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Leben und Arbeiten in den USA PDF

37 Pages·2017·1.12 MB·German
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LEBEN UND ARBEITEN IN DEN USA Inhalt Über dieses Dossier ........................................................................................................................................ 3 Übersicht............................................................................................................................................................ 4 Einreise- und Visabestimmungen ............................................................................................................... 5 Allgemeines ................................................................................................................................................................... 5 Immigration-Visa .......................................................................................................................................................... 6 Non-Immigration-Visa ............................................................................................................................................... 7 Visa Waiver Program (VWP) ................................................................................................................................... 10 Einfuhr und Zoll ............................................................................................................................................. 12 Impfungen und Gesundheit ....................................................................................................................... 15 Anmeldung und Aufenthalt ........................................................................................................................ 16 Arbeiten ........................................................................................................................................................... 17 Arbeitsmarktlage ........................................................................................................................................................ 17 Arbeitsbedingungen ................................................................................................................................................. 17 Stellensuche und Bewerbung ................................................................................................................................. 18 Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse ........................................................................................................................... 19 Vorsorge und Versicherung ....................................................................................................................... 21 Sozialversicherungssystem ...................................................................................................................................... 21 Altersvorsorge ............................................................................................................................................................. 21 Abkommen über soziale Sicherheit ...................................................................................................................... 22 Kranken- und Unfallversicherung .......................................................................................................................... 22 Arbeitslosenversicherung ........................................................................................................................................ 23 Schweizerische AHV/IV ............................................................................................................................................ 23 Sozialhilfe und Fürsorge .......................................................................................................................................... 24 Steuern ............................................................................................................................................................. 