J. F. BÖHMER, REGESTA IMPERII HERAUSGEGEBEN VON DER ÖSTERREICHISCHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN – REGESTA IMPERII – UND DER DEUTSCHEN KOMMISSION FÜR DIE BEARBEITUNG DER REGESTA IMPERII BEI DER AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN UND DER LITERATUR · MAINZ III. SALISCHES HAUS 1024–1125 FÜNFTE ABTEILUNG PAPSTREGESTEN 1024–1058 1. Lieferung: 1024–1046 BEARBEITET VON KARL AUGUSTIN FRECH 2006 BÖHLAU VERLAG KÖLN · WEIMAR · WIEN Herausgegeben mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Bonn, und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, Wiesbaden. Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.ddb.de> abrufbar. ISBN: 3-412-02006-0 © 2006 by Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung der Akademie und des Verlages. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung in und Verarbeitung durch elektronische Systeme. Druck: Memminger MedienCentrum, Memmingen Gedruckt auf säurefreiem und alterungsbeständigem Papier Printed in Germany INHALT Vorbemerkung .......................................................................................................................... V Einleitung .................................................................................................................................. VII Abkürzungen und Siglen.......................................................................................................... XIII Regesten .................................................................................................................................... 1 Johannes XIX. (1024-1032) ..................................................................................... 3 Benedikt IX. (1032-1044) ......................................................................................... 113 Schisma Benedikt IX. – Silvester III. (1044-1045) ............................................... 184 Benedikt IX. (1045) ................................................................................................... 196 Schisma Benedikt IX. – Silvester III. – Gregor VI. (1045-1046) ........................ 201 Initienverzeichnis ..................................................................................................................... 253 Konkordanzen .......................................................................................................................... 255 Handschriftliche Überlieferung .............................................................................................. 261 Quellen und Literatur .............................................................................................................. 267 Verzeichnis der Personen- und Orte ..................................................................................... 317 VORBEMERKUNG Das Jahr 1046, mit dem der erste Teilband der hier von Karl Augustin Frech vorgelegten Papstregesten endet, gilt als ein markantes Datum der europäischen Geschichte, griff doch zu diesem Zeitpunkt Kaiser Heinrich III. vor allem auf der Synode von Sutri zielstrebig in die Angelegenheiten der Papstkirche ein. Lange Zeit hat man diesen Akt als den Beginn der Kir- chenreform angesehen, jedoch wurde in der Folgezeit deutlich, dass kaiserliche und kirchliche Reformvorstellungen durchaus unterschiedlich ausfallen konnten. Unbestreitbar bieten diese Aktionen Heinrichs III. aber einen Beleg dafür, wie sehr Kaisertum und Papsttum im hohen Mittelalter aufeinander bezogen waren. Insofern bietet der nun vorliegende Band gerade in sei- nem letzten Teil eindrückliche Beispiele dafür, wie sinnvoll und notwendig es ist, Kaiser- und Papstgeschichte gemeinsam zu betrachten. Diese Grundeinsicht leitete schon den Begründer der Regesta Imperii, Johann Friedrich Böhmer (1795-1863), der in seine „Regesten des Kaiserreichs“ auch Papstregesten aufgenommen hatte. Seit dem Erscheinen des Bandes „Papstregesten 911- 1024“ von Harald Zimmermann1 sind im Böhmerschen Werk für die einzelnen