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Kleines Handbuch des Firmenrechts PDF

207 Pages·1966·7.191 MB·German
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Jordan Kleines Handbuch des Firmenrechts Dr. Horst Jordan Kleines Handbuch des Firmenrechts Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden ISBN 978-3-663-06359-9 ISBN 978-3-663-07272-0 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-07272-0 Verlags-Nr. 729 Copyright by Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1966 Softcover reprint of the hardcover 1st edition 1966 Vorwort Der Firma eines Kaufmanns, eines Handwerkers oder sonstigen Gewerbe treibenden kommt in einer vom Grundsatz des Wettbewerbs getragenen Wirtschaftsordnung besondere Bedeutung zu. Sie zu einem Begriff für Lei stungsstärke, Solidität und Zuverlässigkeit zu machen, sie den Nachkom men zu erhalten oder sonstwie verwerten zu können, ist natürliches Be streben eines jeden, der sich erfolgreich im Wettbewerb behauptet hat. Dieser Zielsetzung hat sich die Rechtsordnung nicht verschlossen. Erstaun lich ist lediglich, daß die relativ wenigen gesetzlichen Vorschriften weit gehend unbeachtet bleiben und Gewerbetreibenden dadurch häufig Nachteile erwachsen, die nachträglich kaum noch korrigiert werden können, weil ver absäumt wurde, rechtzeitig das Erforderliche zu veranlassen. Nicht zuletzt auf die Wettbewerbswirtschaft dürfte es zurückzuführen sein, daß sich die Gerichte im letzten Jahrzehnt vergleichsweise häufiger mit Fragen des Firmenrechts zu befassen hatten, als es früher der Fall war. Darum erschien es richtig, eine neue Bestandsaufnahme in Angriff zu neh men, um Kaufleuten und ihren Beratern einen zuverlässigen Wegweiser für diese Spezialmaterie in die Hand zu geben. Dabei konnte es nicht Ziel der Arbeit sein, die gesamte, recht umfangreiche Rechtsprechung lückenlos zusammenzutragen. Ein solches Unterfangen hätte zudem den vom Verfasser sich selbst gezogenen Rahmen gesprengt. Wohl aber hat er danach getrachtet, vor allem die jüngste Rechtsprechung der Obergerichte und solche unterer Gerichte zu berücksichtigen, die ihm zu gängig gemacht wurde, jedoch kaum Eingang in die herkömmlichen Kom mentare zu finden pflegt. Auch bei der Auswertung der jüngeren Rechtsprechung mußte um der Über sichtlichkeit willen noch ausgewählt werden. Wo irgend möglich, sind Gerichtsentscheidungen zitiert, und zwar gelegentlich sogar in längeren Auszügen. Dafür sprachen mehrere Gründe: Wo sich eine allgemein herr schende Rechtsprechung herausgebildet hat, sollte sie auch in den Vorder grund der Erläuterungen gestellt werden. Zum anderen sollte zeitraubendes Nachschlagen für den Praktiker möglichst vermieden werden, denn der Ver fasser hat insbesondere auch in der Form seiner Darstellung in erster Linie nicht an seine Fachkollegen, sondern an jene gedacht, für die das Firmen recht geschaffen wurde: an Kaufleute, Handwerker und sonstige Gewerbe treibende. Ihnen möchte er ein Buch bieten, dessen Studium ihnen die Ent scheidung bei der Wahl ihrer Firma erleichtert oder sie zumindest in die Lage versetzt, den Argumenten juristisch geschulter Berater aufgeschlossen zu folgen. Auch Studenten der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaft werden - so hofft der Autor - das Werk mit Gewinn für ihr Studium nutzen können. Es ist darum teilweise einem Lehrkommentar ähnlich aufgebaut, was hier und dort zu einem Abweichen von der Systematik des Gesetzes zwang. 