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Internationales Waldrecht und nachhaltige Waldnutzung: Tschechien, Polen und Deutschland im Vergleich PDF

181 Pages·2004·6.974 MB·German
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Matthias Kramer, Christoph Schurr (Hrsg.) Internationales Waldrecht und nachhaltige Waldnutzung GABLER EDITION WISSENSCHAFT Studien zum internationalen Innovationsmanagement Herausgegeben von Univ.-Professor Dr. Matthias Kramer Internationales Hochschulinstitut Zittau Die zunehmende Globalisierung stellt neue Herausforderungen an die strategische UnternehmensfOhrung. ZukOnftig werden die europai schen Integrationsprozesse die Innovations- und damit die Wett bewerbsfahigkeit von Unternehmen wesentlich pragen. Vor diesem Hintergrund werden in der Reihe sowohl Beitrage zur Innovationsfor schung als auch zu Innovationsprozessen im internationalen Kontext prasentiert. Die konsequente Ausrichtung auf innovative und dynami sche Marktentwicklungen, wie beispielsweise "den Umweltmanage ment- und -technikmarkt, liefert die Basis fOr eine Diskussion zwi schen Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft in einem in terdisziplinaren Umfeld. Matthias Kramer, Christoph Schurr (Hrsg.) Internationales Waldrecht und nachhaltige Waldnutzung Tschechien, Polen und Deutschland im Vergleich Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Matthias Kramer und Bernd-Dietmar Kammerschen Deutscher UniversiUits-Verlag Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet uber >http://dnb.ddb.de> abrufbar. 1. Auflage November 2004 Aile Rechte vorbehalten © Deutscher Universitats-Verlag/GWV-Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2004 Lektorat: Brigitte Siegel/ Stefanie Loyal Der Deutsche Universitats-Verlag ist ein Unternehmen von Springer Science+Business Media. www.duv.de Das Werk einschliel3lich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschutzt. Jede Verwertung aul3erhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verla.9s unzulassig und strafbar. Das gilt insbe sondere fUr Vervielfaltigungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen System en. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen-und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten waren und daher von jedermann benutzt werden durften. Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dipl.-Designerin, Frankfurt/Main Gedruckt auf saurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier ISBN-13 978-3-8244-8262-7 e-ISBN-13 978-3-322-81896-6 001 10.1007/978-3-322-81896-6 Geleitwort v Geleitwort Die Nachbarlander des Freistaates Sachsen, die Polnische Republik und die Tschechische Republik, sind seit dem 01. Mai 2004 Mitglieder der Europiiischen Union. Die Beitrittspro zesse vor diesem Datum waren u. a. von der zentralen Herausforderung der Obemahme des acquis communautaire geprligt. Verstiindlicherweise gab es in diesem Zusammenhang ein groBes InformationsbedUrfuis tiber den Status Quo und die Entwicklung bis zum Beitrittsda tum, nicht nur in den Beitrittslandem, sondem auch innerhalb der EU. Der Freistaat Sachsen mit der vor dem 01. Mai 20041angsten EU-OstauBengrenze hatte in diesem Zusammenhang natiirlich ein verstlirktes Interesse an einer friihzeitigen Koordinierung und Abstimmung mit den polnischen und tschechischen Nachbarn. Nicht nur unter Beriicksichtigung historischer Beziehungen, sondern auch die kiinftige Entwicklung Europas vor Augen, ergab und ergibt sich fUr den Freistaat Sachsen