LEBEN UND ARBEITEN AUF DEN PHILIPPINEN Übersicht 1. Übersicht .................................................................................................................................................... 1 2. Einreise- und Visabestimmungen ....................................................................................................... 2 3. Einfuhr und Zoll ....................................................................................................................................... 6 4. Impfungen und Gesundheit ................................................................................................................. 8 5. Anmeldung und Aufenthalt.................................................................................................................. 9 6. Arbeiten .................................................................................................................................................... 10 7. Vorsorge und Versicherung ................................................................................................................ 13 8. Steuern ...................................................................................................................................................... 17 9. Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften ..................................................................... 18 10. Schule und Bildung ................................................................................................................................ 19 11. Löhne und Lebenshaltungskosten .................................................................................................... 20 12. Wohnen und Verkehrswesen .............................................................................................................. 21 13. Kultur und Kommunikation................................................................................................................. 24 14. Sicherheit ................................................................................................................................................. 25 15. Schweizerinnen und Schweizer ......................................................................................................... 26 Nützliche Links und Literatur ..................................................................................................................... 28 Kontakt ............................................................................................................................................................. 29 Über dieses Dossier ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere Zweck Publikationen und Webseiten enthalten sog. Dieses Dossier richtet sich an Personen, die die «externe Links» (Verknüpfungen zu Webseiten Schweiz verlassen, sich im Ausland dauerhaft Dritter), auf deren Inhalt das EDA keinen Einfluss niederlassen und einer Erwerbstätigkeit hat und für den wir aus diesem Grund keine nachgehen. Der Inhalt und die Aussagen Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und basieren auf den behördlichen und gesetzlichen Richtigkeit dieser Informationen ist der jeweilige Vorschriften, die für Schweizerinnen und Informationsanbieter der verlinkten Webseite Schweizer Gültigkeit haben. verantwortlich. Die Dienstleistung von Hinweis Auswanderung Schweiz basiert auf Art. 51 des Die Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. dienen der Information. Das EDA hat die September 2014. Aussagen und Quellenangaben sorgsam Glossar erarbeitet, übernimmt aber keine Gewähr für ihre Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Voll- ständigkeit. sowie für die vollständigen Adressangaben von Eine Haftung für den Inhalt und die aufgeführten erwähnten Stellen konsultieren Sie bitte die Leistungen ist ausgeschlossen. Die schriftlichen separate Publikation «Glossar Auswanderung und elektronischen Publikationen enthalten Schweiz». weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und Herausgeber Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Konsularische Direktion Auswanderung Schweiz Effingerstrasse 27, CH-3003 Bern Die Broschüre erscheint in Deutsch, Französisch und Italienisch und ist nur als PDF-Datei unter www.swis- semigration.ch erhältlich. Bern, 24.11.2017 Dokument: