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IV/26.699 — Chiquita" (ABl. L 95 PDF

106 Pages·2010·8.12 MB·German
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UNITED BRANDS / KOMMISSION 7. Wenn der Inhaber einer beherrschen­ werden, stellt eine mißbräuchliche den Stellung, der seine Niederlas­ Ausnutzung einer beherrschenden sung im Gemeinsamen Markt hat, Stellung dar. einen ebenfalls auf diesem Markt 9. Ein Mißbrauch einer beherrschenden niedergelassenen Konkurrenten aus­ schalten will, dann kommt es, sobald Stellung im Sinne von Artikel 86 feststeht, daß diese Ausschaltung Aus­ Buchstabe a kann in der Anwendung wirkungen auf die Wettbewerbsstruk­ eines überhöhten Preises bestehen, tur im Gemeinsamen Markt haben der in keinem angemessenen Verhält­ wird, nicht darauf an, ob dieses Ver­ nis zu dem wirtschaftlichen Wert der halten den Handel zwischen Mit­ erbrachten Leistung steht; diese Un­ gliedstaaten betrifft. verhältnismäßigkeit könnte unter an­ derem aufgrund eines Vergleichs des 8. Eine Politik ungleicher Preise, die es einem Unternehmen gestattet, seinen Verkaufspreises des fraglichen Er­ Handelspartnern gegenüber bei zeugnisses mit den Gestehungsko­ gleichwertigen Leistungen ungleiche sten, aus dem sich ergeben würde, Bedingungen anzuwenden, wodurch wie groß die Gewinnspanne ist, ob­ diese im Wettbewerb benachteiligt jektiv festgestellt werden. In der Rechtssache 27/76 UNITED BRANDS COMPANY, einer in New Jersey (Vereinigte Staaten von Ame­ rika) registrierten Gesellschaft, und UNITED BRANDS CONTINENTAAL BV, einer niederländischen Gesellschaft mit Sitz in 3002 Rotterdam, 3 Van Vollenhovenstraat, vertreten durch Rechtsan­ wälte Ivo Van Bael und Jean-François Bellis, Brüssel, Zustellungsanschrift in Luxemburg in der Kanzlei der Rechtsanwälte Elvinger und Hoss, 84, Grand'Rue, Klägerinnen, gegen KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, vertreten durch ihre Rechtsberater Antonio Marchini-Camia und John Temple Lang, Zustellungs­ bevollmächtigter in Luxemburg: Herr Mario Cervino, Jean-Monnet-Ge­ bäude, Beklagte, wegen Aufhebung der Entscheidung „IV/26.699 — Chiquita" (ABl. L 95 vom 9. April 1976, S. 1 ff.), in welcher die Kommission am 17. 12. 1975 209 URTEIL VOM 14. 2. 1978 — RECHTSSACHE 27/76 einen Verstoß der Klägerinnen gegen Artikel 86 des EWG-Vertrages beim Vertrieb von ihr erzeugter und eingeführter Bananen festgestellt hat, sowie wegen Schadensersatzes und Aufhebung oder Herabsetzung der gegen UBC festgesetzten Geldbuße, erläßt DER GERICHTSHOF unter Mitwirkung des Präsidenten H. Kutscher, der Kammerpräsidenten M. Sørensen und G. Bosco, der Richter A. M. Donner, J. Mertens de Wil­ mars, A. J. Mackenzie Stuart und A. Touffait, Generalanwalt: M. Mayras Kanzler: A. Van Houtte folgendes URTEIL Tatbestand Sachverhalt, Verfahren und Parteivor­ BV (nachstehend „UBCVB" genannt) bringen lassen sich wie folgt zusammen­ mit Sitz in Rotterdam, ist mit der Koor­ fassen: dinierung des Absatzes von Bananen in allen Mitgliedstaaten der EWG mit Aus­ nahme des Vereinigten Königreichs und Italiens betraut. I — Sachverhalt und Verfahren Die „United Brands Company" (nach­ 1. Das VerfahrenhiszurEntscheidung stehend „UBC" genannt) in New York entstand im Jahre 1970 durch Fusion Am 19. März 1975 beschloß die Kom­ der United Fruit Company und der Ame­ mission aufgrund von