26 Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften ............................................................................ 28 Schule und Bildung ....................................................................................................................................... 29 Löhne und Lebenshaltungskosten ............................................................................................................ 30 Wohnen und Verkehrswesen ..................................................................................................................... 31 Kultur und Kommunikation ......................................................................................................................... 33 Sicherheit ......................................................................................................................................................... 34 Schweizer und Schweizerinnen ................................................................................................................. 35 Kontakt ............................................................................................................................................................. 37 2 Über dieses Dossier Zweck individuelle Beratung. Unsere Publikationen und Webseiten enthalten sog. «externe Links» Dieses Dossier richtet sich an Personen, die die (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf Schweiz verlassen, sich im Ausland dauerhaft deren Inhalt das EDA keinen Einfluss hat und für niederlassen und einer Erwerbstätigkeit den wir aus diesem Grund keine Gewähr nachgehen. Der Inhalt und die Aussagen übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit basieren auf den behördlichen und gesetzlichen dieser Informationen ist der jeweilige Vorschriften, die für Schweizerinnen und Informationsanbieter der verlinkten Webseite Schweizer Gültigkeit haben. verantwortlich. Die Dienstleistung von Hinweise Auswanderung Schweiz basiert auf Art. 51 des Die Publikation und der Inhalt der EDA Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. Webseiten dienen der Information. Das EDA hat September 2014. die Aussagen und Quellenangaben sorgsam Glossar erarbeitet, übernimmt aber keine Gewähr für Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit und sowie für die vollständigen Adressangaben von Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und erwähnten Stellen konsultieren Sie bitte die die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. separate Publikation «Glossar Auswanderung Die schriftlichen und elektronischen Schweiz».». Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine Herausgeber Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Konsularische Direktion Auswanderung Schweiz Effingerstrasse 27, CH–3003 Bern Die Broschüre erscheint in Deutsch, Französisch und Italienisch und ist nur als PDF-Datei unter www.swissemigration.ch erhältlich. Bern, 07.12.2015 Dokument: AS_USA_de_V4.docx 3 Übersicht Flagge desstaaten existiert noch die Staatsoberhaupt Todesstrafe. Donald J. Trump Geografie Regierungschef Die Vereinigten Staaten von Donald J. Trump Amerika sind nach Russland BIP pro Einwohner und Kanada der drittgrösste USD 53‘101 (2013) Staat der Erde. Importe aus der Schweiz Klima Offizielle Landesbezeichnung 11‘367 Mio. CHF (2013) Durch die Grösse des Terri- USA (United States of America) toriums, die Vielfalt der Exporte in die Schweiz Fläche Landschaften und dem Ein- 24‘848 Mio. CHF (2013) 9‘629‘091 km2 fluss zweier Weltmeere ist Anzahl Auslandschweizer/ Landessprache das Klima ausserordentlich innen per 31.12.2015 American English unterschiedlich 80‘218  Klima in Washington Einwohnerzahl Bilaterale Abkommen 317.3 Mio. (2013) Wetter (Washington, D.C.)  