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Kommentar zu dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) und seinen Ausführungsbestimmungen PDF

473 Pages·1931·14.177 MB·German
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Kommentar zu dem Gesetz fiber den Verkehr mit Betaubungsmitteln (Opiumgesetz) und seinen Ausfiihrungsbestimmungen von Dr. Otto Anselmino und Dr. Adolf Hamburger a. o. Professor (fruh. O.-Reg.-Rat u. Mitgl. d. Rechtsanwalt und Notar in Berlin Reichs-Gesundh.-Amts), Mitgl. d. stAnd.Opium (Approbierter Apotheker) Zentralausschusses beim VOlkerbund llitgl. d. preuJ!. Landes-Gesundh.-Rats Berlin Verlag von Julius Springer 1931 AlIe Rechte, insbesondere das der Ubersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Softcover reprint of the hardcover 1st edition 1931 ISBN-13: 978-3-642-93884-9 e-ISBN-13: 978-3-642-94284-6 DOl: 10.1007/978-3-642-94284-6 Vorwort "Opium" ist ein Gebiet vielseitigsten Interesses geworden. Von diesem Problem werden die allgemeine Politik, die Wirt schafts-, die Handels- und die Sozialpolitik beriihrt; Heilkunde, Arzneimittelkunde, Industrie, Handel und Verkehr und die Rechtsprechung sind damit befaBt. So reizvoll es ware, dem Opium und den anderen Betaubungs mitteln auf diesen vielverschlungenen Pfaden nachzugehen, in einem Kommentar zu dem Opiumgesetz ist kein Raum dazu. Wir miissen una auf den Inhalt des Gesetzes und der Ausfiihrungs bestimmungen beschranken, hierfiir umfassende Erlauterungen bringen und die gesamten Rechtsfragen eingehend behandeln. Hierzu sind, um ein moglichst liickenloses Bild zu geben, noch aIle anderen Rechtsquellen herangezogen, die zu der im Opium gesetz behandelten Materie in Beziehung stehen. Beriicksichtigt ist alles, was bis zum 1. Oktober 1931 bekannt geworden ist. Die Rechtsprechung konnte, soweit es sich um das neu in Kraft getretene Gesetz handelt, nicht umfangreich sein. Des wegen erschien es zweckmaBig und geboten, zu Einfiihrungs und Informationszwecken die alte Rechtsprechung weitestgehend heranzuziehen. Der Kommentar ist nicht nur fiir Verwaltungsbeamte, Richter, Staats-und RechtsanwaIte geschrieben, er solI auch Arzten, Zahn arzten, Tierarzten, Apothekern, der pharmazeutischen Industrie und dem GroBhandel Wegweiser und Berater sein. Deswegen erschien as angebracht, in strafrechtliche und strafprozessuale Fragen allgemeiner Art in verstandlicher Weise einzufiihren. Soweit Materien oder Rechtsbegriffe in den verschiedenen Paragraphen des Gesetzes wiederkehren, muBten Wiederholungen der Erlauterungen tunlichst vermieden werden. Die Ubersicht lichkeit des Kommentars ist durch zahlreiche Verweise erhOht. Schlie.Blich ermoglicht das ausfiihrliche Sachverzeichnis das rasche Aufsuchen der ErIauterungen des betreffenden Stichwortes.