bei ihr erhobenen rican Seal Kap Corporation. Beschwerden der Firma Th. Olesen, Valby (Dänemark), vom 20. Februar UBC ist zur Zeit die größte Gruppe auf 1974 und der Firmen Tropical Fruit Co. dem Weltmarkt für Bananen; auf sie ent­ und Jack Dolan Ltd., Dublin, sowie der fielen im Jahre 1974 35 % der Weltaus­ Firma Banana Importers, Dundalk (Ir­ fuhr. Ihre europäische Tochtergesell­ land), vom 27. Mai 1974 gemäß Artikel schaft, die United Brands Continentaal 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17/62 210 UNITED BRANDS / KOMMISSION vom 6. Februar 1962 (ABl. Nr. 13 vom 2. Der der Entscheidung der Kommission 21. 2. 1962, S. 04 ff.) die Einleitung und dem Verwaltungsverfahren zu­ eines Verfahrens gegen die UBCBV we­ grunde gelegte Sachverhalt, Begrün­ gen Verletzung von Artikel 86 EWG- dungundTenorderEntscheidung Vertrag. Die Kommission schloß dieses von ihr Am 11. April 1975 teilte die Kommis­ eingeleitete Verfahren am 17. Dezember sion der UBCBV mit, daß diese nach 1975 mit dem Erlaß der Entscheidung Ansicht der Kommission eine beherr­ „IV/26.699 Chiquita" (ABl. L 95 vom schende Stellung mißbraucht habe, in­ 9. 4. 1976) ab, die sie der UBC sowie de­ dem sie ren niederländischer Tochtergesellschaft — ihre Vertriebshändler/Reifereien ver­ zustellte. pflichtet habe, Bananen nicht in grü­ Zur Darstellung des Sachverhalts be­ nem Zustand zu verkaufen, schrieb die Kommission zunächst die — ihren Vertriebshändlern/Reifereien Struktur des Bananenmarktes insgesamt und ging sodann auf die Stellung und in den verschiedenen Mitgliedstaa­ das Verhalten von UBC und ihrer Toch­ ten ohne jede objektive Rechtferti­ tergesellschaft auf diesem Markt ein. gung für Bananen derselben Qualität erheblich voneinander abweichende Preise berechnet habe, obwohl sich A — Die Marktstruktur die Marktverhältnisse in jeder Hin­ sicht glichen, a) DerWeltbananenmarkt — ihren Vertriebshändlern/Reifereien Die frische Banane (Tarifnummer ex gegenüber unterschiedliche Preise 08.01 des Brüsseler Zolltarifschemas) ist mit Abweichungen bis zu 138 % an­ eine sehr leicht verderbliche Frucht, die gewendet habe, in den tropischen Regionen das ganze Jahr über wächst. — ihre Lieferungen von Bananen der Marke Chiquita an die dänische Die EWG-Staaten führen etwa ein Drit­ Firma Olesen eingestellt habe, weil tel der auf dem Weltmarkt insgesamt ex­ dieses Unternehmen sich an einer portierten Bananen ein. Im Jahre 1974 Werbekampagne für eine Konkur­ belief sich diese Einfuhr auf 1 978 000 t, renzmarke beteiligt habe. von denen etwa 30 % auf Deutschland, 25 % auf Frankreich, 16 % auf Italien, 15 % auf das Vereinigte Königreich, In demselben Schreiben teilte sie der 6 % auf die Niederlande, 4,5 % auf die UBCBV mit, daß diese nach Artikel 19 belgisch-luxemburgische Wirtschafts­ Absatz 1 der Verordnung Nr. 17/62 union (BLWU), 2 % auf Dänemark und und nach der Verordnung Nr. 99/63 1,5 % auf Irland entfielen. Es gibt ver­ (ABl. Nr. 127 vom 20. 8. 1963, S. 2268 schiedene Sorten von Bananen, zu de­ ff.) Gelegenheit habe, sich zu den ihr nen die „Gros Michel" und die ,,Caven­ mitgeteilten Beschwerdepunkten zu äu­ dish" gehören, letztere ist durch eine ßern. Kreuzung der „Gros Michel" mit einer UBC und UBCBV antworteten mit Sorte von den Kanarischen Inseln ge­ einem Schriftsatz vom 12. Juni 1975. züchtet worden, und aus ihr ist die Ab­ Am 24. Juni 1975 fand in Anwesenheit wandlung „Valery-Cavendish" entstan­ der Beteiligten eine mündliche Anhö­ den. Im Jahre 1969 entfielen 85 % der rung statt. Weltbananenausfuhr auf die Sorte ,,Ca­ 211 URTEIL VOM 14. 