Datenbank Staatsverträge Heissester Monat: Juli (21– Hauptstadt Verwaltung und Recht 31°C); kühlster Monat: Janu- Washington, D.C. Die Verfassung der Vereinigten ar (-1 bis +4°C); trockenster Staatsform Staaten gilt mit den Bundesge- Monat: Februar; feuchtester Präsidiale Bundesrepublik setzten und dem Völkerrecht als Monat: August. höchste Rechtsquelle. Die  Wetter in den USA Rechtsprechung kann sich in Zeitverschiebung einzelnen Bundesstaaten stark  Zeitzonenkarte unterscheiden. In einigen Bun- 4 Einreise- und Visabestimmungen Einreisebedingungen sind auch kurzfristigen derern) und Non-Immigrants (Nichteinwande- Änderungen ausgesetzt. Verbindliche Auskünfte rern). Immigrant visa werden nur an Personen im Zusammenhang mit den aktuell gültigen vergeben, welche die Bedingungen für einen Einreisebestimmungen erteilt die zuständige, ständigen Aufenthalt in den USA erfüllen. Non diplomatische oder konsularische US-Vertretung immigrant visa werden an Personen erteilt, die (Botschaft oder Konsulat). sich vorübergehend in den USA aufhalten. Bitte konsultieren Sie vor Ihrem Abflug in die Die Einstufung als Nichteinwanderer oder Ein- USA die stets aktualisierten Reisehinweise des wanderer hat weitreichende Konsequenzen: EDA und registrieren Sie Ihre Auslandreisen on- Nichteinwanderer sind, sofern ihnen überhaupt line mit Itineris. Das EDA kann Sie so in einer erlaubt wurde, einer Erwerbstätigkeit nachzuge- Krisensituation besser lokalisieren und kontaktie- hen, an einen bestimmten Arbeitsplatz gebun- ren. den. Einwanderer können sich auf dem Arbeits- markt frei bewegen und sich für jede Anstellung bewerben. WWW  Vertretungen der USA (in CH) Es gibt sehr viele Visa-Kategorien und Unterka-  Apply for a U.S. Visa tegorien. Auch wird das Angebot immer wieder  EDA Reisehinweise USA der Nachfrage angepasst. Eine Übersicht über  EDA Tipps vor der Reise aktuelle Visa erhalten Sie unter folgenden Links:  EDA Iitineris  EDA Tipps während der Reise WWW  Apply for a U.S. Visa in Switzerland Allgemeines www.ustraveldocs.com Für Ferien-, Geschäfts- oder Transitaufenthalte  U.S. Visas von maximal 90 Tagen ist für schweizerische usvisas.state.gov Staatsangehörige die visafreie Einreise möglich (Siehe «Visa Waiver Program»). Achtung: Die US-Immigrationsbehörden neh- men es sehr genau. Halten Sie sich an ihre In- Für Aufenthalte im Rahmen von Erwerbstätigkeit struktionen! (auch vorübergehend), Weiterbildung, Schulun- gen (inkl. Sprachschulen), Teilnahme an Aus- Schweizer Bürgerinnen und Bürger im In- und tauschprogrammen, Forschung usw. benötigen Ausland können sich beim fedpol für die Zulas- schweizerische Staatsangehörige ein Visum. Es sung zum Global Entry-Programm anmelden, gibt rund 180 verschiedene Visakategorien so- das die Einreiseprozedur in die USA beschleu- wie Jahreskontingente. Das Verfahren ist zeit- nigt, wenn eine vorgängige polizeiliche Über- aufwendig und beinhaltet eine persönliche Be- prüfung in der Schweiz und in den USA vorge- fragung auf der US-Botschaft in Bern. nommen wird. Diese Überprüfungen sind ge- bührenpflichtig. Global Entry beschleunigt allein WWW die Einreiseprozedur in die USA, verändert je-  US Botschaft in Bern doch nicht die Einreisevoraussetzungen. Folglich ersetzt Global Entry kein US-Visum respektive die ESTA-Reisegenehmigung für visabefreite Staaten wie die Schweiz. Mehr dazu finden Sie Die Einwanderungsbehörde USCIS (United Sta- unter: tes Citizenship and Immigration Services) unter- scheidet generell zwischen Immigrants (Einwan- 5 WWW WWW  U.S. Customs and Border Protection  Family of U.S. citizens > Global Entry  Fedpol > Global Entry-Programm Unbefristete arbeitsbedingte Einwan- derung (Employer Sponsored) Immigration-Visa Voraussetzung für ein Visum ist in der Regel ein konkretes Stellenangebot und eine Bestätigung Zur dauerhaften Einwanderung gibt es unter des «Department of Labor» (DOL), dass in den anderen folgenden Visakategorien: USA nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte  Familienzusammenführung (family sponsored) für den entsprechenden Beruf vorhanden sind  Unbefristete arbeitsbedingte Einwanderung und die Anstellung eines Neueinwanderers die (employment sponsored) Lohnstruktur und die Arbeitsbedingungen der  Selbständige Erwerbstätigkeit (employment Einheimischen nicht nachteilig beeinflusst. Diese creation) sogenannte Labor certification wird beim «State  Verlosung (diversity visa lottery) Employment Service» beantragt (Formular ETA- Für