Epochen eigene Bände zur Papstgeschichte vorgesehen. Chronologisch bietet der neue Band den unmittelbaren Anschluss an diese Regesten, und Harald Zimmermann hatte die Projektleitung für dieses Un- ternehmen über lange Zeit (1990-2002) inne, bis der Unterzeichnende im November 2002 diese Aufgabe übernahm. Mit dem Datum 1046 leitet der Band aber auch zum Beginn der sogenannten „deutschen Päpste“ über, und es scheint fast wie ein Augenzwinkern der Geschichte, wenn während der letzten Revisionen an diesem Band erneut ein deutscher Papst im Jahre 2005 die Cathedra Petri bestieg. Damit gilt auch ein Blick dem weiteren Fortgang dieses Teilprojektes: Insbesondere der Pontifikat Papst Leos IX. (1049-1054) wird in der schon weit bearbeiteten, folgenden Lieferung die Neuorientierung päpstlicher Politik aufzeigen und damit zugleich die neuen Akzente für das Verhältnis von Kaisertum und Papsttum aufarbeiten. Dieses neue Reformprogramm war gleich- zeitig mit einer zunehmenden Ausdehnung päpstlicher Einflüsse im gesamten orbis christianus verbunden. Allerdings fällt in die Zeit Leos IX. auch die Trennung von Ost- und Westkirche im Jahre 1054, womit das seit der Kaiserkrönung Karls des Großen im Jahre 800 begründete Zusammenspiel von westlichem Kaisertum und Papsttum in eine neue Phase trat. Diese großen Linien der Kaiser- und Papstgeschichte gewinnen aber erst an Kontur und werden interessant, wenn sie im Detail und mit der notwendigen Quellenkritik zur Kenntnis genommen werden können. Dem Bearbeiter des vorliegenden Teilbandes, Karl Augustin Frech, ist deshalb 1 Johann Friedrich BÖHMER/Harald ZIMMERMANN, Papstregesten 911 – 1024 (Regesta Imperii II: Sächsisches Haus, 5. Abteilung, Wien - Köln - Weimar 1969, ²1998). VI Vorbemerkung sehr zu danken, dass er über Jahre hinweg die entsagungsvolle Arbeit des Regestenmachens auf sich genommen hat. Neben vielen Einzelergebnissen ermöglicht zum Beispiel gerade die ausge- sprochen breite Sichtung der späten Überlieferungen zu den Ereignissen, die Nachwirkung und Rezeption einiger markanter Ereignisse dieser geschichtsmächtigen Zeit angemessen zur Kennt- nis zu nehmen. Weiterhin gilt mein Dank den Mitgliedern der Regestenkommission, insbeson- dere Rudolf Hiestand, Rudolf Schieffer und Harald Zimmermann, die durch Begutachtung und kritische Hinweise geholfen haben, die Qualität des Bandes zu verbessern. Mit dem Rückblick auf das Geleistete verbinden sich gleichzeitig die besten Wünsche für die Zukunft und für den unmittelbar anschließenden Folgeband, der weitere verschiedene Schlüsseldaten der Papstge- schichte in der gewohnten und bewährten Weise der Regesta Imperii erschließen wird. Erlangen, März 2006 Klaus Herbers Projektleiter der Tübinger Arbeitsstelle der Regesta Imperii EINLEITUNG I. Zwei Aufgaben wies der 1966 verstorbene Geschichtsphilosoph Siegfried Kracauer dem Historiker zu, nämlich die „relevante Evidenz ... zu begründen ... und das gewonnene Material intelligibel zu machen.“ Daher habe jede historische Arbeit zwei unterschiedliche Tendenzen: „die realistische Tendenz, die ihn [den Historiker] veranlaßt, alle Daten von Interesse zu erfas- sen, und die formgebende Tendenz, die nach Erklärung des erfaßten Materials verlangt.“1 Not- wendigerweise steht bei der Erstellung von Regesten der erste von Kracauer angeführte Aspekt im Vordergrund – ist doch der zweite Aufgabenbereich, die „formgebende Tendenz“, die Inter- pretation und Zusammenschau des Materials und der Geschehnisse, durch die Regestenform in ein vorgegebenes Modell gefasst. Diese Regestenform und die in ihr begründete Einteilung der historischen Abläufe in einzelne Ereignisse und separate Handlungen bietet nicht den idealen Rahmen für den interpretierenden Überblick über die Zusammenhänge. Trotzdem ist auch die Darstellung des einzelnen Regestes in ein interpretatives Gefüge gestellt und ohne die Einbettung in den Gesamtkontext nicht durchzuführen. Die Erfassung der relevanten Daten für das Papsttum der Jahre 1024 – 1058 aus dem