2. 1978 — RECHTSSACHE 27/76 vendish", wogegen sie zu Beginn der nenmarktes vorgeworfen hatten, mit sechziger Jahre nur 30 % erreicht hatte. dem abschließenden Urteil vom 4. Fe­ Alle anderen Bananensorten werden in bruar 1958 gemäß Section 1 und 2 des den Erzeugerländern vorverpackt und Sherman Act auferlegt worden waren, heute stets in grünem Zustand ausge­ machten im Jahre 1973 die Erzeugung, führt; sie müssen im Verbrauchsland der Transport, der Vertrieb und das künstlich zur Reife gebracht werden. Marketing ihrer Bananen in der ganzen Die Reifung besorgen in der Haupt­ Welt nur 18,5 % ihres gesamten Jahres­ sache die „En gros"-Importeure, zuwei­ umsatzes von etwa 2 Milliarden Dollar len jedoch auch selbständige Reifereien. aus. UBC, der größte Bananenkonzern der Der Verkauf von Bananen unter „Mar­ Welt, besitzt über 30 000 ha Bananenan­ ken", bei dem jede Hand von Bananen, baufläche und verkaufte 1974 mehr als zuweilen auch jede einzelne Banane ge­ 2 Millionen t Bananen (35 % der Welt­ kennzeichnet werden muß, hat sich in ausfuhr). bemerkenswerter Weise entwickelt. Diese Verkaufspolitik war im Jahre UBC hat eine große Anzahl von Toch­ 1967 von der United Fruit Company für tergesellschaften in der ganzen Welt ge­ den Verkauf ihrer „Cavendish-Valery"- gründet, die von ihrer zentralen Leitung Bananen unter der Marke „Chiquita" in New York gesteuert werden. eingeführt worden. Die anderen Unter­ nehmen schlossen sich dieser Entwick­ (a) Als Bananenerzewger ist UBC in lung erst später an. Kolumbien, Costa Rica, Honduras und Panama vertreten. Sie kauft auch prak­ b) Die Stellung der United Brands tisch die gesamte Produktion von Suri­ Company nam, Kamerun und der Republik Guyana sowie einen bedeutenden Teil Auf dem Weltbananenmarkt sind vor­ der Bananenproduktion von Jamaika, nehmlich einige große amerikanische Guadeloupe, den Philippinen, Ekuador Unternehmen tätig, insbesondere und der Dominikanischen Republik auf. — die United Brands Company, New (b) UBC hat ferner eine sehr starke York, Stellung im Seetransport von Bananen. — die Castle & Cooke Company, San Ihr gehören oder sie befrachtet über 40 Francisco, Kühlschiffe; auf ihre eigenen Schiffe ent­ — die Del Monte Company aus Kalifor­ fallen etwa 300 000 m3. nien. Die Hauptlöschhäfen in der EWG sind Bremerhaven, Rotterdam, Antwerpen Die Geschäftstätigkeit von UBC er­ und Hamburg sowie einige Häfen in streckt sich auf verschiedene Gebiete Frankreich, Italien und im Vereinigten wie Landwirtschaft, Chemie, Verpak­ Königreich. kung, Transport, Fernmeldewesen usw. (c) UBC verfügt über ein starkes Ver­ Unter Berücksichtigung der Beschrän­ triebsnetz in Europa, wo ihre Tätigkeit kungen, die ihrer Vorläuferin, der Uni­ durch drei hundertprozentige Tochterge­ ted Fruit Company, auf dem Bananen­ sellschaften koordiniert wird: sektor von den amerikanischen Anti­ trust-Behörden, welche ihr Beschrän­ — die United Brands Continentaal BV, kung und Monopolisierung des Bana­ Rotterdam, 212 UNITED BRANDS I KOMMISSION — die Fyffes Group Limited, London, stimmt die Verkaufspolitik für alle von welche Bananen (sowie andere Er­ ihr selbst oder