrollsystems (nicht nur Aufzeich- Alimentarius genügendes HACCP-Konzept auf. In nungen an den kritischen Lenkungspunkten), zehn Betrieben war zum Zeitpunkt der Überprüfung • ausreichende Vergleichbarkeit der auditierten noch überhaupt kein HACCP-Konzept vorhanden. Konzepte, einheitliche Betrachtung der Folgende Mängel wurden immer wieder festgestellt: HACCP-Konzepte, • keine oder nur unzureichende Gefahrenanaly- • Anlegen von strengeren Überprüfungskrite- se und betriebsspezifische Bewertung der Ri- rien durch den IFS, siken, • Vermeidung der Inflation von „Higher Level“- • unzureichende Benennung der kritischen Len- Beurteilungen durch IFS-Auditoren, kungspunkte, nicht ausreichende Kontrollfre- • Unangemeldete Nachaudits durch die IFS- quenzen an einem kritischen Lenkungspunkt, Auditoren. unzureichende Dokumentation, • wichtige Prozessschritte bei der Herstellung Das Prinzip der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden entweder nicht oder nicht ausreichend heißt Kontrolle der Kontrolle. Es ist nicht die origi- beurteilt und bewertet, näre Aufgabe der steuerfinanzierten Überwachung, • mangelhafte bzw. fehlende Korrekturmaßnah- die Sicherheit der hergestellten Lebensmittel von men an einem kritischen Lenkungspunkt, Grund auf zu gewährleisten. Verantwortlich für die • keine Übereinstimmung von erstellten Roh- Sicherheit seiner Produkte ist zunächst der Unter- stoffspezifikationen und Spezifikationen des nehmer. Wirksame Eigenkontrollsysteme einzurich- Zulieferers, ten gehört zu den elementaren Pflichten der Betriebe • bei einigen Betrieben wurde die Gefahrenanaly- selbst. Die Lebensmittelüberwachung überprüft dann se nicht nach Codex Alimentarius-HACCP, son- anhand regelmäßiger Kontrollen und Probenahmen, dern im Sinne einer FMEA (Fehler-Möglichkeit- ob diese Eigenkontrollmaßnahmen auch wirksam und Einfluss-Analyse) durchgeführt, die nur be- sind. dingt eine Gefahrenanalyse im klassischen Sin- ne nach HACCP ersetzen kann. Fazit Konsequenzen und Forderungen Neben den langjährigen intensiven Überprüfungen Aufgrund dieser Feststellungen resultieren folgende der Herstellerbetriebe durch die Lebensmittelüber- Forderungen der Projektgruppe: wachungsbehörden hat auch der International Food • „Wo HACCP draufsteht, muss auch HACCP drin Standard (IFS) einen Teil zur Lebensmittelsicherheit sein“, beigetragen. Viele Grundhygieneforderungen, die im • klassische FMEA nur bedingt aussagekräftig EU-Hygienerecht mit den Begriffen „gegebenenfalls, im Vergleich zur Gefahrenanalyse nach erforderlichenfalls“ verknüpft sind, sind durch klare HACCP, Vorgaben des IFS in den Betrieben verlangt. • Aufnehmen der Gefahrenanalyse in die Ein endgültiger Garant für die Herstellung von siche- “K.O.-Kriterien“ des IFS, ren Lebensmitteln ist der IFS jedoch noch nicht. Jahresbericht 2008 Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte CVUA Freiburg 7 Milch und Milchprodukte „Echte“ Vanille in Milchprodukten? Korrekte Kennzeichnung - oft Fehlanzeige Verbrauchertäuschungen auf der Spur mittels Stabili- 23 Milchprodukte (darunter Milchmischerzeugnisse sotopenmassenspektrometrie (IRMS) und Speisequarkzubereitungen) wurden mit einer neu- Wird in der Bezeichnung eines Milchproduktes auf en Untersuchungsmethode überprüft. „Vanille“ hingewiesen und werden dekorative Abbil- dungen von Vanilleblüten oder -schoten auf den Ver- packungen angebracht, lässt dies durchaus erwarten, dass die zur Geschmacksgebung eingesetzten Zutaten auch aus der Namen gebenden Vanille gewonnen wurden. Die Geschmacksrichtung „Vanille“ ist bei den Milch- produkten seit jeher eine der beliebtesten Varianten. Bei 15 Proben wurde durch die Kennzeichnung und Um den Erzeugnissen den entsprechenden Ge- Aufmachung der Eindruck erweckt, dass die zur Ge- schmack zu verleihen, könnten Hersteller zwar auf