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Krankheit und Recht: Ethische und juristische Perspektiven PDF

233 Pages·2017·1.973 MB·German
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MedR Schrift enreihe Medizinrecht Susanne Beck Herausgeber Krankheit und Recht Ethische und juristische Perspektiven MedR Schriftenreihe Medizinrecht Herausgegeben von Professor Dr. Andreas Spickhoff, München Weitere Bände siehe http://www.springer.com/series/852 Susanne Beck (Hrsg.) Krankheit und Recht Ethische und juristische Perspektiven Herausgeber Susanne Beck Juristische Fakultät Leibniz Universität Hannover Hannover Deutschland ISSN 1431-1151 MedR Schriftenreihe Medizinrecht ISBN 978-3-662-52650-7 ISBN 978-3-662-52651-4 (eBook) DOI 10.1007/978-3-662-52651-4 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2017 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer ist Teil von Springer Nature Die eingetragene Gesellschaft ist Springer-Verlag GmbH Berlin Heidelberg Vorwort Ärztliches Handeln und medizinische Forschung sind durch unzählige Vorschriften engmaschig staatlich reguliert. Fragen der Finanzierung, Genehmigung, steuer- lichen Abrechnung, der Einbeziehung von Ethik-Kommissionen etc. sind über- aus komplex geworden und für den einzelnen Arzt – auch wenn sie häufig seinen Alltag bestimmen – kaum noch selbständig zu beantworten. Das belastet nicht nur den Arbeitsalltag in Praxen und Kliniken, sondern erhöht auch die Gefahr für Forscher und Ärzte, für ihr Handeln zivil- und strafrechtlich zu haften. Von besonderer Bedeutung für die Beantwortung vieler rechtlicher Fragen im Bereich ärztlichen Handelns ist die Abgrenzung zwischen „Heilung“, „Prävention“ und „Enhancement“, und damit letztlich die Unterscheidung zwi- schen Krankheit und Gesundheit. Wenn ein Arzt einen Eingriff am gesunden Menschen vornimmt – zu Forschungszwecken oder im Bereich der Wunsch erfüllenden Medizin – ist der Haftungsstandard ein anderer als wenn er in einem medizinischen Notfall agiert. Über die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen und die steuerliche Privilegierung des Arztes entscheidet eben- falls, ob der Arzt einen Heileingriff oder einen anderen Eingriff vornimmt, ob der Patient also vorher krank war. Der Überblick über Aspekte, für die der Krankheitsbegriff eine Rolle spielt, zeigt bereits, dass der Begriff dem Rechtsanwender in vielen Rechtsgebieten begegnet, z. B. im Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht. Da der Begriff „Krankheit“ nicht legaldefiniert ist, steht er nun vor der Aufgabe, ihn selbst mit Inhalt zu füllen. In den einzelnen Rechtsgebieten haben sich bisher unterschiedliche Krankheitsbegriffe entwickelt. Zwar ist es nicht per se proble- matisch, demselben Begriff in verschiedenen Rechtsgebieten einen spezifischen, dem jeweiligen Gesetzeszweck entsprechenden Gehalt zuzuweisen und so in Einzelfällen zu unterschiedlichen Einordnungen eines Patienten zu kommen. Es ist sogar denkbar, dass die Entwicklung eines in jedem Rechtsgebiet anwendba- ren Krankheitsbegriffs wegen der Besonderheiten der Fragestellungen weder möglich noch sinnvoll ist. Konkreter gefasst: Während es im Arbeitsrecht bei der Einordnung als „krank“ darum geht, ob der Arbeitnehmer seine Aufgaben erfül- len kann, steht im Steuerrecht im Vordergrund, ob der Arzt sozial derart positive V VI Vorwort Zwecke verfolgt, dass er bei seiner Vergütung privilegiert werden sollte. Dass hier bei der Beurteilung von „Krankheit“ andere Kriterien anzulegen sind, ergibt sich also aus dem Telos. Ob die Unterschiede bei der Bestimmung von „Krankheit“ in den verschie- denen Rechtsgebieten in Ermangelung einheitlicher Überlegungen und all- gemeingültiger Kriterien eher zufällig als auf Grundlage einer umfassenden Auseinandersetzung zustande gekommen sind, oder ob sie eine auf den diver- gierenden Funktionen der verschiedenen Rechtgebiete basierende Berechtigung haben, ist jedoch bisher noch nicht umfassend geklärt. Auch ob die Unterschiede durchwegs beibehalten werden sollten oder ob bei einzelnen Aspekten eine Annäherung sinnvoll erscheint, wurde bisher nicht rechtsgebietsübergreifend dis- kutiert. Eine solche Diskussion ist nur durch Überschreitung der Grenzen zwi- schen den Rechtsgebieten und eine intradisziplinäre Auseinandersetzung mit dem Krankheitsbegriff möglich. Eine die verschiedenen Rechtsgebiete zusammen- führende Untersuchung des Krankheitsbegriffs ist zudem erforderlich, um eine übergreifende Debatte aktueller Phänomene, wie etwa dem „Enhancement“ oder auch der Einordnung der Prävention, führen zu können. Einer solchen bedarf es nicht nur, weil sich die vielen damit verbundenen normativen Fragen nicht aus der Perspektive eines einzelnen Rechtsgebiets klären lassen, sondern auch, um anschließend Konsistenz im rechtlichen Umgang mit dieser aktuellen Entwicklung zu finden. Die medizinischen bzw. gesellschaftlichen