Fritz Pohnert . Kreditwirtschaftliche Wertermittlungen Industrie AB 0008831 662 F. Pohnert Diplom-Volkswirt Kreditwirtschaftliche Wertermittlungen Typische und atypische Beispiele der Immobilienbewertung CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek Pohnert, Fritz: Kreditwirtschaftliche Wertermittlungen: typo u. atyp. Beisp. d. Immobilienbewertung/F. Pohnert - Wiesbaden: Gabler, 1981. (Reihe Bankgeschafte; 8) ISBN-13: 978-3-409-49081-8 e-ISBN-13: 978-3-322-85829-0 DOl: 10.1007/978-3-322-85829-0 NE: Schriftenreihe die Bankgeschafte © 1981 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden Softcover reprint of the hardcover 1st edition 1981 Umschlaggestaltung: H. Koblitz, Wiesbaden Satz: Composer-Satz GUnter Hartmann, 6085 Nauheim Aile Rechte vorbehalten. Auch die fotomechanische Vervielfliltigung des Werkes (Fotokopie, Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zusrimmung des Verlages. ISBN-13: 978-3-409-49081-8 Inhalt Einfiihrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Teil A Wohnhauser Normales Einfamilienhaus (1-2). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 13 II Normales Mehrfamilienhaus (3). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 25 III Uberdimensioniertes Eigenheim (4-5) .................... 28 IV Eigenheim mit Gastebetten (6-10). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 36 V Eigenheim mit Praxisraumen (11-12). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 42 VI Umwandlung alterer Miethauser in Eigenheime (13). . . . . . . . . .. 46 VII Eigentumswohnung/Penthouse (14-16). . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 49 VIII Miethaus im sozialen Wohnungsbau (17). . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 54 Teil B Historische Bauten Haus aus dem Mittelalter (18-19). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 61 II Modernisierung eines alten Miethauses (20-22) . . . . . . . . . . . . .. 64 III SchloB (23-26). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 67 IV Burg mit Wohnungen (27). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 71 Teil C Hotel- und Gaststattengewerbe Gaststatte (28-30) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 79 II Hotel mit Restaurant, Souvenirshop und Kiosk (31-32) .. . . . .. 89 III Hotel garni (33-35) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 96 IV Reiterhof (36-37) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 V SchOnheitsfarm (38) ....................... -. . . . . . . . . . .. 108 VI Feriendorf mit Servicezentrum (39-40) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 111 VII KongreBzentrum (41) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 118 5 Teil D Objekte karitativen oder sozialen Charakters Altenheim (42-44) .................................... 125 II Seniorenheim (45). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 129 III Kur-Sanatorium (46). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 134 IV Privatklinik (47) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 137 V Privat-Schule (48) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 140 Teil E Freizeitanlagen Tennishalle (49) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 145 II Squash-Anlage (50-51). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 149 III Fitness-Center (52) ................................... , 153 IV Freizeitbad (53-54) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 157 V Freizeitpark (55) ........... , .......................... 163 VI Eissporthalle (56) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 167 VII Campingplatz (57-58) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 171 VIII Bootsanleger-und Kioskgrundstuck (59). . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 178 IX Privates Theater (60-61) ............................... 181 X Lichtspieltheater (62-63). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 184 Teil F Einkaufsstdtten I Liden mit Wohnungen (64-66) ......................... , 189 II SB-Markt (67-70) ..................................... 195 III Kaufhaus (71-72) .................................... , 202 IV Multifunktionales Zentrum (73) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 205 Tei! G Industrie- und Gewerbebetriebe I Produktionshallen mit Burogebaude (74-75) ................ 209 II Lagerhalle mit eingebautem Bura (76-77) .................. 213 III Gewerbebetrieb (78-79) ................................ 216 IV Alter Industriebetrieb (80-81) ........................... 219 V Neuzeitliche Industrieanlage (82-83) ...................... 225 VI Brauerei(84) ......................................... 232 VII Schrattverwertungsanlage (85-86) ........................ 237 VIII Tanklager (87) ........................................ 