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Islam und Menschenrechte PDF

165 Pages·2004·0.29 MB·German
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Islam und Menschenrechte Muhammad Zafrullah Khan First published in 1967 © Copyright der englischen Ausgabe 1988 Islam International Publications Ltd. Islamabad, Sheephatch Lane, Tilford, Surrey, UK ISBN: 1-85372-040-2 1. Auflage, 2004 Alle Rechte vorbehalten © Copyright der deutschen Ausgabe 2004 Verlag der Islam Babenhäuser Landstraße 25 60599 Frankfurt URL: http://www.verlagderislam.de/ Übersetzung: Rehana Akhtar Umschlaggestaltung: Habib Rajput Layout: Abdus Salam Druck: Winddruck, Siegen ISBN: 3-932244-09-5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 11 Kapitel 1: Einführung 19 Kapitel 2: Der Mensch und das Universum 29 Kapitel 3: Gesellschaftliche Werte 48 Kapitel 4: Wirtschaftliche Werte 62 Kapitel 5: Islam und die Erklärung 73 Die Präambel 73 Artikel 1-2 74 Artikel 3 77 Artikel 4 78 Artikel 5 85 Artikel 6–8 90 Artikel 9–11 92 Artikel 12 93 Artikel 13-15 95 Artikel 16 105 Artikel 17 128 Artikel 18-19 129 Artikel 20 137 Artikel 21 138 Artikel 22-28 141 Artikel 29-30 144 Kapitel 6: Die überwiegenden Haltungen unter den Muslimen gegenüber den Menschenrechten 147 Kapitel 7: Die Beziehung zwischen dem Islam und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der Zukunft 158 Vorwort Eine der dringlichen Aufgaben unserer Zeit ist die Einsetzung und Einhaltung von grundlegenden Rechten für alle Menschen in al- len Ländern der Erde. Aufgefordert dazu werden auch jene Staaten, deren Bevölkerung mehrheitlich Muslime sind. Ihnen wird oftmals angelastet, dass sie die „Allgemeine Erklärung der Menschenrech- te“, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und verkündet worden war, nicht gebührend beachteten. Diese Beschuldigung wird zumeist verbun- den mit einer Herausforderung an den Islam, der nach Meinung zu- mal westlicher Kritiker in seinem Heiligen Buch, dem Qur-ân (Koran), sowie den wichtigsten Kommentaren dazu, die wir in der Sunna (Lebenspraxis des Heiligen Propheten Muhammad, Segen und Frieden Allahs seien auf ihm) bzw. in den Ahadith (Überlieferun- gen von Worten und Taten des Heiligen Propheten) finden, den von der UNO verabschiedeten Menschenrechten nicht genüge leiste. Wenngleich in zahlreichen Büchern und Schriften Ausführun- gen über die Menschenrechte, wie Gott sie durch den Qur-ân und den Heiligen Propheten zum Gesetz erhob, vorhanden sind, fehlte doch bislang ein Werk, das die „Allgemeine Erklärung der Men- schenrechte“ Paragraph für Paragraph mit den entsprechenden Versen des Heiligen Qur-âns verband bzw. verglich. Für diese Arbeit hätte es keinen besseren Autoren geben können als Sir Zafrullah Khan. Ausgebildet in Großbritannien als Jurist, war er im Laufe seines Lebens in hohen und höchsten juristischen und politischen Ämtern ein unbestechlicher Garant für außerge- wöhnliche Moral. Als profunder Kenner des westlichen wie des islamischen Rechts wirkte er, von allen Seiten geehrt und geachtet, auf der politischen Bühne, vor allem aber auch als international gewürdigter Richter, Vizepräsident und Präsident des Internatio- nalen Gerichtshofs zu Den Haag. Allein durch diese Ämter schon war er prädestiniert, das hier erstmals in deutscher Sprache vor- liegende Buch „Islam und Menschenrechte“ zu verfassen. Sir Zafrullah Khan wurde am 6. Februar 1893 in Indien gebo- ren. Bereits 1904 traf er den Verheißenen Messias und friedlichen Mahdi des Islams, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad, Frieden sei auf ihm, in dessen Gemeinde („Ahmadiyya Muslim Jamaat“) er am 16. September 1907 eintrat, indem er das Treuegelöbnis (Baiat) in seine Hand ablegte. Er studierte in Indien und Großbritannien und war von 1916 bis 1935 als Anwalt tätig. Indes bekleidete er zudem innerhalb der islamischen Reformgemeinde „Ahmadiyya Muslim Jamaat“ zahlreiche Ämter von größter Wichtigkeit. Von 1935 bis 1941 war er Minister unter dem britischen Vizekönig Indiens. Er setzte sich zudem für die Rechte der Muslime seines Landes in Komitees ein. 1939 vertrat er Indien beim Völkerbund. Von 1941 bis zur Teilung des indischen Subkontinents in Indien und Pakistan war er Richter am Bundesgerichtshof Indiens. Der Gründer Paki- stans, Ali Jinnah, bat ihn, Außenminister des jungen islamischen Staates zu werden. Dieses Amt hatte er von 1947 bis 1954 inne. Für Pakistan wurde er 1947 zur UNO entsandt, wo er sich leiden- schaftlich für die Rechte islamischer Länder erfolgreich einsetzte. Von 1954 an bis 1958 war er Richter, darauf folgend bis 1961 Vizepräsident des Internationalen Gerichtshofs zu Den Haag. 1962 und 1963 war er Vorsitzender