durch Zwischenhändler zeugnisse) im Vereinigten König­ abzusetzenden Bananen. Die Marke reich vertreibt, ,,Chiquita" wird nur auf bestimmten Bananensorten, hauptsächlich auf der — die Compagnia Italiana delle Frutta „Cavendish-Valery", mit einer Mindest­ S.p.A., Mailand. größe von 8 Zoll und einer glatten Schale angebracht, die keine Mißbildun­ (d) Da die Banane eine sehr leicht ver­ gen aufweisen und eine einheitliche derbliche Frucht ist, ist die Frage der gelbe Farbe bekommen können. Bana­ Reifung von großer Wichtigkeit; UBC nen, die diese Kriterien nicht erfüllen, mißt ihr besondere Bedeutung bei. UBC werden ohne Marke verkauft. hat in mehreren Mitgliedstaaten eigene Diese Marketing Politik ermöglicht es Reifungsanlagen. In der BLWU, im Ver­ UBC, die Chiquita-Bananen zu durch­ einigten Königreich und in Italien ge­ schnittlich 30 bis 40 % höheren Preisen hört ihr etwa ein Drittel der Reifereika­ zu verkaufen als ihre markenlosen Bana­ pazitäten. nen. In Deutschland setzt UBC ihre Bananen UBC veranstaltet große Werbekampag­ in erster Linie über die Scipio-Gruppe nen für ihre Bananen, sie betreibt Ab­ ab, der mehr als ein Drittel der deut­ satzförderung in Einzelhandelsgeschäf­ schen Reifereikapazitäten gehört. In den ten und Verbrauchermärkten durch Vor­ Mitgliedstaaten, in denen UBC keine führungen sowie durch Bereitstellung eigenen Reifereien besitzt, läßt sie die von Werbematerial und Geschenken. Reifung und den Vertrieb ihrer Chi­ Durchschnittlich wendet sie jährlich 1,5 quita-Bananen von einer beschränkten Millionen RE für die Werbung auf. Zahl von Unternehmen durchführen, de­ nen sie zur Auflage machte, daß deren (f) In der EWG hat UBC folgende Anlagen UBCs eigenen technischen An­ Stellung: forderungen entsprechen müssen. Manchmal gibt UBC diesen Vertriebs­ — UBC tätigt 40 % der Bananenver­ händlern/Reifereien Darlehen für den käufe in den Niederlanden. Ausbau und die Modernisierung ihrer — Sie tätigt 50 % der Bananenverkäufe Reifungsanlagen, jedoch in der Regel in BelgienundLuxemburg. ohne geschäftlichen Zwang. — In Deutschland verkauft UBC ihre Sie errichtete auch einen technischen Bananen hauptsächlich an die Sci­ Hilfs- und Kontrolldienst, der die Reife­ pio-Gruppe, mit der sie seit mehr als reien berät, Anlagepläne vorbereitet, die 30 Jahren zusammenarbeitet. Die anzuwendenden Reifungsmethoden be­ von dieser Gruppe abgesetzten Bana­ stimmt, das Personal ausbildet und regel­ nen machen 35 % der in Deutsch­ mäßige Kontrollen vornimmt. land verkauften Bananen aus. Dane­ ben verkauft UBC Chiquita-Bana­ (e) Die Marketing Politik von UBC ist nen an eine Anzahl anderer Ver­ ganz auf den Verkauf ihrer Bananen un­ triebshändler/Reifereien; diese Ver­ ter der Markenbezeichnung ,,Chiquita" käufe belaufen sich auf etwa 10 % ausgerichtet, und UBC legt Wert des Bananenabsatzes in Deutsch­ darauf, ohne Unterlaß darüber zu wa­ land. Insgesamt liefert UBC also chen, daß die Qualität ihren sehr hohen etwa 45 % der in Deutschland ver­ Anforderungen entspricht. UBC be­ kauften Bananen. 213 URTEIL VOM 14. 2. 1978 — RECHTSSACHE 27/76 — Die Bananenverkäufe von UBC ma­ Fruchtimport-Gesellschaft Weichen chen ungefähr 45 % aller Bananen­ & Co., Hamburg. Auf sie entfallen verkäufe in Dänemarkaus. 