AS_Philippinen_de_V6.docx Vorlagen-Version: 3_ASG 1. Übersicht Flagge Fläche Geografie 299‘764 km Der Archipel wird in drei Gross- regionen unterteilt: Die Insel- BIP pro Einwohner gruppe Luzon im Norden, Vi- 2‘991 USD (2016) sayas in der Mitte und Minda- Importe aus der Schweiz nao im Süden. Die Philippinen 290 Mio. USD (2015) liegen in einer geologisch akti- Offizielle Landesbezeichnung ven Zone. Exporte in die Schweiz Republik der Philippinen 260 Mio. USD (2015) Klima Landessprache Die Philippinen haben äquatori- Anzahl Auslandschweizer/ Neben Filipino (basierend auf ales, tropisches Klima mit hoher innen per 31.12.2016 Tagalog) ist Englisch die zweite Luftfeuchtigkeit. Der Einfluss der 3‘623 Landessprache. Daneben wer- Meere bewirkt ganzjährig aus- den 171 verschiedene vor allem Bilaterale Abkommen geglichene Temperaturen um malayo-polynesische Sprachen Abkommen die in Kraft ste- 26°C. Die meisten Nieder- und Dialekte gesprochen. hen schläge fallen während des Hauptstadt Verwaltung und Recht Südwest-Monsuns (Mai-No- Manila Der Bill of Rights kommt eine vember). vorrangige Position im Grund- Staatsform Wetter gesetz zu. Viele Grundrechte Präsidialrepublik Wetter auf den Philippinen und Garantien gleichen jenen Staatsoberhaupt und Regie- der USA-Verfassung. Der Präsi- Zeitverschiebung rungschef dent wird direkt vom Volk ge- GMT plus 8 Std. Keine Sommer- Präsident Rodrigo Duterte wählt. zeit Zeitzonenkarte Einwohnerzahl 102.5 Mio (est. Juli 2016) 1 2. Einreise- und Visabestimmungen Einreise- und Visabestimmungen können sich laufend ändern. Verbindliche Auskünfte in WWW Zusammenhang mit aktuell gültigen Einreise- Philippinische Vertretungen in der und Visabestimmungen erteilt die zuständige Schweiz diplomatische oder konsularische Vertretung Embassy of the Philippines, Bern (Botschaft oder Konsulat) Ihres Ziellandes. Visas (Consular Services) WWW Non-Immigrant Temporary Visitor’s Visa (Be- Vertretungen und Reisehinweise (EDA) fristetes Besuchervisum/Touristenvisum) Itineris (EDA) Tipps vor der Reise (EDA) Für einen Aufenthalt von 31 bis zu 59 Tagen ab Tipps während der Reise (EDA) dem Tag der Einreise muss bei einer philippini- schen Auslandsvertretung ein Touristenvisum be- antragt werden. Sowohl bei einem einfachen Einreisevisum (Single EDA-Reisehinweise / Itineris Entry Visa) als auch bei einem mehrfachen Einrei- Bitte konsultieren Sie vor Ihrem Abflug auch die sevisum (Multiple Entry Visa) ist der Aufenthalt auf stets aktualisierten Reisehinweise des EDA und 59 Tage begrenzt. Bei einem Single Entry Visa registrieren Sie Ihre Auslandreisen online auf kann der/die Reisende innerhalb der Gültigkeits- Itineris. Das EDA kann Sie so in einer dauer von drei Monaten nur einmal auf die Phi- Krisensituation besser lokalisieren und kontak- lippinen einreisen. Er/sie muss vor Ablauf der 59 tieren. Tage entweder ausreisen oder (um sich länger aufzuhalten) seine/ihre Aufenthaltsbewilligung Schweizerische Staatsangehörige benötigen für verlängern lassen. Mit einem Multiple Entry Visa einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (der Tag kann der/die Reisende innerhalb des im Visum nach der Ankunft wird als 1. Tag gerechnet) kein genannten Zeitraums (6 Monate oder 1 Jahr) so Touristenvisum für die Philippinen. Bei der Ein- reise erhalten sie ein so genanntes Visa on arrival. häufig einreisen, wie er/sie möchte. Bei jeder Ein- reise ist der Aufenthalt auf 59 Tage begrenzt. Sie benötigen für die Einreise einen gültigen Rei- Wünscht der/die Reisende einen längeren Auf- sepass, der bei der Einreise noch mindestens enthalt, muss er/sie vor Ablauf der 59 Tage aus- sechs Monate gültig ist, ein Rück- oder Weiterrei- und wieder einreisen oder den Aufenthalt beim seticket sowie einen Nachweis über ausreichende Einwanderungsbüro BI verlängern lassen. Dafür Geldmittel für den Aufenthalt. Das Land muss werden Verlängerungsgebühren erhoben. spätestens am 30. Tag (im Pass gestempelt als «Stay Until»-Datum) verlassen werden. Vergehen Für längere Aufenthalte benötigt man neben gegen die philippinischen Einreisebestimmungen dem entsprechenden Visum ein Alien Certificate werden mit einer Busse geahndet. of Registration (ACR-I) und ein Certificate of Resi- dence for Temporary Visitors (CRTS). Diese Doku- Achtung: Kinder unter 15 Jahren, die alleine, nur mente können gegen eine Gebühr beim BI er- mit einem Elternteil oder mit einer Drittperson worben werden. reisen, müssen für die Einreise besondere Forma- litäten erfüllen. Ausserdem kann die philippini- sche Immigrationsbehörde (Bureau of Immigra- WWW tion, BI) den Pass bis zur Wiederausreise zurück- Bureau of Immigration (BI) behalten. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Alien Certificate of Registration (ACR-I) zuständigen Vertretungen der Philippinen über die geltenden Vorschriften. 2 2.1 Erwerbstätigkeit WWW Übersicht Department of Labor and Employment Um auf den Philippinen arbeiten zu können, müs- (DOLE) sen Ausländer/innen im Besitz einer gültigen Ar- Employment Guide (DOLE) beitsbewilligung (Work Permit) sein. Diese wird vom zuständigen Arbeitsamt ausgestellt. Zudem müssen ihre zukünftigen Arbeitgeber gegenüber Selbstständige Erwerbstätigkeit dem Bureau of Immigration nachweisen, dass für Ausländer/innen, die sich im Handel zwischen ih- die Stelle keine philippinische Arbeitskraft zur rem Heimatland und den Philippinen betätigen Verfügung steht. Es ist schwierig, auf diesem Weg oder ein Unternehmen aufbauen und führen, einen Job zu finden. Ausserdem sind die Ver- können ein Visum in vereinfachtem Verfahren dienstmöglichkeiten gering und die zu erfüllen- beantragen. Dies gilt für Investoren in der Touris- den Formalitäten zeitraubend und kompliziert. musbranche, Repräsentanten von Investmentge- Anstellungen in grossen Firmen beschränken sich sellschaften sowie von exportorientierten Han- deshalb in der Regel auf Führungs-, Aufsichts- dels- und Industrieunternehmen, die in der und Managementpersonal. ECOZONE situiert sind (Subic Bay Freeport, Clark Special Economic Zone). Ausländer/innen, die von einer Firma in der Eco- Ausländische Staatsangehörige, die mindestens nomic Zone (ECOZONE) angestellt sind, erhalten USD 75’000 investieren, erhalten ein Special In- von der Philippine Economic Zone Authority vestors Resident Visa (SIRV), das ihnen den Auf- (PEZA) unter gewissen Bedingungen eine tempo- enthalt während der ganzen Dauer ihrer Tätigkeit räre Arbeitsbewilligung (Temporary Work Permit) garantiert. Der Antrag für ein solches Visum muss sowie eine Aufenthaltsbewilligung (Residence bei der zuständigen philippinischen Vertretung Visa). Die Bewilligungen sind für hochqualifizierte eingereicht werden. Ausländer/innen im technischen Bereich gedacht, zwei Jahre gültig und verlängerbar. Qualifizierte Ausländer/innen, die mindestens 10 Einheimische in einem gesetzlich anerkannten, Für Mitarbeiter/innen dieser Firmen und deren lebensfähigen Unternehmen aus Industrie oder Angehörige kann ein Pre-arranged Working Visa Handel beschäftigen, können ein Special Visa for beantragt werden. Dieses ist ein Jahr gültig und Employment Generation (SVEG) beantragen. Es kann Jahr für Jahr verlängert werden, solange die berechtigt zu mehrfachen Einreisen und kann Handels- oder Investorentätigkeit ausgeübt wird. nach einem Jahr im Land selber in eine unbefris- tete Aufenthaltsbewilligung umgewandelt wer- Achtung: Diese Arbeitsbewilligung muss vor der den. Ehepartner/innen und unverheiratete Kinder Einreise beim Department of Labor and Employ- unter 18 Jahren können in dieses Visum einge- ment (DOLE) beantragt werden. schlossen werden. Für Techniker/innen ist nachzuweisen, dass die WWW vorgesehene Tätigkeit nicht durch inländische Ar- Investor Relations Office beitskräfte mit gleichwertiger Ausbildung und Er- European Chamber of Commerce of the fahrung ausgeübt werden kann. Die Aufenthalts- Philippines genehmigung ist mit der Auflage verbunden, Embassy of the Philippines, Bern zwei Inländer/innen für dieselbe Position auszu- bilden. Stagiaires Die Schweiz und die Philippinen haben 2002 ein Abkommen über den Austausch von Stagiaires (trainees) getroffen. Danach können junge Be- rufsleute, die ihre beruflichen und sprachlichen 3 Kenntnisse erweitern möchten, eine philippini- die meisten davon sind private Institute, viele da- sche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die runter vom römisch-katholischen Glauben inspi- Dauer von maximal 18 Monaten erhalten. Als riert. Als erstrangige Universitäten des Landes Stagiaires zugelassen werden schweizerische gelten: Staatsangehörige, die eine abgeschlossene Be- - University of the Philippines (öffentlich, 15 rufsausbildung