nach wie vor eine Vielzahl von Gestaltungsmoglichkeiten und Chancen in Partnerschaft und Kooperation mit den Nachbarlandern. Mittlerweile liegt der Freistaat Sachsen nicht nur geographisch, sondern auch politisch im Zentrum der Europiii schen Union. Diese einmalige Chance bei der Gestaltung des Hauses Europa gilt es aktiv zu nutzen und mitzugestalten. Die Slichsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LAND) hat sich bereits sehr friihzeitig fUr einen offenen Erfahrungsaustausch zwischen den Ministerien Sachsens, Polens und Tsche chiens eingesetzt und positioniert. Als eine wesentliche Aktivitlit ist in diesem Zusammen hang die gemeinsam mit dem Studiengang Betriebswirtschaftslehre des Intemationalen Hoch schulinstituts Zittau initiierte Tagungs- und Publikationsreihe "Intemationales Umweltrecht" zu betrachten. Die Ergebnisse dieses Engagements haben mittlerweile in Fachkreisen eine hohe Beachtung gefunden und konnen durchaus als wesentliche vorbereitende Informations-, Diskussions- und ArbeitsplattforriJ. fUr den Beitrittsprozess bei der Angleichung des EU Umweltrechts betrachtet werden. Mit der Veranstaltung zum "Internationalen Waldrecht" vom 18. - 20. Mai 2003 im Internationalen Begegnungszentrum Kloster St. Marienthal hat diese Reihe zunachst ihren erfolgreichen Abschluss gefunden. Aus diesem Grund sei ein kur zer Rtickblick der Veranstaltungsgenese gestattet. Bei der ersten Veranstaltung im Jahr 1997 wurde ein grundslitzlicher Oberblick der aktuellen Umweltgesetzgebung und -rechtsprechung im Vergleich zwischen Deutschland, Polen und Tschechien gegeben. 1998 standen Fragestellungen des Bodenschutzes, die Altlastenproble matik einschlieBend und des Abfallrechts im Mittelpunkt der Tagung. 1999 wurden legislati ve, exekutive und administrative Bereiche des Gewasser-und Hochwasserschutzes behandelt. Ein Thema, was 2002 eine bittere praktische Realitlit fUr den Freistaat Sachsen und die Tsche chische Republik und ein Jahr zuvor fUr Brandenburg und Polen erfahren sollte. 1m Jahr 2000 VI Geleitwort war das Naturschutzrecht Mittelpunkt der Tagungsgesprache und -diskussionen. Integrations fragen des Umweltschutzes in andere Politikbereiche und mogliche diesbeztigliche Konflikt potenziale wurden 2001 behandelt. 2002 ging es urn den Immissionsschutz und das Immissi onsschutzrecht. Die Tagungsergebnisse zu den jeweiligen speziellen Themenstellungen wurden in drei Ta gungsbanden veroffentlicht. Kramer und Brauweiler als Herausgeber fassten 1999 das "Inter nationale Umweltrecht: Ein Vergleich zwischen Deutschland, Polen und Tschechien" zu sarnmen. Im Jahr 2000 erschien der Tagungsband zurn "Gewasserschutz- und Hochwasser schutzrecht: Ein Vergleich zwischen Deutschland, Polen und Tschechien". Dieser Band schlieBt die urnfassenden Ergebnisse eines Projektes des Umweltbundesamtes tiber ,,Regelun gen zurn Hochwasserschutz an der Oder - Ein trinationaler Rechtsvergleich der Oder Anliegerstaaten Deutschland, Polen und Tschechien" mit ein. Die Ergebnisse der Tagungen zurn "Naturschutzrecht und Nutzungskonflikte: Ein Vergleich zwischen Deutschland, Polen und Tschechien" wurden 2002 veroffentlicht. Die Publikationen erschienen jeweils im Gabler Verlag in Wiesbaden. 