· IV Vorwort. Da fUr das Haager Abkommen in etwaigen Streit· oder Aus· legungsfragen nur der franzosische Text, fur das Genfer Ab· kommen der franzosische und der englische Text allein maBgebend sind, enthalt der Kommentar auch diese Texte. Mit besonderem Danke gedenken wir der wertvollen Mit· arbeit des Herrn Dr. Werner Sommerfeld, Berlin. Eine Erganzung zu diesem Kommentar bildet die im gleichen Verlage erscheinende, auf Veranlassung des standigen Opium. zentralausschusses von Dr. Anselmino herausgegebene Schrift "Betaubungsmittel (ABC of Narcotic Drugs}". Ber lin, im Oktober 1931. Die Verfasser. Inhaltsverzeichnis. Seite 1. Einlei tung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 1 Die einzelnen Zeitabschnitte der Betaubungsmittelsuchten. - Die Versuche ihrer Bekampfung. - Haager Abkommen. - Genfer Abkommen. - Die Absicht der bisherigen deutschen Opiumgesetzgebung. - Der Charakter des gegenwartigen Ge setzes. II. Chronologische V"bersicht iiber die Opiumgesetz- gebung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 III. Kommentierung der einzelnen Gesetzesparagraphen und der dazu gehorigen Ausfiihrungsbestimmungen1: V"berschrift des Gesetzes . . . 18 § 1. Stoffe und Zubereitungen 19 Afb. zu Abs. 2 . . . . 26,29 § 2. Behordliche Aufsicht 44 § 3. Erlaubnis. 67 Afb. § 1 85 Afb. § 2 . 89 Afb. § 5 . 90 Afb. § 6 . 91 Afb.§4(1). 92 Afb. § 3, § 4 (2). 94 Afb. § 7 ... 102 § 4. Bezugschein . III Afb. zu Abs. 2 . ll7, ll8 Afb. zu Abs. 4 121 § 5. Lagerbuch . . . 128 Afb. des friiheren Gesetzes. 130 § 6. Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr . 131 Afb. zu Abs. 1 . . . . . . . 135 § 7. Ankiindigung und Beschriftung. 169 Afb. dazu ....... . 171 § 8. Verschreibung und Abgabe. 174 Afb. dazu ..... . 181 § 9. Rauchopium. Haschisch . . 261 1 Da die Ausfiihrungsverordnungen haufig auf Grund von Ermachti gungen erlassen sind, die in mehreren Paragraphen enthalten sind, ist die Ubersicht fiber die Ausfiihrungsbestimmungen auf S.328 zu betrachten. VI Inhaltsverzeichnis. Seire § 10. Strafandrohungen. . . . . . . . . . . . . 264 1. Allgemeines tiber den Charakter des § 10 . 266 A. OpG. und allgemeiner Teil des StGB. . 266 B. OpG. und besonderer Teil des StGB.. .. 278 C. OpG. und die wichtigsten Bestimmungen der StPO. und der Strafregisterverordnung. . . . . . . . . 281 2. Zusammenstellung der Judikatur unter der Geltung des frtiheren OpG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 3. Die bisher bekanntgewordene Literatur und Recht.. sprechung zu dem neuen Gesetz .......... 290 4. Begriffsdefinitionen und Entscheidungen oberer Gerichte 295 § 11. Kostendeckung . . . . . . 324 Mb. dazu . . . . . . . . 325 § 12. Ausfiihrungsbestimmungen . 326 § 13. Inkraftsetzung . . . . . . 330 IV. Andere Gesetze und Verordnungen, die zu den Be taubungsmitteln in unmittelbarer Beziehung stehen: 1. Weltpostvereinsvertrage . . . . . . . . . _ . . . . . . 152 2. iYbereinkommen und Statut iiber die internationale Rechts ordnung der Eisenbahnen. . . . . . . . . . . . . . . . 332 3. Krankenftirsorge auf Kauffahrteischiffen. . . . . . . . . 332 4. Internationales iYbereinkommen tiber starkwirkende Arznei- mittel ........................ 333 5. Zolltarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 6. Einfuhrkommissar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 7. iYbereinkunft wegen gegenseitiger Zulassung von Medizinal personen in den Grenzgemeinden. a) Niederlande. . . . . . 334 b) Niederlande (Tierarzte) 335 c) Osterreich ..... 335 d) Luxemburg. . . 336 e) Schweiz . . . . 