von mindestens 2 Jahren vorwei- Campusse landesweit, gilt als die beste) sen können. Altersgrenze: 18-35 Jahre. Die An- - Ateneo de Manila University (privat, 4 Cam- stellung muss im gelernten Beruf erfolgen. Eine pusse in Metro Manila) Teilzeitbeschäftigung und die Ausübung einer - De La Salle University (privat) selbstständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. Für - University of Santo Tomas (privat, älteste Uni- medizinische und paramedizinische Berufe ver- versität in Asien, gegründet 1611) langen die Behörden zusätzliche Dokumente. Zudem werden diverse Englisch-Lernprogram- me angeboten. WWW Stagiaireprogramme (SEM) WWW Stagiaireabkommen Schweiz - Philippi- Studieren im Ausland (swissuniversities) nen Requirements - Student Visa Universities of the Philippines 2.2 Nichterwerbstätigkeit Die Philippinen sind als Auswanderungsland vor Ruhestand allem bei (Früh-)Rentner/innen beliebt. Das Land Für (Früh-)Rentner/innen, die sich auf den Philip- bietet für diese Kategorie denn auch grosse An- pinen niederlassen möchten, gibt es das Special reize. Resident Retiree’s Visa (SRRV). Die dafür zustän- Sprachaufenthalt und Studium dige Philippine Retirement Authority (PRA) infor- Für Sprachaufenthalte und Studien wird ein Stu- miert auf ihrer Webseite über die Voraussetzun- dent Visa ausgestellt. Dafür ist der Nachweis eines gen und Bedingungen der Erlangung dieses Vi- Studienplatzes an einem philippinischen Institut, sums. Das SRRV stattet seine Inhaber/innen aus- sowie ausreichender Geldmittel zur Bestreitung giebig mit Privilegien aus. So werden Rentenein- des Lebensunterhaltes erforderlich. Das Student kommen auf den Philippinen nicht besteuert Visa hat nur für die Dauer Gültigkeit, für welche (vorbehalten bleiben 10% Quellensteuer, die von die Schul- resp. Studiengebühren bezahlt wurden. der Schweiz für Pensionskassenrenten erhoben Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Beschaf- werden). Viele Geschäfte und Restaurants ge- fung des Student Visa ist aufgrund hoher Anfor- währen 10% Rabatt. Die PRA arbeitet rasch und derungen aufwendig; z.B. ist eine ärztliche Unter- effizient und ist bei der Besorgung des SRRV be- suchung notwendig. hilflich. Das SRRV kann bei einer philippinischen Vertre- Die Philippinen folgen dem US-amerikanischen tung oder bei der PRA beantragt werden und gilt Bildungssystem. Es gibt zahlreiche Studienmög- im Prinzip lebenslang ("Smile at life"). lichkeiten auf den Philippinen, vor allem im me- dizinischen Bereich (Arzt, Zahnarzt, Kranken- WWW schwester, Pharmakologie etc.), aber auch „Eng- Ratgeber «Ruhestand im Ausland» lish language and literature“, “Arts and humani- Philippine Retirement Authority ties“ sowie „Social Sciences and managment“ sind beliebte Studienfächer. Jährlich machen etwa 5‘000 ausländische Studierende, zumeist aus Ländern Ostasiens, davon Gebrauch. Es existieren mehr als 2‘300 Hochschulen auf den Philippinen, 4 Balikbayan Visum eine amtliche Bescheinigung, bzw. die Heiratsur- Wer mit einem/einer philippinischen Staatsange- kunde nachgewiesen werden. hörigen verheiratet ist und zusammen mit die- sem/dieser einreist, bekommt bei der Ankunft di- WWW rekt am Flughafen ein sogenanntes Balikbayan Balikbayan Priviledge (BI) Visum (kostenfrei). Die Aufenthaltsdauer beträgt 1 Jahr. Das Balikbayan Visum wird auch ausge- stellt, wenn der/die philippinische Partner/in in- zwischen eine andere Staatsangehörigkeit ange- nommen hat. Die Heirat muss in der Regel durch 5 3. Einfuhr und Zoll 3.1 Einfuhrbestimmungen Resident Retiree‘s Visa besitzt, in den Genuss ei- nes Freibetrags im Wert von USD 7‘000 kommen. Zollfrei können persönliche Güter wie Kleidung, Es wird darum empfohlen, vor der Abreise bei ei- Kosmetika usw. in angemessener Menge und ner philippinischen Vertretung Erkundigungen zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, einzuholen oder eine international tätige Spediti- darüber hinaus 400 Zigaretten oder 50 Zigarren onsfirma in Anspruch zu nehmen. oder 250 g Tabak, sowie zwei Flaschen Alkohol (max. 1 Liter pro Flasche). Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise über die aktuellen Vorschriften zur WWW zollfreien Einfuhr einschliesslich der zulässigen Embassy of the Philippines, Bern Mengen bei der zuständigen Zollbehörde oder bei einer philippinischen Vertretung. 