mittelalterlichen Quellenmaterial stellt daher den wesentlichen Schritt bei der Erarbeitung des vorliegenden Bandes dar. Die dabei intendierte Vollständigkeit ließ sich vermutlich nicht in jeder Hinsicht verwirklichen, da unter verschiedensten Gesichtspunkten immer noch ein wei- terer Schritt denkbar wäre. II. Die vorliegenden Regesten schließen unmittelbar an die von Harald Zimmermann2 vorge- legten Papstregesten der Jahre 911 – 1024 an. Sie sollen die Regesta Imperii des salischen Zeit- alters, insbesondere die Regierungszeiten der Könige und Kaiser Konrad II. und Heinrich III., ergänzen, wie jene Harald Zimmermanns als Ergänzung zu den Regesta Imperii der ottonischen Epoche gedacht waren. Der wesentliche Teil der Regierungszeit Heinrichs III., nämlich seine Jahre als Kaiser, die in der Papstgeschichte zum größten Teil mit den Pontifikaten der so- genannten "deutschen Päpste" zusammenfallen, wird einem zweiten Teilband vorbehalten sein. III. Der nun vorliegende erste Band umfasst also die Jahre 1024 – 1046, d. h. den Zeitraum zwischen dem Amtsantritt Johannes' XIX. und demjenigen Clemens' II. Gegenstand der Be- handlung sind daher die beiden letzten Tuskulanerpäpste Johannes XIX. und Benedikt IX., die kurzen Pontifikate von Silvester III. und Gregor VI. sowie insbesondere die schismatischen Ver- wicklungen der Jahre 1044 – 1046. Die Zeit von 1024 – 1046 umschließt den Ausklang des 1 Siegfried KRACAUER, Geschichte – Vor den letzten Dingen (Frankfurt 1973) 63. 2 Johann Friedrich BÖHMER/Harald ZIMMERMANN, Papstregesten 911 – 1024 (Regesta Imperii II: Sächsisches Haus, 5. Abteilung, Wien - Köln - Weimar 1969, ²1998). VIII Einleitung "römischen Adelspapsttums" und jene Umstände, welche zu seiner endgültigen Beseitigung und zur Befreiung der Nachfolger Petri aus der "beklemmende(n) Abhängigkeit"3 von römischen Adelskreisen führten. Nachdem das Papstamt seit dem Regierungsantritt Benedikts VIII. (in der zweiten Maihälfte 1012) in der Familie der Grafen von Tusculum, der "wilden Barone"4, quasi als "Familieneigentum" vererbt worden war, bot die Entwicklung seit der Vertreibung Benedikts IX. im Herbst 1044 Heinrich III. die Möglichkeit, in die römischen Verhältnisse einzugreifen, und erforderte geradezu die gestaltende Einflussnahme des deutschen Königs. Erst durch das Einschreiten Heinrichs III. im Verlauf seines Romzuges 1046 konnten die verworrenen schisma- tischen Verhältnisse, die sich aus den konkurrierenden Pontifikaten Benedikts IX., Silvesters III. und Gregors VI. nach der Vertreibung des zuerst genannten 1044 entwickelt hatten, auf Syno- den in Sutri und Rom in der Zeit vor Weihnachten 1046 endgültig gelöst und bereinigt werden. Diese Interpretation der Ereignisse ist angebracht, obwohl seit der Amtsübertragung von Benedikt IX. auf Gregor VI. am 1. Mai 1045 im eigentlichen Sinn nur noch Gregor VI. einen Anspruch auf das Amt des Nachfolgers Petri erhob und dieses allein ausübte. Die Ansicht, dass durch die beiden Synoden des Jahres 1046 dennoch das Schisma beendet worden sei, findet ihre Berechtigung darin, dass der Amtsantritt Gregors VI. infolge der Kirchenspaltung in kano- nistisch fragwürdiger Form erfolgt und damit zumindest kirchenrechtlich umstritten war. Die Beseitigung des Schismas und die Entfernung aller drei rivalisierenden Päpste aus ihrem Amt bot in der damit zugleich ermöglichten Neuwahl Heinrich III. und dem Reichsepiskopat die Chance, nicht nur das Papstamt den römischen Adelsinteressen zu entziehen, sondern zu- gleich mit der Wahl eines neuen Papstes die Reformtendenzen in der römischen Kirche fest zu installieren. Diese Reformtendenzen deuten sich im Pontifikat Clemens' II. zwar erst behutsam an, treten aber mit dem Amtsantritt Leos IX. 1049 als vorherrschender Eindruck seiner Amtszeit deutlich hervor. So begann mit den "deutschen Päpsten" jene Bewegung, welche in der "Revolution des 11. Jahrhunderts"5 in Kirche und Welt grundlegende Veränderungen und Um- wälzungen herbeiführen und das Papstamt den stadtrömischen