die schmackgebung eingesetzten Aromen ausschließlich echte und teure Vanilleschote zurückgreifen, setzen aus der Vanille stammen. Die Produkte waren bewor- jedoch meist die preisgünstigeren Vanillearomen ein. ben mit Angaben wie „mit Bourbon-Vanille“, „mit Vanil- Diese werden mittels chemisch-synthetischer oder leschotenextrakt“ oder „Vanille Joghurt mit natürlichen biotechnologischer Verfahren hergestellt und weisen Aromen“, häufig zusammen mit der Abbildung von gegenüber dem natürlichen Vanille-Extrakt einen er- Vanilleschoten und -blüten. heblichen Preisvorteil auf. Nur bei zwei Produkten waren diese Auslobungen Werden Milchprodukten Vanille-Aromen zur Ge- auch gerechtfertigt, während in den übrigen 13 Erzeug- schmackgebung zugesetzt, müssen diese im Zutaten- nissen nachweislich Vanille-fremdes Vanillin enthalten verzeichnis aufgeführt werden. Gemäß den rechtlichen war. Anforderungen genügt der Hinweis „Aroma“ ohne eine weitere Konkretisierung zur Art des Aromas. Welche Kennzeichnung und Aufmachung von Aromen eingesetzt wurden bzw. ob diese tatsächlich aus Vanilleschoten gewonnen wurden, ist deshalb Vanille in Milcherzeugnissen (23 Proben) nicht immer zu erkennen. "mit Vanillegeschmack" korrekt Vielfach wird jedoch in der Bezeichnung auf „Vanille“ hingewiesen und es werden dekorative Abbildungen von Vanilleblüten oder -schoten auf den Verpackungen "echte Vanille" angebracht. In diesem Fall müssen nach Ansicht des irreführend CVUA Freiburg die zur Geschmackgebung eingesetz- "echte Vanille" ten Zutaten ausschließlich „natürlicher Herkunft“ sein, korrekt d.h. aus der Namen gebenden Vanille stammen. Werden hingegen deutlich preisgünstigere, nicht aus der Vanilleschote stammende Aromen eingesetzt, so Bei weiteren acht Proben hatten die Hersteller auf der darf weder in der Bezeichnung auf „Vanille“ Bezug Verpackung durch die Angabe „mit Vanille- genommen, noch dürfen die genannten bildlichen Dar- Geschmack“ (mehr oder weniger deutlich) darauf hin- stellungen verwendet werden. Der Zusatz von natur- gewiesen, dass auch Vanille-Aromen eingesetzt wur- identischem oder künstlichem Vanille-Aroma ist dar- den, die nicht aus der Vanilleschote gewonnen wurden. über hinaus durch die Angabe „mit Vanillegeschmack“ Dies konnte ebenfalls analytisch bestätigt werden. kenntlich zu machen. 8 CVUA Freiburg Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte Jahresbericht 2008 Neue Vorschriften bei Konsummilch Mögen Sie die leckere „Käsekruste“ auf der Pizza? Seit 2008 gelten neue Vorgaben bezüglich Konsum- milch, deren Auswirkungen bisher jedoch weitgehend Dass es sich bei den goldgelben Krusten auf Fertigpiz- unbeachtet geblieben sind. Aus Gründen der Harmoni- za, Cheeseburger oder Laugenstange oftmals nicht um sierung innerhalb der derzeit 27 EU-Länder und zur Käse, sondern um ein billiges Imitationserzeugnis* Erleichterung des innergemeinschaftlichen Warenver- handelt, ist schon seit langem bekannt. Aus diesem kehrs wurde eine Lockerung der bisherigen Vorschrif- Grund werden auch seit Jahren Proben aus den unter- ten bereits im Herbst 2007 beschlossen. Im Wesentli- schiedlichsten Branchen daraufhin untersucht, ob es chen handelt es sich dabei um folgende Punkte: sich bei den „mit Käse“ ausgelobten Produkten auch tatsächlich um Käse handelt. Einen Schwerpunkt bilde- Neuregelung der Fettgehaltsstufen ten in diesem Jahr „Käse zum Überbacken“ aus Pizze- Neben Vollmilch (min. 3,5% Fett), fettarmer Milch (1,5 rien, Lieferservicen und Imbissbetrieben. bis 1,8% Fett) und Magermilch (max. 0,5% Fett) dürfen künftig auch Produkte angeboten werden, deren Fett- Insgesamt 19 Betriebe wurden beprobt. Es konnte gehalt außerhalb dieser Stufen liegen. Noch unklar ist, festgestellt werden, dass der Käse häufig noch selbst wie diese Erzeugnisse bezeichnet werden sollen. In gerieben