die familien- und die arbeitsbedingte Ein- 750). Danach muss der Arbeitgeber bei der re- wanderung braucht es vorgängig eine Person, gionalen USCIS-Dienststelle eine Immigrant Peti- die als Sponsor (Bürge) auftritt. Dies kann ein tion for Foreign Worker stellen (Formular I-140). US-Bürger oder ein US lawful permanent resi- dent (ausländische Personen mit Daueraufent- Für die arbeitsbedingte Einwanderung stehen haltsbewilligung, also einer Green Card) sein. Die jährlich 140 000 Bewilligungen zur Verfügung. Es Bürgen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. gibt Länderquoten und Präferenzgruppen, wes- halb es in vielen Fällen ratsam ist, die Hilfe eines Familienzusammenführung Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, der auf (Family Sponsored) Einwanderungsfragen spezialisiert ist. 40 000 Visa sind für ausländische Personen mit ausser- Die familienbedingte Einwanderung kommt für gewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wis- folgende Personengruppen in Frage: senschaft, Bildungswesen, Wirtschaft, Kunst oder  Ehepartnerinnen und Ehepartner von US- Sport reserviert. Für Ungelernte stehen dagegen Staatsangehörigen und deren Kinder nur 10 000 Visa pro Jahr zur Verfügung.  Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie min- derjährige bzw. unverheiratete, über 20 Jah- Hochqualifizierte, Investoren und sogenannte re alte Kinder von permanent residents special immigrants (z.B. Angestellte internationa-  Geschwister von mindestens 21 Jahre alten ler Organisationen und Personen, die für die US- US-Staatsangehörigen sowie deren Ehepart- Regierung arbeiten) benötigen keine Bestäti- nerinnen/und Ehepartner und Kinder gung des Department of Labor und können ein  Eltern von mindestens 21 Jahre alten US- Einwanderungsvisum direkt beim USCIS bean- Staatsangehörigen tragen (Formular I-140 resp. I-360). Als Sponsor zugelassen werden nur direkte Ver- Für Pflegeberufe gibt es besondere Richtlinien. wandte, nicht jedoch Grosseltern. Visagesuche müssen bei einer regionalen Dienststelle der amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS WWW eingereicht werden (Formular I-130). Die Bewilli-  Anleitung für die Ausstellung einer gungen für immediate relatives (unmittelbare Arbeitsbewilligung Verwandte) sind zahlenmässig nicht begrenzt,  Permanent workers für die anderen Kategorien bestehen jährliche Höchstzahlen. 6 Selbstständige Erwerbstätigkeit Non-Immigration-Visa (Employment Creation) Für Nichteinwanderer existieren unter anderem Ausländische Investoren, die 500 000 – 1 Mio. folgende Visa-Kategorien: USD investieren (je nach Beschäftigungslage im entsprechenden Gebiet), können ein Visum als  B: Touristen, (Familien-)Besuche, Medizinische Employment Creation Investors beantragen. Behandlungen, befristete Erwerbstätigkeit Dadurch sollten mindestens 10 Arbeitsplätze für  E: Investoren und Geschäftstätigkeit amerikanische Staatsangehörige oder Einwande-  F/M: Studenten oder Lernende rer geschaffen werden, den Investor und seine  H/L/O/P/Q: Spezifische befristete Erwerbstä- Familienmitglieder nicht mitgerechnet. tigkeit unterschiedlicher Branchen  I: Media Visa (für Medienschaffende) Nähere Einzelheiten entnehmen Sie dem nach-  J: Exchange Visitor Visa (Austausch-Visa) folgenden Link der USCIS:  VWP: Visa Waiver Program Nichteinwanderungsvisa unterliegen keiner zah- WWW lenmässigen Beschränkung (Ausnahme: für un-  EB-5 Immigrant Investor selbständig Erwerbstätige; Siehe «Befristete Er- werbs- und Berufstätigkeit»). Bei der Einreise müssen ein Rückreiseticket und ausreichende Verlosung (Diversity Visa Lottery) finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Jedes Jahr verlost der US-Staat 50 000 Dauer- aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, soge- Insbesondere für Nichteinwanderer existiert eine nannte Green Card (die Karte ist sandfarbig, mit Vielzahl Kategorien und Unterkategorien bei einem grünen Schimmer). Der Zeitrahmen und den Visatypen. Unter Allgemeines finden Sie die für die Verlosung erforderlichen Unterlagen Links mit den entsprechenden Übersichten. ändern von Jahr zu Jahr. Alle