9 % der verkauften Bananen in Deutschland, 15 % in den Niederlan­ — In Irlandhaben die Bananenverkäufe den, 3 % in der BLWU, 24 % in Dä­ von UBC in bemerkenswerter Weise nemark, 35 % in Irland, 2 % in zugenommen. Sie betrugen Ende Frankreich, 1 % in Italien, insge­ 1973 3 % und im Jahre 1974 25 % samt ungefähr 5 % aller innerhalb der Gesamtverkäufe. der Gemeinschaft verkauften Bana­ — In Frankreichwerden die UBC-Bana­ nen. nen nicht unter einer Markenbe­ — Die „Alba"-Gruppe in Hamburg, zeichnung verkauft; sie machen etwa der ein halbes Dutzend europäische 20 % aller Bananenverkäufe aus. Importeure angehören und die über — In Italien verkauft UBC 40 % aller neun Schiffe verfügt, bestreitet in dort verzehrten Bananen. Deutschland 15 % des Bananenabsat­ zes und in Dänemark 5 %; auf sie — Im Vereinigten Königreich verkauft entfällt unter der Markenbezeich­ UBC unter der Marke „Fyffes" nung „Onkel Tuca" ein Anteil von 40 % der dort verzehrten Bananen. ungefähr 5 % am Bananenmarkt in der Gemeinschaft. c) DieKonkurrentenvon UBC — Die „Belboba'-Gruppe besteht aus Die wichtigsten Konkurrenten von UBC drei niederländischen und belgischen sind folgende: Importeuren. Sie setzt ihre Bananen unter den Markenbezeichnungen — Castle & Cooke ist hauptsächlich in „Sandrop" und „Bonita" ab. Es ent­ den Vereinigten Staaten (37 %) und fallen auf sie 7 % der verkauften in Asien tätig. Diese Gesellschaft ver­ Bananen in Deutschland, 20 % in kauft ihre Bananen unter der Mar­ den Niederlanden, 24 % in der kenbezeichnung „Dole" an mehrere BLWU, 12 % in Dänemark, insge­ europäische Importeure, die in der samt etwa 6 % der innerhalb der Ge­ Gesellschaft Eurobana in Hamburg meinschaft verkauften Bananen. zusammengeschlossen sind; sie hat auch den Bananenbereich der Gesell­ — Auf die Firma Geest Industries Ltd. schaft Gérard Koninkx Frères, Ant­ entfallen 30 % des Bananenabsatzes werpen, übernommen. Auf sie entfal­ im Vereinigten Königreich. Ihr gehö­ len in Deutschland 13 % der Bana­ ren acht Schiffe, und sie hat mit der nenverkäufe, in den Niederlanden Marke „Geest" einen Anteil von 18 %, in der BLWU 22 %, in Italien knapp 6 % am Gesamtbananenab­ 15 % und in Dänemark 20 %; insge­ satz in der Gemeinschaft. samt sind das 9 % aller innerhalb — Die Società Mercantile d'Oltremare der Gemeinschaft verkauften Bana­ setzt ihre Bananen ausschließlich in nen. Italien unter der Markenbezeich­ — DelMonte betreibt Geschäfte in den nung „Somalita" ab; auf sie entfal­ Vereinigten Staaten (10 %) und Ja­ len 20 % der in diesem Land ver­ pan; in der Gemeinschaft verkauft kauften Bananen. Der Anteil dieser sie Bananen unter der Markenbe­ Gesellschaft am Bananenmarkt der zeichnung „Del Monte" über ihren Gemeinschaft beträgt etwas mehr als Alleinimporteur, die Internationale 2 o/o. 214 UNITED BRANDS / KOMMISSION — Auf die Firma W. Bruns in Hamburg b) DiePreispolitik entfallen mit der Marke „Bajella" Abgesehen von den Bananen, die UBC 10 % des Bananenabsatzes in in Frankreich, Italien und im Vereinig­ Deutschland und 2 % in den Nieder­ ten Königreich absetzt, sind alle Bana­ landen. Ihr gehören sechs Schiffe, nen, die UBC an die Abnehmer in den und sie hält einen Anteil von etwas übrigen Mitgliedstaaten verkauft, von über 3 % am Gesamtbananenabsatz gleicher geographischer Herkunft, von in der Gemeinschaft. derselben Sorte und, so kann man sa­ — Auf verschiedene andere Gesellschaf­ gen, von derselben Qualität. Diese — ten, hauptsächlich