und dann auch zu Recht als „Käse“ bezeich- Diskussion steht die Bezeichnung „Trinkmilch mit x% net wird. In zwei Fällen (= 11 %) wurde allerdings Fett“. nachweislich ein Imitat eingesetzt. Die Angaben „Kä- sespätzle“ oder „mit extra Käse“ auf der Speisekarte Homogenisierung muss nicht mehr angegeben waren hier zur Täuschung des Verbrauchers geeignet werden und mussten beanstandet werden. Da die Homogenisierung nach Ansicht des Gesetzge- bers bei der Herstellung der Konsummilch selbstver- ständlich ist, wurde an der obligatorischen Angabe nicht mehr festgehalten. Kennzeichnung der Wärmebehandlungsverfahren Vorgesehen sind nur noch die Angaben „pasteuri- siert“ und „ultrahocherhitzt“. Die Angabe „ultrahoch- erhitzt“ für die bekannte H-Milch bleibt unverändert. Unter dem Begriff „pasteurisiert“ werden jedoch nun- mehr die klassische Pasteurisation (Frischmilch), die Hocherhitzung (ESL-Milch) und die Sterilisierung (Ste- rilmilch) zusammengefasst. Die Angaben zur Wärme- behandlung „hocherhitzt“ und „sterilisiert“ sind wegge- fallen. Als Folge dieser Änderungen mussten Erzeugnisse wie „Sterilmilch“ hinsichtlich der Kennzeichnung beanstan- det werden, weil die Angabe „pasteurisiert“ fehlte. Die alleinige Angabe Sterilmilch ist nicht mehr ausreichend. *„Käseimitate“ werden meist aus Pflanzenöl, Milchei- weiß, Aromen und weiteren Zusätzen hergestellt. Das Es bleibt jedoch zu hoffen, dass die Hersteller künftig Schmelzverhalten, die Hitzebeständigkeit oder andere konsequent zusätzliche beschreibende Angaben ma- technologische Eigenschaften können dabei gezielt chen, da der Verbraucher ansonsten die verschiede- nach den jeweiligen Bedürfnissen beeinflusst werden. nen Milchsorten hinsichtlich der Wärmebehandlung Die Imitate weisen gegenüber echtem Käse außerdem allein durch die Angabe „pasteurisiert“ nicht mehr un- einen deutlichen Preisvorteil auf. terscheiden kann. Zur Kennzeichnung von Milcherzeugnissen sind nur noch die Begriffe „ultrahocherhitzt“ und „wärmebehan- delt“ vorgesehen. Unter „wärmebehandelt“ sind alle Verfahren von mehr als 50°C zu verstehen, die nicht einer Ultrahocherhitzung entsprechen. So hätte bei Kondensmilch, Kaffeesahne (alle sterilisiert) und einem Molkenmischerzeugnis (pasteurisiert) die durchgeführ- te Wärmebehandlung mit „wärmebehandelt“ gekenn- zeichnet werden müssen. Jahresbericht 2008 Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte CVUA Freiburg 9 „Glutenfreie“ und „laktosefreie“ Käse Immer häufiger werden Milchprodukte wie z.B. Käse Ergänzender Hinweis: Bedingungen für die Verwen- mit den Angaben „laktosefrei“ und „glutenfrei“ bewor- dung der Angabe „glutenfrei“ sind künftig in der Ver- ben. Solche Hinweise richten sich primär an Verbrau- ordnung (EG) Nr. 41/2009 der Kommission vom chergruppen mit Gesundheitsstörungen wie Zöliakie 20.01.2009 (ABl. Nr. L 16/3; gültig ab 01.01.2012) oder Laktose-Unverträglichkeit. Aus diesem Grunde geregelt. Natürlicherweise glutenfreie Lebensmittel handelt es sich bei gluten- und laktosefreien Lebens- dürfen danach den Hinweis „glutenfrei“ tragen, wenn mitteln in aller Regel um diätetische Produkte, die sie beim Verkauf an den Verbraucher einen maxima- gezielt für diese besonderen Ernährungsformen herge- len Glutengehalt von 20 mg/kg nicht überschreiten. stellt werden. Aber auch Lebensmittel des allgemeinen Doch auch nach dieser Verordnung sind Werbeanga- Verzehrs, die keine gluten- und laktosehaltigen Zutaten ben nur zulässig, wenn sie nicht irreführend für den enthalten, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Verbraucher sind. In einem Standard-Entwurf des mit den entsprechenden Hinweisen versehen werden. Codex Alimentarius (Alinorm 08/31/26 Punkt 4.3) ist hierzu vorgesehen, dass von Natur aus glutenfreie So ist Käse, dem keine weiteren Zutaten zugesetzt Lebensmittel