2003 nun die Konzentration auf eine der wesentlichsten Naturressourcen des Freistaates Sach sen, aber auch Polens und Tschechiens, den Waldo Dabei ging es den Referenten und Teil nehmern der Tagung nicht nur urn Fragestellungen des internationalen und nationalen Um weltrechts zu diesem speziellen Thema, sondern auch urn praktische Beispiele der nachhalti gen Waldnutzung. Die Zusarnmenfiihrung der Tagungsergebnisse in dieser Publikation stellt dem interessierten Leser nun bereits zurn vierten Mal einen bis dato eimnaligen Vergleich internationaler Aspekte des Umweltrechts zur Verfiigung. Die jeweilige Fokussierung auf konkrete Fragen und Anwendungsgebiete des Freistaates Sachsen, Polens und Tschechiens vermittelt ein hohes MaB an praktischer Relevanz und Umsetzungsorientierung, trotz der je weils vollstandigen Theoriebezogenen kritischen Reflexionjuristischer Sachverhalte. Die Verantwortlichen der Sachsischen Landesstiftung Natur und Umwelt und des Studien ganges Betriebswirtschaftslehre des Internationalen Hochschulinstituts Zittau sind sich daher sicher, auch mit dieser Publikation einen wesentlichen Beitrag fUr die weitere gemeinsame Gestaltung urnweltrelevanter Prozesse mit besonderer Beachtung des internationalen und Landerbezogenen Umweltrechts liefern zu konnen. Das spezifische Anwendungsgebiet des Waldrechts und der Waldnutzung steht nicht nur fUr das konkrete Fachgebiet, sondern auch grundsatzlich fUr die Notwendigkeit nachhaltiger Nutzungskonzepte fUr Naturressourcen, die nur grenztiberschreitend und international die gewiinschte Wirkung erzielen konnen. Wir hof fen daher mit dieser Publikation ein grundsatzliches Interesse zum Thema Waldrecht vermit- Geleitwort vn teln zu k5nnen, aber auch auf Impulse fUr die gemeinsame nachhaltige Gestaltung der Wald nutzung in Kooperation zwischen dem Freistaat Sachsen, Polen und der Tschechischen Repu blik. Bemd-Dietmar Kammerschen Stiftungsdirektor der Sachsischen Landesstiftung Natur und Umwelt Dr. Matthias Kramer Professor fUr Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Controlling und Umweltmanagement Internationales Hochschulinstitut Zittau Vorwort IX Vorwort Im Dreilandereck Sachsen -Polen -Tschechien arbeiten Forst- und Naturschutzverantwortli che grenziiberschreitend seit Anfang der 1990er Jahre in der ,,Arbeitsgruppe Wald" der Euro region NeiJ3e eng zusammen. In der Vergangenheit standen die Sanierung der Waldschaden im Riesen-, Iser- und Zittauer Gebirge im Mittelpunkt des Interesses. Nun riicken mit dem EU-Beitritt Polens und Tschechiens am 01. Mai 2004 Fragen der Waldbewirtschaftung, der wirtschaftlichen Kooperation und des Naturschutzes im Wald, auch unter dem Einfluss euro piiischer Gesetzgebung, zunehmend ins Blickfeld. Unter dem Dach der Sachsischen Landes stiftung Natur und Umwelt organisierte der Studiengang Betriebswirtschaftslehre des Intema tionalen Hochschulinstituts Zittau mit UnterstUtzung der Fachrichtung Forstwissenschaften der Technischen Universitat Dresden am 19.120. Mai 2003 im Internationalen Begegnungs zentrum (IBZ) St. Marienthal eine Tagung zum Wald-und Naturschutzrecht und dessen Um setzung, an der 45 Experten aus den drei Landern teilnahmen. Aile drei Lander verfiigen iiber ein relativ modernes Waldrecht, das inhaltlich groJ3e Ahn lichkeiten aufweist: Vorrang der Walderhaltung und Streben nach einer moderaten Waldmeh rung, Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen oder MaJ3nahmen zum Schutz des Waldes vor Ka lamitaten sind mitteleuropaisches Gemeingut in der Waldgesetzgebung. Die inhaltliche Niihe diirfte sich nach dem Beitritt der ostmitteleuropaischen Lander zur EU bei wachsendem Ein fluss des EU-Rechts noch steigern. Unterschiede im Waldrecht ergeben sich z. B. aus den jeweiligen Eigentumsstrukturen und