in Frankreich, Ita­ hauptsächlich in Bremerhaven und Rot­ terdam gelöschten — Bananen werden lien und im Vereinigten Königreich, mit zwei Ausnahmen unter Zugrundele­ entfallen zusammengenommen 6 % gung derselben allgemeinen Verkaufs­ des Bananenabsatzes in der Gemein­ und Zahlungsbedingungen verkauft, schaft. nachdem sie von UBC in die Kühlwag­ gons oder lastkraftwagen der kaufen­ Während der Jahre 1971 bis 1976 lie­ den Vertriebshändler/Reifereien verla­ ferte UBC durchschnittlich 40 bis 45 % den worden sind. Nur an die Scipio- der in der Gemeinschaft abgesetzten Gruppe verkauft UBC ihre Chiquita- Bananen. Anhand der von der Kommis­ Bananen fob mittelamerikanischer Verla­ sion in der Entscheidung gemachten An­ dehafen, dagegen verkauft sie ihre Bana­ gaben kann man den Bananenmarkt der nen in Irland cif Dublin, wohin sie von Gemeinschaft mit der folgenden Über­ Rotterdam per Lastwagen und Fähre be­ sicht (S. 216) darzustellen versuchen: fördert werden. Im Jahre 1973 betrugen die durchschnittlichen Frachtkosten von Β — Verhalten von UBC Mittelamerika nach Europa 1,12 Dollar je Karton von 20 kg Brutto- und 18,15 kg Nettogewicht. Im Jahre 1974 belief a) Die allgemeinen Verkaufsbedingun­ sich der Preis je Karton auf 5 Dollar. gen Die Transportkosten per Lastwagen und Seit dem 25. Januar 1967 untersagte Fähre von Rotterdam nach Dublin betra­ UBC ihren Vertriebshändlern/Reife­ gen ungefähr 1,10 Dollar je Karton. reien den Verkauf anderer als von ihr Für die Bestimmung der verschiedenen gelieferter Bananen und den Weiterver­ Faktoren des Gestehungspreises ist kauf von Bananen an Konkurrenzreife­ darauf hinzuweisen, daß die Bananen reien; sie verbot ihnen, Bananen in grü­ aus der Dollarzone einem Zollsatz von nem Zustand weiterzuverkaufen. 20 % nach dem EWG-Außenzolltarif Nach dem Einschreiten der Kommission unterliegen; ausgenommen ist die Bun­ hob UBC alle diese Bestimmungen ihrer desrepublik Deutschland, die ermächtigt allgemeinen Verkaufsbedingungen, mit worden ist, für ein bestimmtes Kontin­ Ausnahme der Bestimmung, daß grüne gent, das jährlich gemäß dem Protokoll Bananen nur an Chiquita-Reifereien ver­ über das Zollkontingent für die Einfuhr kauft werden dürfen, auf; diese Klausel von Bananen im Anhang zum Vertrag von Rom festgesetzt wird, die zollfreie wird in allen Mitgliedstaaten gegenüber Einfuhr zuzulassen. Ferner wird für Ba­ den Importeuren/Vertriebshändlern/Rei­ nanen aus den dem Lome-Abkommen fereien von UBC einschließlich der Sci­ beigetretenen Ländern bei der Einfuhr pio-Gruppe und ihrer Tochtergesell­ in die EWG kein Zoll erhoben. Die drei schaften streng durchgesetzt. 215 2 Società o Anteil am UBC Castle & Del Monte Alba Belhoba Geest Mercantile Bruns Andere Bananenabsatz in % Cooke d'Oltremare Deutschland 45 % 13 % 9 % 15 % 7 % 10 % — — — Niederlande 40 % 18 % 15 % 20 % 2 % — — — — U­ R­ BLWU 50 % 22 % 3 % — 24 % — — — — ET­­ IL V­ Dänemark 45 % 20% 24 % 5 % 1 % O­ — — — — M 14. Irland 25 % 35 % 30 % 2. — — — — — — 19­ 7­ 8 — Frankreich 20 % 2 % 6 % — — — — — — R­ E­ C­ H­ Italien 40 % 15% 1 % 5 % 20 % 6 % T­ — — — S­ S­ A­ C­ H­ Vereinigtes Königreich 40 % 30 % 6 % E — — — — — — 2­ 7­ /­ 76 Gemeinschaft 45 % 9 % 5 % 5 % 6 % 6% 3 % 3 % 6 % Sandrop Del Onkel Markenbezeichnung Chiquita Dole und Geest Somalita Bajella Monte Tuca Bonita Anzahl der Schiffe 40 9 8 6 UNITED