3.3 Motorfahrzeuge Achtung: Wegen der hohen Transport- und Zollkosten, die • Generelles Einfuhrverbot besteht für alle Ar- für die Einfuhr eines neuen oder gebrauchten ten von Narkotika (Drogen), Waffen, Muni- Fahrzeugs gelten, ist eine Einfuhr nicht zu emp- tion, Nachtsichtgeräte, subversive, obszöne fehlen. Neuwagen können auf den Philippinen oder pornographische Materialien, Medika- erworben werden. mente oder medizinische Geräte zur Durch- führung einer Abtreibung. Achtung: Autos und Motorfahrräder bedürfen ei- • Vergehen gegen das Betäubungsmittelge- ner besonderen Einfuhrgenehmigung. setz sind bei jeder Art von Drogen und dies 3.4 Haustiere schon bei kleinsten Mengen strafbar und Vor seiner Ankunft oder vor der Einfuhr eines können zu langjährigem Freiheitsentzug füh- Haustieres auf die Philippinen benötigt der Besit- ren. Die Haftbedingungen sind sehr hart. zer eine Importbewilligung, ausgestellt vom De- partment of Agriculture and Natural Resources, Für die Einfuhr von Pflanzen, Obst und Gemüse Bureau of Animal Industry (BAI), und ein tierärzt- ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. liches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunfts- land. Dieses maximal 30 Tage alte Zeugnis muss Wie überall in Südostasien muss, wer in den Phi- bestätigen, dass das Tier gesund ist und im Her- lippinen Drogen besitzt, mit drastischen Strafen kunftsland keinen ansteckenden Krankheiten aus- rechnen. gesetzt war. Des Weiteren ist das gebührenpflich- tige Formular «Certification of Authenticity» der zuständigen philippinischen Vertretung erforder- WWW lich. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Bureau of Customs Tollwutimpfzertifikat verlangt. Philippine Drug Enforcement Agency Die transportierende Fluggesellschaft muss den 3.2 Umzugsgut Quarantänedienst 24 Std. vor Ankunft oder vor der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen. Persönliche Gebrauchsgegenstände im üblichen Umfang können zollfrei eingeführt werden. Vo- raussetzung ist, dass diese Gegenstände nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. In der Praxis werden die Bestimmungen hinsichtlich im- port tax und compensating tax nicht einheitlich angewendet. Beispielsweise kann, wer ein Special 6 3.7 Auslandschweizer und WWW Schweizer Banken Richtlinien für die Einfuhr lebender Aktuelle Problematik Haustiere (Philippinische Botschaft Aufgrund des verschärften regulatorischen Berlin) Bureau of Animal Industry Umfelds und der internationalen, steuer- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit rechtlichen Anforderungen lösen Schweizer und Veterinärwesen (BLV) Banken die Geschäftsbeziehungen zu im Ausland Application for veterinary quarantine wohnhaften Kunden zunehmend auf oder sie clearance (VQC) to import live ani- verschärfen die Bedingungen und mals Gebührenreglemente für die Kontoführung. Besprechen Sie Ihren Fall! Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen 3.5 Waffen Beziehung zur Bank. Den Betroffenen wird Die Einfuhr von Waffen und Munition ist verbo- geraten, bei den Vorbereitungen für den ten. Auslandaufenthalt den Dialog mit ihrer Bank zu 3.6 Devisen suchen, um eine Lösung zu finden, die im Rahmen der Bankreglemente den Kunden- Ein- und Ausfuhr von philippinischen Peso (PHP) bedürfnissen gerecht wird. ist bis zum Betrag von 50‘000 (entspricht ca. CHF 1'000) erlaubt. Die Einfuhr von Fremdwährungen Zukünftige Entwicklungen ist unbeschränkt (eine Deklaration ist obligato- Die konsularische Direktion und die Ausland- risch für Beträge von mehr als USD 10‘000 oder schweizer-Organisation verfolgen die Entwick- deren Gegenwert) erlaubt, deren Ausfuhr bis zu lungen aufmerksam und informieren darüber in dem bei der Einreise deklarierten Betrag. Wech- der «Schweizer Revue», der Zeitschrift für selquittungen sind aufzubewahren, um die Wie- Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. derausfuhr der nicht eingewechselten Beträge o- Die Problematik wird auch auf der Website der der deren Rücktausch zu erleichtern. Auslandschweizer-Organisation sowie im Forum Swisscommunity.org diskutiert. WWW Weitere Informationen Bringing currency into the Philippines WWW Artikel in der Schweizer Revue Schweizerischer Banken-Ombudsman SwissCommunity Schweizerische Vertretung, Manila 7
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