unterschiedlichen Auffassungen zum Verhaltnis Staat - Waldbesitz. Sachsen hat mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zunachst das Bundeswaldgesetz (BWaldG) iibernommen und diesen Rahmen mit dem Sachsichen Waldgesetz (SachsWaldG) von 1992 ausgefiillt. Das Gesetz beriicksichtigt viele neuere Entwicklungen, die seit Inkraft treten des BWaldG 1975 stattgefunden haben. Dies kommt insbesondere in dem umfang reichen Katalog von Ptlichten der Waldbesitzer zum Ausdruck, durch die die Sozialbindung des Eigentums konkretisiert wird. Dieser Betonung des Gemeinwohls stehen allerdings weit weniger hervorgehobene Hinweise gegeniiber, dass dadurch die Leistungsflihigkeit der nicht staatlichen Waldbesitzer, die immerhin nach Abschluss der Privatisierung mehr als die Halfte des sachsischen Waldes bewirtschaften werden, nicht iiberfordert werden darf. Die forstliche Forderung als wichtige Form des finanziellen Ausgleichs zwischen Staat und Waldbesitzer ist weitgehend aul3erhalb des Waldgesetzes geregelt. x Vorwort Das SachsWaldG geht femer auch aufbesondere Anforderungen an die Forstwirtschaft in den neuen Bundeslandem, wie die umfangreichen Waldschaden der vergangenen Jahrzehnte oder die Waldbrandgefahrdung, ein und formuliert daraus Aufirage zur Sanierung und Vorsorge an den Staat und die staatliche Forstverwaltung. Das Gesetz zeigt aber auch die Spannung zwi schen dem Waldrecht und dem in der gleichen Zeit sehr dynamisch entwickelten Naturschutz recht: einer offentlichen Genehmigung unterliegende Sachverhalte konnen in beiden Rechts bereichen parallel geregelt sein, die mit der Umsetzung der Gesetze betrauten Verwaltungen werden damit einer gegenseitigen Kontrolle unterworfen. Daneben konnen aber auch im Rahmen der "ordnungsgemaBen Forstwirtschaft" des Waldgesetzes grundsatzlich zulassige MaBnahmen durch das Naturschutzrecht unter Genehmigungsvorbehalt gestelit werden. Auch Tschechien und Polen haben in der Umbruchsituation der 1990er Jahre ein zeitgemii.l3es Waldrecht geschaffen, das zudem die Impulse aus den europaischen Prozessen zur nach haltigen Forstwirtschaft, wie sie sich in den Forstministerkonferenzen von StraBburg 1990, Helsinki 1993, Lissabon 1998 und zuletzt Wien 2003 zeigen, aufgreift und integriert. Das Waldrecht Polens, aufbauend auf dem Waldgesetz von 1991 und mehreren Spezial gesetzen, muss vor dem Hintergrund der besonderen Waldbesitzartenverteilung in diesem Land gesehen werden. Einem iiber 80 %igen Staatswaldanteil mit groJ3flachigen Betriebs-und Verwaltungsstrukturen steht ein geringer Anteil von Privatwald gegeniiber, der zudem stark fragmentiert und im Land sehr zerstreut verteilt ist. Lediglich in Siidpolen gibt es Gebiete mit hOherem Anteil, allerdings meist ebenfalls stark fragmentierten Privatwaldes. Eine nicht nur historisch interessante Besonderheit sind hier jedoch die alten Waldgenossenschaften im Ge biet der Tatra und der Beskiden. Der Staatswald kann landesweit fast iiberall die fUr die Da seinsfUrsorge erforderlichen, gemeinwohlorientierten Leistungen der Forstwirtschaft ab sichem. Durch die Ausweisung von ,.promotionswaldkomplexen" besteht hier eine interes sante Moglichkeit der Widmung von Staatswaldfl1ichen fUr besondere Zwecke des Gemein wohls. In der spezifischen Situation Polens haben der Schutz vor natiirlichen und durch den Menschen verursachten Gefahrdungen des Waldes wie auch die Aufsicht iiber den Waldbesitz und dessen Bewirtschaftung einen hohen Stellenwert. Tschechien mit einem deutlich hOheren