der UNO-Vollversammlung. Schließlich wurde er zum Präsidenten des Internationalen Ge- richtshofs gewählt, ein Amt, das er von 1970 bis 1973 ausübte. Einer Wiederwahl stimmte er nicht zu, um sich fortan religiösen Aufgaben zu widmen. Er lebte sodann in London und Lahore (Paki- stan), wo er am 1. September 1985 im Alter von 92 Jahren starb, möge Allah an ihm Gefallen haben. Von Jugend auf zeigte er außergewöhnliches Engagement und herausragende Opferbereitschaft für die Sache des Islams, wie ihn die Ahmadiyya Muslim Jamaat vertritt. Er war Privatsekretär des geistlichen Oberhaupts der Gemeinde, des 2. Kalifen nach dem Ver- heißenen Messias, Hazrat Mirza Bashiruddin Mahmud Ahmad, hielt ungezählte Vorträge über den Islam in aller Welt, schrieb wegwei- sende Bücher über den Islam (u.a. „Islam – seine Bedeutung für den modernen Menschen“) und übersetzte den Heiligen Qur-ân ins Englisch, sowie die berühmte Hadith-Sammlung „Riyad al-Sala- hin“ (Garten der Rechtschaffenen) Zudem übertrug er vieles aus den Schriften des Verheißenen Messias ins Englische (u.a. „Essence of Islam“, Vol. 1 und Vol. 2 und „Commentary to Sura Fateha“). Zu seinen schriftstellerischen Arbeiten zählt auch ein bewegendes Buch über seine Mutter sowie seine Autobiographie „Servant of God“. Neben der Umra (kleinen Pilgerreise) vollzog er auch die Hadsch (Pilgerfahrt) nach Mekka, wo er als Staatsgast geehrt wurde. Sein hoher politischer und religiöser Rang wurde von vielen Staaten gewürdigt, die ihn mit ihren höchsten Orden und Ehrenbezeichnungen ausstatteten. Bewundernswert war an ihm aber auch seine Hingabe im Dienst an der Menschheit. Seine Opferbereitschaft war legendär, und den größten Teil seiner Einkünfte gab er für Stipendien und zur Unter- stützung von Bedürftigen aus. Der Frieden den er ausstrahlte, sein Lächeln, seine Würde, seine Großmut und seine Liebe, seine Be- scheidenheit und Demut, seine Disziplin und sein Großmut faszi- nierten alle, die mit ihm zusammen trafen – von Weltpolitikern wie J.F. Kennedy, Königen und Königinnen, Repräsentanten der Weltreligionen bis hin zu einfachen Menschen. Sir Zafrullah Khan ist auf dem himmlischen Friedhof (Bahishti Maqbara) in Rabwah, Pakistan – dem Verwaltungszentrum der Ahmadiyya Muslim Gemeinde – begraben. Der Heilige Prophet Muhammad, Segen und Frieden Allahs seien auf ihm, sagte, dass nach dem leiblichen Tode eines Menschen das Buch seiner Taten geschlossen wird, mit Ausnahme dessen, der et- was der Menschheit hinterlässt, was für sie von Wert ist. Das Buch „Islam und Menschenrechte“, das zu recht als Standardwerk zu diesem Thema bezeichnet werden muss, ist solch eine Tat. Mögen viele daraus Nutzen ziehen. Hadayatullah Hübsch, Frankfurt, September 2004 Islam und Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. De- zember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde, verkörpert den größten Konsens der zeitge- nössischen Zivilisation auf dem Gebiet der Menschenrechte. Diese Broschüre macht den Versuch einer vergleichenden Studie des Islams und der Erklärung der Menschenrechte. Die Darstellung der islamischen Werte ist fast ausschließlich auf den Heiligen Qur-ân und die Sunna des Heiligen Propheten des Islams gestützt, die zwei authentischsten und autoritativsten Quellen, die für den Zweck zur Verfügung stehen. Die Quellenangaben für den Heiligen Qur-ân werden im Text selbst zitiert; alle anderen Quellenangaben sind in den Fußnoten hinzugefügt. Um dem Leser zu einem besseren Verständnis der Hauptthesen zu verhelfen, folgt dem Einführungskapitel ein kurzer Umriss der islamischen Lehren über den Menschen und das Universum, die ge- sellschaftlichen und die wirtschaftlichen Werte. Zafrullah Khan Den Haag, Juli, 1967 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, deren vollständiger Text auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt ist, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und verkündet. Nach diesem historischen Akt rief die Generalversammlung alle Mitgliedstaaten auf, den Text der Erklärung öffentlich bekannt zu machen und „dafür zu sorgen, dass er, ohne eine auf politische Rechtsstellung beruhende Unterschei- dung der einzelnen Staaten oder Territorien, hauptsächlich in Schulen und anderen Bildungsstätten verbreitet, ausgestellt, gelesen und erläutert wird.“

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Kapitel 7: Die Beziehung zwischen dem Islam und der Allgemeinen innerhalb der islamischen Reformgemeinde „Ahmadiyya Muslim Good behaviour towards women. 7 Bukhari IV, Sect.: Good Behaviour. 8 Bukhari III, Sect.: Marriage; Ch.: Benevolence towards women. Islam und Menschenrechte.
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