241 IX Kiihlhaus (88) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 244 X Ziegelei (89) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . .. 247 XI Fernheizwerk (-) ..................................... 249 XII Tiiikstelle (90-91) .................................... 251 XIII Burahochhaus (92-94) ................................. 254 6 Teil H Abbau-, Auffiill-und Anbaubetriebe Sand-und Kiesbaggerei mit Miilldeponie (96-97). . . . . . . . . . . .. 261 II Gartnerei (98-99). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 264 III Weingut (100-103) .................................... 266 Anhang Formular Ermittlung des Beleihungswertes ............................. 271 Baupreisindextabelle .............................................. 275 F aktorentabelle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 277 Abschreibungstabellen (Ross, Gerardy, Vogels) .......................... 279 Rentenbarwertfaktorentabelle. ...................................... 283 Literaturverzeichnis ............................................... 285 Stichwortverzeichnis .............................................. 287 7 Einfdhmng In der Literatur iiber Wertermittlungen beschriinken sich die Autoren nur auf wenige Beispiele. Gewohnlich handelt es sich um aIlgemein iibliche Standardflille. Fiir Ob jekte, die von der Norm abweichen, ist es mitunter recht miihsam, die an vielen Stel len eingestreuten Hinweise und Andeutungen aufzuspiiren. Viele befragte Gutachter empfanden daher den Gedanken an eine Beispielsammlung, auch wenn sie zwangslliufig nur Stiickwerk werden konnte, als niitzlich und forde rungswiirdig. Mit Hilfe des bereitwillig zur VerfUgung gesteIlten Materials sowie zuglinglichen Wert ermittlungen aIler Art, vor allem von den Landesbanken, war es moglich, auf sterile und konstruierte FliIle zu verzichten, nur Namen, Orte und StrajSenbezeichnungen sowie einige andere das Bankgeheimnis gefiihrdende Angaben mUjSten geiindert wer den. Die vorliegende Zusammenstellung von Wertermittlungen mit Erlliuterungen* setzt fUr den Leser etwas Praxis voraus und ist als Erglinzung zur einschlligigen Literatur wie Michaelis, Rossler-Langner, Gerardy, Vogels, um nur einige zu nennen, gedacht. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Aligemeingiiltigkeit, sondern soIlen ledig Iich ein GefiihI fiir die Methodik vermitteln, wie eine Wertermittlung im spezieIlen Fall aussehen konnte und sei es auch nur, um ext erne Gutachten nachvollziehen zu konnen. Die verwandten Grundstiicks-, Raummeter- und Mietpreise sind hierbei nur als Anhaltspunkte zu sehen. Die Muster wurden auch nicht immer unbedingt iiber einen Kamm geschoren. Aufbauend auf StandardfaIle sollen auch seltenere und atypische Objekte beriick sichtigt werden. Die Dberglinge sind flie8end, sehen doch heute viele Kreditinstitute bereits Tennishallen und Ferienzentren als klassische Beleihungsobjekte an. Auch wenn im iibrigen klein ere Institute mit einem geringeren BeIeihungswert operieren, die Probleme bleiben die gleichen. Es ist empfehIenswert, die einzelnen Beispiele nicht erst bei Bedarf herauszupicken, sondern sich mit dem Inhalt des Buches zunlichst einmal in groben Ziigen vertraut zu machen. Nur so Ili8t sich erkennen, auf welch oftmals verschiedenen und manch mal geradezu abenteuerlichen Wegen die einzelnen Institute und Gutachter zum Ver kehrswert und ggf. zum Beleihungswert gelangen. * Die in den Beispielen verzeichneten Hinweisziffern beziehen sich auf die entsprechenden Text ziffern in den ErHiuterungen. Die doppelt eingeklammerten Textziffern, wie z. B. (10) auf Seite 37, finden sich nicht in den Beispielen. 1m Inhaltsverzeichnis sind die Textziffern hinter dem je weiligen Untertitel vermerkt. 9 Teil A Wohnhiiuser A I Normales Einfamilienhaus Erlauterungen zu A I Die Wahl des richtigen Formulars stellt den Gutachter vor groBe Probleme, falls ihm 1) nicht sein Auftraggeber diese Schwierigkeit abnimmt. Es ist unbestritten, daB das Formular eine Wertermittlung beeinflussen kann. So verfiihrt ein zu knappes Form- blatt, das oft nur fiir den Empfanger gedacht ist, den Sachverstandigen u. U. zur Oberflachlichkeit; er unterlaBt womoglich die erforderlichen Nebenberechnungen. AuBerdem sind zu knappe Formulare nicht immer nachvollziehbar. Ein ausfiihrliches Muster schlieBt all diese Fehler nicht unbedingt aus, kann aber unnotigen Ballast enthalten. (Es darf daher auch einmal eine Zeile Hnausgefiillt bleiben, wenn sich nur stereotype Aussagen abzeichnen sollten.) Erst recht wirkt sich das Formular auf die Methodik aus, ob also, vereinfacht ausgedriickt, z. B. nach dem Hypothe kenbankgesetz bzw. nach den Beleihungsgrundsatzen fiir Offentlicht-rechtliche Sparkassen oder nach der Wertermittlungsverordnung vorgegangen werden solI. Anregungen der Bundesarchitektenkammer, die Vielzahl der Wertermittlungsvor drucke zu