336 f) Tschechoslowakei 336 g) Belgien. . . . . 336 h) Polen . . . . . 336 8. Kleiner Grenzverkehr a) Statistik des Warenverkehrs . 337 b) Tschechoslowakei . . . . . . 337 c) Schweiz . . . . . . . . . . 337 d) Litauen und Memelgebiet . . 337 e) belgisch-Iuxemburgische Wirtschaftsunion 338 f) Polen . . . 338 g) Danzig. . . . . . . . 338 h) Osterreich . . . . . . 339 i) Frankreich . . . . . . 339 9. Verkehr mit Arzneimitteln 341 10. Handel mit Giften. . . . 342 11. Verkehr mit Geheimmitteln. 343 12. Abgabe starkwirkender Arzneimittel. 343 13. Arzneibuch (H6chstabgaben) 344 14. Arzneitaxe . . . . . . . . 346 15. Apothekenbetriebsordnung . 347 Inha.ltsverzeichnis. VII Sette V. Internationale Abkommen. 1. Schanghai. . . . . . . . . 349 2. Haag. .......... 351 3. erstes Genfer Abkommen. . . 364 4. zweites Genfer Abkommen . . 369 VI. Die deutsche Opiumgesetzgebung. 1. Opiumgesetz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 2. Die Ausfiihrnngsbestimmungen dazu in zeitlicher Reihenfoige: a) Unterstellung weiterer Mittel. . . 414 b) ZuIassung zum Verkehr . . . . 415 c) Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr. . . 417 d) Ankiindigung und Beschriftung. . 423 e) Gebiihr fiir Bezugscheine . . . 424 f) Verschreiben und Abgabe . . . 424 g) Umlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438 h) Unterstellung eines weiteren Mittels. . . . . . . 438 i) Anderung der Yo. iiber Verschreiben und Abgabe 439 k) Fortfall der Bezugscheinpflicht. . . . . . . • . 439 3. Noch geltende Ausfiihrungsbestimmungen zu dem friiheren Gesetz: 441 a) Verkehr in den Zollausschliissen von Hamburg und Cux- haven. . . . . . . . . . . . . . . . . . 441 b) Ausfiihrungsbestimmungen vom 5. Juni 1924 442 c) Umlage . . . 443 d) Umlage . . . 443 Sachverzeichnis. 444 Verzeichnis der Abkiirzungen. Abk. = Abkommen. Xrztl. Sachverst. Z. = Arztliche Sachverstandigen-Zeitung. Mb. = Ausfiihrungsbestimmung( en). AG. = Amtsgericht. ALR. = Allgemeines Landrecht. Apoth.Z. = Apotheker-Zeitung. Arch. f. Offentl. Recht = Archlv fiir Offentliches Recht. Art. = Artikel. Bayr.OLG. = Bayerisches Oberstes Landesgericht. Beil. = Beilage. Bek. = Bekanntmachung. Bet.M. = Betaubungsmittel. BGB. = Biirgerliches Gesetzbuch. DAB. = Deutsches Arzneibuch. Dtsch.med.Wschr. = Deutsche medizinische Wo ohenschrift. Entsch. = Entscheidung. Ergb. = Erganzungsbuch zum DAB. Erl. = ErIaS. G. = Gesetz. G.C. = Genfer Konvention. VIII Verzeichnis der Abkiirzungen. Gr.-Berl.Arztebl. = GroB-Berliner Arzteblatt. GVG. = Gerichtsverfassungsgesetz. H.C. = Haager Konvention. Handb. D. Apoth.V. = Handbuch des Deutschen Apotheker-Vereins. Jur. Woch. oder J.W. = Juristische Wochenschrift. Kais. Yo. = Kaiserliche Verordnung iiber den Verkehr mit Arzneimi tteln. Kap. = Kapitel. KG. = Kammergericht. Klin. Wschr. = Klinische Wochenschrift. LG. = Landgericht. Leipz.Komm. = Das Reichs.Strafgesetzbuch mit besonderer Be- riicksichtigung der Rechtsprechung des Reichs gerichts, erlautert von Dr. Ludwig Ebermayer, Dr. Adolf Lobe und Werner Rosenberg (Leip ziger Kommentar). L.Z. oder Leipz.Z.f.deutsch.Recht = Leipziger Zeitschrift fiir deutsches Recht. Min.BLf. d. i. Verw. = Ministerialblatt fiir die innere Verwaltung. Min.BI. Med.Ang. = Ministerialblatt fiir Medizinal-Angelege!lheiten. Mol. Gew. = Molekulargewicht. . lVliinch.med. Wschr. = Miinchener medizinische Wochenschrift. OLG. = Oberlandesgericht. Op. = Opium. OpG. = Opiumgesetz. OVG. = Oberverwaltungsgericht. Pharm.Z. = Pharmazeutische Zeitung. PoZollO. = Postzollordnung. Pr.Apoth.Betr.O. = PreuBische Apothekenbetriebsordnung. RAbgO. = Reichsabgabenordnung. Ref.Z.Med.