teilnahmeberech- tigten Staaten erhalten ein Kontingent, so auch Besuchervisum für Tourismus und die Schweiz. Bewerberinnen und Bewerber müs- Geschäftsreisen (Visum B-1/B-2) sen zumindest eine höhere Schulbildung oder Wer sich für einen klar beschränkten Zeitraum im Verlauf der letzten fünf Jahre vor Antragstel- und ausschliesslich for pleasure (Tourismus) oder lung eine Tätigkeit ausgeübt haben, welche business (Geschäftsreise) in den USA aufhalten mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Arbeits- will, bemüht sich am besten um ein Visum B- erfahrung erfordert. Die Bewerbung muss online 1/B-2. Dafür muss man nachweisen, dass sich erfolgen, d.h. auf der Website des U.S. Depart- der Wohnsitz und andere (z.B. familiäre) Bin- ment of State (Aussenministerium). Ehepartne- dungen ausserhalb der USA befinden. rinnen und Ehepartner sowie Kinder unter 21 Jahren können in die Bewerbung eingeschlossen werden. Die Green Card ist 10 Jahre gültig und WWW muss rechtzeitig erneuert werden (Formular I-  B-1 Business Visa & B-2 Visitors Visa 90). Bei Nichtgebrauch verfällt sie nach 6 Mona- ten. Sprachaufenthalt und Studium WWW (Visum F-1/M-1) Es gibt zwei Arten von Studentenvisa: einerseits  Diversity Lottery 2015 für berufsbezogene Studien (M-1), andererseits für akademische Studien (F-1). Entsendung und Dienstleistung Für Sprachaufenthalte mit mehr als 18 Wochen- Siehe «Unbefristete arbeitsbedingte Einwande- lektionen ist ein Studentenvisum erforderlich. Je rung (Employer Sponsored)» nach Sprachschule handelt es sich um ein F-1 (z. 7 B. Intensive English Program an einer Universität) oder ein M-1 Visum (andere Institutionen). WWW  USCIS – Students and Employment Berufsschülerinnen und Berfusschüler (Vocatio-  Students and Exchange Visitors nal students/Nonacademic students), die in Voll-  Studieren im Ausland (Swissuniversi- zeit und mit einem spezifischen Ausbildungsziel ties) eine vom USCIS anerkannte Berufsschule, Be- rufsfachschule oder andere nicht-akademische Einrichtung besuchen, müssen ein M-Visum Austauschprogramme (Visum J-1) beantragen. Wenn der USCIS vorgängig zu- Das J-1-Visum ist für Exchange Visitors vorgese- stimmt, kann danach befristet eine Tätigkeit auf- hen, ausländische Schülerinnen und Schüler, genommen werden, die der praktischen Ausbil- Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten, dung dient. Berufsschülerinnen und Berufsschü- Forscherinnen und Forscher, Dozentinnen und ler dürfen sich solange im Land aufhalten, wie Dozenten sowie Spezialistinnen und Spezialisten, dies für die Ausbildung erforderlich ist. Die die an einem vom US-Aussenministerium aner- Höchstdauer für den Aufenthalt beträgt 1 Jahr. kannten Austauschprogramm teilnehmen. Die Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist mög- bewilligte Aufenthaltsdauer ist abhängig vom lich. Ehepartnerinnen und Ehepartner von Be- Umfang des Austauschprogramms. Betriebliche rufsschülerinnen/Berufsschülern und unverheira- Trainee-Programme dauern in der Regel 18 tete Kinder unter 21 Jahren können ein Visum Monate, Forschungs- und Lehraufträge können M-2 erhalten, das jedoch keine Erwerbstätigkeit 3 Jahre dauern. Ehepartnerinnen und Ehepart- zulässt. ner sowie Kinder unter 21 Jahren können ein J- Studierende (Academic students) benötigen ein 2-Visum beantragen. J-2-Visa werden aber nur Studentenvisum F-1. Dafür sind folgende Bedin- ausgestellt, wenn das Einkommen des Exchange gungen zu erfüllen: visitors den Lebensunterhalt der Familie deckt. Es kann vor Ort auch eine Arbeitsbewilligung  Wohnsitz in der Schweiz beantragt werden.  Aufnahmebestätigung der amerikanischen Lehranstalt (Formular I-20) Seit mehreren Jahren gibt es zwischen den USA  ausreichende Englischkenntnisse und der Schweiz ein Fulbright-Austausch-  finanzielle Absicherung programm für Studierende und Lehrkräfte. Wei- tere Angaben dazu finden Sie unter den nach- Die Studiendauer muss bei der Einreise dekla- stehenden Links. riert werden. Vollzeitstudierende dürfen die Gül- tigkeitsdauer des Visums überschreiten, jedoch WWW nur einmal. Verlassen sie die USA, müssen sie im Heimatland ein neues Visum beantragen. Das  Exchange Visitor Visa Studentenvisum F-1 berechtigt zur Erwerbstätig-  Student and Exchange Visitors Pro- keit auf dem Campus (Universitätsgelände). Auf gram Gesuch hin kann ab dem zweiten Studienjahr  Fulbright U.S. Austauschprogramm von der regionalen USCIS-Dienststelle eine Ar- beitsbewilligung erteilt werden. Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie ledige, minderjährige Au-pair (Visum J-1) Kinder von Studierenden können ein temporäres Au-Pair benötigen ein J-1-Visum. Die Anzahl ist Aufenthaltsvisum F-2 erhalten, welches jedoch limitiert. Au-Pair-Aufenthalte werden für maxi- keine Erwerbstätigkeit zulässt. mal 12 Monate bewilligt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Anforderungen:  Alter: 18-26 Jahre  mittlere Englischkenntnisse (2-3 Jahre) 8  abgeschlossene Mittelschule oder Berufsleh- Mit Visum wiederum dürfen Sie frühestens 30 re Tage vor Arbeitsbeginn ein- bzw. 30 Tage nach  ausgewiesene Erfahrung in der Betreuung Arbeitsbeginn wieder ausreisen. von Kleinkindern Achtung: Die Anstellung muss im erlernten Beruf  wenn möglich Fahrausweis erfolgen. Medizinische und paramedizinische Die Administration von Au-Pair-Aufenthalten in Berufe, Lehrberufe sowie Rechtsanwälte sind von den USA ist ausgewählten Organisationen über- dieser Vereinbarung ausgeschlossen. tragen worden. Diese erteilen weitere Auskünfte (siehe Ratgeber «Au-Pair»). WWW Achtung: Es ist untersagt, mit einem Touristenvi-  Cultural Vistas sum in die USA einzureisen, um eine inoffizielle  Exchange Visitor Visa Au-Pair-Stelle anzutreten. Es drohen die Aus-  Stagiairesprogramme (SEM) weisung und ein Einreiseverbot in die USA. WWW Befristete Erwerbs- und Berufstätig-  Ratgeber «Au-Pair» keit (Visum H-1B/H-2B/H-1C)  Exchange Visitor Visa Wer in den USA arbeiten möchte, muss zuerst  Students and Exchange Visitors einen geeigneten Arbeitgeber finden. Dieser  Au-Pair Program beantragt bei der regionalen USCIS-Stelle eine entsprechende Genehmigung. Je nach Ausbil- dung, Beruf und Dauer des Aufenthaltes gibt es Stagiaires (Visum J-1) unterschiedliche Visa. Am häufigsten beantragt Die Schweiz hat mit der staatlich konzessionier- werden folgende Visakategorien: ten Organisation «Cultural Vistas» in den USA eine Vereinbarung über den Austausch von  H-1B Visum: Highly Skilled Workers in Special- Stagiaires (trainees) abgeschlossen. Danach ty Occupations: Das Visum H-1B kann an Per- können junge Berufsleute, die ihre beruflichen sonen vergeben werden, die über hervorra- und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten, gende berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse ein US J-1-Visum für maximal 18 Monate erhal- verfügen, und mindestens den Bachelor’s ten. Als Stagiaires zugelassen werden Schweizer degree einer amerikanischen Universität er- Staatsangehörige, die eine abgeschlossene Be- worben haben, oder einen vergleichbaren rufsausbildung/Studium vorweisen können. Al- akademischen Abschluss an einer nicht- tersgrenzen: 18-35 Jahre. Die detaillierten An- amerikanischen Universität. Das Spezialwissen forderungen finden Sie in der Wegleitung des kann sich auf Bereiche wie z.B. Medizin, Archi- SEM. tektur, Mathematik, Physik, Kunst, Theologie etc. beziehen. In diese Kategorie fallen aber Sie müssen sich zunächst um eine Stelle bzw. ein auch Models. Das H-1B-Visum ist in der Regel Praktikum in den USA bemühen. Die Anstellung 3 Jahre gültig und um 3 Jahre verlängerbar. muss im erlernten Beruf / Studium erfolgen.  H-2B: Skilled and Unskilled Temporary Work- Anschliessend durchlaufen Sie ein kostenpflichti- ers: Dieses Visum können Fachkräfte bean- ges Bewilligungsverfahren, wobei Sie zusätzliche spruchen (ausgenommen: Landwirtschaftsbe- Dokumente einreichen müssen. Wurde das Ge- reich). Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass such bewilligt, können Sie bei der US-Botschaft keine amerikanischen Staatsangehörigen mit ein Stagiare-Visum J-1 beantragen. Cultural den erforderlichen Qualifikationen zur Verfü- Vistas informiert Sie laufend über den Stand des gung stehen, und die Einstellung keine nach- Verfahrens. teiligen Folgen für Löhne und Arbeitsbedin- gungen auf dem einheimischen Arbeitsmarkt Wichtig: Die Formalitäten können bis zu 2 Mo- hat (labor certification). Das H-2B-Visum ist nate dauern. Sie dürfen sich während des Bewil- höchstens 1 Jahr gültig, eine Verlängerung um ligungsverfahrens nicht in den USA aufhalten! 