zwar keinen Hinweis auf die Eignung für sind, von Natur aus glutenfrei. Der Hinweis darf somit spezielle diätetische Zwecke enthalten, aber eine An- angebracht werden. Jedoch unterscheidet sich der gabe im Sinne „von Natur aus glutenfrei“ aufweisen Käse in diesem Punkt nicht von denen anderer Herstel- dürfen (s. auch Kapitel „Nachweis von Lebensmittelal- ler, die nicht mit der Angabe „glutenfrei“ werben. Daher lergenen“). darf durch Etikettierung, Aufmachung und Bewerbung des Produktes nicht der Eindruck erweckt werden, der Käse besitze besondere Eigenschaften, obwohl alle gleichartigen Lebensmittel dieselben Eigenschaften be- sitzen. Entsprechende Werbeaussagen sind als Wer- bung mit Selbstverständlichkeiten zu beurteilen und zur Irreführung des Verbrauchers geeignet. Ähnlich verhält es sich mit der Angabe „laktosefrei“. Der Laktosegehalt wird bei Käse durch den Reifungs- grad bestimmt, da Laktose während der Reifung von Milchsäurebakterien abgebaut und in Milchsäure um- gewandelt wird. Im Regelfall ist die Laktose bei der Herstellung von Hartkäse bereits nach wenigen Tagen praktisch vollständig abgebaut. Nach den bei Hartkäse typischen Reifezeiten ist davon auszugehen, dass die Käse laktosefrei sind. Die Angabe „laktosefrei“ bei Hartkäse wird daher als eine Werbung mit Selbstver- ständlichkeit und damit als eine zur Irreführung geeig- nete Angabe beurteilt. Mehrfach mussten Käse bezüglich der genannten Auslobungen beanstandet werden. Gleichzeitig war häufig festzustellen, dass die Nährwertkennzeichnung nicht korrekt angegeben war. 10 CVUA Freiburg Lebensmittelüberwachung und analytische Schwerpunkte Jahresbericht 2008 Eier und Eiprodukte Problemfeld Eier vom Wochenmarkt Mittels restriktiver Vorgaben zur Eier-Kennzeichnung sollen die bestmögliche Verbraucherinformation sichergestellt, für Klarheit beim Eierkauf gesorgt und gezielte Kaufentscheidungen ermöglicht werden. Doch jedes Jahr wieder ist der größte Teil der Bean- standungen auf Kennzeichnungsverstöße zurückzu- führen. Wie erwartet, ist die Zahl der Beanstandun- gen von Eiern, die den Verbrauchern auf Wochen- märkten angeboten werden, besonders hoch. „Spitzenreiter“ unter den Beanstandungsgründen ist nach wie vor der fehlende oder nicht leserliche Er- zeugercode auf den Eiern. Nur wenn diese Codie- rung ordnungsgemäß angebracht ist, bietet sie die Möglichkeit, Haltungsform und Herkunft der Eier abzuleiten. Eine nicht vorhandene oder unleserliche Angabe ist einhergehend mit einer Täuschung und Irreführung des Verbrauchers, da weder die Hal- tungsform der Hennen, noch die tatsächliche Her- kunft der Eier erkennbar sind. Gleich ob sich um Lose-Verkäufe oder um bereits verpackte Eier handelt, die Angabe des Mindest- haltbarkeitsdatums, der Legehennen-Haltungsart und die Erläuterung des Erzeugercodes sind (neben der Güte- und der Gewichtsklasse) in beiden Fällen verpflichtend vorgeschrieben und müssen dem Verbraucher auf der Verpackung oder einem Schild zur Verfügung gestellt werden. Gerade diese Kennzeichnungselemente fehlen jedoch sehr häufig beim Verkauf auf Wochenmärkten. Und das, obwohl es sich bei der überwiegenden Mehrzahl der dorti- gen Händler nicht um Direktvermarkter handelt. Nur für diese gelten bestimmte Kennzeichnungserleichte- rungen, sofern sie die Eier nicht nach Güte- und Gewichtsklasse sortiert anbieten. Ebenso scheint den Anbietern von Eiern auf Märkten häufig nicht bekannt zu sein, dass aus Hygienegrün- den die Verpackungen nicht mehrfach verwendet werden dürfen. Zur Wiederverwendung bestimmte Verpackungen müssen leicht zu reinigen und erfor- derlichenfalls zu desinfizieren sein, um eine nachtei- lige Beeinflussung der wiederverpackten Lebensmit- tel zu vermeiden. Eierpackungen aus Pappe erfüllen diese Anforderung nicht.
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