-Beamte = Referierende Zeitschrift fiir Medizinal-Beamte. Reichsanz. = Reichsanzeiger. Reichsmin.BI. = Reichsministerial-Blatt. RG. = Reichsgericht. RGA. = Reichsgesundheitsamt. RGBI. = Reichsgesetzblatt. RGewO. oder RGO. = Reichsgewerbeordnung. RGSt. = Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen. RGZ. = Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. RMdI. = Reichsminister(ium) des Innern. R.·Rat = Reichsrat. R.-Reg. = Reichsregierung. RVerf. = Reichsverfassung. RVO. = Reichsversicherungsordnung. StGB. = Strafgesetzbuch. StPO. = StrafprozeBordnung. Siidd.Apoth.Z. = Siiddeutsche Apotheker-Zeitung. Veroff. = Veroffentlichung, veroffentJicht. Verz. = Verzeichnis. Yo. = Verordnung. VZollG. = Vereins-Zoll-Gesetz. Z.f.RechtspfJege in Bayern = Zeitschrift fiir RechtspfJege in Bayern. Z. StrafrechtswiRS. = Zeitschrift fiir die gesamte Strafrechtswissenschaft. Einleitung. Die verderblichen Folgen des Gebrauchs von Opium ala Ge nuBmittel zum Essen oder Kauen in Indien oder zum Rauchen in China und den Landern, in denen sich diese Gewohnheit aus gebreitet hat, sind seit langem bekannt, ebenso der Gebrauch des Haschischs, der bis auf die Zeit der Veddahs zuriickgeht. Ebenso werden Kokablatter seit alten Zeiten von den Eingeborenen Siidamerikas gekaut. Den nicht therapeutischen Gebrauch des Morphins kennt die weiBe Rasse seit Jahrzehnten, der MiBbrauch des Diazetylmorphins und des Kokains sind erst neueren Datums. Es lassen sich fiinf verschiedene Peri~den unterscheiden, von denen die erste vor den vierziger Jahren des neunzehnten Jahr hunderts liegt. Die zweite Periode reicht von den sogenannten Opiumkriegen bis zum Jahre 1900 und ist gekennzeichnet als die Zeit der Vberschwemmung Chinas mit auslandischem Opium und des Bestrebens der chinesischen Regierung, der Opiumseuche Einhalt zu gebieten. In die dritte Periode von 1900 bis zum Welt kriege fallt der zunehmende Ersatz des Opiums in China durch Morphin. Die vierte Periode datiert seit der Ausbreitung des suchtmaBigen Verbrauchs von Morphin und Kokain wahrend und nach dem Weltkriege und dem Auftreten des MiBbrauchs von Diazetylmorphin. Von der dritten, ganz besonders aber von der vierten Periode ab gewinnt das Problem des MiBbrauchs der in Rede stehenden Alkaloide standig wachsende Bedeutung auch fiir Europa und Amerika, wahrend das Opiumproblem an sich nach wie vor auf Asien beschrankt bleibt. Die £tinfte Periode, in deren Anfang wir. stehen, ist die eines kraftigen Widerstrebens gegen den MiBbrauch aller Betaubungs mittel, das iiberall eingesetzt hat und auch den seit alten Zeiten in Vorderasien und Mrika geiibten Haschischgebrauch ein bezieht. Anselmino·Hamburger, Oplumgesetz. 1

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