Einflüssen weitgehend entziehen sollte. IV. Von den 328 erfassten Regesten beziehen sich 74 auf erhaltene Urkunden (45 bei Johannes XIX., 22 bei Benedikt IX. und 7 bei Gregor VI.). Nur acht davon sind im Original überliefert (zuzüglich der drei angeblichen Originalen für Johannes XIX.); 16 von diesen Urkunden werden als Fälschung bewertet. Aus diesen Zahlen ergibt sich von selbst, dass die meisten hier vorgeleg- ten Regesten auf Deperdita beruhen, bzw. aus Papst- und anderen Briefen, Konzilsakten, hagio- graphischen oder historiographischen Quellen erhoben wurden, nämlich für Johannes XIX. 108 Stück, für Benedikt IX. 82 Nummern und für Gregor VI. 20. Die Zahl der Regesten konnte 3 Klaus-Jürgen HERRMANN, Das Tuskulanerpapsttum (1012 - 1046) (Päpste und Papsttum 4, Stuttgart 1973) 1. 4 Ferdinand GREGOROVIUS, Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter. Vom V. bis XVI. Jahrhundert (neu hg. von Waldemar KAMPF, 3 Bde., Tübingen - Darmstadt 1953-1957) II 4. 5 So Phyllis G. JESTICE im Titel ihres Werkes: Wayward Monks and the Religious Revolution of the Eleventh Century (Leiden - New York - Köln 1997). Einleitung IX gegenüber Jaffé-Loewenfeld6 für Johannes XIX. um ca. 100, für Benedikt IX. ebenfalls um etwa 100 und für Gregor VI. um ca. 40 erhöht werden. Eine ganze Reihe von Regesten aus dem Pontifikat Benedikts IX. stehen ebenso im Zusammenhang mit dem im Herbst 1044 entstan- denen Schisma wie fast alle Einträge zu Gregor VI. Silvester III. tritt generell nur im Zusam- menhang mit Vorfällen der Kirchenspaltung in Erscheinung. Auf den Pontifikat Johannes’ XIX. entfallen ca. 46 % der vorliegenden Regesten, auf Benedikt IX. 33 %, auf Silvester III. 1 %, auf Gregor VI. 8 % und auf das Schisma, in welches die drei letztgenannten Päpste verwickelt waren, 12 % des Gesamtbestandes. V. Hinsichtlich des Urkundenmaterials konnte weitgehend auf die Edition der Papsturkunden von Harald Zimmermann7 zurückgegriffen werden, welche nicht nur für die meisten Urkun- dentexte als Grundlage diente, sondern auch bei den Angaben zur handschriftlichen Überlie- ferung als grundsätzliche Orientierung heran gezogen wurde und somit die Erstellung von Regesten für Urkunden erheblich vereinfacht hat. Darüber hinausgehende Überprüfungen der handschriftlichen Überlieferung und der aktuellen Signaturen in Bibliotheken und Archiven wurden zum größten Teil schriftlich erledigt; längere Archivreisen wurden nach Rom und Paris, kürzere nach London, Besançon, Bern und an einige andere Orte durchgeführt. Die Erschlie- ßung des handschriftlichen Materials erfolgte weitgehend aufgrund der Italia Pontificia, Germa- nia Pontificia und Gallia Pontificia sowie den diesen zugrunde liegenden Reiseberichten der Pius-Stiftung. Neben den Papsturkunden und Papstbriefen war die vollständige Aufnahme aller aus historio- graphischen Quellen erhobenen Hinweise auf päpstliche Akte vorgesehen und intendiert. Die Durchsicht und das Exzerpieren aus den diversen Editionsreihen hat die ersten Arbeitsjahre in Anspruch genommen. Die beabsichtigte Vollständigkeit bei den Quellen ist letztendlich aber ebenso wenig zu erreichen wie die umfassende Nennung der gesamten zu einem bestimmten Regest existierenden Literatur. Bei den angeführten Literaturtiteln wurde auf Lexikonartikel oder Handbücher verzichtet, sofern diese sich nicht explizit auf ein spezielles, nicht Amtsantritt oder Amtsende betreffendes, Regest beziehen. Außerdem sind die Literaturnennungen nicht als Bib- liographie zu den jeweiligen kirchlichen Einrichtungen oder zu den Beziehungen eines Landes zum Papsttum zu verstehen, sondern nur insoweit angeführt, wie darin der spezifische Inhalt der einzelnen Regesten eine relevante Erwähnung findet. Bei der Aufarbeitung des historiographischen Materials wurden bewusst nicht bloß die zeitge- nössischen Nachrichten und diejenigen Quellen, die den Geschehnissen zeitlich nahe stehen, verwendet, sondern intendiert war die Erschließung des gesamten edierten mittelalterlichen Quellenbestandes. Vor allem in den das Schisma und dessen Bereinigung betreffenden Passagen 6 Philipp JAFFÉ, Regesta Pontificum Romanorum ab condita ecclesia ad annum post Christum natum MCXCVIII. Editionem secundam correctam et auctam auspiciis Guilelmi WATTENBACH curaverunt Samuel LOEWEN- FELD, Ferdinand KALTENBRUNNER, Paul EWALD (Leipzig 1885, ND Graz 1956). 