BRANDS / KOMMISSION neuen Mitgliedstaaten haben den ge­ 51 % zwischen dänischen meinsamen Außenzolltarif schrittweise und niederländischen Abneh­ eingeführt (1974: 8 %, 1975: 12 %); sie mern; wenden den allgemeinen Satz erst seit — 1974: 25 % zwischen deutschen Ab­ dem 1. Juli 1977 uneingeschränkt an. nehmern und Abnehmern aus Die Preise von UBC liegen im allgemei­ der BLWU, nen über denen der Konkurrenzunter­ 54 % zwischen deutschen nehmen; eine Ausnahme machen die und niederländischen Abneh­ den irischen Abnehmern berechneten mern; Preise. Obwohl UBC ihre Bananen un­ 16 % zwischen dänischen Ab­ ter der Marke „Chiquita" frei Waggon nehmern und Abnehmern aus Bremerhaven oder Rotterdam verkauft, der BLWU und unterscheiden sich die von UBC wö­ 17 % zwischen dänischen chentlich festgesetzten Verkaufspreise je und niederländischen Abneh­ nach dem Mitgliedstaat, in dem der Ab­ mern. nehmer seine Geschäfte betreibt und die Vergleiche für Bananen, die in Frank­ Bananen abgesetzt werden sollen, erheb­ reich, Italien und dem Vereinigten Kö­ lich. Im Jahresdurchschnitt waren die nigreich verkauft wurden, sind weniger maximalen Unterschiede, die binnen aufschlußreich, weil dort weder die Pro­ einer Woche zwischen den Preisen für dukte noch die Vermarktungsbedingun­ Abnehmer in verschiedenen Mitgliedstaa­ gen vollkommen gleichartig sind. ten festgestellt wurden, 17,6 % im Jahre 1971, 11,3 % im Jahre 1972, 14,5 % im Was Irland angeht, so liegt der Preis für Jahre 1973, 13,5 % im Jahre 1974. Der belgische Kunden um durchschnittlich größte Unterschied, der binnen einer 80 % höher als der Preis für irische Woche zwischen zwei Abnehmern vom Kunden, und dänische Kunden zahlen selben Hafen ab festgestellt wurde, be­ einen 2,38mal höheren Preis als irische trug: Kunden. In ihrem Schreiben vom — 1971: 32 % zwischen deutschen Ab­ 10. Dezember 1974 an die Kommission nehmern und Abnehmern aus erklärte UBC zu diesen Preisunterschie­ der BLWU und den, sie habe ihre Bananen an ihre iri­ 37 % zwischen deutschen schen Kunden versuchsweise für ein und niederländischen Abneh­ Jahr verkauft, aber die dabei erzielten Preise hätten ihr eine erheblich gerin­ mern; gere Gewinnspanne gelassen als in ande­ — 1972: 21 % zwischen deutschen Ab­ ren Mitgliedstaaten. nehmern und Abnehmern aus der BLWU und c) Die Einstellung der Lieferungen an 30 % zwischen deutschen Th. Olesen und niederländischen Abneh­ mern; Im Jahre 1967 wählte UBC für den Ver­ — 1973: 18 % zwischen deutschen Ab­ kauf ihrer Bananen in Dänemark acht nehmern und Abnehmern aus Vertriebshändler/Reifereien aus, zu de­ der BLWU, nen die Firma Lembana, auf die mehr 43 % zwischen deutschen und als die Hälfte des Absatzes entfällt, und niederländischen Abnehmern; die Firma Th. Olesen, die im Jahre 1967 24 % zwischen dänischen Ab­ auf den zweiten Platz unter den Ver­ nehmern und Abnehmern aus triebshändlern/Reifereien aufrückte, ge­ der BLWU und hörten. Alle anderen Vertriebshändler/ 217 URTEIL VOM 14. 2. 