6 Vorwort Ausführlichere Zitate aus der jüngeren Rechtsprechung schienen nicht zu letzt auch deshalb zweckdienlich, weil in den Entscheidungen oft Hinweise auf frühere Urteile, Beschlüsse oder Kommentarstellen enthalten sind, denen sich derjenige zuwenden mag, dem ein weiteres Eindringen in einen besonderen Problemkreis erforderlich erscheint. Die bekannten Groß kommentare können und sollen durch diese Arbeit nicht entbehrlich ge macht werden. Letztlich ist dieses Buch aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wer sich jährlich zu Hunderten von Anträgen auf Eintragung von Firmen in das Handelsregister gutachtlich zu äußern hat, gewinnt gewisse Erfahrungen, gegen welche Grundsätze des Firmenrechts am häufigsten verstoßen wird. Diese Erfahrungen führten dem Verfasser die Feder. Was Nicht-Juristen beachten sollten In dieser Darstellung werden oft Wörter in einem Sinn verwendet, der ab weicht von dem, den das gleiche Wort in der Alltagssprache hat. (1) Das beginnt schon mit dem Wort Kaufmann. Darunter versteht die Sprache des Handelsgesetzbuches (HGB) praktisch jeden Gewerbetreibenden, also insbesondere auch den Handwerker. Zugegeben, nicht jeden Gewerbe treibenden und nicht jeden Handwerker. Davon wird noch die Rede sein. Wohl aber wäre es generell falsch zu glauben, das kaufmännische Firmen recht und die Eintragung in das Handelsregister gehe einen schon des wegen nichts an, weil man (beispielsweise) Handwerker ist. Industrielle, Großhändler, Einzelhändler, Handwerker, Makler, Handelsvertreter, Spedi teure, Verkehrsunternehmer, sie alle werden - unter Umständen allerdings erst von einer bestimmten (nicht sehr hochgeschraubten) Größenordnung an - vom Gesetzgeber als "Kaufleute" angesehen und angesprochen. (2) Das Wort Firma bedeutet in der Alltagssprache oft dasselbe wie "Unter nehmen" und umfaßt dort den Laden, das Lager, den Warenvorrat, Grund stücke, Maschinen, also in etwa alles, was man auf der Aktivseite - bei Schulden auf der Passivseite - einer Bilanz zu erfassen pflegt, und noch einiges mehr: den Kundenstamm, vielleicht sogar die Arbeitnehmer. "Firma" im Sinne des Handelsgesetzbuches und damit im Sinn der hier erörterten Rechtsfragen ist aber ausschließlich der Name des Gewerbe treibenden, oder in der Sprache des Gesetzes: der kaufmännische Name des Kaufmanns (und Kaufmann bedeutet nicht nur Kaufmann, sondern mehr, siehe (1). Als Anfangshilfe sei empfohlen, das Wort Firma etwa im Sinne von "Firmierung" zu lesen. (3) Was in der Alltagssprache oft Firma genannt wird, also das Unter nehmen mit Aktiven und Passiven, nennt das HGB Handelsgeschäft. Handelsgeschäft ist folglich nicht nur das Geschäft eines Händlers, sondern auch das eines Produzenten, eines Handwerkers oder eines Nah- oder Fern verkehrsunternehmers usw. Vorwort 7 (4) Nun dürfte auch klar sein, daß das Handelsgesetzbuch nicht nur für Händler gilt, sondern für alle Gewerbetreibenden, die es sich aus diesem oder jenem Grund unterstellt. Hier soll nicht vorab eine Liste juristischer Begriffe entwickelt werden. Es geht nur darum, dem Nicht-Juristen das erste Rüstzeug an die Hand zu geben, um sich zurechtfinden zu können; denn den Sinn unbekannter Wörter kann man im Lexikon nachschlagen; kennt man aber ein Wort in einem bestimm ten Sinn, weicht dieser jedoch von dem juristischen Sinn desselben Wortes erheblich ab, sind Mißverständnisse eine unausbleibliche Folge. Und von solchen Mißverständnissen aus unterschiedlichem Wortsinn kann der Firmen rechtspraktiker ein Lied singen. Zusammengefaßt: Wenn das HGB in § 23 - frei zitiert - verbietet, daß ein "Kaufmann" seine "Firma" ohne das dazugehörige "Handelsgeschäft" überträgt, sollte man diesen Satz - zumindest zu Anfang des Studiums - so lesen: Das HGB verbietet einem Gewerbetreibenden, seine Firmierung ohne das dazu gehörige gewerbliche Unternehmen zu verkaufen. Der Handel mit gewerblichen Namen (ohne etwas "dahinter") ist also laut § 23 HGB untersagt. Daraus folgt aber umgekehrt nicht, die Firma (der Name, die Firmierung) sei stets übertragbar, wenn das gewerbliche Unter nehmen verkauft oder vererbt wird. Es hat schon mancher viel Geld für einen Firmenwert bezahlt, bei dem die Firma für ihn nichts wert war, weil er sie nicht fortführen durfte. Was eine Firma im Rechtssinne ist, welchen Schutz sie genießt und wann sie mit dem Handelsgeschäft (= dem gewerblichen Unternehmen) mit dem Recht auf Firmenfortführung (= Namensfortführung) übertragen werden kann, sind Fragen, auf die in diesem Buche eine Antwort gefunden werden soll. Horst Jordan Inhaltsverzeichnis Seite Erstes Kapitel Vom Kaufmann und seiner Firma A. Wer ist Kaufmann? . . . . . . . . . . . 13 Der Kaufmannsbegriff nach § 1 HGB . . . 14 Handwerker und sonstige Gewerbetreibende 15 Der Unterschied zwischen Muß- und Sollkaufmann 15 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe 16 Das Handelsregister 16 Eintragungspflichten 18 Ordnungsstrafen . 19 B. Was ist eine Firma? 19 Die Firma als Name 19 Begriff . . . . . 19 Vom Namen zur Firma 20 Anwendungsfälle der Firma 21 Das Erlöschen der Firma . . . 21 Abgrenzung von Firma und Geschäftsbezeichnung 22 Unselbständige Geschäftsbezeichnung . . . . . 23 Selbständige Geschäftsbezeichnung . . . . . . 23 Nicht jede Geschäftsbezeichnung ist jedermann erlaubt 24 Der "firmenmäßige" Gebrauch . . . . . . . . . 27 C. Das Erfordernis des vollkaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebs . . . . . . . . 28 Die Begriffe "Art" und "Umfang" . . . . . 29 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . 29 Kriterien der Vollkaufmannseigenschaft . 30 Die Frage des "Erfordernisses" der vollkaufmännischen Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Keine kaufmännischen Gesellschaftsformen für Minderkaufleute 34 D. Häufige Sonderfälle der Vollkaufmannseigenschaft 36 Mischbetriebe (Handwerk/Handel usw.) . 36 Kettenbetriebe . ....... 38 Saisonbetriebe 39 Es genügt, wenn das Unternehmen auf einen vollkaufmännischen Geschäftsbetrieb "angelegt" ist . . . . . . . . . 40 "Vollkaufmann" ist keine persönliche "Qualitätsbezeichnung" 41 E. Sonderfragen für das Handwerk 42 Die Warenhandwerker 43 Die Lohnhandwerker . . . . . . 45 10 Inhaltsverzeichnis Seite Zweites Kapitel Die Neubildung von Finnen A. Die Firma eines Einzelkaufmanns . . . 47 Familienname und Vorname . . . . . . . . . 48 Rechtschreibung des Familiennamens . . . 48 Der Familienname in abgewandelter Form 48 Firma und Mädchenname . . . 49 Nachträgliche Firmeneintragung . 49 Der Vorname . . . . . . 49 Firmenkern und Zusätze . . 50 Abgeleitete Firma, mehrfache Firmenführung und Inhaberklausel bei neugebildeten Firmen . . . . . . . . . . 51 B. Die Firma einer Offenen Handelsgesellschaft 54 C. Die Firma einer Kommand~tgesellschaft 56 D. Die Firma einer GmbH . . . . . . . . 57 Die Sachfirma . . . . . . . . . . . . 59 Entlehnung aus dem Gegenstand des Unternehmens 58 Die Täuschungsgefahr . . . . 61 Individualisierende Qualitäten 62 Warenzeichen als Sachfirma . 63 Die Personenfirma . . . . . . . 65 Gleiche Rechtslage wie bei OHG und KG 65 Beteiligung unter abgeleiteter Firma . . 65 Name eines Nichtgesellschafters in der Firma 66 Die gemischte Firma . . . . 