9 ein weiteres Jahr ist möglich. Die Aufenthalts- Ruhestand (Visum B-1/B-2) dauer ist auf max. 3 Jahre begrenzt. Die USA kennen kein spezielles Visum für Pensi-  Das H-1C Visum für eine befristete Arbeits- onierte. Auch für ausländische Personen, welche möglichkeit als Pflegefachpersonal in den USA im Besitz einer Liegenschaft in den USA sind, besteht seit 2009 nicht mehr. Es gilt mit der gibt es keine erleichterte Möglichkeit der Wohn- US-Botschaft abzuklären, ob und unter wel- sitznahme. Sie können mit einem Visitor Visa nur chen Bedingungen ein normales, unbefristetes einen Teil des Jahres in den USA verbringen. Arbeitsvisum beantragt werden kann (siehe Ausländischen Rentnern werden in der Regel 6 «unbefristete arbeitsbedingte Einwanderung»). Monate bewilligt. Wenn aus dem Reisepass und Zur Berufsausübung ist das NCLEX-Examen zu dem immigration record jedoch hervorgeht, absolvieren (National Council of Licensing Ex- dass der tatsächliche Lebensmittelpunkt in den amination). Diese staatliche Lizenzprüfung fin- USA liegt, kann es vorkommen, dass die Einreise det zweimal jährlich in allen Bundesstaaten trotz B1/B2-Visum verweigert wird. statt. Voraussetzung für die Zulassung zu die- ser Prüfung ist eine abgeschlossene Ausbil- dung in Krankenpflege. Die Krankenpflege- WWW Grundausbildung in den USA beinhaltet Pädi-  Visitor Visa B-1 & B-2 atrie, Geburtshilfe, Medizin, Chirurgie und Psychiatrie. Die meisten amerikanischen Bun- desstaaten verlangen vorgängig zur NCLEX Visa Waiver Program (VWP) noch eine CGFNS-Lizenz (Commission on Das «Visa Waiver Program» erlaubt schweizeri- Graduates of Foreign Nursing Schools). Mit schen Staatsangehörigen unter gewissen Bedin- diesem Test werden einerseits das Fachwissen, gungen die visafreie Einreise für Ferien-, Ge- andererseits die Englischkenntnisse geprüft. schäfts- und Transitreisen von maximal 90 Ta- Die CGFNS-Lizenz kann praktisch auf der gen. Nach Änderungen des Visa Waiver Pro- ganzen Welt erworben werden (in der grams im Januar 2016 sind weitere Anpassun- Schweiz in Genf). Voraussetzungen für die Zu- gen im Verlaufe des Jahres geplant. Eine Ver- lassung zur Prüfung sind u. a. ein gültiges längerung der visafreien Aufenthaltsdauer ist Krankenpflegediplom und eine entsprechende nicht möglich. Schulbildung. Alle Reisenden, die im Rahmen des Programms visafrei in die USA einreisen, benötigen einen WWW Reisepass mit Datenchip, welcher 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus gültig ist.  Schweiz. Berufsverband der Kran- Reisepässe ohne Datenchip berechtigen nur zur kenschwestern und Krankenpfleger visafreien Einreise, sofern sie spätestens am SBK/ASI 25.10.2006 ausgestellt wurden. Provisorische  American Nurses’ Association Pässe erfordern ebenfalls ein Visum. Bereits 72  National Council of State Boards Stunden vor Antritt Ihrer Reise über den Luft- of Nursing (NCBSN) – U.S. Nursing oder Seeweg müssen Sie im Besitz einer bewil- Licensure for Foreign-Educated ligten Reisegenehmigung sein. Auch Kinder (die Nurses für die Reise noch kein eigenes Ticket benötigen)  International Nursing in the U.S.A. müssen über eine bewilligte Reisegenehmigung  Temporary Worker Visas verfügen, sofern ihnen kein Visum für die Einrei-  H-1B Visum se in die USA erteilt wurde.  H-2B Visum  Guestworkers Programs Die Reisepässe müssen biometrische Daten ent-  Permanent Labor certification halten. Bei der Einreise in die USA werden Fin- gerabdrücke und ein digitales Foto angefertigt. Details betreffend die biometrischen Pässe ent- nehmen Sie dem nachstehenden Link. 10

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Die Broschüre erscheint in Deutsch, Französisch und Italienisch und ist nur als PDF-Datei unter nehmen schnell wieder Personal einstellen, wenn.
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