1978 — RECHTSSACHE 27/76 Reifereien von UBC in Dänemark ver­ Unternehmen aufgrund seines Marktan­ kaufen zusätzlich zu „Chiquita" in un­ teils allein oder aufgrund des Marktan­ terschiedlichen Mengen andere Marken teils in Verbindung mit der Verfügung sowie Bananen ohne Markenzeichen. über technische Kenntnisse, Ausgangs­ Im Jahre 1969 übernahm Olesen jedoch stoffe, Kapitalien oder sonstige wichtige für den niederländischen Importeur den Faktoren, wie beispielsweise die Bin­ Alleinvertrieb der von der Castle & dung an eine Marke, die Möglichkeit Cooke Gruppe verkauften Dole-Bana­ habe, für einen,wesentlichen Teil der be­ nen in Dänemark, und seitdem kürzte treffenden Erzeugnisse die Preise zu be­ UBC die Bestellungen von Olesen regel­ stimmen oder die Erzeugung oder den mäßig: Anfang 1973 wurden sie um 15 Absatz zu kontrollieren. Diese Möglich­ bis 20 %, Ende 1973 um 40 bis 50 % ge­ keit brauche sich nicht unbedingt aus kürzt. Von 1972 an verkaufte Olesen einer absoluten Beherrschung zu erge­ mehr Dole- als Chiquita-Bananen. ben, die den Wirtschaftspartnern des be­ treffenden Unternehmens jede wirt­ Im April, September und Oktober 1973 schaftliche Bewegungsfreiheit nähme, unternahm Castle & Cooke eine Werbe­ sondern es genüge, daß das Unterneh­ kampagne für ihre Marke „Dole" in al­ men insgesamt stark genug sei, so daß len europäischen Ländern; die Firma ihm eine globale Unabhängigkeit seines Th. Olesen wirkte dabei mit, ebenso wie Verhaltens gesichert sei, selbst wenn es sie im September 1973 mit UBC bei der auf den verschiedenen Teilmärkten un­ Förderung der Marke „Chiquita" zu­ terschiedlich großen Einfluß besitze. sammenarbeitete. Die Kommission befaßte sich sodann da­ Am 10. Oktober 1973 teilte UBC Ole­ mit, welcher relevante Markt in Be­ sen mit, sie werde ihr keine Chiquita- tracht zu ziehen sei, und erklärte Bananen mehr liefern; als Grund nannte hierzu, der Markt für Bananen sei nicht sie, daß Olesen bei der Kampagne für der Obstmarkt allgemein. Zum Beweis Dole-Bananen mitgewirkt habe. Aus die­ dieser Ansicht nannte sie auf den Märk­ sem Grund beschwerte sich Olesen bei ten in Rungis (Frankreich), Frankfurt der Kommission. Am 11. Februar 1975 und London durchgeführte Untersu­ schlossen UBC und Olesen jedoch einen chungen, die gezeigt hätten, daß die Vertrag, wonach UBC ihre Lieferungen Auswirkung der Preise und der verfügba­ an Olesen wieder aufnahm, während ren Mengen anderer Obstsorten zeitlich Olesen ihre Beschwerde bei der Kommis­ viel zu eng begrenzt, viel zu schwach sion zurücknahm. und zu vereinzelt sei, als daß man an­ nehmen könne, daß diese zum gleichen C — Beurteilung des Sachverhalts relevanten Markt wie Bananen gehörten durch die Kommission und Be­ oder mit diesen substituierbar seien. Die gründung ihrer Entscheidung Kommission bemerkte ferner, daß der in Betracht zu ziehende geographische Die Kommission definierte zunächst Markt, der untersucht werden müsse, den Begriff der beherrschenden Stellung um festzustellen, ob UBC die Möglich­ und erklärte, Unternehmen befänden keit zu einer Behinderung wirksamen sich in einer derartigen Stellung, wenn Wettbewerbs habe, auf Deutschland, Dä­ sie die Möglichkeit zu selbständigem nemark, Irland, die Niederlande und Verhalten ohne besondere Rücksicht die BLWU beschränkt sei. Frankreich, auf Konkurrenten, Käufer oder Lieferan­ Italien und das Vereinigte Königreich ten hätten. Dies sei der Fall, wenn ein müßten wegen der in diesen Ländern be­ 218

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Vertrieb von ihr erzeugter und eingeführter Bananen festgestellt hat, sowie Eine Spekulation mit grünen Bana nen könnte vor dem Transport in.
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