7 Harald ZIMMERMANN, Papsturkunden 896 – 1046, 3 Bde. (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Phil.- hist. Kl. Denkschriften 174. 177. 198, Wien 1984-1989). X Einleitung war beabsichtigt, nicht nur über die Ereignisse an sich zu informieren, sondern auch über deren Rezeption in der mittelalterlichen Geschichtsschreibung. In den Regesten zur Schismazeit sollte nicht nur der daraus – nicht immer eindeutig – rekonstruierbare tatsächliche Ablauf der Ereig- nisse dargestellt werden, sondern auch die zahlreichen Deutungsmuster, welche diese Gescheh- nisse bereits im Mittelalter von den unterschiedlichen Seiten erfuhren; dies kommt vor allem in den darin angeführten oft zahlreichen Quellenangaben und dem Kommentarteil zum Ausdruck, während im eigentlichen Regestentext wegen der Übersichtlichkeit auf die unterschiedlichen Interpretationsmuster der Quellen im allgemeinen nicht eingegangen werden konnte. Die regestenmäßige Aufarbeitung des Quellenmaterials hinsichtlich der Schismazeit bereitete daher einige Probleme. Die vielschichtigen und oft mehrdeutigen, falschen oder nur in Teilas- pekten zutreffenden Nachrichten der unterschiedlichen Quellen ließen sich meist nur mit Hilfe langer erklärender Kommentare unter einzelnen Regesten integrieren. Der Bearbeiter ist sich der Tatsache bewusst, dass insbesondere falsche Nachrichten sich oftmals unterschiedlichen Reges- ten zuweisen ließen und die vorgelegte Form nur eine von mehreren möglichen Aufarbeitungen darstellt. Selbstverständlich wird es niemals gelingen, dabei allen denkbaren Aspekten gerecht zu werden. VI. Die Gestaltung und Erarbeitung der Regesten folgt den Vorbildern von Harald Zimmer- mann und Klaus Herbers8. Jedes einzelne Regest erfasst ein Ereignis der Papstgeschichte, eine sich nach Ort, Zeit der Handlung und durch die beteiligten Personen von anderen unterschei- dende Aktion der behandelten Päpste. Bei der äußeren Gestaltung reiht sich in jedem einzelnen Regest an die Kopfzeile mit Nennung der Nummer, des Datums und des Orts der Handlung bzw. der Ausstellung (in aufgelöster Form; in Klammer, wenn sie erschlossen sind) der Hauptteil, das eigentliche Regest. Dieses nennt die beteiligten Personen, den Rechtsinhalt, angegebene Orte samt der üblichen Anführung im Originalwortlaut. Bei Papsturkunden sind außerdem das Incipit, die Datierung und die Angaben zu Datar und Skriptor hier angeführt. Auf einen Mittelteil mit Nennung der handschriftlichen Überlieferung, gegebenenfalls der Er- wähnungen, Editionen, der Regestenwerke und der das jeweilige Regest verzeichnenden Litera- tur folgt schließlich der Kommentar. Wie bei Harald Zimmermann und Klaus Herbers sind die zeitlich nicht exakt zu bestimmenden Stücke jeweils am frühest möglichen Zeitpunkt einge- ordnet. Die Aufzählung der Quellen zu jedem Regest erfolgte im allgemeinen chronologisch nach der Abfassungszeit. Dem selben Prinzip folgt auch die Aufzählung der Handschriften, der Editionen, der Regestenwerke und der Literatur (jeweils in gekürzter Form). Wird das Prinzip im Einzelfall durchbrochen, etwa bei den Editionen, so bedeutet das in der Regel, dass nicht nach der jüngsten Veröffentlichung zitiert wird. Durchgehend durchbrochen ist die Regel bei den an- geführten Regestenwerken, wo wegen der schnelleren Identifikation immer die von Jaffé-Loe- wenfeld gegebene Nummer am Schluss angeführt ist. Zitiert wird jeweils nach den jüngsten 8 Johann Friedrich BÖHMER/Klaus HERBERS, Papstregesten (800 - 911). Teil 2: (844 - 872). Lieferung 1: 844 - 858 (Regesta Imperii I: Karolinger, 4. Abteilung, Köln - Weimar - Wien 1999).
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