Anteil von ca. 40 % Privat- und Kommunalwald muss dagegen alle Waldbesitzarten gleichermaBen in die Bereitstellung der Leistungen fUr die DaseinsfUrsorge einbinden. Auf der Grundlage einer Politik der Gleichbehandlung alier Waldbesitzarten vor dem Gesetz fiihrt das tschechische Waldgesetz von 1995 deshalb klare Regelungen iiber den finanziellen Ausgleich zwischen Staat und Waldbesitzem ein. Neben die auch hier vom Waldbesitzer zu tragenden Gemeinwohlverpflichtungen treten Beihilfen, Vorwort XI staatliche Dienstleistungen und Entschiidigungen dort, wo der Waldbesitzer zugleich offent liche Giiter fUr die Gesellschaft bereitstellt. Auch hier gibt es ungeloste Probleme im Umgang mit dem fragmentierten Kleinprivatwald. Deutliche Unterschiede gibt es in der Organisation der verschiedenen Aufgaben der staatli chen Forstverwaltung. In Tschechien ist die staatliche Forstaufsichtsverwaltung vom Staats forstbetrieb Lesy Ceske Republiky ordnungspolitisch sauber getrennt. In Sachsen sind die BehOrdenaufgaben im Gesamtwald und die Wirtschaftsaufgaben im Staatswald wegen der postulierten Interessenvertretung fUr den Wald und den Synergien bei der Aufgabenwahr nehmung als Einheitsverwaltung gebiindelt. Dies solI sich auch bei der angestrebten Weiter entwicklung der Landesforstverwaltung zum "Untemehmen Sachsenforst" unabhangig von der dafiir zu wiihlenden Rechtsform nicht andem. Polen nimmt mit seinem dorninanten Staatswald eine Zwischenstellung ein: Die Staatsforstverwaltung Lasy Panstwowe als reine Fiskalverwaltung kann bei Beauftragung durch die fUr die Forstaufsicht zustiindige allgemei ne Verwaltung Aufsichts-und Dienstleistungsaufgaben gegen anteiligen Kostenersatz auch in anderen Waldbesitzarten iibemehmen. Die Referate und Diskussionen der Tagung im IBZ St. Marienthal erhielten ihren besonderen Reiz dadurch, dass das Waldrecht nicht isoliert, sondem im Zusammenhang mit dem Natur schutzrecht betrachtet wurde. Angesichts sich wandelnder gesellschaftlicher Anspriiche, z. B. im Freizeit- und Erholungssektor, einer stiirkeren Urbanisierung und wirtschaftlichen Ent wicklung, aber auch der, hoffentlich historischen, Erfahrung gravierender Umweltschiiden am 0kosystem Wald hat das Naturschutzrecht erheblichen Einfluss auf das Waldrecht und die Waldbewirtschaftung gewonnen. Eingesetzte Instrumente sind dabei nicht nur die Auswei sung von Schutzgebieten und der Schutz bestimmter Arten und Lebensriiume, sondem auch Zielvorgaben fUr BUrger, Landnutzer und Behorden, die Einschriinkung von Bewirtschaf tungsmaBnahmen bzw. deren Kontrolle und Genehmigung nach dem Naturschutzrecht. Die Waldgesetze konnen ihre friihere Rolle als im Wesentlichen einzige fUr die Waldbewirt schaftung maBgebliche Gesetze derzeit nicht halten. Gerade aus dem europiiischen Rechts raum kommen vermehrt gesetzliche Regelungen, die auBerhalb der Waldgesetze aber mit er heblichen Auswirkungen auf den Wald im nationalen Recht umgesetzt werden. Die Fauna Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) oder die Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL) sind bei spielhaft hierfUr. Bei aller Berechtigung der zu Grunde liegenden Interessen muss diese Ent wicklung doch kritisch verfolgt werden. Einerseits wird der Uberblick iiber das geltende Recht angesichts der FiilIe von Regelungen fiir den Waldbesitzer und auch die mit dem Wald befassten Behorden schwieriger. Das bedeutet immer auch einen Verlust an Rechtssicherheit

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