vereinheitlichen, scheiterten am Widerstand der Verbandeder Kredit- und Versicherungswirtschaft. Insbesondere widerspricht aus der Sicht der Spar kassen und Landesbanken die von der Bundearchitektenkammer angeregte Dek kungsgleichheit von Verkehrswert - gemaB Wertermittlungsverordnung - und Beleihungswert den geltenden Beleihungsgrundsatzen fiir Offentlich-rechtliche Sparkassen. Der Beleihungswert ist namlich kein objektiver Begriff, sondern das Ergebnis der Bewertung verschiedener Grunddaten durch die Sparkassen und Landesbanken im Hinblick auf ihre spezifischen Sicherungsinteressen. Der Verkehrswert ist nur einer der Berechnungsfaktoren, der aber nicht in gleicher Weise wie der Beleihungs wert das Element der Dauerhaftigkeit beinhaltet. Eine mogliche negative Entwicklung des Marktes muB durch angemessene Sicher heitsabschlage wenigstens teilweise beriicksichtigt werden. Unter Umstanden ist schon in den Ansatzen eine spiirbare Zuriickhaltung ohne Beriicksichtigung kiinfti ger Wertsteigerungen erforderlich. Man kann den Beleihungswert auch - nicht ganz korrekt - als langfristigen Verkehrswert bezeichnen. Dr. Bellinger/Kerl be zeichnen den Beleihungswert als den Wert, der auf lange Sicht durch Verkauf reali siert werden kann. Weyers spricht yom "risikogeminderten" Dauerwert. Bei Beach tung all dieser einschneidenden Unterschiede konnen manche MiBverstandnisse ver mieden werden. Aile Beteiligten miissen sich auch in Zukunft mit der Zweigleisig keit abfinden. 13 Die Bundesarchitektenkammer hat den Bedenken Rechnung getragen und ein Zusatzformular fur die Ermittlung des Beleihungswertes entwickelt - als Leer formular im Anhang aufgenommen - und dabei die Unterschiede zwischen Belei hungswert und Verkehrswert herausarbeitet. Grundsatzliche Einwendungen sind kaum anzubringen, nur ist jetzt ein erheblicher Mehraufwand durch Ausfullen eines zweiten F ormulars in Kauf zu nehmen. Schaeffer halt nach wie vor die Schaffung eines gemeinsamen Formulars fur moglich. Gleichzeitig bringt Ruchardt in scharfer Form die weiterhin ablehnende Haltung der Kreditwirtschaft zum Ausdruck. 1m ubrigen bleibt nach Auffassung der Kreditinstitute die Festsetzung des Beleihungs wertes ihnen selbst vorbehalten (weiter s. Ziff. 9!). Fur die praktische Anwendung ist allgemein in formaler Hinsicht zu beachten, dag die geforderten Abschlage von Kreditinstituten teilweise nicht erst am Ende der Wertermittlung, sondern bereits wahrend des Rechenvorganges vorgenommen wer den. Bei der Ertragswertberechnung mug der Risikoabschlag yom Reingewihn und nicht erst yom Ertragswert abgesetzt werden. Falls fur die Sachwertberechnung die sogenannte Indexmethode (s. Ziff. 2!) gewahlt wird, ist der Abschlag in einem vorge schriebenen niedrigeren Spezialindex enthalten. Zu erwahnen sind neben den Wert ermittlungen fur aIle Beleihungen, Erbauseinandersetzungen, Kaufe und Verkaufe: o Brandversicherungen benotigen in erster Linie den Wiederherstellungswert o Fur die Einheitsbewertung wird ein pauschalierter Sach- und Ertragswert ange strebt; Verkehrswertgesichtspunkte treten in den Hintergrund o Wertermittlungen fur Zwangsversteigerungen sind meist von besonderer Vorsicht gepragt, da das geringste Gebot haufig unter dem Verkehrswert und sogar noch unter dem Beleihungswert liegt o Wertermittlungen zur Entschadigung fur Enteignung und Teilenteignung sind unter gerechter Abwagung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten aufzustellen o Fur Vermogensbewertungen ist die spezielle Aufgabenstellung im einzelnen maB gebend. In diesem Handbuch wurden moglichst viele Vordrucke verwandt, so fur dieses und das folgende Beispiel die bereits erwahnten Entwurfe der Bundesarchitektenkammer. 1m Deutschen Sparkassenverlag sind ein verbessertes vierseitiges sowie ein neues zwei seitiges und ein neues sechsseitiges Formular erschienen. (Die letzten beiden Formu lare berucksichtigen sowohl den Dauerwert im Sinne der Beleihungsrichtlinien wie auch die Ermittlung des Verkehrswertes auf der Grundlage der Wertermittlungsme thoden nach den Wertermittlungsrichtlinien 1976; diese WertR sind im Bundesge setzblatt in 1976 verOffentlicht.) Viele Institute benutzen historisch gewachsene hauseigene Vordrucke. Manche Versicherungen, Bausparkassen und Privatbanken bevorzugen wegen des uberwiegenden Massengeschafts Kurzformulare nach stark ver einfachten Richtlinien, wobei besonderer Wert auf problemlose Anwendung und auf Einheitlichkeit der Berechnungsgrundlagen gelegt wird. Selbstverstandlich muB es jedem Sachverstandigen vorbehalten bleiben, sich vor allem bei komplizierten Wert ermittlungen frei von Vordrucken zu entfalten. Schwierige Wertermittlungen, z. B. in der Hotelbranche, sind nicht selten uber 100 Seiten stark. 2) Den Realkreditinstituten und Sparkassen ist die Ermittlung der angemessenen Her- 14