Entwicklungen, wie das „Enhancement“, aber auch neue Kategorisierungen von Straftätern, die Reichweite der sozialen Übernahme von Behandlungskosten, etc., sollen hier nicht umfas- send diskutiert werden. Sie sind vielmehr der Anlass, um die Konvergenzen und Divergenzen der Begriffsverwendung in den verschiedenen Rechtgebieten grund- legend zu betrachten. Die im Februar 2015 vor diesem Hintergrund durchgeführte Tagung ver- folgte genau dieses Ziel: Sie führte Experten aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, die Relevanz und Funktion des jeweiligen Krankheitsbegriffs vor- stellten und auf dieser Basis Unterschiede und (potenzielle) Gemeinsamkeiten diskutierten. Dieser erste Schritt in Richtung einer gemeinsamen Debatte der verschiedenen Kriterien, der divergierenden Prämissen und schließlich der nor- mativen Konsequenzen war fruchtbar und gegenseitig bereichernd, was sich in den inspirierenden und das Thema von vielen Seiten beleuchtenden Beiträgen dieses Bands spiegelt. Dem ersten Schritt werden weitere folgen, um den Begriff der „Krankheit“ im Recht, mit all seinen Vorannahmen und Folgen, noch detail- lierter zu analysieren und die Rechtsanwendung für die mit ihm verbundenen Fragen zu verbessern. Hierfür werden rechtsgebietsübergreifende Diskussionen notwendig bleiben: So fordert gerade die gemeinsame Debatte eine wiederkeh- rende Explikation und Reflexion der Prämissen, die das eigene Rechtsgebiet der Definition von Krankheit zugrunde legt. Gerade der Vergleich mit den Prämissen der anderen Rechtsgebiete kann dazu beitragen, diese aus einer neuen Perspektive kritisch zu hinterfragen, zu ergänzen oder gar zu ändern. Auch das zeigt sich bereits in den hier gesammelten Beiträgen, die einen ersten Eindruck über die mit dem Krankheitsbegriff verbundenen Probleme und Debatten im Vorwort VII Sozialrecht, Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht, im allgemeinen Zivilrecht, sowie im Arbeitsrecht und Versicherungsrecht und schließlich im Steuerrecht und Strafrecht, vermitteln. Eingeleitet werden die rechtlichen Debatten von einem Überblick über die Diskussionen zum Krankheitsbegriff in der Medizinethik und eine Analyse der Bedeutung dieses Begriffs für Normativität und Normalität, bei- des zentrale Kategorien auch für das Recht. Dieser Band wäre nicht zustande gekommen ohne die tatkräftige Unterstützung von Frederike Seitz. Für den reibungslosen Ablauf der Tagung möchte ich mich bei allen Mitarbeitern meines Lehrstuhls bedanken. Zu danken ist auch der juristi- schen Fakultät der Universität Hannover und dem Exzellenzcluster „Rebirth“, die Tagung und Drucklegung bezuschusst haben. Hannover, im März 2016 Susanne Beck Inhaltsverzeichnis Teil I Die ethische Perspektive Gesundheit und Krankheit in der philosophischen Diskussion ......... 3 Thomas Schramme Das Verhältnis von Normalität und Normativität im Bereich der Psyche .................................................... 25 Orsolya Friedrich und Sebastian Schleidgen Teil II Die offentlich-rechtliche Perspektive Die Bedeutung des Krankheitsbegriffs für das Krankenversicherungsrecht ...................................... 41 Stefan Huster Die Bedeutung des Krankheitsbegriffs für das Steuerrecht .................................................... 53 Wolfram Küntzel Krankheitsbegriff im Arznei- und Heilmittelwerberecht .............. 81 Ulf Doepner Teil III Die strafrechtliche Perspektive Krankheitsbegriff im Kontext der Körperverletzungsdelikte .......... 101 Susanne Beck Der Krankheitsbegriff des § 20 StGB. Entwicklungen im Spannungsfeld von Psychiatrie, Philosophie und Strafrecht ........... 135 Benno Zabel Teil IV Die zivilrechtliche Perspektive Krankheit und Autonomie im Zivilrecht ........................... 171 Volker Lipp Ix x Inhaltsverzeichnis Implikationen des arbeitsrechtlichen Krankheitsbegriffs. . . . . . . . . . . . . . 197 Hartmut Oetker Der Krankheitsbegriff im (Privat-)Versicherungsrecht ............... 215 Andreas Spickhoff Abkürzungsverzeichnis a. A. andere Ansicht a. a. o. an anderer Stelle oben Abb. Abbildung ABl. Amtsblatt Abs. Absatz AcP Archiv civilistischer Praxis ADHS Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung a. F. alte Fassung AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AIDS Acquired Immune Deficiency Syndrome AMDP-System System der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie AMG Arzneimittelgesetz Anh. Anhang Anm. Anmerkung AO Abgabenordnung AP Arbeitsrechtliche Praxis ArbG Arbeitsgericht Art. Artikel ATSG Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsgesetz Schweiz AuR Arbeit und Recht BAG Bundesarbeitsgericht BayOblG Bayerisches Oberstes Landesgericht Bd. Band BEM Berufliches Eingliederungsmanagement BFH Bundesfinanzhof BFH/NV Nicht amtliche Entscheidungen des Bundesfinanzhofes BGB Bürgerliches Gesetzbuch xI

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