66 E. Die Firma einer GmbH & Co. 66 F. Die Firma der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Genossenschaft . 68 Die Firma der Aktiengesellschaft . . 69 Die Firma der Kommanditgesellschaft auf Aktien 71 Die Firma der Genossenschaft . . 71 Drittes Kapitel Der Grundsatz der Firmenwahrheit und Finnenklarheit Zweck der Firmenzusätze ............... . 73 Verbot täuschender Firmenzusätze oder Firmenbestandteile 74 Täuschungsgefahr . . . . . . . 76 Geographische Zusätze ............... . 77 Die beteiligten Verkehrskreise . . . . . . . . . . . . . 79 Gutachteraufgaben der Industrie- und Handelskammern . 79 Inhaltsverzeichnis 11 Seite Leitsätze in Firmenbezeichnungsfragen (DIHT) 80 Ergänzung zu den Leitsätzen ....... . . 109 Viertes Kapitel Die Firma der Zweigniederlassung Die Selbständigkeit . . 118 Eigene Firmenführung 119 Die Übertragbarkeit . 119 Fünftes Kapitel Das Remt auf Firmenfortführung A. Allgemeiner Vberblick . 123 Typische Fälle . . . . . . . . . 123 Keine Firmenfortführung bei ... 125 übernahme von Schlagwörtern 125 Übernahme von Geschäftsbezeichnungen 126 Trennung fusionierter Handelsgeschäfte. 127 B. Die Voraussetzungen des § 22 HGB im einzelnen 127 Zur Person des Übernehmenden . . . . . . 127 Vollkaufmännisches Handelsgeschäft . . . . . . 127 Bestehendes oder ruhendes Handelsgeschäft . . 130 Grundsatz der unveränderten Firmenfortführung 131 "Täuschender" Firmenzusatz (Firmenteil) . . . . 137 Firmenfortführung bei Rechtsformwechsel . . . 140 C. Die Voraussetzungen des § 24 HGB im einzelnen 154 Zur Person des Übernehmenden . . . . . . . . 154 Der Eintritt bzw. das Ausscheiden von Kaufleuten innerhalb bestehender Gesellschaften . . . . . 155 Der Personenwechsel innerhalb der Gesellschafter 155 Bestehendes Handelsgeschäft . . . . . . . . . 156 Grundsatz der unveränderten Firmenfortführung . 157 D. Weitere Einzelheiten zu §§ 22 und 24 HGB . . . . 157 Die Einwilligung des bisherigen Inhabers zur Firmenfortführung . 157 Der Nachfolgezusatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 Das Problem der "verbrauchten" bzw. "verstümmelten" Firma 160 E. Umwandlung von Kapitalgesellschaften. . . . . . . . . . 162 F. Die Firmenfortführung bei Änderung des Personennamens 164 G. Die Schuldenhaftung bei Firmenfortführung 165 Die Haftung nach Handelsrecht 165 Die Haftung nach Steuerrecht . . . . . . . 167 12 Inhaltsverzeichnis Seite Sechstes Kapitel Der Firmensdtutz Der Namensschutz nach BGB und UWG 169 Namensschutz nach § 12 BGB . . . . 169 Namensschutz nach § 16 UWG . . . . 169 Die "Verwechselungsgefahr" nach § 30 HGB 171 Schutz innerhalb der Gemeinde 172 Priorität . . . . . . . . . . 172 Unterschiedliche Vornamen . 172 Gattungsbezeichnungen . . 173 Postzustellung . . . . . . . 174 Rechtsformbezeichnungen . . 175 Sperrwirkung erloschener Firmen . 178 Der Firmenschutz gemäß § 37 HGB . 178 Minderkaufmann und unzulässige Firmenführung 179 Firmenführung abweichend von der Handelsregistereintragung 179 Klagerecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Zusammenstellung einiger wichtiger Gerichtsentscheidungen Reichsgericht . . . . . 183 Bundesgerichtshof .. . . . . . . . 184 Kammergericht Berlin ...... . 185 Bayerisches Oberstes Landesgericht 185 Oberlandesgerichte 185 Landgerichte ... 189 Amtsgerichte . . . 192 Abkürzungsverzeichnis 193 Stichwortverzeich.nis 195 Anhang: Wichtige Gesetzesauszüge 199 BGB 201 HGB 201 GmbHG 207 AktG . 208 GenG . 208 UmwG 208 GewO 210 UWG 210 WZG 211 FGG. 211 IHK-Gesetz 213 Handelsregisterverfügung 213

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